Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Soziales/Jugend und Gesundheit
Referat Städtebau und Umwelt

Gz: SJG/StU
GRDrs 1128/2011
Stuttgart,
12/06/2011



Haushalt 2012/2013

Unterlage für die 3. Lesung des Gemeinderats zur öffentlich Behandlung am 16.12.2011



Energiesparen und Klimaschutz
IV. Zuschuss zum Projekt "Stromsparcheck"


Beantwortung / Stellungnahme

Inhalt des Projekts

Das Projekt „Stromspar-Check“ für einkommensschwache Haushalte wird vom Deutschen Caritasverband e. V. (in Kooperation mit den örtlichen Caritasverbänden) als Modellprojekt für Kosteneinsparung und Klimaschutz empfohlen und soll an 100 deutschen Standorten durchgeführt werden. Das Projekt „Stromspar-Check“ wird vom Bundesverband der Energie- und Klimaschutzagenturen Deutschlands (eaD) und vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit im Rahmen seiner Klimaschutzinitiative gefördert.

Ziel des Projektes ist es, in Haushalten von Transferleistungsbeziehern (Arbeitslosengeld II- und Sozialhilfeleistungen), „energiefressende“ gegen verbrauchsarme Haushaltsgeräte auszutauschen und damit Stromsparpotentiale auszuschöpfen. Die Beratung und Direktinstallation erfolgen durch sogenannte Stromsparhelfer. Das sind ehemalige Langzeitarbeitslose, die über entsprechende fachliche Schulungen qualifiziert werden.

Die Förderung von kostenbewusstem Verhalten lohnt sich für die Leistungsbezieher/
-innen, weil dadurch Mietnebenkosten reduziert oder Stromschulden vermieden werden können. Im Rahmen von Begehungen werden z. B. Energiesparlampen, Zeitschaltuhren, abschaltbare Steckerleisten, Perlatoren und Duschköpfe installiert. Die Einsparungen je Haushalt betragen nach Berechnungen des Caritasverbands durchschnittlich 140 EUR im Jahr (Strom 82 EUR, Heizenergie 15 EUR, Wasser 43 EUR). Hochgerechnet auf die Lebensdauer der technischen Hilfsmittel von 7 - 10 Jahren beträgt die Einsparung pro Haushalt 1.200 EUR.

Der Caritasverband für Stuttgart e. V. schlägt vor, jährlich 800 Haushalte von Transferleistungsbezieher/-innen auszurüsten und durch Stromsparhelfer zu beraten.


Einsparungen bei Transferleistungen

Bei der Berechnung der jährlichen Einsparungen bei den Transferleistungen wird von jährlich 800 beratenen Kunden ausgegangen:

jährliche Einsparung bei 800 Haushalten

Heizenergie 15 EUR 12.000 EUR
Wasser 43 EUR 34.400 EUR

Gesamt 46.400 EUR

Die Stromkosten müssen von den Leistungsberechtigten aus der Regelleistung bzw. dem Regelsatz selbst finanziert werden. Die Landeshauptstadt Stuttgart profitiert deshalb nicht von Einsparungen bei den Stromkosten. Diese Kosten bleiben aus diesem Grund für die Berechnung der Einsparungen bei Transferleistungen unberücksichtigt.

Bei SGB II-Leistungsbeziehern (rd. 72 % = 576) vermindert sich die Einsparung für die Landeshauptstadt Stuttgart um die Bundesbeteiligung an den Kosten der Unterkunft von 28,5 %, sodass bei 800 teilnehmenden Haushalten Einsparungen bei den Transferleistungen von jährlich bis zu rd. 37.000 EUR zu erwarten sind.


Finanzierung des Projekts

Das Projekt weist eine Finanzierungslücke von 128.000 EUR pro Jahr aus, bei dreijähriger Laufzeit also von 384.000 EUR.

Aufwand:
Personalkosten für Leitung und Anleitung (1,3 VK)
110.000,00 EUR
Lohnkosten für 6 Stromsparhelfer *
115.000,00 EUR
Sachkosten (Verwaltung, Ausstattung)
25.500,00 EUR
Investitionskosten (Miete/Abschreibungen)
10.500,00 EUR
261.000,00 EUR
Zuschüsse:
Projektfonds Kirche
18.000,00 EUR
Bund/Deutscher Caritasverband e. V.
28.000,00 EUR
Martinusmantelfonds
12.000,00 EUR
Jobcenter/Beschäftigungszuschüsse § 16 e SGB II
75.000,00 EUR
133.000,00 EUR
Nicht gedeckter Aufwand
128.000,00 EUR
*weitere 7 Stromsparhelfer werden über Bürgerarbeit (je 30 Std. wöchentlich) beschäftigt; die Personalkosten sind durch Zuschüsse des Bundes und der Landeshauptstadt Stuttgart gedeckt.




Anmerkung aus Sicht der Finanzverwaltung

Die Ausrichtung des Projekts ist hinsichtlich seiner umwelt- und beschäftigungspolitischen Ausrichtung sicherlich anerkennenswert.

Allerdings bleibt bei der prognostizierten jährlichen Einsparung von etwa 37.000 EUR bei den Transferleistungen ein jährlicher ungedeckter Aufwand von 91.000 EUR für die Förderung des Projekts, der zusätzlich im Haushalt bereitgestellt werden müsste.

Im Zuge der Instrumentenreform der Eingliederungsmaßnahmen nach dem SGB II stellt die Landeshauptstadt zusätzliche kommunale Eingliederungsmittel in Höhe von ca.
1,1 Mio. EUR p.a. zur Verfügung (siehe GRDrs 1294/2011), so dass ein weiterer Ausbau der Arbeitsmarktförderung aus Sicht der Finanzverwaltung nicht in Betracht kommt.




Vorliegende Anträge/Anfragen

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391/2011, Ziff. IV (Bündnis 90 / DIE GRÜNEN)




Isabel Fezer Matthias Hahn
Bürgermeisterin Bürgermeister




<Anlagen>


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berechnungsbeispiel_stromsparcheck.xls