Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Allgemeine Verwaltung/Kultur und Recht
Gz: AKR 9531-01.0
GRDrs 53/2024
Stuttgart,
03/18/2024



Übernahme der Pauschalsteuer für geringfügig entlohnte Beschäftigte (Minijobber) in Höhe von 2 Prozent durch die LHS



Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Verwaltungsausschuss
Gemeinderat
Beschlussfassung
Beschlussfassung
öffentlich
öffentlich
20.03.2024
21.03.2024



Beschlußantrag:

Ab 01.04.2024 wird die Pauschalsteuer für „Minijobber“ (geringfügig Beschäftigte) in Höhe von 2 v. H. von der Stadtverwaltung Stuttgart übernommen.



Kurzfassung der Begründung:
Ausführliche Begründung siehe Anlage 1

Das Entgelt aus einer geringfügigen Beschäftigung (sog. „Minijob“) ist grundsätzlich lohnsteuerpflichtig. Seit 2003 hat die Stadt Stuttgart geringfügig entlohnten Beschäftigten die Möglichkeit eingeräumt, anstatt der üblichen individuellen Versteuerung nach Steuerklasse eine pauschale Versteuerung des Entgelts in Höhe von 2 v. H. anzubieten, sofern sie sich schriftlich dazu bereit erklärten, die Pauschalsteuer (im Innenverhältnis) selbst zu übernehmen.

Die Pauschalbesteuerung der „Minijobber“ auf die Beschäftigten mit ihrer Zustimmung zu übertragen (§ 40a Abs. 2 i.V.m. Abs. 5, § 40 Abs. 3 EStG), wurde 2003 - angesichts der vielen „Minijobber“ bei der LHS - als Sparmaßnahme eingeführt. Diese Praxis wird bei anderen Arbeitgebern üblicherweise nicht praktiziert, da die Attraktivität der Minijobs dadurch sinkt. Der Vorteil der Pauschalversteuerung im Gegensatz zur individuellen Versteuerung ist, dass für dieses Entgelt die Steuerpflicht dann abgegolten ist, d. h. dieses Entgelt ist in der Steuererklärung steuerfrei.

Zwischenzeitlich ist es aufgrund des Fachkräftemangels herausfordernd „Minijobber“ zu finden. Um Minijobs bei der LHS zukünftig attraktiver zu gestalten, soll die LHS als Arbeitgeberin die Pauschalversteuerung von 2 v. H. ab 01.04.2024 tragen.

Finanzielle Auswirkungen

Nach einer ersten Berechnung auf Basis des Jahres 2023 (rund 370 Minijobber) beläuft sich der zusätzliche Arbeitgeberaufwand für die LHS voraussichtlich auf ca. 50.000 EUR pro Jahr. Die Kosten werden vorerst aus den Mitteln zur Personalgewinnung und -erhaltung getragen.



Beteiligte Stellen

WFB

Vorliegende Anträge/Anfragen

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Erledigte Anträge/Anfragen

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Dr. Fabian Mayer
Erster Bürgermeister


Anlagen

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<Anlagen>



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