Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Allgemeine Verwaltung/Kultur und Recht
Gz: AKR 0579-5
GRDrs 614/2021
Stuttgart,
10/29/2021



Stellenplan 2022/2023
Hebung von Beamtenstellen - geschäftskreisübergreifend




Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Verwaltungsausschuss
Gemeinderat
Beratung
Beschlussfassung
nicht öffentlich
öffentlich
08.12.2021
16.12.2021



Beschlußantrag:

1. Zum Stellenplan 2022 werden bei den städtischen Ämtern 46,50 Beamtenstellen gehoben, davon im Teilstellenplan

- des Bürgermeisteramts 2,00 Stellen

- des Haupt- und Personalamtes 4,80 Stellen,

- des Liegenschaftsamtes 0,10 Stelle,

- des Amts für öffentliche Ordnung 3,00 Stellen,

- des Standesamts 1,00 Stelle,

- des Schulverwaltungsamts 9,00 Stellen,
2. Zum Stellenplan 2023 werden bei den städtischen Ämtern 3,00 Beamtenstellen gehoben, davon im Teilstellenplan

- des Amts für öffentliche Ordnung 1,00 Stelle

- des Standesamts 2,00 Stellen.



Begründung:


Von den städtischen Ämtern liegen für die Stellenpläne 2022 und 2023 Anträge auf Hebung von insgesamt 29,50 Beamtenstellen vor, bei denen die jeweils höhere Dienstpostenbewertung festgestellt ist und die Stelleninhaber/-innen spätestens im Jahr 2022 bzw. im Jahr 2023 auch die persönlichen Voraussetzungen für eine Beförderung erfüllen werden oder bei denen aufgrund von Neubewertungen für Stellenausschreibungen und die Nachbesetzung im Beamtenverhältnis eine Hebung erforderlich ist. Die Verwaltung schlägt diese 29,50 Stellen vollständig zur Hebung vor. Die Hebung von 26,50 Stellen entfällt dabei auf den Stellenplan 2022 (detaillierte Aufstellung vgl. Anlage 1) und die Hebung von weiteren 3,00 Stellen entfällt auf den Stellenplan 2023 (detaillierte Aufstellung vgl. Anlage 2).

Bei den Pools für „Inklusion und Leistungsgeminderte“ sowie zur „Förderung unbefristeter Arbeitsverhältnisse“ hat sich aufgrund der zwischenzeitlich gemachten Erfahrungen gezeigt, dass die hierfür geschaffenen Beamtenstellen (Bes.-Gr. A 8 im Stellenpool für Inklusion und Leistungsgeminderte, bzw. Bes.-Gr. A 10 im Stellenpool zur Förderung unbefristeter Arbeitsverhältnisse) nicht in ausreichender Wertigkeit ausgewiesen sind. Nachdem Beamte nur auf ihrer Besoldung entsprechenden Stellen geführt werden dürfen, ist eine teilweise Anpassung von Stellen dieser Pools vorzunehmen. Entsprechendes gilt für den Pool „Führung in Teilzeit“ sowie den Pool „Wissensmanagement“; diese Pools werden hauptsächlich von Beamtinnen und Beamten aus höheren Besoldungsgruppen in Anspruch genommen. Um hierbei keine Beamtinnen und Beamten der höchsten Besoldungsgruppen ausnehmen zu müssen und damit zu benachteiligen, ist eine Hebung der diesen Pools zugeordneten Stellen angebracht.

Weiterhin wurde zum 1. September 2020 das Landesbesoldungsgesetz Baden-Württemberg (LBesG) in der Form geändert, dass das Eingangsamt für den ehemaligen einfachen Dienst von A 5 nach A 6, sowie das Eingangsamt für den mittleren nichttechnischen Verwaltungsdienst von A 6 nach A 7 gehoben wurde. Die im Stellenplan ausgewiesenen Stellen sind entsprechend zu heben.

Eine Übersicht über die Hebung von Beamtenstellen der letzten sechs Jahre (Stellenpläne 2016 bis 2021) ist beigefügt (Anlage 3).


Finanzielle Auswirkungen

Bei den städtischen Ämtern entstehen für die Hebung der Beamtenstellen zusätzliche finanzwirksame Arbeitsplatzkosten in Höhe von 693.100 € ab dem Haushaltsjahr 2022. Ab dem Haushaltsjahr 2023 entstehen weitere finanzwirksame Arbeitsplatzkosten in Höhe von 24.000 €.


Beteiligte Stellen

Referat WFB ist mit der Vorlage einverstanden.

Vorliegende Anträge/Anfragen

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Erledigte Anträge/Anfragen

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Dr. Fabian Mayer
Erster Bürgermeister


Anlagen

3

<Anlagen>



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