Protokoll:
Gemeinderat
der Landeshauptstadt Stuttgart
Niederschrift Nr.
TOP:
208
9
Verhandlung
Drucksache:
709/2014
GZ:
RSO-1410-00
Sitzungstermin:
06.11.2014
Sitzungsart:
öffentlich
Vorsitz:
OB Kuhn
Berichterstattung:
-
Protokollführung:
Frau Gallmeister
pö
Betreff:
Novellierung der Feuerwehr-Entschädigungssatzung (FwES)
Vorgang: Verwaltungsausschuss vom 05.11.2014, öffentlich, Nr. 345
Ergebnis: mehrheitliche Beschlussfassung bei 1 Gegenstimme
Beratungsunterlage ist die Vorlage des Referats Recht, Sicherheit und Ordnung vom 20.10.2014, GRDrs 709/2014, mit folgendem
Beschlussantrag:
1. Die Neufassung der Feuerwehr-Entschädigungssatzung (FwES) der Landeshauptstadt Stuttgart für die ehrenamtlich tätigen Angehörigen der Feuerwehr Stuttgart wird gemäß der Anlage 2 beschlossen.
2. Der Aufwand von insgesamt
90.000 EUR
pro Jahr
ist im Teilergebnishaushalt 370 - Branddirektion, Amtsbereich 3701260 - Feuerschutz, Kontengruppe 44210000 - Aufwendungen für ehrenamtliche und sonstige Tätigkeiten - gedeckt.
StR
Prof. Dr .Maier
(AfD) kündigt an, dass die AfD der Vorlage nicht zustimmen wird, da ihr die vorgesehene Anhebung der Entschädigung von 10 € auf 12 € nach zwölf Jahren in unveränderter Höhe nicht angemessen erscheine. Die Aussage von EBM Föll im Verwaltungsausschuss vom 05.11.2014 aufgreifend, dass eine Erhöhung für die Nichtfunktionsträger in der gleichen prozentualen Höhe wie für die Funktionsträger eine zusätzliche Ausgabe in Höhe von 75.000 €/Jahr zur Folge hätte, verweist der Stadtrat darauf, dass für die Dachbegrünung jährlich sehr große Summen ausgegeben werden. Es sollte also möglich sein, den höheren Betrag für die Entschädigungen für die Feuerwehrleute zu finanzieren. Die Gruppierung Alternative für Deutschland halte im Übrigen ihren Antrag Nr. 319/2014 "Anhebung der Entschädigungen für ehrenamtliche Tätigkeit in den Feuerwehren" aufrecht.
OB
Kuhn
stellt daraufhin folgende Abstimmungsergebnisse fest:
Der Gemeinderat
lehnt
den Antrag Nr. 319/2014 bei 3 Ja-Stimmen und
3 Enthaltungen mehrheitlich
ab.
Die GRDrs 709/2014
beschließt
der Gemeinderat bei 3 Nein-Stimmen mehrheitlich
wie beantragt.
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