Protokoll:
Gemeinderat
der Landeshauptstadt Stuttgart
Niederschrift Nr.
TOP:
20
5
Verhandlung
Drucksache:
469/2022
GZ:
5674-18
Sitzungstermin:
09.02.2023
Sitzungsart:
öffentlich
Vorsitz:
OB Dr. Nopper
Berichterstattung:
Protokollführung:
Frau Faßnacht
th
Betreff:
Stuttgarter Sportförderung; Bewilligung eines weiteren Zuschusses zur Finanzierung unabweisbarer Mehrkosten sowie Übernahme einer modifizierten Ausfallbürgschaft für den Turnverein Cannstatt 1846 e. V.
Vorgang: Verwaltungsausschuss vom 08.02.2023, öffentlich, Nr. 44
Ergebnis: einmütige Zustimmung
Beratungsunterlage ist die gemeinsame Vorlage des Referats Wirtschaft, Finanzen und Beteiligungen und des Referats Sicherheit, Ordnung und Sport vom 02.02.2023, GRDrs 469/2022, mit folgendem
Beschlussantrag
:
1. Dem Turnverein Cannstatt 1846 e. V. wird zur Erweiterung des Baseball-Parks inkl. Bau einer normgerechten Turnhalle, im Stadtbezirk Stuttgart-Münster (Schnarrenberg) ein städtischer Zuschuss in Höhe von insgesamt 7.012.500 EUR bewilligt.
Der Zuschuss wird nach den Allgemeinen Nebenbestimmungen zu Zuwendungsbescheiden der Landeshauptstadt Stuttgart gewährt.
Ergänzend hierzu finden die besonderen Bewilligungsbestimmungen der Richtlinien der Landeshauptstadt Stuttgart zur Förderung von Sport und Bewegung, Ziffer C.2.3.1 ff., in der Fassung vom März 2021 Anwendung.
2. Der erforderlichen überplanmäßigen Auszahlung in Höhe von 2.052.500 EUR wird zugestimmt. Bereits mit GRDrs 347/2020 wurde ein städtischer Zuschuss in Höhe von 4.960.000 EUR beschlossen. Auf Grund von Baupreissteigerungen wird ein weiterer Zuschuss in Höhe von 2.052.500 EUR erforderlich. Die erforderlichen Mittel in Höhe von 2.052.500 EUR werden im Teilfinanzhaushalt 2023 THH 520, Amt für Sport und Bewegung, Projekt Nr. 7.520214, TV Cannstatt Erweiterung Baseballpark, Ausz.Gr. 781, Investitionszuweisungen und Zuschüsse zur Verfügung gestellt. Die Finanzierung des städtischen Anteils an den Mehrkosten kann aus vorhandener Liquidität infolge des aus dem Jahr 2022 zu erwartenden Finanzierungsüberschusses erfolgen.
3. Die Landeshauptstadt Stuttgart übernimmt modifizierte Ausfallbürgschaften von insgesamt 1.200.000 EUR zur Absicherung von Krediten, die der TV Cannstatt für die Realisierung des Bauvorhabens bei zwei Banken aufnimmt.
4. Für die Übernahme dieser Bürgschaften erhebt die Stadt eine einmalige Gebühr von 0,5 % des verbürgten Darlehensbetrags.
OB
Dr. Nopper
stellt fest:
Der Gemeinderat
beschließt
ohne Aussprache einstimmig
wie beantragt.
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