Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Soziales/Jugend und Gesundheit
Gz:
GRDrs 371/2014
Stuttgart,
06/17/2014



Anpassung der Förderung freier Träger an den Tarifabschluss 2014/2015



Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Verwaltungsausschuss
Gemeinderat
Beschlussfassung
Beschlussfassung
öffentlich
öffentlich
02.07.2014
03.07.2014



Beschlußantrag:

1. Der Anpassung der Zuschüsse der freien Träger der Wohlfahrtspflege in Stuttgart (ohne die Kindertageseinrichtungen) an das Ergebnis des Tarifabschlusses 2014/2015 mit einem von der Verwaltung kalkulierten Mehrbedarf in Höhe von 223.900 EUR für 2014 sowie im Jahr 2015 in Höhe von 470.100 EUR wird zugestimmt. Die Mittel werden 2014 und 2015 überplanmäßig für die Teilhaushalte 500- Sozialamt, 510- Jugendamt und 530- Gesundheitsamt bewilligt und durch Sperrung von Mitteln der Deckungsreserve gedeckt 2. Die Verwaltung wird ermächtigt, die Anpassung der Zuschüsse bei den Trägern vorzunehmen, die der Verwaltung schriftlich bestätigen, dass sie die Tariferhöhung 2014/2015 tatsächlich umsetzen.



Kurzfassung der Begründung:
Ausführliche Begründung siehe Anlage 1

Entsprechend des Haushaltsantrags 1006/2013, dem in den Haushaltsberatungen 2014/2015 entsprochen wurde, ist die Verwaltung verpflichtet, nach einer tariflichen Erhöhung der Personalkosten bei der Stadt dem Gemeinderat eine Beschlussvorlage vorzulegen, die eine entsprechende Anpassung der Förderung der Personalkosten der freien Träger vorschlägt.

Eine vom neuen Tarifvertrag abweichende Regelung wird von der Verwaltung nicht vorgeschlagen.



Die Verwaltung geht davon aus, dass bei den weit überwiegenden Fachkraftstellen bei den freien Trägern die 3%-ige Erhöhung mehr als die Mindesterhöhung von 90 € ausmacht.

Die Tarifsteigerung wird 2014 mit 2,5% (anteilig 10 Monate von 3%) kalkuliert, verbunden mit einem Mehrbedarf in Höhe von 223.900 EUR.

Für das Jahr 2015 ergibt sich eine weitere Tarifsteigerung von 2,0 % (anteilig 10 Monate von 2,4 %) und ein Mehrbedarf von 470.100 EUR.

Der Mehrbedarf 2016 beträgt 656.500 EUR.

Bei der Kalkulation des Mehrbedarfs durch die Tarifsteigerungen wurde die schon vorgenommene Haushaltssteigerung für die Jahre 2014/2015 von 2 % auf den Personalkostenanteil berücksichtigt (s. Anlage 1).

Den Trägern, die die Tarifsteigerung an ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter weitergeben, entstehen Mehrkosten, die in der derzeitigen Bezuschussung noch nicht berücksichtigt sind. Ohne eine entsprechende Anpassung der städtischen Zuschüsse ist daher nicht auszuschließen, dass sich die Träger der Wohlfahrtspflege aufgrund fehlender Eigenmittel dazu gezwungen sehen, ihr Leistungsangebot im Sozial-, Jugend- und Gesundheitsbereich einzuschränken.


Finanzielle Auswirkungen

Der Mehrbedarf von 223.900 EUR im Jahr 2014 sowie 470.100 EUR im Jahr 2015 wird über die Deckungsreserve realisiert. Der Mehrbedarf von 656.500 EUR im Jahr 2016 wird im Haushaltsentwurf 2016/2017 berücksichtigt. Die Umsetzung bzw. Verteilung auf die Förderbudgets von Sozial-, Jugend- und Gesundheitsamt erfolgt im Verwaltungsvollzug.


Beteiligte Stellen

Das Referat WFB hat mitgezeichnet.




Isabel Fezer
Bürgermeisterin


Anlagen

Anlage 1




zum Seitenanfang