Protokoll: Gemeinderat der Landeshauptstadt StuttgartNiederschrift Nr.
TOP:
52
8
VerhandlungDrucksache:
169/2018
GZ:
StU
Sitzungstermin: 22.03.2018
Sitzungsart: öffentlich
Vorsitz: OB Kuhn
Berichterstattung:-
Protokollführung: Frau Sabbagh
Betreff: BPlan Vergnügungsstätten und andere Einrichtungen
im Stadtbez. Weilimdorf (Weil 246)
- Satzungsbeschluss gemäß § 10 BauGB
ohne Anregungen gemäß § 3 (2) BauGB

Vorgang: Ausschuss für Umwelt und Technik vom 20.03.2018, nicht öffentlich, Nr. 133

Ergebnis: mehrheitliche Zustimmung bei 1 Gegenstimme

Beratungsunterlage ist die Vorlage des Referats Städtebau und Umwelt vom 26.02.2018, GRDrs 169/2018, mit folgendem

Beschlussantrag:

Der Bebauungsplan Vergnügungsstätten und andere Einrichtungen im Stadtbezirk Weilimdorf (Weil 246) vom 05.10.2016 wird gemäß § 10 BauGB als Satzung beschlossen. Es gilt die Begründung mit Umweltbericht gemäß § 9 Abs. 8 BauGB zum Bebauungsplan vom 05.10.2016 / 06.09.2017.

Der Geltungsbereich ist im Kartenausschnitt auf dem Deckblatt der Begründung dargestellt.

Dieser Bebauungsplan ändert als Textbebauungsplan teilweise die Festsetzungen hinsichtlich der Art der baulichen Nutzung der folgenden rechtsverbindlichen Bebauungspläne: Der vorliegende Bebauungsplan setzt für Gebiete, die nach § 34 BauGB zu beurteilen sind, nach § 9 Abs. 2 b BauGB einen Ausschluss von Vergnügungsstätten fest und ersetzt als Textbebauungsplan den folgenden rechtsverbindlichen Bebauungsplan in seinem Geltungsbereich im Stadtbezirk Stuttgart-Weilimdorf:


Ein Plan zu der im Betreff genannten Angelegenheit ist im Sitzungssaal ausgehängt.


StR Dr. Schertlen (STd) erklärt zu seinem Abstimmungsverhalten, er werde ablehnen, da in der Satzung auch Tanzlokale in Gewerbegebieten ausgeschlossen würden.



OB Kuhn stellt fest:

Der Gemeinderat beschließt bei 1 Gegenstimme mehrheitlich wie beantragt.
zum Seitenanfang