Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Jugend und Bildung
Gz:
JB
GRDrs
313/2021
Stuttgart,
04/16/2021
Finanzierung von Schnelltests für Kinder in Tageseinrichtungen
Beschlußvorlage
Vorlage an
zur
Sitzungsart
Sitzungstermin
Verwaltungsausschuss
Gemeinderat
Vorberatung
Beschlussfassung
öffentlich
öffentlich
21.04.2021
22.04.2021
Beschlußantrag:
1. Zur Sicherstellung der Testmöglichkeiten für Kinder in Stuttgarter Kindertageseinrichtungen des städtischen und der freien Träger beschafft die Stadt Stuttgart für den Zeitraum bis Pfingsten 2021 (für die Wochen 17 bis 20) 240.000 Corona-Testkits in Form von Selbsttests.
Die Aufwendungen hierfür belaufen sich voraussichtlich auf max. 1.440.000 €.
2. Die Landeshauptstadt finanziert die Testkits der freien Träger als Freiwilligkeitsleistung zu 100 %. Die anteilige Kostenbeteiligung des Landes wird hierfür voll eingesetzt.
3. Die Beschaffung der Tests erfolgt durch das Klinikum Stuttgart als inhouse-Geschäft.
4. Den überplanmäßigen Aufwendungen in Höhe von insgesamt 1.440.000 EUR im THH 510, Jugendamt, verteilt auf die Amtsbereiche 5103651 - Förderung von Kindern in städtischen Tageseinrichtungen sowie 5103161 - Förderung freier Träger von Tageseinrichtungen und -pflege, jeweils Kontengruppe 42510 - Sonstige Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen, wird zugestimmt. Eine Deckung der überplanmäßigen Aufwendungen erfolgt durch Sperrung von Mitteln der Deckungsreserve THH 900, Allgemeine Finanzwirtschaft, Kontengruppe 440, Sonstige ordentliche Aufwendungen, soweit eine Deckung aus einer Kostenbeteiligung des Landes nicht erfolgt.
Kurzfassung der Begründung:
Ausführliche Begründung siehe Anlage 1
Sachverhalt
Im Rahmen einer Eilentscheidung durch den Oberbürgermeister vom 31.03.2021 (siehe Anlage 1) wurden bereits 120.000 Testkits in Form von Selbsttest für die Stuttgarter Kinder in Kindertageseinrichtungen beschafft. Analog der Teststrategie des Landes zur Testung der Schülerinnen und Schüler sowie der Beschäftigten an Schulen und in Kindertageseinrichtungen (Kita) sollen auch die Kita-Kinder zwei Mal pro Woche getestet werden. Die Testkits für Kita-Kinder wurden im Laufe der KW 15 in die Tageseinrichtungen geliefert und sind für rund 2 Wochen ausreichend.
An der in der o.g. Eilentscheidung beschriebenen Pandemiesituation in den Tageseinrichtungen hat sich nichts verändert. Die Inzidenzen in dieser Altersgruppe sind weiterhin besorgniserregend hoch. Die höchste Inzidenz liegt bei Kindern der Altersgruppe 3-5 Jahre. Zudem ist der Krankheitsverlauf bei diesen Kindern oft asymptomatisch.
Es ist daher immens wichtig, dass neben den pädagogischen Beschäftigten auch die Kinder in den Kindertageseinrichtungen und der Tagespflege weiter konsequent getestet werden können. Infektionen können so frühzeitig erkannt, weitere Ansteckungen vermieden und Infektionsketten frühzeitig unterbrochen werden.
Für die Durchführung wurde bereits durch das Gesundheitsamt in Zusammenarbeit mit dem Jugendamt und in Abstimmung mit den Freien Kita-Trägern ein Konzept erstellt (siehe Anlage). Dieses wurde den Tageseinrichtungen in der KW 15 zur Verfügung gestellt, so dass ab KW 16 getestet werden kann. Entsprechendes Informationsmaterial für die Eltern ist bzw. wird verteilt.
Weiteres Vorgehen
Geboten ist es, dass zumindest für die kommenden 4 Wochen (bis Pfingsten) die notwendigen Testkits für die Kinder beschafft und zur Verfügung gestellt werden.
Die Testungen sollen weiterhin zwei Mal in der Woche mittels Selbsttests (Nasal-Tests) durchgeführt werden.
Berechnung des Bedarfs
Für die ca. 30.000 Kinder in Stuttgarter Kindertageseinrichtungen werden für 4 Wochen 240.000 Tests benötigt (30.000 Kinder x 2 Tests je Woche x 4 Wochen). Auf die 0- bis 3-jährigen Kinder entfallen etwa 30 % d.h. rd. 72.000 der Tests, die restlichen Tests (168.000) entfallen auf die 3- bis 6-Jährigen.
Finanzielle Auswirkungen
Ausgehend von den vom Land im Zusammenhang mit der Kostenerstattung für selbstbeschaffte Tests für Schülerinnen und Schüler sowie für Personal an Schulen und Kitas maximal erstatteten 6 € je Test werden für die weiteren 240.000 Testkits überplanmäßige
Aufwendungen in Höhe von maximal 1.440.000 €
entstehen.
In der Pressemitteilung des Staatsministeriums vom 08.04.2021, die mit dem Schreiben des Städtetags vom 08.04.2021 übersandt wurde (siehe Anlage) wird die Finanzierung der Testkits für Kinder in Tageseinrichtungen wie folgt angekündigt:
„Die Finanzierung von Corona-Schnelltests für Kinder bis drei Jahren erfolgt über die Betriebskosten der Kindertagesstätten (entsprechend §29c des Gesetzes über den kommunalen Finanzausgleich). Daran beteiligt sich das Land grundsätzlich mit 68 Prozent. Für die Tests von Drei- bis Siebenjährigen übernimmt das Land 30 Prozent der Kosten, die Träger der Einrichtungen tragen 70 Prozent. Die Kosten für die Tests der Beschäftigten in den Kitas und in der Kindertagespflege trägt das Land komplett.
Im Ergebnis beteiligt sich das Land damit zur Hälfte an den Kosten der Testungen an den Kitas und in der Kindertagespflege. Die Kommunen werden die Erstattung durch das Land proportional an die freien und kirchlichen Träger weiterleiten. Land und Kommunen sehen jedoch mindestens gleichermaßen den Bund in der Pflicht, diesen Teil der Pandemiebekämpfung mit zu finanzieren. [….] Getrennt davon beschaffen die Kommunen beziehungsweise die Träger die Tests für die Kinder in Kindertageseinrichtungen selbst und organisieren auch die Logistik zur Durchführung der Testungen. Die Vereinbarung gilt bis Pfingsten und steht unter dem Vorbehalt einer Zustimmung durch das Kabinett und den Finanzausschuss des Landtags.“
Die erforderlichen Mittel zur Beschaffung der Selbsttests können nicht aus dem Budget des Jugendamtes gedeckt werden. Daher sind überplanmäßige Mittel im Teilhaushalt 510, Jugendamt, Amtsbereich 5103651, Kontengruppe 42510, bereitzustellen.
Zur konkreten Kostenbeteiligung des Landes, deren Höhe sowie den Auszahlungsmodalitäten kann derzeit noch keine Aussage getroffen werden. Möglicherweise erfolgt die Kostenbeteiligung im Rahmen des § 29c FAG für die unter 3-jährigen Kinder bedingt durch die Finanzausgleichsmethodik erst im Jahr 2023.
Die Deckung der überplanmäßigen Aufwendungen im Jahr 2021 erfolgt zunächst aus der Deckungsreserve im THH 900 Allgemeine Finanzwirtschaft, eventuelle Erträge aus Kostenbeteiligung des Landes im Jahr 2021 mindern den Deckungsbedarf entsprechend.
Die Kostenerstattung würde nach aktueller Kenntnis wie folgt erbracht:
Aufteilung
Tests
Kosten (6 €)
Anteil Land %
Anteil Land €
Tests u3-Kinder
72.000
432.000
68%
293.760
Tests ü3-Kinder
168.000
1.008.000
30%
302.400
Summe
240.000
1.440.000
596.160
Beteiligte Stellen
Referat WFB hat die Vorlage mitgezeichnet.
Vorliegende Anträge/Anfragen
-
Erledigte Anträge/Anfragen
-
Isabel Fezer
Bürgermeisterin
Anlagen
Anlage 1 - Eilentscheidung durch den OBM vom 31. März 2021
Anlage 2 - Städtetag-Rundschreiben R 35719/2021
Anlage 3 - Pressemitteilung Staatsministerium Nr. 51/2021
Anlage 4 - Testkonzept Kitas
<Anlagen>
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Anlage 1 zu GRDrs 313-2021 - Eilentscheidung Kitas.pdf
Anlage 2 GRDrs 313-2021 - 2021-04-08 - Städtetag-RS Testungen Kitas und Schulen.pdf
Anlage 3 GRDrs 313-2021 2021-04-08 - Städtetag-RS Testungen Kitas und Schulen Anlage PM Kitas.pdf
Anlage 4 GRDrs 313-2021 - Testkonzept.pdf