Protokoll: Gemeinderat der Landeshauptstadt StuttgartNiederschrift Nr.
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VerhandlungDrucksache:
904/2020
GZ:
AKR 0414-00
Sitzungstermin: 25.01.2021
Sitzungsart: öffentlich
Vorsitz: EBM Dr. Mayer
Berichterstattung:
Protokollführung: Frau Faßnacht
Betreff: Stellenplanrelevante Entscheidungen
im Vorgriff auf den Stellenplan 2022

Vorgang: Verwaltungsausschuss vom 16.12.2020, öffentlich, Nr. 577
Ergebnis: einmütige Zustimmung
Gemeinderat vom 21.12.2020, öffentlich, Nr. 390
Ergebnis: einmütige Zustimmung zur GRDrs 904/2020 Neufassung (entspricht Beschlussantragsziffer 3 der GRDrs 904/2020)
Gemeinderat vom 25.01.2021, öffentlich, Nr. 1
Ergebnis: Feststellung der Beschlussunfähigkeit gem. § 37 Abs. 3 GemO und Verschiebung des Sitzungsbeginns auf 16:30 Uhr


Beratungsunterlage ist die Vorlage des Referats Allgemeine Verwaltung, Kultur und Recht vom 12.11.2020, GRDrs 904/2020, mit folgendem

Beschlussantrag:

1. Im Vorgriff auf den Stellenplan 2022 werden insgesamt 57,1889 Stellen geschaffen (vgl. Übersicht Anlage 1).

Davon im Teilstellenplan des
- Bürgermeisteramts 2,5 Stellen (vgl. Anlage 5),
- Haupt- und Personalamts 0,5 Stelle (vgl. Anlage 6),
- Stadtkämmerei 4,5 Stellen (vgl. Anlagen 7 bis 11),
- Liegenschaftsamts 2,0 Stellen (vgl. Anlage 12),
- Amts für Umweltschutz 1,5 Stellen (vgl. Anlage 13),
- Schulverwaltungsamts 7,0 Stellen (vgl. Anlagen 14 und 15),
- Kulturamts 3,5 Stellen (vgl. Anlagen 16 und 17),
- Jugendamts - ohne Kindertagesstätten - 9,440 Stellen (vgl. Anlage 18),
- Jugendamts - Bereich Kindertagesstätten - 18,2489 Stellen
(vgl. Anlagen 19 und 20),
- Amts für Stadtplanung und Wohnen 4,0 Stellen (vgl. Anlage 21),
- Stadtmessungsamts 2,0 Stellen (vgl. Anlage 22),
- Garten-, Friedhofs- und Forstamts 2,0 Stellen (vgl. Anlage 23).


2. Der sofortigen Besetzung der Stellen wird zugestimmt.

3. Im Vorgriff auf den Stellenplan 2022 werden die KW-Vermerke an 3,5 Stellen verlängert (vgl. Übersicht Anlage 2).

4. Im Vorgriff auf den Stellenplan 2022 werden 9,45 Stellen gestrichen (vgl. Übersicht Anlage 3).

5. Im Vorgriff auf den Stellenplan 2022 wird 1,0 Stelle des Bürgermeisteramtes gehoben (vgl. Übersicht Anlage 4).

6. Über Personalmehrbedarfe für das Gesundheitsamt im Zuge der im Rahmen der Corona-Pandemie erfolgenden Organisationsuntersuchung wird gesondert mit GRDrs. 965/2020 beraten und beschlossen.


Weitere Beratungsunterlagen sind der Antrag Nr. 6/2021 vom 15.01.2020 (Die FrAKTION LINKE SÖS PIRATEN Tierschutzpartei) und die Übersicht über alle beantragten Stellen im Vorgriff auf den Stellenplan 2022 (Querliste). Diese sind dem Originalprotokoll und dem Protokollexemplar für die Hauptaktei angehängt.

EBM Dr. Mayer merkt an, normalerweise bilde dieser Punkt immer den Jahresabschluss eines Nicht-Haushaltsjahres. Einen Teilaspekt - nämlich die Beschlussantragsziffer 3 - habe der Gemeinderat am 21.12.2020 mit der GRDrs 904/2020 Neufassung beschlossen. Somit gehe es heute um die Behandlung der GRDrs 904/2020, Beschlussantragsziffern 1, 2, 4 und 5.

Er geht zunächst ein auf die im Personalbeirat offen gebliebenen Fragen. Bezüglich der Streichung bei den Schulsekretariaten informiert er, die betreffenden Stellen waren mit der Aufnahme von Flüchtlingskindern befasst. 2015 sei dieser Aufwand mit 2,5 Stellen taxiert worden, er habe seitdem durch die aktuellen Fallzahlenentwicklungen jedoch abgenommen. Daher wurden 2019 an 1,25 Stellen ein kw-Vermerk angebracht. Die von der Schulentwicklung erhobenen Daten begründen ab Januar 2021 diesen Stellenbedarf nicht mehr. Die zwei betroffenen Springerkräfte seien bereits auf andere dauerhafte Stellen im Bereich der Schulsekretärinnen umgesetzt worden. Dazu erheben sich keine weiteren Nachfragen oder Einwände.

Ein weiterer Punkt, der im Personalbeirat angesprochen worden sei, müsse heute formal fixiert werden. Es gehe um Stellen bei L/OB-R und beim Amt für Stadtplanung und Wohnen, wo befristete Stellen vorgeschlagen wurden mit einem kw-Vermerk zum Januar 2027 (Anlagen 5 und 21). Die Fachbereiche hätten dringend darum gebeten, bei diesen Stellen auch Bewerbungen von Beamten möglich zu machen. Da aber Beamtenstellen auf befristete Stellen nicht erfolgen können, bitte man darum, eine Ausnahme machen zu können in Form des Beschlussantragstextes: "Die Verwaltung wird ermächtigt, entsprechendes Personal unbefristet einzustellen." Auf seine Nachfrage werden keine Einwände dagegen erhoben.

Die Anträge aus dem Gemeinderat habe man in der dem Rat vorliegenden Querliste zusammengefasst. Er schlage vor, diese im Anschluss an die im Ältestenrat vereinbarte Ausspracherunde Punkt für Punkt durchzugehen, zuvor aber noch aus Sicht der Verwaltung zu diesen Anträgen Stellung zu nehmen. Die Regularien des sogenannten Kleinen Stellenplans habe man in der Sitzung des Personalbeirats im Herbst 2020 ausführlich vorgestellt. Das Kleine Stellenplanverfahren sei kein echtes Stellenplanverfahren, sondern lasse in Ausnahmefällen einen Vorgriff auf den nächsten Haushalt zu. So müsse der Personalbedarf unabweisbar oder vordringlich sein und die gesetzlichen Definitionen zeigten, dass dafür hohe Hürden zu nehmen sind. Die Verwaltung habe auch darauf hingewiesen, dass man im Kleinen Stellenplanverfahren nicht alles, was einem sinnvoll erscheint, verfolgen sollte, weil man nicht wie im normalen Verfahren üblich, den gesamten Bedarf, der von den Ämtern kommt, vor sich hat. Im normalen Verfahren, welches gerade anläuft, seien bis Ende Januar die Stellenbedarfe der Zentralverwaltung anzuzeigen. Diese werden dann in einer Querliste zusammengestellt, sodass der Rat damit den gesamten Personalbedarf aus Sicht der Ämter vorliegen hat. Das, was heute vorliegt und behandelt werde, seien auch punkturelle Bedarfe. Deswegen müsse man, vor allen Dingen in Zeiten wie diese, genau hinschauen, denn mit jeder Stelle, die heute beschlossen wird, begrenze der Rat den Spielraum für die Stellenplanberatungen Ende dieses Jahres. Diese Spielräume werden höchstwahrscheinlich enger sein als in den beiden vorausgegangenen Haushalten. Daher halte er es für geboten, sich im Kleinen Stellenplan auf die Bedarfe zu konzentrieren, die ausnahmsweise jenseits des regulären Stellenplanverfahrens unabdinglich oder vordringlich sind.

BM Fuhrmann bekräftigt diese Ausführungen und verweist auf die mehrfach erfolgten Berichte seitens der Finanzverwaltung, wie sich die Haushaltslage durch die Covid-19-Pandemie in den nächsten Jahren verändern wird und welch große Herausforderungen auf die Stadt zukommen werden. "Die enormen Einbrüche bei den Erträgen der Steuern und der Finanzzuwendungen werden letztendlich zu erheblich hohen Defiziten in 2021 und vor allem auch in den Folgejahren 2022 und darüber hinaus führen. Sie haben 2020 einen Nachtragshaushalt beschlossen. Der Nachtragshaushalt für das Jahr 2021 und auch die Finanzplanung bis 2024 wird momentan von der Verwaltung sehr intensiv bearbeitet und wir hoffen, noch im 1. Quartal dieses Jahres über diesen Nachtragshaushalt 2021 beschließen zu können. Es war ja ein Stückweit auch Konsens und der politische Wille, an diesem Doppelhaushalt 2021, auch was die Haushaltsansätze anbelangt, festzuhalten. Ich muss aber auch hier schon sagen, dass das letztendlich an die Grenze des finanziell Leistbaren geht. Wir sind hier in sehr engem Kontakt und Austausch mit dem Regierungspräsidium Stuttgart, wobei die endgültige Abstimmung, was diverse haushaltsrechtliche Fragen anbelangt, noch nicht abgeschlossen ist."

Auch er betont, dass alle zusätzlichen Belastungen die aktuelle Situation weiter verschärfen werden und die finanziellen Spielräume in der Zukunft erheblich einschränken werden. Seit 2011 sei der Stellenplan von 8.312 Stellen aufgestockt worden auf 11.517 Stellen. Dies sei ein Anstieg von 40 % in zehn Jahren. Die personalen Versorgungsaufwendungen seien im selben Zeitraum um etwa zwei Drittel angestiegen auf ein Volumen von 320 Mio. €, was einer jährlichen Steigerung von 5,3 % entspreche. Das Paket, das in der GRDrs 904/2020 vorgeschlagen wird, enthalte alle vordringlichen und unabweisbaren Stellen, die aus Sicht der Verwaltung geschaffen werden können und habe ein Volumen von 3 Mio. € ohne Kfz-Zulassung- und Führerscheinstelle, die möglicherweise noch dazu kommen.

Seine dringende Empfehlung an den Gemeinderat laute, über die weiteren beantragten Stellen im Rahmen des regulären Haushaltsplanverfahrens 2022/2023 entscheiden zu lassen, wenn ein Gesamtkontext vorliegt und man die finanziellen Rahmenbedingungen im Ganzen kennt.

StRin Nuber-Schöllhammer (90/GRÜNE) unterstreicht, keineswegs habe der Rat sich die beantragten Stellen fraktionsübergreifend im Zurufverfahren überlegt. Vielmehr habe man sich häufig zusammengesetzt und unterschiedlich abgewogen, was noch zusätzlich in die Verwaltung aufgebaut werden könnte. Diese Stellen habe man beantragt. Mit Blick auf die Mahnungen der Finanzverwaltung erklärt sie, ihre Fraktion stehe dennoch voll hinter den beantragten Stellen und wolle weiterhin das Personal stärken. Die Zahl der Personalstellen im Jahr 2011 sei deutlich zu gering gewesen und das Personal war in vielen Bereichen an der Grenze. Und noch immer gebe es Stellen und Bereiche, wo dies so sei.

Die Stadträtin geht in diesem Zusammenhang insbesondere auf die beantragten Stellen für die Kfz-Zulassungs- und Führerscheinstelle ein und auf das betriebliche Gesundheitsmanagement BGM, die ihre Fraktion für vordringlich und unabweisbar halte.

StR Sauer (CDU) legt sein Augenmerk auf die Positionen 2 und 3 der Querliste. Beide Anträge habe seine Fraktion bereits in den vergangenen Haushaltsplanberatungen gestellt. Nachdem die offenen Fragen zum Thema Generalübernehmer inzwischen geklärt seien, solle die Stelle im Schulverwaltungsamt für den Vaihinger Schulcampus nunmehr dringend geschaffen werden. Den Ausführungen seiner Vorrednerin, was die Zulassungs- und Führerscheinstelle anbelangt, schließe er sich vollumfänglich an. Seine Fraktion bitte jedoch darum, die Lotsenstellen nicht in EG 4, sondern in EG 5 zu beschließen. Er bedauert, dass das Ergebnis der Organisationsuntersuchung nicht wie zugesagt Ende letzten Jahres vorgelegen hat.

Seine Fraktion unterstütze außerdem den Antrag Nr. 523/2020, Nrn. 519/2020, 521/2020 und Nr. 524/2020. Den Antrag Nr. 520/2020 bittet er getrennt in die drei aufgeführten Punkte zur Abstimmung aufzurufen, da man die zusätzlichen Stellen für den Bereich IuK mit unterstützen wolle. Den Rest könne man aus Sicht seiner Fraktion in den regulären Stellenplanberatungen Ende 2021 behandeln.

StR Adler (Die FrAKTION LINKE SÖS PIRATEN Tierschutzpartei) erkennt in dem Verwaltungsvorschlag einen erfreulichen Fortschritt gegenüber allen Kleinen Stellenplänen während seiner Zeit als Stadtrat. Seines Erachtens blendet die von BM Fuhrmann genannte Vergleichsgröße mit einer Steigerungsrate beim Personal von 40 % aus, dass zuvor "ein rabiater Abbau stattgefunden hatte bis an den Rand der Handlungsfähigkeit der gesamten Stadtverwaltung und der Stadt." Erfreulich sei auch, dass eine Mehrheit der Gemeinderatsfraktionen sich vom "Föll'schen Denken" emanzipiert habe und selbstbewusst weitere wichtige Stellen beantragt hat und man sich mit anderen Fraktionen auf wichtige Stellen mehrheitlich einigen konnte.

Er hebt insbesondere ab auf die Stellen beim Baurechtsamt und die, die sich auf das Baulandmobilisierungsgesetz beziehen, und auf die Stellen beim Haupt- und Personalamt und für das BGM. Was die Zulassungs- und Führerscheinstelle angeht, so bittet er darum, über den Antrag der FrAKTION zuerst abzustimmen, da dies der am weitestgehende Antrag sei. Darüber hinaus halte man es nicht für notwendig, die offizielle Vorstellung des Ergebnisses der Organisationsuntersuchung abzuwarten, denn heute schon sei klar, dass die beantragten Stellen mindestens notwendig sind. Somit können diese heute bereits im Kleinen Stellenplan beschlossen werden. Der Bitte von StR Sauer nach einer Eingruppierung der Lotsenstellen in EG 5 schließt er sich an. Weiter wirbt er um Zustimmung zu den weiteren Anträgen der FrAKTION.

Für StR Körner (SPD) sind die allermeisten Stellenschaffungsentscheidungen heute "eigentlich Selbstverständlichkeiten." Beispielhaft nennt er die Stellen für AKR-BGS, der Zulassungs- und Führerscheinstelle und die Sekretariatsstelle bei der Gesamtschwerbehindertenvertretung. Was die Bitte von StR Adler anbelangt, so weist er darauf hin, dass drei fast identische Anträge zur Zulassungs- und Führerscheinstelle vorliegen, weshalb es keine Rolle spiele, welcher Antrag zuerst zur Abstimmung aufgerufen wird.

Seine Fraktion begrüße sehr die Schwerpunktsetzung beim Thema Wohnen, wenngleich man ein bisschen verwundert sei, dass das Thema Zweckentfremdung in der Vorlage fehle. Da das Ergebnis der Potenzialanalyse Wohnen erst im März präsentiert werden soll, plädiere seine Fraktion dafür, auch dann erst über die Stellen zu entscheiden. Bei der Gewerbeaufsicht wäre man bereit, bereits jetzt 7,5 Stellen zusätzlich mitzutragen und unterstütze darüber hinaus die Stelle Generalübernehmer für den Schulcampus Vaihingen.

StR Dr. Oechsner (FDP) nimmt die Zulassungs- und Führerscheinstelle betreffend einen anderen Standpunkt ein. Er verweist auf die kurz vor dem Abschluss stehende externe Organisationsuntersuchung für diesen Bereich und spricht sich dafür aus, deren Ergebnis abzuwarten. Beim Baulandmobilisierungsgesetz und beim Zweckentfremdungsverbot plädiere er ebenfalls dafür, mit den Stellenschaffungen noch zu warten, weil man noch nicht genau weiß, wie diese Gesetze denn umzusetzen sind. Man könne diese Stellen in den regulären Stellenplanberatungen aufrufen.

StRin von Stein (FW) teilt mit, ihre Fraktion werde bei allen Stellenanträgen mit Ausnahme der Themen Baulandmobilisierungsgesetz und Zweckentfremdungsverbot mitgehen.

StR Köhler (AfD) erläutert den Antrag seiner Fraktion und hofft auf Unterstützung durch weitere Ratsmitglieder.

StRin Hübsch (PULS) verweist auf die Chance, durch die Schaffung der Stellen nicht nur bekannte Probleme zu lösen, sondern auch Probleme zu umgehen, die hinterher noch auftauchen könnten, wie z. B. beim Thema Zweckentfremdungsverbot. Dadurch erspare man sich später größere Kosten, weshalb die Stellenschaffungen nicht nur sinnvoll und richtig, sondern auch langfristig nachhaltig seien.

Frau Häußler (GPR) geht ein auf die Kriterien beim Kleinen Stellenplan. Ihres Erachtens bedingt Corona eine Situation, die in der Stadtverwaltung unabweisbare Bedarfe geschaffen hat. Exemplarisch verweist sie auf Stellen für das Haupt- und Personalamt für die Personalverwaltung und den IT-Bereich. Auch bei der Zulassungs- und Führerscheinstelle habe Corona die Situation weiter verschärft. Weiter begründet sie die Notwendigkeit von Stellenschaffungen für die Branddirektion, das BGM, für das Themen Wohnen und Verkehr, die Gesamtschwerbehindertenvertretung, die Inklusion von Beschäftigten und die Gewerbeaufsicht und wirbt um Unterstützung.

Zum weiteren Vorgehen teilt EBM Dr. Mayer mit, wie im Ältestenrat vereinbart, werde man die Anträge chronologisch nach Eingangsdatum sortiert einzeln aufrufen und abstimmen. Die Anträge zur Zulassungs- und Führerscheinstelle bittet er abweichend davon gemeinsam aufrufen zu können, da sie sich nur in Nuancen unterscheiden. Darüber hinaus werbe er sehr dafür, die Abstimmung darüber zu vertagen bis das Ergebnis der Organisationsuntersuchung vorliegt, über welches man den Gemeinderat in den nächsten vier Wochen informieren werde. Auch zum Thema Potenzialanalyse Wohnen erwarte man die Ergebnisse zum Ende des 1. Quartals 2021, weshalb er vorschlage, so lange von einer Entscheidung über Stellenbedarfe abzusehen.

Auf Nachfrage von StRin Nuber-Schölllhammer erklärt EBM Dr. Mayer, die Verwaltung verpflichte sich dazu, dem Gemeinderat in den nächsten vier Wochen das Ergebnis der externen Organisationsuntersuchung bei der Zulassungs- und Führerscheinstelle in Form einer Beschlussvorlage zu präsentieren. Mit dieser Maßgabe erklären sich alle Fraktionen und Fraktionsgemeinschaften damit einverstanden, die Abstimmung über die Anträge Nr. 505/2020 (CDU), Nr. 515/2020 (FrAKTION) und Nr. 531/2020 (B90/GRÜNE, SPD, PULS) um vier Wochen zurückzustellen.


Anschließend lässt der Vorsitzende über die weiteren Anträge der Querliste abstimmen und stellt fest:
Der Gemeinderat beschließt einstimmig wie beantragt.

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