Protokoll: Gemeinderat der Landeshauptstadt StuttgartNiederschrift Nr.
TOP:
178
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VerhandlungDrucksache:
419/2018
GZ:
SI
Sitzungstermin: 25.07.2018
Sitzungsart: öffentlich
Vorsitz: OB Kuhn
Berichterstattung:
Protokollführung: Frau Sabbagh
Betreff: Förderprogramm behinderten- und altengerechtes Wohnen
- Umsetzung der Haushaltsbeschlüsse 2018/2019

Vorgang: Sozial- und Gesundheitsausschuss vom 23.07.2018, öffentlich, Nr. 98

Verwaltungsausschuss vom 25.07.2018, öffentlich, Nr. 322

jeweiliges Ergebnis: einmütige Zustimmung


Beratungsunterlage ist die Vorlage des Referats Soziales und gesellschaftliche Integration vom 04.07.2018, GRDrs 419/2018, mit folgendem

Beschlussantrag:

1. Für das Förderprogramm der Landeshauptstadt Stuttgart für behinderten- und altengerechtes Wohnen wird die Richtlinie gemäß Anlage 1 beschlossen.

2. Die Richtlinie tritt mit der Veröffentlichung im Amtsblatt in Kraft und gilt für alle Anträge, die nach Inkrafttreten in der Geschäftsstelle des Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderung der Landeshauptstadt Stuttgart eingehen.

3. Die Richtlinie ist bis zum 31.12.2019 gültig. Über eine Fortsetzung wird gegebenenfalls im Rahmen der Haushaltsplanberatungen 2020/2021 entschieden.



Auf Nachfrage von StR Dr. Schertlen (STd) erklärt BM Wölfle, wenn der Gemeinderat in den Haushaltsberatungen 2020/2021 eine Fortführung des Programms beschließe,
gebe es keine Finanzierungslücke. Notfalls könne die Förderung nachträglich genehmigt werden.


OB Kuhn stellt fest:

Der Gemeinderat beschließt einstimmig wie beantragt.
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