Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Wirtschaft/Finanzen und Beteiligungen
Gz: 9011-02.03/-05
GRDrs 1370/2021
Stuttgart,
12/17/2021



Schlussantrag an den Gemeinderat zur Verabschiedung
des Doppelhaushaltsplans 2022/2023 und der Finanzplanung bis 2026 am 17. Dezember 2021




Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
GemeinderatBeschlussfassungöffentlich17.12.2021



Beschlußantrag:

I. Zustimmung

Dem am 23. September 2021 eingebrachten Entwurf des Doppelhaushaltsplans 2022/2023 und der Finanzplanung 2021 bis 2026 wird zugestimmt mit den Änderungen, die sich in den Beratungen vom 15. November bis 17. Dezember 2021 ergeben haben.


II. Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2022 und 2023



III. Beschluss zur steuerrechtlichen Anerkennung von Krediten und Zinsaufwendungen bei den Betrieben gewerblicher Art

Zum Zwecke der steuerrechtlichen Anerkennung von Krediten und Zinsaufwendungen bei den Betrieben gewerblicher Art wird deren Vermögen unter Beachtung der steuerrechtlichen Bestimmungen so finanziert, dass jeweils 30 % Eigenkapital ausgewiesen wird. 70 % des Vermögens wird über Kredite finanziert. Übersteigt die Eigenkapitalquote 30 %, ist der überschießende Betrag als internes Darlehen der Stadt an den Betrieb gewerblicher Art zu gewähren und ab dem Folgejahr zu verzinsen. Die Verwaltung wird ermächtigt, die Konditionen der Darlehen im Einzelnen festzulegen. Unterschreitet die Eigenkapitalquote 30 %, ist aus bestehenden Stadtdarlehen der fehlende Betrag in Eigenkapital umzuwidmen. Diese Regelung gilt jeweils zum Schluss des Kalenderjahres.
IV. Bildung eines neuen Teilhaushaltes für das Budget des Amts für Digitalisierung, Organisation und IT V. Übertragbarkeitsvermerke
VI. Deckungsvermerke VII. Anträge aus der Mitte des Gemeinderats


VII. Ermächtigungen zur Fertigstellung der Haushaltspläne 17. Dezember 2021
Referat Wirtschaft, Finanzen und Beteiligungen




gez.

Thomas Fuhrmann
Bürgermeister



Anlagen
1) Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2022 und 2023

2) 3. Änderungsliste Ergebnis- und Finanzhaushalte
3) Änderungsliste Verpflichtungsermächtigungen
4) Ergänzung von Haushaltsvermerken




Kurzfassung der Begründung:
Ausführliche Begründung siehe Anlage 1



Finanzielle Auswirkungen

s. GRDrs 1344/2021 sowie GRDrs 1376/2021 und beigefügte Anlage 2







Anlagen

<Anlagen>



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