Protokoll:
Gemeinderat
der Landeshauptstadt Stuttgart
Niederschrift Nr.
TOP:
338
22
Verhandlung
Drucksache:
773/2020
GZ:
T
Sitzungstermin:
19.11.2020
Sitzungsart:
öffentlich
Vorsitz:
OB Kuhn
Berichterstattung:
-
Protokollführung:
Frau Faßnacht
pö
Betreff:
Gehwegreinigungsgebührenvorlage für das Jahr 2021
- Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung
von Hausgebühren in Stuttgart (HGS)
Vorgang: Ausschuss für Stadtentwicklung und Technik vom 03.11.2020, öffentl., Nr. 402
Betriebsausschuss Abfallwirtschaft vom 04.11.2020, öffentlich, Nr. 14
jeweiliges Ergebnis: einmütige Zustimmung
Beratungsunterlage ist die Vorlage des Technischen Referats vom 19.10.2020, GRDrs 773/2020, mit folgendem
Beschlussantrag:
1. Den folgenden Gebühren jeweils zum 1. Januar 2021 wird zugestimmt (Anhang 1 zur Anlage 1):
Für die Reinigungszone I vermindert sich die Gebühr 1 (7-malige Reinigung pro Woche) von 54,20 € pro lfd. Meter in 2020 auf 43,80 € pro lfd. Meter in 2021. Die Gebühr 2 (3-malige Reinigung pro Woche (Leonhardsviertel: Fr., Sa., Mo.; Hospitalviertel: Fr., Sa., So.) vermindert sich ebenfalls von 23,20 € pro lfd. Meter in 2020 auf 18,70 € pro lfd. Meter in 2021.
Die Gehwegreinigungsgebühr für die Reinigungszone II (Arnulf-Klett- und Rotebühl-Passage) bleibt mit 178,50 € pro lfd. Meter in 2021 unverändert.
2. Die Satzung zur Änderung der Satzung der Landeshauptstadt Stuttgart über die Erhebung von Hausgebühren (Hausgebührensatzung -HGS-) wird gemäß Anlage 2 beschlossen.
OB
Kuhn
stellt fest:
Der Gemeinderat
beschließt
ohne Aussprache einstimmig
wie beantragt.
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