Protokoll: Gemeinderat der Landeshauptstadt StuttgartNiederschrift Nr.
TOP:
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VerhandlungDrucksache:
198/2010
GZ:
T
Sitzungstermin: 20.05.2010
Sitzungsart: öffentlich
Vorsitz: OB Dr. Schuster
Berichterstattung:-
Protokollführung: Frau Huber-Erdtmann sp
Betreff: Erhöhung und Sanierung der Lärmschutzwand an der
B 10/B 27 in Stuttgart-Zuffenhausen
- Bau- und Vergabebeschluss

Vorgang:

Ausschuss für Umwelt und Technik vom 18.05.2010, öffentlich, Nr. 192
Verwaltungsausschuss vom 19.05.2010, öffentlich, Nr. 131

jeweiliges Ergebnis: einmütige Zustimmung

Beratungsunterlage ist die Vorlage des Technischen Referats vom 21.04.2010, GRDrs 198/2010, mit folgendem

Beschlussantrag:


1. Baubeschluss

Der Erhöhung der Lärmschutzwand entlang der Bundesstraße B 10/27, Ortsdurchfahrt Zuffenhausen, im Bereich zwischen der Brücke Unterländer Straße und der Stahlhochbrücke, mit Gesamtkosten in Höhe von 3.460.000 € (einschließlich Ablösung in Höhe von 600.000 € und aktivierungsfähiger Eigenleistung von 160.000 €), wird zugestimmt.


2. Finanzierungsbeschluss

2.1 Die Auszahlungen in Höhe von 3.300.000 € (ohne aktivierte Eigenleistungen) werden im Teilfinanzhaushalt beim Projekt 7.665010 – Erhöhung Lärmschutzwand, B 10/27 Zuffenhausen wie folgt gedeckt:

Jahr 2009 und früher
200.000 €
Jahr 2010
1.300.000 €
Jahr 2011
1.700.000 €
Jahr 2012
100.000 €
Gesamt
3.300.000 €


2.2 Im Teilfinanzhaushalt 2010 wird beim Projekt 7.665010 eine überplanmäßige Ausgabe in Höhe von 300.000 € zugelassen.

2.3 Zur Deckung der überplanmäßigen Ausgabe von 300.000 € werden nicht veranschlagte Mehreinnahmen aus dem Kostenersatz des Bundes in 2010 beim Projekt 7.665010 herangezogen.

2.4 Für die beim Projekt 7.665010 benötigten Mittel in Höhe von insgesamt 992.000 € im Haushaltsjahr 2011 wird eine im Teilfinanzhaushalt des Tiefbauamtes in 2010 veranschlagte Verpflichtungsermächtigung in Anspruch genommen.

2.5 Die aktivierungsfähigen Eigenleistungen in Höhe von voraussichtlich 160.000 € werden aus der hierfür im Teilfinanzhaushalt des Tiefbauamts veranschlagten Pauschale gedeckt (nicht zahlungswirksam). Die Mittel werden auf das o. g. Projekt umgesetzt.


3. Vergabeschluss

3.1 Vergabe der Sanierungs- und Bauarbeiten
3.2 Vergabe von Ingenieurleistungen
Der Vergabe von mit der Bauüberwachung zusammenhängenden Ingenieurleistungen an die Arbeitsgemeinschaft SW Ingenieure, Asperger Straße 8 in 71634 Ludwigsburg und Weiske und Partner, Johannesstraße 75 in 70176 Stuttgart mit einer Honorarsumme von 125.902 € incl. 19 % MWSt wird zugestimmt. Für Unvorhergesehenes werden 6.098 € angesetzt, so dass insgesamt 132.000 € bereitgestellt werden.


OB Dr. Schuster stellt fest:

Der Gemeinderat beschließt ohne Aussprache einstimmig wie beantragt.
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