Protokoll:
Gemeinderat
der Landeshauptstadt Stuttgart
Niederschrift Nr.
TOP:
62
2
Verhandlung
Drucksache:
235/2011
GZ:
WFB
Sitzungstermin:
14.04.2011
Sitzungsart:
öffentlich
Vorsitz:
OB Dr. Schuster
Berichterstattung:
-
Protokollführung:
Frau Gallmeister
pö
Betreff:
Umsetzung des Bildungs- und Teilhabepakets in
Stuttgart
Vorgang: Ausschuss für Wirtschaft und Wohnen/Sozial- und Gesundheitsausschuss vom 08.04.2011, Nr. 50
Ergebnis: Einbringung
Verwaltungsausschuss vom 13.04.2011, öffentlich, Nr. 95
Ergebnis: einmütige Zustimmung
Beratungsunterlage ist die Vorlage des Referats Wirtschaft, Finanzen und Beteiligungen vom 05.04.2011, GRDrs 235/2011, mit folgendem
Beschlussantrag:
1. Vom Zwischenbericht zur Umsetzung des Bildungs- und Teilhabepakets wird Kenntnis genommen.
Die Verwaltung wird beauftragt, dem Gemeinderat zeitnah ein Gesamtkonzept für die Umsetzung des Bildungs- und Teilhabepakets unter Einbeziehung der bestehenden Strukturen (Stuttgarter Netze für alle Kinder, Bonuscard, Familiencard) zur Entscheidung vorzulegen.
2. Vom zusätzlichen Personalbedarf zur Umsetzung des Bildungs- und Teilhabepakets von vorläufig bis zu 8 Stellen wird Kenntnis genommen. Die Verwaltung wird ermächtigt, außerhalb des Stellenplans folgendes Personal ab sofort und unbefristet einzustellen:
·
100 % Sachgebietsleitung im Jobcenter (A11/EG11)
·
200 % zentrale Sachbearbeitung im Jobcenter (A9/EG9)
·
400 % dezentrale Leistungsgewährung im Jobcenter (A10/EG10)
·
100 % Sachbearbeitung Familiencard im Sozialamt (A9/EG9)
Über die erforderlichen Stellenschaffungen wird im Rahmen des Stellenplanverfahrens 2012/13 entschieden. Der endgültige Personalbedarf wird im Rahmen des Projekts "Umsetzung der Option" abschließend geklärt.
Die Aufwendungen werden im Rahmen der Erhöhung der Kostenerstattung durch den Bund bei der Quote der Bundesbeteiligung an den Kosten der Unterkunft gedeckt.
3. Die Leistungen für Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben (monatlich 10 Euro) werden im Rahmen des Familiencard-Verfahrens umgesetzt. Den für die Systemerweiterung entstehenden einmaligen Kosten von 14.300 Euro und den monatlichen Betriebskosten von 1.500 Euro wird zugestimmt. Die Aufwendungen werden im Rahmen der Erhöhung der Kostenerstattung durch den Bund bei der Quote der Bundesbeteiligung an den Kosten der Unterkunft gedeckt.
OB
Dr. Schuster
stellt fest:
Der Gemeinderat
beschließt
ohne Aussprache einstimmig
wie beantragt.
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