Protokoll: Gemeinderat der Landeshauptstadt StuttgartNiederschrift Nr.
TOP:
251
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VerhandlungDrucksache:
600/2011
GZ:
T
Sitzungstermin: 17.11.2011
Sitzungsart: öffentlich
Vorsitz: OB Dr. Schuster
Berichterstattung:-
Protokollführung: Frau Huber-Erdtmann
Betreff: Eigenbetrieb Abfallwirtschaft Stuttgart (AWS)
- Jahresabschluss 2010

Vorgang: Betriebsausschuss Abfallwirtschaft vom 16.11.2011, öffentlich, Nr. 11

Ergebnis: einmütige Zustimmung


Beratungsunterlage ist die Vorlage des Technischen Referats vom 02.11.2011, GRDrs 600/2011, mit folgendem

Beschlussantrag:

1. Der Gemeinderat stellt den Jahresabschluss 2010 fest mit:


einer Bilanzsumme von 164.917.089,90
davon entfallen auf der Aktivseite auf
- das Anlagevermögen 82.323.782,80
- das Umlaufvermögen 28.489.073,54
- die Rechnungsabgrenzungsposten 54.104.233,56

davon entfallen auf der Passivseite auf
- die Rücklagen 10.774.635,06
- den Gewinnvortrag 4.936.789,85
- die Rückstellungen 83.907.894,24
- die Verbindlichkeiten 65.297.770,75

Die Erträge betragen112.719.711,88
Die Aufwendungen betragen114.424.839,49.

Somit beträgt der Jahresfehlbetrag 1.705.127,61
Finanzierungsmittel für den Haushalt der Stadt nach § 14 Abs. 3 EigBG sind nicht vorgesehen.

2. Der Jahresfehlbetrag in Höhe von 1.705.127,61 € wird mit dem Gewinnvortrag in Höhe von 6.641.917,46 € verrechnet.

3. Der Jahresgewinn des BgA "Mineralische Deponie" in Höhe von 278.829,44 € wird zu Lasten des Gewinnvortrages der zweckgebundenen Rücklage zugeführt und zur Finanzierung von Investitionen entsprechend dem jeweiligen Vermögensplanes verwendet.

4. Aus dem verbleibenden Gewinnvortrag in Höhe von 4.657.960,41 wird der Gewinn aus dem Verkauf des Grundstücks Rieckestraße in Höhe von 606.989,34 € an die Landeshauptstadt Stuttgart ausgeschüttet.

5. Die Betriebsleitung wird für das Wirtschaftsjahr 2010 entlastet.

6. Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Ernst & Young GmbH wird beauftragt, den Jahresabschluss 2011 des Eigenbetriebes Abfallwirtschaft Stuttgart zu prüfen.


OB Dr. Schuster stellt fest:

Der Gemeinderat beschließt ohne Aussprache einstimmig wie beantragt.
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