Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Städtebau/Wohnen und Umwelt
Technisches Referat

Gz: SWU
GRDrs 53/2021
Stuttgart,
04/08/2021



Verkehrslenkende und städtebauliche Begleitmaßnahmen zum Rosensteintunnel mit B10/B14-Verbindung am Leuze



Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Ausschuss für Stadtentwicklung und Technik
Bezirksbeirat Bad Cannstatt
Bezirksbeirat Ost
Bezirksbeirat Zuffenhausen
Ausschuss für Stadtentwicklung und Technik
Gemeinderat
Einbringung
Beratung
Beratung
Beratung
Beschlussfassung
Beschlussfassung
öffentlich
öffentlich
öffentlich
öffentlich
öffentlich
öffentlich
20.04.2021
21.04.2021
21.04.2021
27.04.2021
04.05.2021
20.05.2021



Beschlußantrag:


1. Der Umsetzungsplanung zur provisorischen Verkehrsführung in der Pragstraße und
der Schönestraße mit Änderungen an den Kreuzungen der Rosensteinbrücke im zeitlichen Zusammenhang nach der Eröffnung des Rosensteintunnels wird zugestimmt

(Maßnahmen 1 und 2 Provisorien ohne komplette Umgestaltung).

2. Von der modifizierten Zielplanung für den bereits beschlossenen kompletten Umbau
der Pragstraße auf Grundlage des Bebauungsplans Rosensteintunnel / Leuzetunnel in
Stuttgart-Bad Cannstatt (Ca 264) nach der Eröffnung des Rosensteintunnels gemäß
Anlage 1 wird zur Kenntnis genommen
(Maßnahmen 1 und 2 komplette Umgestaltung).

3. Vom Realisierungsstand der Begleitmaßnahmen und inzwischen erfolgter Änderungen
in Planung und Umsetzung wird Kenntnis genommen.











Begründung:



Auf die GRDrs 253/2015 „Verkehrslenkende und städtebauliche Begleitmaßnahmen zum Rosensteintunnel mit B10/B14-Verbindung am Leuze – Bericht über den Stand der Maßnahmen“ wird verwiesen.

Während ein Teil der vom Gemeinderat am 25.10.2012 auf Grundlage der GRDrs 110/2012 beschlossenen Begleitmaßnahmen in den vergangenen Jahren bereits realisiert werden konnten, sind einige für die Verwirklichung des verkehrlichen Gesamtkonzepts wesentliche Maßnahmen erst mit der Eröffnung des Rosensteintunnels möglich.


Beschlussantrag 1: Umsetzung provisorischer Verkehrsführungen in der Pragstraße, der Neckartalstraße und der Schönestraße

Die Inbetriebnahme des Rosensteintunnels eröffnet umfangreiche städtebauliche und verkehrliche Gestaltungsmöglichkeiten sowohl entlang der Pragstraße als auch im Bereich des Neckarufers bzw der Neckartalstraße. Die Bündelungswirkung der in den neuen Tunnel verlegten Trasse der B10 führt zu einer flächigen Entlastungswirkung mehrerer Straßen im Umfeld des Rosensteintunnels. Diese Umgestaltungsplanungen können jedoch aufgrund des Umfangs nur nach und nach umgesetzt werden. Von wesentlicher Bedeutung ist aber, die sich ergebende verkehrsstrukturelle Veränderung in zeitlicher Nähe nach Eröffnung des Rosensteintunnels durch die Umsetzung provisorischer Maßnahmen zu unterstützen.

Darüber hinaus wurden zwar die Entlastungswirkungen im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens untersucht und dargestellt, sie sind jedoch auch aufgrund der Verkehrsentwicklung der letzten zehn Jahre keine ausreichende Grundlage mehr zur konkreten Maßnahmenumsetzung. Es ist daher erforderlich, zeitnah vor und nach erfolgter Inbetriebnahme des Rosensteintunnels im Umfeld umfangreiche Verkehrserhebungen durchzuführen, um zur genaueren Planung z.B. umzubauender Knotenpunkte eine ausreichende Datengrundlage zur Wirkungsanalyse zu erhalten. Dazu gehören insbesondere die Kreuzungen Rosensteinbrücke Süd, Rosensteinbrücke Nord, Pragstraße/Wilhelmastraße, Neckartalstraße/Wilhelmsbrücke, Pragstraße/Haldenstraße und Brückenstraße/Altenburger Steige.

Auf Grundlage der zu unterstellenden Entlastungswirkungen können in einem ersten Schritt entlang der Pragstraße auf beiden Fahrbahnen, die zunächst erhalten bleiben, provisorische Rückbaumaßnahmen umgesetzt werden. Geplant sind hier beidseitig temporäre Angebote für den Radverkehr unter Wegnahme jeweils eines Fahrstreifens, die dann mit der endgültigen Umgestaltung der Pragstraße durch die unter 1. beschriebene Zielplanung ersetzt werden.

An den Kreuzungen der Rosensteinbrücke sind Anpassungen der Signalsteuerung vorgesehen, die auch die Belange des ÖPNV und des Fuß- bzw. Radverkehrs verstärkt unterstützen.

In der Schönestraße wird geprüft, ob der zweite Kfz-Fahrstreifen in Fahrtrichtung Rosensteinbrücke zugunsten von provisorischen Radverkehrsanlagen aufgegeben werden kann.


Beschlussantrag 2: Zielplanung für den Umbau der Pragstraße

Der Gemeinderat hat am 25.10.2012 dem Bebauungsplan Rosensteintunnel / Leuzetunnel (Ca 264) und damit dem nach der Eröffnung des Rosensteintunnels durchzuführenden Rückbau der Pragstraße auf eine Fahrbahn mit zwei Fahrstreifen im Gegenverkehr zugestimmt. Die Entlastungswirkung des Rosensteintunnels wirkt sich in hohem Maße im Bereich der heutigen Bundesstraße im Verlauf der Pragstraße aus, sodass die Wegnahme einer Fahrbahn zugunsten einer deutlichen städtebaulichen Aufwertung und zur Stärkung der Angebote für Fußgänger und Radfahrer ermöglicht wird. Die Stadtverwaltung legt mit dieser Vorlage eine dafür weiter entwickelte Planung vor, die den Veränderungen der gesetzlichen Randbedingungen, Richtlinien etc. der letzten Jahre besonders auch im Hinblick auf die Belange des Radverkehrs und einer verstärkten Begrünung des Straßenraums Rechnung trägt. Die Umgestaltung der Neckartalstraße kann entsprechend der im Bebauungsplan vorgeschlagenen Grundlage realisiert werden.

Folgende Elemente der Planung wurden gegenüber dem Bebauungsplan weiter entwickelt oder sind in Prüfung:

Mit diesen Planänderungen kann die im Bebauungsplan vorgesehene Umgestaltung der Pragstraße unter Beibehaltung des konzeptionellen Ansatzes weiter optimiert werden. Die Umsetzung erfolgt schrittweise, auch in Abhängigkeit von der weiteren Verkehrsentwicklung.

Die endgültige Spureinteilung und Radverkehrsführung im Bereich des Knotenpunktes Neckartalstraße/Pragstraße/Rosensteinbrücke ist nochmals zu prüfen. Insbesondere die neue Führung des Rechtsabbiegers von der Pragstraße in die Neckartalstraße bedarf auf Grundlage aktueller Verkehrserhebungen einer vertieften Betrachtung.

Die erforderlichen Mittel für die komplette Umgestaltung der Pragstraße (Maßnahmen 1 und 2) werden über die Anmeldeliste des Tiefbauamts zum Doppelhaushalt 2022/2023 angemeldet.



Beschlussantrag 3: Realisierungsstand der Begleitmaßnahmen


Bad Cannstatt

Maßnahme 1
Wegnahme jeweils einer Fahrbahn in der Prag- und Neckartalstraße
Bestandteil dieser Vorlage

Maßnahme 2
Umbau der Kreuzung Rosensteinbrücke Nord
Bestandteil dieser Vorlage

Maßnahme 3
Anpassung der Kreuzung Löwentorstraße/Am Wolfersberg
Für den Streckenzug Hallschlag und Am Wolfersberg soll im Sinne des Antrags 274/2020 sowie des fortgeschriebenen Rahmenplans Hallschlag eine Umgestaltungsplanung im Abschnitt Düsseldorfer Straße bis Kölner Straße erarbeitet werden. Wesentliche Ziele sind die Verbesserung der Fuß- und Radverkehrsführung, Busspuren in beiden Zufahrten des Knotenpunkts mit der Löwentorstraße sowie eine gestalterische Aufwertung der Straße Hallschlag. Die Umsetzung kann frühestens im Doppelhaushalt 2024/25 erfolgen.

Maßnahme 4
Teilweise Umgestaltung der Brückenstraße und Umbau der Kreuzung Altenburger Steige/Haldenstraße/Brückenstraße
Für die Brückenstraße liegt bisher eine Vorplanung zur Umgestaltung der Bushaltestellen im Bereich der Martinskirche vor. Diese Planung soll nun im Sinne des Antrags 274/2020 und unter Beteiligung der Bürgerschaft in der Neckarvorstadt überarbeitet und auf die gesamte Brückenstraße erweitert werden. Die Umsetzung kann frühestens ab 2023 erfolgen.

Maßnahme 5
Wegnahme eines Fahrstreifens in der Wilhelmastraße und Umgestaltung
Diese Maßnahme ist in Anlage 1 mit dargestellt und soll gemeinsam mit dem Umbau der Pragstraße realisiert werden.

Maßnahme 6
Wegnahme eines Fahrstreifens in der Schönestraße und Umgestaltung
Diese Maßnahme ist als Begleitmaßnahme finanziert, soll aber erst im Zusammenhang mit der Umgestaltung des Seilerwasens umgesetzt werden. Die gewünschte verkehrliche Entlastungswirkung kann bereits zeitnah durch die Maßnahme gemäß Beschlussantrag 2 erreicht werden.

Maßnahme 7
Anpassung der Kreuzung Prag-/Quellenstraße
Diese Maßnahme ist in Anlage 1 dargestellt und soll mit dem Umbau der Pragstraße realisiert werden.



Ost

Maßnahme 8
Anschluss der Werderstraße an die B 14
Wird nicht weiter verfolgt, siehe GRDrs 253/2015

Maßnahme 9
Anpassung der Kreuzung Stöckach
Umgesetzt

Maßnahme 10
Umgestaltung der Talstraße von der Wagenburgstraße bis zur Kreuzung Tal-/
Wangener Straße

Die Talstraße ist im Abschnitt von der Kreuzung mit der Wangener Straße bis zum Gelben Weg umgestaltet. Für den Abschnitt von dort bis zur Wagenburgstraße gibt es eine bisher nicht abgestimmte Vorplanung und noch keine Finanzierung. Das Amt für Stadtplanung und Wohnen beabsichtigt bis zur Sommerpause 2021 die Erstellung einer abgestimmten Vorplanung. Auf dieser Grundlage wird im Hinblick auf den Haushalt 2022/23 eine haushaltsrelevante Mitteilungsvorlage erstellt.

Maßnahme 11
Umbau der Kreuzung Wangener Straße/Talstraße
Umgesetzt

Maßnahme 12
Anpassung der Kreuzung Ulmer Straße/Talstraße
Umgesetzt

Maßnahme 12a
Umbau der Brendlekreuzung
Dieser Knotenpunkt wird entsprechend dem Planungskonzept für die Hauptradrote 2 (GRDrs 223/2019) bis 2023 umgestaltet und für den Radverkehr dadurch deutlich aufgewertet.

Maßnahme 13
Einbau eines lärmmindernden Asphalts an der B 10/B 14
Uferstraße
Teil der Gesamtmaßnahme

Maßnahme 14
Verbesserung der Verkehrsüberwachung an der Kreuzung Uferstraße/Talstraße
Der Einbau einer Überwachungsanlage für den Linksabbieger aus der Uferstraße in die Talstraße stadteinwärts wurde geprüft. Das Ergebnis ist, dass auf Grund der Neigungsverhältnisse der Fahrbahnen keine gerichtsverwertbaren Aufnahmen möglich sind. Von einer Umsetzung wird daher abgesehen.

Maßnahme 15
Erstellung einer Städtebaulichen Machbarkeitsstudie „Stadt am Fluss“
Umgesetzt



Zuffenhausen

Maßnahme 16
Anpassung der Kreuzung Haldenrainstraße/Schozacher Straße
Umgesetzt

Maßnahme 17
Einrichtung einer Fußgängerlichtsignalanlage beim Wohngebiet „Im Raiser“
Die Maßnahme ist finanziert, jedoch sind weitere Querungsmöglichkeiten zu weiterführenden Wegen im Nahbereich vorhanden. Der Bezirksbeirat Zuffenhausen hat die Maßnahme am 13. November 2012 daher kontrovers diskutiert und auf Grundlage eines Antrags mit Stimmengleichheit zugestimmt. Eine Intention für die Einrichtung der Anlage war auch eine weitere Entschleunigung des heute vorhandenen Ausweichverkehrs. Die Stadtverwaltung empfiehlt, nach der Eröffnung des Rosensteintunnels und erfolgter Entlastungswirkungen den Realisierungsbedarf nochmals zu prüfen.

Maßnahme 18
Umbau der Kreuzung Schozacher Straße/Tapachstraße/Roter Stich
Umgesetzt

Maßnahme 19
Änderung der Signalisierung an der Kreuzung Ludwigsburger/Zabergäustraße
Umgesetzt

Maßnahme 20
Umbau der Zabergäustraße zwischen Ludwigsburger und Marbacher Straße
Umgesetzt

Maßnahme 21
Umbau der Ludwigsburger Straße zwischen Hohensteinstraße und Friedrichswahl
Die Vorplanung für die Maßnahme ist fertig gestellt und kann im Bezirksbeirat Zuffenhausen vorgestellt werden. Die Umsetzung soll in Form eines Verkehrsversuchs erfolgen.

Maßnahme 22
Umbau der Kreuzung Schwieberdinger Straße/Marconistraße und Umgestaltung der Schwieberdinger Straße zwischen Marconi- und Lorenzstraße
Hier war vorgesehen in der Schwieberdinger Straße ab der Lorenzstraße stadteinwärts eine Fahrspur wegzunehmen, den Gehweg für Fußgänger und Radfahrer zu verbreitern und eine Baumreihe herzustellen. Durch die in der Zwischenzeit entstandene dynamische Entwicklung des angrenzenden Gewerbegebiets musste jedoch eine Neubewertung der Maßnahme vorgenommen werden. Die vorgesehene Planung wurde im Rahmen des Bebauungsplans Lorenzstr./Schwieberdinger Str. (Zu 262) überarbeitet, der
Auslegungsbeschluss gem. § 3 (2) BauGB erfolgte am 08.10.2020. Es ist geplant, unter Beibehaltung der Fahrspuren auf dem gesamten Streckenzug zwischen der Kreuzung Schwieberdinger-/Nordseestraße und der Lorenzstraße eine Busbevorrechtigung einzurichten, was bei der geplanten Wegnahme einer Fahrspur nicht möglich wäre.



Finanzielle Auswirkungen

Die Planung und bauliche Umsetzung der provisorischen Verkehrsführungen in der Pragstraße und der Schönestraße mit Änderungen an den Kreuzungen der Rosensteinbrücke sind über das Projekt 7.665003 – Rosensteintunnel finanziert (Maßnahmen 1 und 2) und in den Gesamtkosten enthalten (siehe GRDrs 143/2021).

Die erforderlichen Mittel für die komplette Umgestaltung der Pragstraße (Maßnahmen 1 und 2) werden über die Anmeldeliste des Tiefbauamts zum Doppelhaushalt 2022/2023 angemeldet.

Zum Projekt Umgestaltung Talstraße (Maßnahme 10) erfolgt eine Berichterstattung im Rahmen einer haushaltsrelevanten Mitteilungsvorlage.

Die Finanzierung der Begleitmaßnahmen Rosensteintunnel ist in Anlage 1 dargestellt.



Beteiligte Stellen

Referat SOS
Referat WFB


Vorliegende Anträge/Anfragen

GR-Antrag 274 /2020 von Bündnis 90/DIE GRÜNEN-Gemeinderatsfraktion, Die FrAKTION LINKE SÖS PIRATEN Tierschutzpartei, SPD-Gemeinderatsfraktion, PULS-Fraktionsgemeinschaft
Lebenswerte Neckarvorstadt - Umgestaltung und Verkehrsberuhigung Brückenstraße

GR-Antrag 275 /2020 von Bündnis 90/DIE GRÜNEN-Gemeinderatsfraktion, Die FrAKTION LINKE SÖS PIRATEN Tierschutzpartei, SPD-Gemeinderatsfraktion, PULS-Fraktionsgemeinschaft
Verkehrsberuhigung im inneren Bad Cannstatt nach Eröffnung des Rosensteintunnels

Bezirksbeirat Bad Cannstatt Antrag Nr.: 26/2020 vom 07.06.2020
SPD-Bezirksbeiratsfraktion
Bericht über Stand der geplanten Rückbaumaßnahmen (Rosensteintunnel)

GR-Antrag 156 /2016 von Bündnis 90/DIE GRÜNEN-Gemeinderatsfraktion Schönestraße in Bad Cannstatt für Radverkehr attraktiv machen






Peter Pätzold Dirk Thürnau
Bürgermeister Bürgermeister


Anlagen

Anlage 1: Übersicht Umsetzungsstand der Begleitmaßnahmen
Anlage 2: Aktualisierte Planung zum Umbau Pragstraße


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