Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Allgemeine Verwaltung/Kultur und Recht
Gz: 3001-01
GRDrs 532/2021
Stuttgart,
07/07/2021



KUBI-S: Kooperationsprojekt zur KUBI-S-Werkstatt und neuer grafischer Auftritt



Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Ausschuss für Kultur und Medien
Verwaltungsausschuss
Gemeinderat
Kenntnisnahme
Vorberatung
Beschlussfassung
öffentlich
öffentlich
öffentlich
13.07.2021
14.07.2021
15.07.2021



Beschlußantrag:

1. Der dargestellten Kooperation im Rahmen einer Kooperation mit der JuKuS
2. Der veränderten Aufgabengestaltung bei KUBI-S wird zugestimmt (vgl. Anhang 1: Ausführliche Begründung, Punkt 1). 3. Den finanziellen Konsequenzen der Neuausrichtung wird zugestimmt (vgl. Anhang 1: Ausführliche Begründung, Punkt 4). 4. Der Änderung der Entgeltregelung von KUBI-S zum 01.08.2021 entsprechend Anhang 3 wird zugestimmt 5. Die Verwendung des neuen Logos von KUBI-S wird beschlossen (vgl. Anhang 1: Ausführliche Begründung, Punkt 2).



Kurzfassung der Begründung:
Ausführliche Begründung siehe Anlage 1

KUBI-S, das Netzwerk Kulturelle Bildung Stuttgart, hat die Coronapandemie sowie die Schaffung einer gesonderten Leitungsstelle für Kulturelle Bildung als Stabsstelle bei der Kulturamtsleitung im Rahmen der Haushaltsplanberatungen 2020/2021 genutzt, um 2020 die Entwicklung hin zu einer strategischeren Arbeit auf Metaebene, die Impulse in die gesamte kulturelle Stadtgesellschaft setzt, konsequent weiterzuverfolgen, die vorhandenen Projekte und Maßnahmen zu evaluieren, zu optimieren sowie eine Gesamtstrategie mit neuen Projekten und Maßnahmen zu entwickeln (siehe GRDrs 1130/2020 sowie Anhang 1, Punkt 1).

Auch eine neue visuelle Identität, insbesondere das Logo, soll die Offenheit des Netzwerks darstellen. Die Buchstaben, die an verschiedenen Stellen unterbrochen sind, repräsentieren bildlich die Öffnung nach innen und außen und zeigen sich gleichzeitig als kreative und verbindende Form. Mit Blick auf eine optimierte Lesbarkeit, änderte sich die Schreibweise von kubi-S zu KUBI-S (siehe Anhang 1, Punkt 2).

Um die Kapazitäten von KUBI-S für die neuen Kapazitäten und Projekte zu bündeln, soll die Organisation, Durchführung und Verwaltung der Kunstworkshops in der KUBI-S-Werkstatt möglichst zeitnah im Rahmen eines Kooperationsprojekts von der JuKuS Jugendkunstschule & Kreativworkshops übernommen werden. So können Synergieeffekte und Portfolioerweiterungen bei beiden Kooperationspartner*innen erfolgen. In diesem Anlass soll auch die Teilnehmer*innenstruktur des Ferienprogramms breiter gestaltet werden (siehe Anhang 1, Punkt 3 und 4).

Finanzielle Auswirkungen

Die strategischen Änderungen im Netzwerk Kulturelle Bildung können im THH 410 Kulturamt, Amtsbereich 4102730 Netzwerk kulturelle Bildung kostenneutral erfolgen.

Durch die im Rahmen der Kooperation vorgesehene operative Übernahme der Organisation und Abwicklung der Kunstworkshops in der KUBI-S-Werkstatt durch die JuKuS reduzieren sich die Einnahmen auf KUBI-S-Seite in Höhe von 6.000 Euro (Kontengruppe 330). Da die Einnahmen auf JuKuS-Seite in gleicher Höhe zu erwarten sind, werden gleichzeitig die für die Kooperation bereitgestellten Mittel um 6.000 Euro gemindert. Die Ausgabenansätze reduzieren sich damit um 6.000 Euro (Kontengruppe 420).


Beteiligte Stellen

Das Referat WFB hat der Vorlage zugestimmt.

Vorliegende Anträge/Anfragen

keine

Erledigte Anträge/Anfragen

keine



Dr. Fabian Mayer
Erster Bürgermeister


Anlagen

Anlage 1: Ausführliche Begründung
Anlage 2: Kooperationsvertrag mit Anlagen
Anlage 3: Entgeltregelung von KUBI-S zum 01.08.2021


Ausführliche Begründung:

1. Entwicklung und Neukonzeption von KUBI-S

KUBI-S, das Netzwerk Kulturelle Bildung Stuttgart, betreibt in den eigenen Räumen eine Kunstwerkstatt. Ursprünglich wurde KUBI-S als museumspädagogischer Dienst (mupädi) gegründet und die Werkstatt vorzugsweise für vor- bzw. nachbereitende Kunstworkshops zu Museumsbesuchen von Schulgruppen genutzt. Seit 2018 wurde der Entwicklung hin zu einem größeren Bewusstsein für die Relevanz von Vermittlungsformaten und museumspädagogischen Angeboten Rechnung getragen und folgerichtig der mupädi durch die Förderung von geringen Führungsgebühren in Museen für ausgewählte Gruppen (v.a. Kinder und Jugendliche) sowie durch kunstpädagogische Workshops, die ausschließlich in der KUBI-S-Werkstatt stattfanden, ersetzt (GRDrs 309/2017). Das Netzwerk Kulturelle Bildung wurde als Vernetzer, Unterstützer, policy maker und Servicestelle neudefiniert.

Die Coronapandemie sowie die Schaffung einer gesonderten Leitungsstelle für Kulturelle Bildung als Stabsstelle bei der Kulturamtsleitung im Rahmen der Haushaltsplanberatungen 2020/2021 wurden nun 2020 genutzt, um diese Entwicklung hin zu einer strategischeren Arbeit auf Metaebene, die Impulse in die gesamte kulturelle Stadtgesellschaft setzt, konsequent weiterzuverfolgen, die vorhandenen Projekte und Maßnahmen zu evaluieren, zu optimieren sowie eine Gesamtstrategie mit neuen Projekten und Maßnahmen zu entwickeln (siehe GRDrs 1130/2020). Dabei bleiben Kinder und Jugendliche auch weiterhin stark im Fokus des Netzwerks, etwa durch das neukonzipierte Programm in Ganztagsgrundschulen „Kultur im Ganztag“ (siehe GRDrs 194/2021) oder die KUBI-Card.

2. Überarbeiteter grafischer Auftritt

Um das verstärkte diversitätsorientierte strategische Agieren auch nach außen hin sichtbar zu machen beauftragte KUBI-S ein neues Gesamtdesign, um das Erscheinungsbild mit der Neukonzeption und der Grundidee „Kultur für alle“ in Einklang zu bringen. Während das bisherige Logo die ursprüngliche Hauptzielgruppe Kinder, Jugendliche und Schulen verkörperte, sollte das zukünftige Design eine deutlich breitere Zielgruppe ansprechen. Die neue visuelle Identität, insbesondere das Logo, soll die Offenheit des Netzwerks darstellen. Die Buchstaben, die an verschiedenen Stellen unterbrochen sind, repräsentieren bildlich die Öffnung nach innen und außen und zeigen sich gleichzeitig als kreative und verbindende Form. Mit Blick auf eine optimierte Lesbarkeit, änderte sich die Schreibweise von kubi-S zu KUBI-S. Um eine möglichst barrierefreie Darstellung zu gewährleisten, wurden Expert*innen und Menschen mit Sehbehinderung zu Rate gezogen und unter anderem Abstand, Öffnungen und Breite der Buchstaben sorgfältig abgestimmt. Aus diesem Grundsystem an geöffneten Formen in der Typografie wurden Illustrationen abgeleitet, die dem Gesamtkonzept angepasst sind und die Bildsprache von KUBI-S im wahrsten Sinne erweitern. Unabhängig von der Nutzung bleibt das Design immer reduziert und klar und hat einen hohen Wiedererkennungswert, um KUBI-S als eigenständige Marke zu etablieren.

3. Kooperationsprojekt mit der JuKuS Jugendkunstschule und Kreativwerkstatt

Gleichzeitig soll weniger auf operativer Ebene gearbeitet werden, um die vorhandenen Kapazitäten auf die neuen Aufgaben und Projekte fokussieren zu können. Hierfür wurde in den letzten Monaten an einer Kooperation mit der JuKuS Jugendkunstschule & Kreativwerkstatt gearbeitet, im Rahmen derer KUBI-S den Raum sowie die Sachmittel für den Workshopbetrieb in der Kunstwerkstatt stellen und die JuKuS die Organisation, Durchführung und Verwaltung übernehmen soll. Die Kooperation soll baldmöglichst gestartet werden und zu Beginn des Jahres 2023 evaluiert werden. Sie erfolgt zunächst befristet bis zum 31.12.2023 und geht am 01.01.2024 in eine unbefristete Kooperation über, falls keine Kündigung zum 30.06.2023 erfolgt.

Dabei bietet sich eine Kooperation mit der JuKuS an: Zum einen aus räumlichen Gründen, ist die JuKuS doch lediglich durch einen gemeinsam genutzten Innenhof von den Räumlichkeiten von KUBI-S getrennt; die Werkstatträume der beiden Einrichtungen grenzen direkt aneinander und die KUBI-S-Werkstatt kann von der JuKuS aus direkt über den Innenhof betreten werden. Zum anderen gibt es inhaltlich gesehen starke Überschneidungen, da in der JuKuS ebenfalls Kunstworkshops organisiert werden, teilweise bereits zum derzeitigen Zeitpunkt mit den gleichen Workshopleiter*innen. So können Synergien in der Organisation und Durchführung der Workshops, etwa durch die Verwaltung des Workshoppersonals, die inhaltliche Konzeption oder die Terminverwaltung, geschaffen werden. Zudem bietet sich auch der Zeitpunkt an: Seit Anfang des Jahres 2020 leitet Menja Stevenson die JuKuS, die als ehemals freie Mitarbeiterin mit KUBI-S bereits vertraut ist und mit welcher eine sehr kooperative Atmosphäre besteht. Frau Stevenson erweitert das Konzept der Institution derzeit mit neuen Projekten und neuen Zielgruppen, daher kommt der Zeitpunkt auch aus Sicht der JuKuS gelegen. Gemeinsam wurde daher ein Kooperationsvertrag erarbeitet (siehe Anhang 2). Durch die Kooperation sollen auf beiden Seiten Synergieeffekte erzielt, Kapazitäten geschaffen sowie erweiterte inhaltliche Positionierungen der Kooperationspartner*innen ermöglicht werden.

Gleichzeitig soll der JuKuS durch die Ausweitung des eigenen Portfolios sowie verwaltungsbezogene personelle Unterstützung eine Erweiterung und Vertiefung der eigenen kulturstrategischen Positionierung innerhalb der Stuttgarter Kulturlandschaft ermöglicht werden.

Auch das Ferienprogramm soll zukünftig im Rahmen der Kooperation gestaltet werden. Um die Teilnehmer*innenstruktur breiter zu gestalten und verstärkt weitere Zielgruppen anzusprechen, soll die Entgeltstruktur angepasst werden (vgl. Punkt 4).

4. Finanzielle Auswirkungen

Die strategischen Änderungen im Netzwerk Kulturelle Bildung können im THH 410 Kulturamt, Amtsbereich 4102730 Netzwerk kulturelle Bildung kostenneutral erfolgen.

Die Mittel für den zukünftigen Betrieb der Kunstwerkstatt im Rahmen der Kooperation wurden sowohl ertrags- als auch aufwandsseitig anhand der bisher eingesetzten Mittel über die letzten drei Jahre durchschnittlich berechnet (jährlich 58.500 Euro) sowie zusätzliche Sachmittel aus dem Budget von KUBI-S in Höhe von 40.000 Euro für die personalseitige Realisierung des laufenden Betriebs der kalkuliert. Zusätzlich wurden zu Beginn der Kooperation 5.000 Euro als Investitionskostenzuschuss eingeplant. Die im Rahmen der Kooperation an die JuKuS zu übertragenden Mittel wurden gleichzeitig um den zu erwartenden Ertrag in Höhe von 6.000 Euro gemindert:

Einmalige Aufwendungen in Euro
Regelmäßige Aufwendungen pro ganzem Jahr und Euro
Sachmittel Workshops
58.500
Sachmittel personalseitige Realisierung
40.000
Investitionskosten-
zuschuss
5.000
Ertrag aus Workshops
-6.000
Summe
5.000
93.500


Durch die im Rahmen der Kooperation vorgesehene operative Übernahme der Organisation und Abwicklung der Kunstworkshops in der KUBI-S-Werkstatt durch die JuKuS reduzieren sich die Einnahmen auf KUBI-S-Seite in Höhe von 6.000 Euro (Kontengruppe 330). Da die Einnahmen auf JuKuS-Seite in gleicher Höhe zu erwarten sind, werden gleichzeitig die für die Kooperation bereitgestellten Mittel um 6.000 Euro gemindert. Die Ausgabenansätze reduzieren sich damit um 6.000 Euro (Kontengruppe 420).

Für die angesprochene Öffnung des Ferienprogramms für eine erweiterte Zielgruppe soll die 2017 beschlossene Entgeltstruktur (GRDrs 309/2017) angepasst werden. Während der Preis für Inhaber*innen der Bonuscard + Kultur unverändert bei 4 Euro pro Teilnehmer*in und Termin bleiben soll, ist eine unentgeltliche Teilnahme für Geflüchtete vorgesehen sowie eine Anpassung die regulären Gebühren auf 20 Euro pro Teilnehmer*in und Termin.


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