Protokoll:
Gemeinderat
der Landeshauptstadt Stuttgart
Niederschrift Nr.
TOP:
46
13
Verhandlung
Drucksache:
980/2020
Neufassung
GZ:
JB
Sitzungstermin:
25.02.2021
Sitzungsart:
öffentlich
Vorsitz:
OB Dr. Nopper
Berichterstattung:
-
Protokollführung:
Frau Faßnacht
pö
Betreff:
Freiwilliger Verzicht auf Elternentgelte für die Dauer von Schulschließungen, Kompensation von Einnahmeausfällen und Mehraufwand in der Schulverpflegung
Vorgang: Verwaltungsausschuss vom 03.02.2021, öffentlich, Nr. 25
Ergebnis: einmütige Zustimmung
Gemeinderat vom 04.02.2021, öffentlich, Nr. 17
Ergebnis: Zurückstellung
Verwaltungsausschuss vom 24.02.2021, öffentlich, Nr. 56
Ergebnis: einmütige Zustimmung
Gemeinderat vom 25.02.2021, öffentlich, Nr. 33
Ergebnis: Feststellung der Beschlussunfähigkeit gem. § 37 Abs. 3 GemO und Verschiebung des Sitzungsbeginns auf 16:30 Uhr
Beratungsunterlage ist die Vorlage des Referats Jugend und Bildung vom 02.02.2021, GRDrs 980/2020 Neufassung, mit folgendem
Beschlussantrag:
1. Dem Verzicht auf die Erhebung der Elternentgelte in Betreuungsangeboten der Verlässlichen Grundschule, die aufgrund
infektionsschutzrechtlicher Anordnung des Gesundheitsamts
in Zusammenhang mit der SARS-CoV2-Pandemie für eine gesamte Schule, Klassenstufe oder Schulklasse geschlossen sind, wird rückwirkend ab 01.09.2020 zugestimmt. Der Verzicht bezieht sich auf das jeweils geschlossene Betreuungsangebot und erfolgt regelmäßig pauschal für jede Woche der Schließung im Umfang von 25 % des vertraglich vereinbarten monatlichen Elternentgelts. Im Übrigen gelten die in der Begründung genannten Voraussetzungen.
2. Dem Verzicht auf die Erhebung der Elternentgelte in Betreuungsangeboten der Verlässlichen Grundschule sowie in den Angeboten der außerschulischen Bildung und Betreuung, die aufgrund der
Schließung von Schulen
nicht angeboten werden können, wird zugestimmt. Der Verzicht bezieht sich auf das jeweils geschlossene Betreuungsangebot. Im Übrigen gelten die in der Begründung genannten Voraussetzungen
3. Im Dezember 2020 erfolgt kein Entgeltverzicht, mit Ausnahme der bereits gebuchten Ferienbetreuung in den Weihnachtsferien, die aufgrund der Schulschließung nicht stattgefunden hat. Wenn stattdessen Notfallbetreuung in Anspruch genommen wurde, erfolgt kein Verzicht auf die Entgelte für die Ferienbetreuung.
4a. Die vom Schulverwaltungsamt finanzierten freien Träger der Betreuungs- und Bildungsangebote in Schülerhäusern und Ganztagsgrundschulen, die ihrerseits schließungsbedingt (Punkte 1a, 2 und 3) in entsprechendem Umfang auf die Erhebung von Elternbeiträgen und in Schülerhäusern auch Essensentgelten verzichten, erhalten in entsprechendem Umfang zusätzliche Finanzmittel und weisen die entsprechenden Wenigererträge im Verwendungsnachweis aus.
4b. Die Finanzierung der freien Träger wird fortgeführt. Dabei sind staatliche Unterstützungsleistungen des Bundes und des Landes vorrangig abzurufen und in Anrechnung zu bringen, soweit dies einem alternativen Leistungseinsatz nicht entgegensteht. Ebenso sind ersparte Aufwendungen in Anrechnung zu bringen.
5. Für die Monate Dezember 2020 und Januar 2021 können Caterer die vertraglich vereinbarten Essenspreise anhand der Essenszahlen der entsprechenden Vorjahresmonate abrechnen. Dabei sind Unterstützungsleistungen des Bundes und des Landes vorrangig abzurufen und in Anrechnung zu bringen, soweit dies einem alternativen Leistungseinsatz nicht entgegensteht. Ebenso sind ersparte Aufwendungen in Anrechnung zu bringen.
Sollten die Schulschließungen länger andauern, gilt diese Regelung entsprechend weiter. Voraussetzung ist, dass die Caterer bereit sind, für die Stadt - ohne zusätzliche Kosten in Rechnung zu stellen - alternative Leistungen zu erbringen, insbesondere die Verpflegung in der Notfallbetreuung übernehmen.
6. Für den Zeitraum der Schulschließungen ab 11.01.2021 wird den Pächtern von Kiosken und Mensen an beruflichen Schulen sowie den Automatenbetreibern keine Mindestpacht sowie Nebenkosten in Rechnung gestellt.
7. Es wird davon Kenntnis genommen, dass bei Beförderungsunternehmen der besonderen Schülerbeförderung, die für die Schulen der Landeshauptstadt Stuttgart im Einsatz sind, Einnahmeausfälle durch die Schulschließungen entstehen können. Es wird versucht, Vereinbarungen über alternative Einsatzmöglichkeiten zu treffen.
8. Die Deckung der Mehraufwendungen im Jahr 2020 in Höhe von
38.700 EUR
und
im Jahr 2021 in Höhe von
216.000 EUR
erfolgt im Teilhaushalt 400 - Schulverwaltungsamt, Amtsbereich 4002110, Kontengruppe 44500.
Durch die beschlossenen Entgeltverzichte kommt es im Teilhaushalt 400 - Schulverwaltungsamt, Amtsbereich 4002110, Kontengruppe 340 zu Wenigererträgen im Jahr 2020 in Höhe von
4.000 EUR
und im Jahr 2021 in Höhe von
80.300 EUR.
OB
Dr. Nopper
stellt fest:
Der Gemeinderat
beschließt
ohne Aussprache einstimmig
wie beantragt.
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