Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Städtebau und Umwelt
Gz: StU
GRDrs 1227/2015
Stuttgart,
12/07/2015



Einreichung eines Projektantrags im Förderprogramm
"Masterplan 100 % Klimaschutz"




Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Ausschuss für Umwelt und Technik
Gemeinderat
Vorberatung
Beschlussfassung
öffentlich
öffentlich
15.12.2015
17.12.2015



Beschlußantrag:

1. Der Einreichung eines Projektantrags im Förderprogramm „Masterplan 100 % Klimaschutz“ durch das Amt für Umweltschutz wird zugestimmt.

2. Es ist vorgesehen, den während der Projektphase begonnenen Masterplan-Prozess auch nach Ende der Förderung fortzuführen.


Kurzfassung der Begründung:
Ausführliche Begründung siehe Anlage 1

Wie mit der GRDrs 642/2015 beschlossen, hat das Amt für Umweltschutz eine Projektskizze für einen Stuttgarter „Masterplan 100 % Klimaschutz“ eingereicht. Nach Sichtung aller eingegangenen Skizzen hat der Fördermittelgeber mitgeteilt, dass Stuttgart zu den auserwählten Kommunen gehört, die einen Projektantrag einreichen dürfen. Um eine Förderung zu erhalten, ist bis zum 31.12.2015 ein Projektantrag einzureichen. Bei erfolgreicher Begutachtung wird nach Erhalt des Förderbescheids die Durchführung des Projekts in einer weiteren Beschlussvorlage dem Gemeinderat zur Entscheidung vorgelegt.

Die Bundesregierung hat in ihrem Energiekonzept beschlossen, die Treibhausgasemissionen in Deutschland bis zum Jahr 2050 um mindestens 80 - 95 % gegenüber 1990 zu senken. Diese Zielsetzung deckt sich mit den Überlegungen 2050 im Entwurf zum Energiekonzept der Landeshauptstadt Stuttgart. Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit fördert mit dem Programm „Masterplan 100 % Klimaschutz“ Kommunen, die sich der Herausforderung stellen, ihre Treibhausgasemissionen bis 2050 um 95 % zu reduzieren (Basisjahr 1990).

Der Masterplan 100 % Klimaschutz verfolgt das Ziel, durch die Einführung eines Prozessmanagements zur kurz-, mittel- und langfristigen Implementierung von ökologisch sowie ökonomisch sinnvollen Maßnahmen beizutragen. Der Masterplan 100 % Klimaschutz baut mit erweitertem Zeit- und Zielhorizont direkt auf das Energiekonzept „Urbanisierung der Energiewende“ auf. Dazu werden die folgenden Schwerpunkte gesetzt:

Unter Federführung der Landeshauptstadt Stuttgart wird auf Basis der Projektskizze ein gemeinschaftlicher Projektantrag mit den Stadtwerken Stuttgart, der Stuttgarter Wohnungs- und Städtebaugesellschaft, dem Energieberatungszentrum, der EnBW und ggf. weiteren Akteuren eingereicht. In diesem Projektantrag wird unter anderem erläutert, wie der während der Projektphase begonnene Masterplan-Prozess auch nach Ende des Vorhabens fortgeführt werden kann. Dieses Bestreben soll laut den Förderbedingungen auch durch das höchste kommunale Gremium bestätigt werden.

Die Förderung beläuft sich auf 80 % der zuwendungsfähigen Ausgaben. Die maximale Förderzeit beträgt 4 Jahre. Für die Durchführung des Projekts entsteht im Amt für Umweltschutz ein zusätzlicher Personalbedarf, der über die erhaltene Förderung vollständig abgedeckt ist. Die Ermächtigung zur Einstellung dieses Personals außerhalb des Stellenplans wird in die Beschlussvorlage zur Durchführung des Projekts mit aufgenommen.


Finanzielle Auswirkungen

Die Höchstbeträge für die Förderung sind gestaffelt nach der Größe der Kommune. Nach der Tabelle des Fördergebers ergibt sich für Stuttgart eine jährliche Förderung von maximal 300.000 Euro/a. Der Fördergeber trägt 80 % der zuwendungsfähigen Kosten. Dies entspricht für Stuttgart jährlich maximal 240.000 Euro/a. Die Restmittel von jährlich maximal 60.000 Euro/a sind von der Stadt zu tragen. Diese Eigenmittel können über das Amt für Umweltschutz zur Verfügung gestellt werden.


Beteiligte Stellen

Referat AK
Referat WFB


Vorliegende Anträge/Anfragen

Keine





Erledigte Anträge/Anfragen

Keine



Peter Pätzold
Bürgermeister


Anlagen

Aktueller Arbeitsstand Projektantrag




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GRDrs 1227_2015 Anlage Entwurf Projektantrag.pdfGRDrs 1227_2015 Anlage Entwurf Projektantrag.pdf