Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Städtebau und Umwelt
Gz: StU
GRDrs 782/2017
Stuttgart,
09/14/2017



Sanierung Möhringen 3 -Fasanenhof-
Abrechnung der Sanierungsmaßnahme




Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Ausschuss für Umwelt und Technik
Verwaltungsausschuss
Gemeinderat
Vorberatung
Vorberatung
Beschlussfassung
nicht öffentlich
nicht öffentlich
öffentlich
10.10.2017
11.10.2017
12.10.2017



Beschlußantrag:

Der Abrechnung der Sanierungsmaßnahme Möhringen 3 -Fasanenhof- wird
zugestimmt.



Kurzfassung der Begründung:
Ausführliche Begründung siehe Anlage 1

Das Regierungspräsidium hat mit Bescheid vom 1. Juni 2017 die zweckentsprechende Verwendung der Sanierungsfördermittel für das Verfahren Möhringen 3
-Fasanenhof- bestätigt und Mittel in Höhe von 3.752.513 € (60 %) zum Zuschuss erklärt.

Finanzielle Auswirkungen

keine



Beteiligte Stellen

Referat WFB









Vorliegende Anträge/Anfragen

keine

Erledigte Anträge/Anfragen


keine




Peter Pätzold
Bürgermeister


Anlagen

1. Ausführliche Begründung
2. Lageplan



Ausführliche Begründung

Am 3. Juli 2003 hat der Gemeinderat der Landeshauptstadt Stuttgart die Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebiets Möhringen 3 -Fasanenhof- beschlossen (GRDrs 523/2003). Die Satzung wurde im Amtsblatt Nr. 29 am 17. Juli 2003 veröffentlicht. Die Satzungen über die Erweiterung des Sanierungsgebiets traten zum 7. Juli 2005 (GRDrs 133/2005) und 10. August 2006 (GRDrs 388/2006) in Kraft.

Das Sanierungsverfahren Möhringen 3 -Fasanenhof- wurde mit Bescheid des Regierungspräsidiums Stuttgart vom 8. September 2003 zur Förderung in das Bund-Länder-Programm "Stadtteile mit besonderem Entwicklungsbedarf - Die Soziale Stadt" (SSP) aufgenommen. Der Förderrahmen betrug zuletzt 6.350.000 €, die Finanzhilfe 3.810.000 € (60 %).

Der Gemeinderat der Landeshauptstadt Stuttgart hat in seiner Sitzung am
22. Dezember 2016 die Aufhebung der Satzung beschlossen. Sie wurde im Amtsblatt
Nr. 3 am 19. Januar 2017 ortsüblich bekannt gemacht und damit rechtskräftig.

Mit Erlass des Regierungspräsidiums Stuttgart vom 1. Juni 2017 wurde nunmehr die zweckentsprechende Verwendung der ausbezahlten Sanierungsfördermittel aus dem SSP betätigt.

Die zuwendungsfähigen Ausgaben betragen gemäß Abrechnungsbescheid
6.254.188 € (100 %). Diese setzen sich wie folgt zusammen:

Vorbereitende Untersuchungen
6.939 €
Weitere Vorbereitung
573.899 €
Ordnungsmaßnahmen
4.178.691 €
Baumaßnahmen
1.238.317 €
Vergütung
256.342 €

Dem gegenüber stehen gegenzurechnende sanierungsbedingte Einnahmen von insgesamt 6.254.188,00 € (100 %). Diese setzen sich wie folgt zusammen:

Sanierungsmittel (60 %) 3.752.513 €
Komplementärmittel der Stadt (40 %) 2.501.675 €

Die ausbezahlten Fördermittel des Landes in Höhe von 3.752.513 € wurden gemäß
Abschnitt D, Ziffer 22.3 der Städtebauförderungsrichtlinien (StBauFR) vom
23. September 2013 zum Zuschuss erklärt.

Für die somit nicht in Anspruch genommenen Finanzhilfen in Höhe von 57.487 €
(60 %) wurde ein Antrag auf Umschichtung der Mittel (GRDrs 348/2017) auf das Sanierungsverfahren Zuffenhausen 6 -Rot-.




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