Protokoll: Gemeinderat der Landeshauptstadt StuttgartNiederschrift Nr.
TOP:
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VerhandlungDrucksache:
1331/2013
GZ:
RSO 8834-00
Sitzungstermin: 20.02.2014
Sitzungsart: öffentlich
Vorsitz: OB Kuhn
Berichterstattung:-
Protokollführung: Frau Sabbagh
Betreff: Sondernutzungsrichtlinien Innenstadt - Ergänzung

Vorgang: Ausschuss für Umwelt und Technik vom 04.02.2014, nicht öffentlich,
Nr. 32

Ergebnis: Einbringung

Ausschuss für Umwelt und Technik vom 11.02.2014, öffentlich, Nr. 43
Ausschuss für Wirtschaft und Wohnen vom 14.02.2014, öffentlich, Nr. 16

jeweiliges Ergebnis: einmütige Zustimmung


Beratungsunterlage ist die gemeinsame Vorlage des Referats Recht, Sicherheit und Ordnung und des Referats Kultur, Bildung und Sport vom 22.01.2014, GRDrs 1331/ 2013, mit folgendem

Beschlussantrag:

Der Gemeinderat beschließt die Ziffer IV 2.2.2 der Richtlinien zur Erteilung von Sondernutzungserlaubnissen auf den öffentlichen Verkehrsflächen in der Stuttgarter Innenstadt (Sondernutzungsrichtlinien Innenstadt), beschlossen mit der Gemeinderatsdrucksache 305/2006 am 19.04.2007, wie folgt neu zu fassen:

2.2.2

Sondernutzungserlaubnisse für Werbeaktionen und Präsentationen von Stuttgarter Kultureinrichtungen, die in einem besonderen öffentlichen Interesse liegen, können in der Königstraße, dem Fußgängerbereich der Querspange oder vor der jeweiligen Betriebsstätte maximal zweimal pro Jahr und Einrichtung aus besonderem Anlass für bedeutende Sonderveranstaltungen zugelassen werden. Dies gilt nicht für Plaka- tierungen aller Art. Das besondere öffentliche Interesse einer Kultureinrichtung macht sich insbesondere an ihrem Bildungsauftrag fest. Im Rahmen des beson- deren Anlasses können auch Kooperationen mit kleineren Kultureinrichtungen eingegangen werden. Die einzelne Aktion darf insgesamt maximal 14 Tage dauern.

2.2.3

(bisher 2.2.2).


OB Kuhn stellt fest:

Der Gemeinderat beschließt ohne Aussprache einstimmig wie beantragt.

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