Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Wirtschaft/Finanzen und Beteiligungen
Gz:
9011-02.03/-05
GRDrs
1370/2021
Stuttgart,
12/17/2021
Schlussantrag an den Gemeinderat zur Verabschiedung
des Doppelhaushaltsplans 2022/2023 und der Finanzplanung bis 2026 am 17. Dezember 2021
Beschlußvorlage
Vorlage an
zur
Sitzungsart
Sitzungstermin
Gemeinderat
Beschlussfassung
öffentlich
17.12.2021
Beschlußantrag:
I.
Zustimmung
Dem am 23. September 2021 eingebrachten Entwurf des
Doppelhaushaltsplans 2022/2023
und der
Finanzplanung 2021 bis 2026
wird zugestimmt mit den Änderungen, die sich in den Beratungen vom 15. November bis 17. Dezember 2021 ergeben haben.
II.
Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2022 und 2023
Auf Grund von § 79 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg wird die Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2022 und 2023 gemäß Anlage 1 beschlossen.
In den Ergebnishaushalten werden Fehlbeträge im ordentlichen Ergebnis von
-197.497.789 EUR in 2022 und -228.862.388 EUR in 2023 festgesetzt.
Im Doppelhaushaltsplan 2022/2023 werden Kreditermächtigungen von 418.400.000 EUR im Haushaltsjahr 2023 notwendig.
III.
Beschluss zur steuerrechtlichen Anerkennung von Krediten und Zinsaufwendungen bei den Betrieben gewerblicher Art
Zum Zwecke der steuerrechtlichen Anerkennung von Krediten und Zinsaufwendungen bei den Betrieben gewerblicher Art wird deren Vermögen unter Beachtung der steuerrechtlichen Bestimmungen so finanziert, dass jeweils 30 % Eigenkapital ausgewiesen wird. 70 % des Vermögens wird über Kredite finanziert. Übersteigt die Eigenkapitalquote 30 %, ist der überschießende Betrag als internes Darlehen der Stadt an den Betrieb gewerblicher Art zu gewähren und ab dem Folgejahr zu verzinsen. Die Verwaltung wird ermächtigt, die Konditionen der Darlehen im Einzelnen festzulegen. Unterschreitet die Eigenkapitalquote 30 %, ist aus bestehenden Stadtdarlehen der fehlende Betrag in Eigenkapital umzuwidmen. Diese Regelung gilt jeweils zum Schluss des Kalenderjahres.
IV.
Bildung eines neuen Teilhaushaltes für das Budget des Amts für Digitalisierung, Organisation und IT
Der Bildung eines neuen Teilhaushaltes 170 – Amt für Digitalisierung, Organisation und IT ab dem Haushaltsjahr 2022 wird zugestimmt. Die Verwaltung wird ermächtigt, die hierfür erforderliche Aufteilung der Budgets und Verpflichtungsermächtigungen sowie Anpassung der Haushalts- und Rechnungswesensstrukturen vorzunehmen.
V.
Übertragbarkeitsvermerke
Die im Anlageteil des Haushaltsplanentwurfs ausgewiesenen Übertragbarkeitsvermerke werden in dieser Form als Haushaltsvermerke (§ 61 Ziff. 19 i. V. m. § 21 GemHVO) zu den Haushaltsplänen 2022/2023 angebracht.
Die Haushaltsvermerke betreffend den Teilhaushalt 100 – Haupt- und Personalamt finden in den angepassten Haushaltsstrukturen des Teilhaushalts 170 (s. Ziffer IV) zweckentsprechende Anwendung.
Die Stadtkämmerei wird ermächtigt, im Rahmen des Jahresabschlusses bei Ermächtigungsübertragungen Ausnahmen und Einschränkungen vorzunehmen, wenn dies zum Ausgleich des Ergebnishaushalts oder zur Sicherstellung der Finanzierung von Auszahlungen im Folgejahr erforderlich ist.
VI.
Deckungsvermerke
Die im Anlageteil des Haushaltsplanentwurfs ausgewiesenen allgemeinen Grundsätze, Haushalts- und Deckungsvermerke - mit den in Anlage 4 enthaltenen Ergänzungen - werden in dieser Form als Haushaltsvermerke (§ 61 Ziff. 19 i. V. m. §§ 19 und 20 GemHVO) zu den Haushaltsplänen 2022/2023 angebracht.
Die Haushaltsvermerke betreffend den Teilhaushalt 100 – Haupt- und Personalamt finden in den angepassten Haushaltsstrukturen des Teilhaushalts 170 (s. Ziffer IV) zweckentsprechende Anwendung.
Die Stadtkämmerei wird ermächtigt, im Haushaltsvollzug erforderliche Korrekturen (insbesondere zur Sicherstellung einer geordneten Haushaltsführung) zu den ausgewiesenen Deckungsbeziehungen vorzunehmen, worüber im Rahmen des Jahresabschlusses dem Gemeinderat zu berichten ist.
Die Stadtkämmerei wird ermächtigt, im Rahmen des Jahresabschlusses bei den Deckungsbeziehungen Ausnahmen und Einschränkungen vorzunehmen, wenn dies zum Ausgleich des Ergebnishaushalts oder zur Sicherstellung der Finanzierung von Auszahlungen im Folgejahr erforderlich ist.
VII.
Anträge aus der Mitte des Gemeinderats
Mit der Verabschiedung sind alle zum Haushaltsplan 2022/2023 und zur Finanzplanung bis 2026 gestellten Anträge, soweit sie nicht an einen Ausschuss oder an die Verwaltung zur Weiterbehandlung verwiesen wurden, als erledigt zu betrachten.
VII.
Ermächtigungen zur Fertigstellung der Haushaltspläne
Das Referat Wirtschaft, Finanzen und Beteiligungen wird ermächtigt, noch erforderliche Änderungen in den Haushaltsplänen im Rahmen des beschlossenen Gesamtvolumens vorzunehmen. Darunter fallen insbesondere auch die Abbildung von Beschlüssen zu den Stellenplänen im Haushaltsplan, Umsetzungen von zentral geplanten Teilansätzen in die Teilhaushalte und eventuelle Ansatzkorrekturen innerhalb der Teilhaushalte in den ausgewiesenen Amtsbereichen und Schlüsselprodukten.
17. Dezember 2021
Referat Wirtschaft, Finanzen und Beteiligungen
gez.
Thomas Fuhrmann
Bürgermeister
Anlagen
1) Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2022 und 2023
2) 3. Änderungsliste Ergebnis- und Finanzhaushalte
3) Änderungsliste Verpflichtungsermächtigungen
4) Ergänzung von Haushaltsvermerken
Kurzfassung der Begründung:
Ausführliche Begründung siehe Anlage 1
Finanzielle Auswirkungen
s. GRDrs 1344/2021 sowie GRDrs 1376/2021 und beigefügte Anlage 2
Anlagen
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