Landeshauptstadt Stuttgart
Technisches Referat
Gz: T
GRDrs 675/2010
Stuttgart,
10/06/2010



Abfallgebührenvorlage für das Jahr 2011;
Änderungen der Satzungen:
- Hausgebührensatzung (HGS)
- Abfallwirtschaftssatzung (AfS)




Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Ausschuss für Umwelt und Technik
Betriebsausschuss Abfallwirtschaft
Gemeinderat
Vorberatung
Vorberatung
Beschlussfassung
öffentlich
öffentlich
öffentlich
19.10.2010
20.10.2010
21.10.2010



Beschlußantrag:

1. Den folgenden Gebühren- und Entgeltfestsetzungen bzw. -änderungen jeweils
zum 1. Januar 2011 wird zugestimmt (Anhang 4 zur Anlage 1):

1.2 Die Bioabfallgebühren werden gegenüber 2010 um durchschnittlich 20,64%
gesenkt.

1.4 Die Gebühren für Direktanlieferer an der Abfallverbrennungsanlage
Stuttgart-Münster bleiben gegenüber 2010 unverändert.

1.6 Die Gebühren für Zusatzleerungen von Abfallbehältern wegen „Mehranfall“ werden in Abhängigkeit von der Art des Abfalls und in Abhängigkeit der Behältergröße zwischen 1,00 € und 4,00 € erhöht, die Gebühren wegen Zusatzleerungen in Folge von „Versäumnis“ werden in Abhängigkeit von der Art des Abfalls und in Abhängigkeit der Behältergröße zwischen 1,00 € und 4,00 € erhöht und die Gebühren für Zusatzleerungen in Folge von „Falschbefüllung“ werden in Abhängigkeit von der Art des Abfalls und in Abhängigkeit der Behältergröße zwischen 1,00 € und 4,00 € erhöht. Im Einzelnen wird auf den Anhang 4 zur Anlage 1 verwiesen. 1.7 Für das Aufstellen von Abfallbehältern bei Festen und Veranstaltungen werden die Gebühren nicht erhöht. 1.8 Die Gebühr für Expresssperrabfall bleibt gegenüber 2010 unverändert.

1.10 Den der Gebühren- und Entgeltermittlung zugrunde liegenden Abschreibungs-
sätzen entsprechend Anhang 5 zur Anlage 1 wird zugestimmt.


2. Der sich aus der gebührenrechtlichen Nachkalkulation 2009 der Abfallwirtschaft ergebende Überschuss von 3.858.645,16 € wird in dieser Höhe den Gebührenausgleichsrückstellungen zugeführt.
3. Der sich aus der Nachkalkulation 2006 der mineralischen Deponie ergebende Gebührenüberschuss in Höhe von 165.639,78 € und die sich aus der Nachkalkulation 2009 ergebende Gebührenunterdeckung in Höhe von 19.690,29 € werden in die Vorkalkulation des Jahres 2011 einbezogen. Darüber hinaus ist für den Entgelt- und für den Gebührenbereich eine Zuführung zu den zweckgebundenen Rücklagen in Höhe von 170.199,49 € vorgesehen.

4. Die Satzung zur Änderung der Satzung der Landeshauptstadt Stuttgart über die Er hebung von Hausgebühren (Stadtrecht Nr. 7/9) - HGS – wird in der Fassung der An lage 2 beschlossen.

5. Die Satzung zur Änderung der Satzung der Landeshauptstadt Stuttgart über die Vermeidung, Verwertung und Beseitigung von Abfällen (Stadtrecht Nr. 7/10) - AfS – wird in der Fassung der Anlage 3 beschlossen.




Kurzfassung der Begründung:
Ausführliche Begründung siehe Anlage 1

1. Gebühren- und Entgeltfestsetzungen bzw. -änderungen
(Beschlussantrag Nr. 1)

Die Restabfallgebühren werden um durchschnittlich 7,52% gesenkt. Dabei beträgt die Schwankungsbreite der Gebührensenkung in Abhängigkeit von der Behältergröße zwischen 5,98% und 7,59%.

Die Bioabfallgebühren werden um durchschnittlich 20,64% gesenkt. Dabei beträgt die Schwankungsbreite der Gebührensenkung in Abhängigkeit von der Behältergröße zwischen 20,26% und 20,97%.

Die rechtliche Vorgabe, dass im Bioabfallbereich die variablen Kosten durch die Bioabfallgebühren gedeckt sein müssen, kann in 2011 mit den derzeitig festgelegten Gebührensätzen erfüllt werden.

Die Gebühren für Großanfallstellen bleiben gegenüber 2010 unverändert.

Die Gebühren für Direktanlieferer an der Abfallverbrennungsanlage Stuttgart- Münster
bleiben gegenüber 2010 unverändert.

Die Gebühren für Behälteränderungen bei den 60l – 240l Behältern werden um 2,00 € von 26,00 € auf 28,00 € und bei den 1,1 cbm – Behältern um 2,00 € von 37,00 € auf 39,00 € erhöht. Die Verwaltung schlägt vor auf eine Vollkosten deckende Erhöhung zu verzichten und die nicht gedeckten Kosten von rd. 207.000 € im Rahmen der Restabfallgebühren abzudecken.

Die Gebühren für Zusatzleerungen von Abfallbehältern wegen „Mehranfall“ (höhere Anzahl von Leerungen als Regelleerungen) werden in Abhängigkeit von der Art des Abfalls und in Abhängigkeit der Behältergröße zwischen 1,00 € und 4,00 € erhöht, die Gebühren wegen Zusatzleerungen in Folge von „Versäumnis“ (z.B. wegen Unzugänglichkeit der Behälter) werden in Abhängigkeit von der Art des Abfalls und in Abhängigkeit der Behältergröße zwischen 1,00 € und 4,00 € erhöht und die Gebühren in Folge von „Falschbefüllung“ werden in Abhängigkeit von der Art des Abfalls und in Abhängigkeit der Behältergröße zwischen 1,00 € und 4,00 € erhöht. Im Einzelnen wird auf den Anhang 4 zur Anlage 1 verwiesen.
Die Verwaltung schlägt vor auf eine Vollkosten deckende Erhöhung zu verzichten und die nicht gedeckten Kosten von rd. 59.000 € im Rahmen der Restabfallgebühren abzudecken.

Für das Aufstellen von Abfallbehältern bei Festen und Veranstaltungen werden die Gebühren nicht erhöht.
Die Verwaltung schlägt vor, wie in den Vorjahren, auf eine Vollkosten deckende Erhöhung zu verzichten und die nicht gedeckten Kosten in Höhe von rd. 8.000 € im Rahmen der Restabfallgebühren abzudecken.

Die Gebühr für Expresssperrabfall bleibt gegenüber 2010 unverändert.

Die Gebühr für sonstige mineralische Abfälle Klasse I bleibt unverändert. Die Gebühr für mineralische Schlämme Klasse I bleibt unverändert. Das Entgelt für die Entsorgung von Asbest bleibt unverändert. Die restlichen Entgelte der mineralischen Deponie Einöd bleiben unverändert.



2. Gebührennachkalkulation Abfallwirtschaft 2009 (Beschlussantrag Nr. 2)

Der sich aus der gebührenrechtlichen Nachkalkulation 2009 der Abfallwirtschaft ergebende Überschuss von 3.858.645,16 € wird in dieser Höhe den Gebührenausgleichsrückstellungen zugeführt.

In die Abfallgebührenvorkalkulation 2011 werden Gebührenausgleichsrückstellungen aus Vorjahren in Höhe von rd. 1.886.938,77 € einbezogen.


3. Einbeziehung des Gebührenüberschusses 2006 und der Gebührenunterdeckung 2009 der mineralischen Deponie in die Gebührenkalkulation 2011 und Zuführung zur zweckgebundene Rücklage (Beschlussantrag Nr. 3)

Der sich aus der Nachkalkulation 2006 der mineralischen Deponie ergebende Gebührenüberschuss in Höhe von 165.639,78 € und die sich aus der Nachkalkulation 2009 ergebende Gebührenunterdeckung in Höhe von 19.690,29 € werden in die Vorkalkulation des Jahres 2011 einbezogen. Darüber hinaus ist für den Entgelt- und für den Gebührenbereich eine Zuführung zu den zweckgebundenen Rücklagen in Höhe von 170.199,49 € vorgesehen


4. Änderung der HGS (Beschlussantrag Nr. 4, Anlage 2 zur GRDrs)

Aufgrund der Senkung der Gebühren für die Entleerung der Restmüllbehälter und der Wertstoffbehälter für Bioabfälle mussten die Gebührenregelungen angepasst werden.


5. Änderung der AfS (Beschlussantrag Nr. 5, Anlage 3 zur GRDrs)

In der GRDrs. Nr. 803/2009 wurde die Änderung der Zeiträume, in der die Grüngutabfuhr durchgeführt wird, beschlossen. Die nunmehrige Änderung wurde erforderlich, um diesen Beschluss umzusetzen.

Aufgrund der neukalkulierten Gebühren für den 70-l-Plastiksack, den Behältertausch und die zusätzlich zum regelmäßigen Turnus geleerten Behälter sowie den neuen Gebühren für die Entleerung von Abfall- und Wertstoffbehältern bei Festen und Veranstaltungen mussten Änderungen vorgenommen werden.





Finanzielle Auswirkungen

Die Abfallgebühren 2011 sind vollkostendeckend kalkuliert. Damit ergeben sich keine finanziellen Auswirkungen für den Stadthaushalt.



Beteiligte Stellen

Referate WFB, AK, R

Vorliegende Anträge/Anfragen

keine

Erledigte Anträge/Anfragen

keine



Technisches Referat Betriebsleitung AWS





Dirk Thürnau Gerhard Knobloch
Bürgermeister in Vertretung


Anlagen

Anlage 1 zur GRDrs 675/2010: Ausführliche Begründung Anlage 2 zur GRDrs 675/2010: Satzung über die Erhebung von Hausgebühren (Hausgebührensatzung -HGS-)
Anlage 3 zur GRDrs 675/2010: Satzung zur Änderung der Satzung der Landeshauptstadt Stuttgart über die Vermeidung, Verwertung und Beseitigung von Abfällen (Abfallwirtschaftssatzung für die Landeshauptstadt Stuttgart - AfS - )
Anhang 1 zur Anlage 1 der GRDrs 675/2010: Nachkalkulation 2009 mit Vergleich Vorkalkulationen 2010 und 2011 - Abfallentsorgung- Anhang 2 zur Anlage 1 der GRDrs 675/2010: Leistungsbezogene Gebührenbedarfsrechnung 2011 - Abfallentsorgung- Anhang 3 zur Anlage 1 der GRDrs 675/2010: Leistungsbezogene Entgelt- und Gebührenbedarfsberechnung 2011 - mineralische Deponie- Anhang 4 zur Anlage 1 der GRDrs 675/2010: Übersicht über die Gebühren und Entgelte - Abfallentsorgung und mineralische Deponie -Anhang 5 zur Anlage 1 der GRDrs 675/2010: Übersicht über die Abschreibungssätze nach Anlageklassen


Ausführliche Begründung:



I. Nachkalkulation Abfallentsorgung 2009 / handelsrechtliches Ergebnis 2009

Der sich für die Abfallentsorgung aus der Nachkalkulation 2009 ergebende Überschuss bei den Kostenträgern Restabfall, Altpapier und Bioabfall in Höhe von 3.858.645,16 € muss lt. KAG in die Gebührenausgleichsrückstellungen eingestellt werden.
Diesem kostenrechnerischen Überschuss steht ein handelsrechtlicher Jahresüberschuss in Höhe von 1.474.932,16 € gegenüber. Die Abweichung zwischen handelsrechtlichem und kostenrechnerischem Ergebnis beruht auf der Tatsache, dass einerseits das KAG und andererseits das HGB den Einbezug bestimmter Kosten bzw. Erträge innerhalb des jeweiligen Geltungsbereichs verbieten.


II. Gebührenvorkalkulation Abfallentsorgung 2011

Grundlage für die Gebührenvorkalkulation 2011 sind grundsätzlich die vom Gemeinderat zu beschließenden Ansätze des Wirtschaftsplans 2011, soweit diese gebührenfähig sind.

Wesentliche Abweichungen zum Wirtschaftsplan 2011 sowie zur Vorkalkulation 2010 sind bei den Erläuterungen zu den einzelnen Kosten- und Erlösblöcken unter IV. aufgeführt. Außerdem sind im Anhang 1 zur Anlage 1 auch die Werte der Gebührenvorkalkulation 2010 sowie die Werte der Gebührennachkalkulation 2009 dargestellt.



III. Erläuterungen zu den Kosten- und Erlösblöcken des Anhangs 1 zur Anlage 1:

Die Kosten- und Erlösblöcke entsprechen der nach der Eigenbetriebsverordnung vor-gegebenen Systematik und damit der Erfolgsübersicht des Wirtschaftsplans. Darüber hinaus sind wichtige Einzelpositionen zusätzlich dargestellt.


1. Materialaufwand


1a. Materialaufwand (Bezug von EnBW)

Größter Kostenblock beim Materialaufwand ist die Position Bezug von EnBW, bei der die Zahlungen an die Energie Baden-Württemberg Kraftwerksgesellschaft für die Verbrennung von Abfällen in der Abfallverbrennungsanlage Münster mit 35,7 Mio. € ausgewiesen werden. In dieser Position sind die gebührenrechtlichen Auflösungsbeträge der Verbrennungskostenvorauszahlung an die EnBW mit rd. 3,3 Mio. € enthalten.






1b. Materialaufwand (Umlage Zweckverband RMHKW Böblingen)

An den Zweckverband Restmüllheizkraftwerk (RMHKW) Böblingen, in dem die Landeshauptstadt Stuttgart vertreten durch den AWS Mitglied ist, fallen weitere rd. 4,6 Mio. € Verbrennungskosten an.


1c. Materialaufwand (Reststoffverwertung)

Diese Kosten mit 1,6 Mio. € beinhalten sämtliche Entsorgungsleistungen im Rahmen der Reststoffverwertung für Bioabfall, Problemstoffe, Elektronikschrott, Kühlschränke sowie für Schmelzeisen.


1d. Materialaufwand (Bezug von sonstigen Fremden)

In diesem Kostenblock mit 2,1 Mio. € sind vor allem Instandhaltungskosten, Energie- und Wasserkosten sowie Kosten für Dienst- und Schutzkleidung und Kosten für die in der Stilllegungs- und Nachsorgephase befindlichen Deponien enthalten.


2. Bezug von Betriebsbereichen (Fahrleistungen)

Hier sind die Leistungen des Betriebsbereichs Fahrbetrieb mit 5,2 Mio. € ausgewiesen.


3., 4. und 5. Bezug von Betriebsbereichen (Werkstattleistungen und Sonstiges)

Hier sind die Leistungen des Betriebsbereichs Werkstatt und sonstige innerbetriebliche Verrechnungen an die Abfallentsorgung von insgesamt 1,1 Mio. € ausgewiesen. Der Betriebsbereich Werkstatt ist ein Hilfsbetrieb, der seine Leistungen voll kostendeckend innerhalb des AWS und an andere Ämter und Eigenbetriebe der Stadt verrechnet.


6. Personalaufwand

Die gesamten Personalkosten betragen incl. Personalnebenkosten im Jahr 2011 rd. 17,1 Mio. € und damit rd. 0,2 Mio. € weniger als in der Vorkalkulation 2010.


7. Abschreibungen

Die Abschreibungen betragen im Jahr 2011 rd. 0,9 Mio. €. Die Abschreibungen werden linear berechnet. Die zugrunde gelegten Abschreibungssätze können dem Anhang 5 der Anlage 1 entnommen werden.


8. Zinsen und ähnliche Aufwendungen

Die Zinsen für das im Zusammenhang mit dem neuen Entsorgungsvertrag mit der EnBW aufgenommene Darlehen als Vorauszahlung auf die von der EnBW verrechneten Verbrennungskosten (zur entsprechenden Minderung des laufenden Materialaufwands in Ziffer 1a) sind hier ebenfalls mit 2,4 Mio. € enthalten.
Im Rahmen der Gebührenvorkalkulation werden kalkulatorische Zinsen mit rd. 0,2 Mio. € aus dem gemittelten Restbuchwert des Anlagekapitals angesetzt. Der anzusetzende kalkulatorische Zinssatz beträgt 5,5%.


9. Steuern

Es wird nur die Grundsteuer und in geringem Umfang Kraftfahrzeugsteuer mit zusammen rd. 3 T€ ausgewiesen.


10. Sonstige betriebliche Aufwendungen

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen betragen für das Jahr 2011 rd. 2,9 Mio. €. Hier sind die Kosten für die Service- und Steuerungsleistungen der städtischen Ämter, die Kompostierungskosten, Versicherungen, Fernsprechkosten, Fortbildungskosten, die Kosten für die Öffentlichkeitsarbeit, etc. enthalten.


11. Kosten Altdeponien

Lt. externem Gutachten für die Deponien werden in 2011 für die „Alt-Deponien“ Kosten in Höhe von rd. 1,1 Mio. € anfallen.


12. Erlöse aus Kooperationen (Landkreise)

Beträge 2010
Beträge 2011
Landkreis Esslingen
9.615.032 Euro
9.428.774 Euro
Rems-Murr-Kreis
7.524.807 Euro
7.528.947 Euro
Summe
17.139.839 Euro
16.957.721 Euro

Bei den unter Punkt 1a. aufgeführten Verbrennungskosten an die EnBW handelt es sich aus Sicht des AWS um eine Bruttodarstellung. Von diesen Kosten müssen die Erlöse aus den Kooperationen mit den Landkreisen Esslingen und Rems-Murr-Kreis subtrahiert werden.


13. Sonstige Nebenerlöse

Bei dieser Position sind alle sonstigen Erlöse wie z.B. Finanzerträge, Erlöse aus der Altpapiervermarktung, Behältertauschgebühren, Expresssperrabfallgebühren sowie Kantinen- und Mieterlöse enthalten. Die Altpapierpreise wurden auf Basis der letzten Ausschreibungsergebnisse und auf Basis der laufenden Vereinbarung anteilig in der vorliegenden Kalkulation berücksichtigt.


14. Gebühren für Behälteränderungen und Sperrabfallentsorgung

Die Gebühren für Behälteränderungen bei den Kleinbehältern von 60l – 240l erhöhen sich von 26,00 € auf 28,00 €. Bei den 1,1 m³ Behältern erhöht sich die Gebühr von 37,00 € bzw. 39,00 €. Kostendeckende Gebühren würden bei 70,89 € bzw. 111,89 € liegen. Die Verwaltung schlägt vor, auf eine weitergehende Erhöhung zu verzichten und die nicht gedeckten Kosten von rd. 207.000 € im Rahmen der Restabfallgebühren abzudecken.

Die Gebühren für Zusatzleerungen von Abfallbehältern wegen „Mehranfall“ (höhere Anzahl von Leerungen als Regelleerungen) werden in Abhängigkeit von der Art des Abfalls und in Abhängigkeit der Behältergröße zwischen 1,00 € und 4,00 € erhöht, die Gebühren wegen Zusatzleerungen in Folge von „Versäumnis“ (z.B. wegen Unzugänglichkeit der Behälter) werden in Abhängigkeit von der Art des Abfalls und in Abhängigkeit der Behältergröße zwischen 1,00 € und 4,00 € erhöht und die Gebühren in Folge von „Falschbefüllung“ werden in Abhängigkeit von der Art des Abfalls und in Abhängigkeit der Behältergröße zwischen 1,00 € und 4,00 € erhöht. Im Einzelnen wird auf den Anhang 4 zur Anlage 1 verwiesen.
Die Verwaltung schlägt vor auf eine Vollkosten deckende Erhöhung zu verzichten und die nicht gedeckten Kosten von rd. 59.000 € im Rahmen der Restabfallgebühren abzudecken.

Für das Aufstellen von Abfallbehältern bei Festen und Veranstaltungen werden die Gebühren nicht erhöht.
Die Verwaltung schlägt vor, wie in den Vorjahren, auf eine Vollkosten deckende Erhöhung zu verzichten und die nicht gedeckten Kosten im Rahmen der Restabfallgebühren abzudecken.

Wie bereits in 2010 können auch in 2011 die mit dem Abfallkalender verteilten „Anmeldekarten für Sperrabfall auf Abruf“ für die Selbstanlieferung von Sperrabfall auf den vier Wertstoffhöfen von bis zu drei cbm je Karte verwendet werden. Lediglich für darüber hinausgehende Mehrmengen wird wie in 2010 eine Gebühr von 5 € je cbm erhoben.

Die Gebühr für Expresssperrabfall bleibt gegenüber 2010 mit 60,00 € unverändert.


15. Einbezug von Überschüssen aus Vorjahren

Beim Kostenträger „Restabfall“ wird aus den Jahren 2006, 2007 und 2008 im Saldo ein Überschuss in Höhe von 1.814.200 € in die Vorkalkulation 2011 eingerechnet, beim Kostenträger „Direktanlieferer“ wird aus 2006 ein anteiliger Verlust in Höhe von 66.000,00 € in die Vorkalkulation 2011 eingerechnet und beim Kostenträger „Großanfallstelle grau“ wird aus 2008 und 2009 im Saldo ein anteiliger Überschuss in Höhe von 46.974 € in die Vorkalkulation 2011 eingerechnet.


16. Ergebnis BgA DSD 2011

Gewinne und Verluste des BgA DSD dürfen laut Rechnungsprüfungsamt nicht in die Gebührenkalkulation eingerechnet werden. Die geplante Unterdeckung 2011 des BgA DSD in Höhe von 300.000 € wird in der Gebührenkalkulation nicht berücksichtigt.


IV. Verteilung der Nebenerlöse Landkreise auf die Gebührenträger

Die Nebenerlöse aus den Kooperationsverträgen für 2011 werden wie die Kosten der Müllverbrennung nach Anliefermengen auf die Kostenträger zugeordnet:
Hausmüll incl. 70-l-Plastiksack und Großanfallstellen 96,8 %
Direktanlieferer zur Abfallverbrennungsanlage 3,2 %.


V. Darstellung der Gebührensituation

Die Gebührenveränderungen können im Einzelnen dem Anhang 4 zur Anlage 1 entnommen werden.


a) Restabfallgebühren einschließlich 70-l-Plastiksack

Die Restabfallgebühren werden um durchschnittlich 7,52% gesenkt. Dabei beträgt die Schwankungsbreite der Gebührensenkung in Abhängigkeit von der Behältergröße zwischen 5,98% und 7,59%.

Die Restabfallgebühren zum 01.01.2011 stellen sich wie folgt dar:

Behälterart
Leerturnus
Bisherige Gebühr
in €/Jahr
Gebühr ab 01.01.2011
in €/Jahr
Abweichung

v. H. in €
70-l-Sack
1,1 m³
240 l
120 l
240 l
120 l
60 l
wöchentlich
wöchentlich wöchentlich
14-täglich
14-täglich
14-täglich
5,85
2.610,60
854,40
481,20
406,80
229,20
123,00
5,50
2.415,00
790,20
445,20
376,20
211,80
114,00
-5,98
-7,49
-7,51
-7,48
-7,52
-7,59
-7,32-0,35
-195,60
-64,20
-36,00
-30,60
-17,40
-9,00


b) Bioabfallgebühren

Die Bioabfallgebühren werden gegenüber 2010 um durchschnittlich 20,64% gesenkt. Dabei beträgt die Schwankungsbreite der Gebührensenkung in Abhängigkeit von der Behältergröße zwischen 20,26% und 20,97%.

Die Bioabfallgebühren zum 01.01.2011 stellen sich wie folgt dar:

Behälterart
Leerturnus
Bisherige Gebühr
in €/Jahr
Gebühr ab 01.01.2011
in €/Jahr
Abweichung

v. H. in €
60 l


120 l



240 l

Wöchentlich
(von 11/2010 – 04/2011 14-tägig)
Wöchentlich
(von 11/2010 – 04/2011
14-tägig)
Wöchentlich
(von 11/2010 – 04/2011 14-tägig)
37,20



73,20



139,20

29,40



58,20



111,00

-20,97



-20,49



-20,26


-7,80



-15,00



-28,20


In den Monaten November bis April erfolgt ein 14-tägiger Leerturnus und in den Monaten Mai bis Oktober erfolgt ein wöchentlicher Leerturnus.

Die Bioabfallgebühren müssen so bemessen sein, dass zumindest die speziell für den Bioabfallbereich anfallenden variablen Kosten durch die Bioabfallgebühren selbst gedeckt werden. Eine Quersubventionierung der variablen Kosten über die Restabfallgebühren ist rechtlich nicht zulässig.


c) Großanfallstellen

Die Gebühren für Großanfallstellen bleiben gegenüber 2011 unverändert.

Die Gebühren für Großanfallstellen zum 01.01.2011 stellen sich wie folgt dar:

Fassungsvermögen
(verdichtet)
Bisherige Gebühr
in €/Jahr
Gebühr ab 01.01.2011
in €/Jahr
Abweichung

v. H. in €
bis 6 cbm
bis 8 cbm
bis 10 cbm
bis 11 cbm
bis 12 cbm
bis 16 cbm
590,00
726,00
862,00
930,00
998,00
1.298,00
590,00
726,00
862,00
930,00
998,00
1.298,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00

0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00


d) Direktanlieferungen zur Abfallverbrennungsanlage

Die Gebühr für Direktanlieferer an der Abfallverbrennungsanlage Stuttgart- Münster
bleibt gegenüber 2010 mit 4,30 €/20 kg (215,00 €/t) unverändert.


e) Sperrabfallannahmegebühren und Gebühren für Behälteränderungen

Die Gebühren und Modalitäten für die Sperrabfallannahme auf den Wertstoffhöfen bleiben auch 2011 konstant. D.h. die Sperrabfallannahme auf den Wertstoffhöfen erfolgt auch weiterhin kostenlos gegen Abgabe der Sperrabfall-Anforderungskarten. Je Karte können drei cbm Sperrabfall kostenlos abgegeben werden. Lediglich Mehrmengen werden wie bereits in 2010 mit 5,- € je angefangenem Kubikmeter verrechnet (vgl. GRDrs 841/2006).

Die Gebühr für Expresssperrabfall bleibt gegenüber 2010 mit 60,00 € unverändert.

Die Gebühren für Behälteränderungen bei den 60l – 240l Behältern werden um 2,00 € von 26,00 € auf 28,00 € und bei den 1,1 cbm – Behältern um 2,00 € von 37,00 € auf 39,00 € erhöht. Kostendeckende Gebühren würden bei 70,89 € bzw. 111,89 € liegen. Die Verwaltung schlägt vor auf eine weitergehende Erhöhung zu verzichten und die nicht gedeckten Kosten von rd. 207.000 € im Rahmen der Restabfallgebühren abzudecken.




f) Gebühren für Zusatzleerungen wegen „Mehranfall“, wegen „Versäumnis“ und wegen falsch befüllter Behälter

Die Gebühren für Zusatzleerungen von Abfallbehältern wegen „Mehranfall“ (höhere Anzahl von Leerungen als Regelleerungen) werden in Abhängigkeit von der Art des Abfalls und in Abhängigkeit der Behältergröße zwischen 1,00 € und 4,00 € erhöht, die Gebühren wegen Zusatzleerungen in Folge von „Versäumnis“ (z. Bsp. wegen Unzugänglichkeit der Behälter) werden in Abhängigkeit von der Art des Abfalls und in Abhängigkeit der Behältergröße zwischen 1,00 € und 4,00 € erhöht und die Gebühren in Folge von „Falschbefüllung“ werden in Abhängigkeit von der Art des Abfalls und in Abhängigkeit der Behältergröße zwischen 1,00 € und 4,00 € erhöht.
Trotz der Erhöhung der Gebühren sind die Vollkosten nicht gedeckt. Die Verwaltung schlägt vor auf eine Vollkosten deckende Erhöhung zu verzichten und die nicht gedeckten Kosten von rd. 59.000 € im Rahmen der Restabfallgebühren abzudecken.

Die Gebühren sind im Einzelnen im Anhang 4 aufgeführt.


g) Gebühren für das Aufstellen von Müllbehältern bei Festen und Veranstaltungen

Für das Aufstellen von Abfallbehältern bei Festen und Veranstaltungen werden die Gebühren nicht erhöht.
Die Verwaltung schlägt vor, wie in den Vorjahren, auf eine Vollkosten deckende Erhöhung zu verzichten und die nicht gedeckten Kosten in Höhe von rd. 8.000 € im Rahmen der Restabfallgebühren abzudecken.
Die Gebühren sind im Einzelnen im Anhang 4 aufgeführt.



VI. Darstellung der Gebühren- und Entgeltsituation der mineralischen
Deponie Einöd (Auffüllabschnitt II - AII -)

Die Zuständigkeit für die Entsorgung von mineralischen Abfällen gliedert sich in einen hoheitlichen Bereich, für den Gebühren erhoben werden (Andienungspflicht) und in einen privatrechtlichen Bereich, für den Entgelte erhoben werden (freie Wahl der Entsorgungseinrichtungen in der Region Stuttgart). Auf die GRDrs 787/2000 wird verwiesen.

Die kalkulierten Entgeltsätze dienen als Richtwerte, von denen je nach Marktsituation nach oben oder nach unten abgewichen werden kann.

Die Gebühren der mineralischen Deponie sollen zum 1. Januar 2011 unverändert bleiben.
Unter Einbezug der Gebührenüberschüsse aus 2006 und der Gebührenunterdeckung aus 2009 wäre die Vollkosten deckende Gebühr für 2011 bei „Sonstige mineralische Abfälle Klasse I“ bei 7,73 €/t und bei „Mineralische Schlämme Klasse I“ bei 18,03 €/t. Die bisherigen Gebühren in Höhe von 21,50 €/t bzw. von 31,00 €/t sollen aber als Lenkungsgebühr beibehalten werden.
Der Gebührenüberschuss in 2006 resultiert auf einer wesentlich höheren angelieferten Tonnage gegenüber Plan.
Dieser Überschuss soll aber nicht an den Gebührenzahler weitergegeben werden, da das begrenzte Deponievolumen zur Sicherung einer nachhaltigen Abfallwirtschaft in Stuttgart nicht zu schnell aufgebraucht werden soll.
Diese Gefahr würde bei einer Senkung der Gebühren bestehen. Andere, ebenso geeignete mildere Eingriffsmittel zur Steuerung der Abfallmengen stehen dem Deponiebetreiber nicht zur Verfügung. Deshalb entspricht die Beibehaltung der Gebühren als Lenkungsgebühren dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit.
Dadurch können rd. 127.000 € der zweckgebundenen Rücklage zusätzlich zugeführt werden.
Dieses Vorgehen steht in Analogie zum Vorgehen in der GRDrs 797/2006, die am 07.12.2006 vom Gemeinderat beschlossen wurde.


Die Gebühr für sonstige mineralische Abfälle Klasse I bleibt unverändert. Die Gebühr für mineralische Schlämme Klasse I bleibt unverändert. Das Entgelt für die Entsorgung von Asbest bleibt unverändert. Die Entgelte der mineralischen Deponie Einöd bleiben unverändert.

Die Entgelte stellen sich zum 01.01.2011 wie folgt dar:

01.01.201001.01.2011
- verunreinigtem Bodenaushub Klasse I21,00 €21,00 €
- verunreinigtem Bodenaushub Klasse II31,00 €31,00 €
- mineralischen Schlämmen Klasse II39,00 €39,00 €
- sonst. mineralischen Abfällen Klasse II31,50 €31,50 €
-Asbest62,00 €62,00 €
-Asbest Kleinmengen je angefangene 100 kg 8,40 € 8,40 €
-grenzwertige Abfälle37,50 €37,50 €

In 2011 wird eine planmäßige Zuführung in Höhe der Zinsen zum Rekultivierungsfonds erfolgen. Der Fonds hat den laut externem Gutachten notwendigen Stand zur Finanzierung der Stilllegungs- und Nachsorgekosten erreicht.

Der sich aus der Nachkalkulation 2006 der mineralischen Deponie ergebende Gebührenüberschuss in Höhe von 165.639,78 € und die sich aus der Nachkalkulation 2009 ergebende Gebührenunterdeckung in Höhe von 19.690,29 € werden in die Vorkalkulation des Jahres 2011 einbezogen.
Darüber hinaus ist für den Entgeltbereich eine Zuführung in Höhe von 43.645,84 € und für den Gebührenbereich eine Zuführung in Höhe von 126.553,65 € zu den zweckgebundenen Rücklagen vorgesehen.
Auf die Anhänge 3 und 4 zur Anlage 1 wird verwiesen.


VII. Änderung der HGS (Beschlussantrag Nr. 4, Anlage 2 zur GRDrs)

Aufgrund der Senkung der Gebühren für die Entleerung der Restmüllbehälter und der Wertstoffbehälter für Bioabfälle mussten die Gebührenregelungen angepasst werden.




VIII. Änderung der AfS (Beschlussantrag Nr. 5, Anlage 3 zur GRDrs)

Zu § 1

Zu Nr. 1

In der GRDrs 803/2009 wurde beschlossen die Grüngutabfuhr ab 2011 in den Zeiträumen September bis November und März bis Mai durchzuführen, da dies der Zeitraum ist, in dem erfahrungsgemäß das meiste Grüngut anfällt. Die bisherige Regelung, die eine Abfuhr in der Zeit von November bis Ende April vorsah, wurde deshalb geändert.

Zu Nr. 2, 3 und 4

Aufgrund der Veränderungen bei den Gebührensätzen für den 70-l-Plastiksack, die Behältertauschgebühr und den Zusatzleerungen bei Mehranfall, wegen Versäumnis und Falschbefüllung wurden diese Satzungsänderungen erforderlich.

Zu Nr.5

Es wurden gesonderte Gebührensätze für die Entleerung von Abfall- und Wertstoffbehältern kalkuliert. Bisher wurden bei Entleerungen von Behältern, die bei Festen und Veranstaltungen aufgestellt waren, die Gebühren gefordert, die für Zusatzleerungen bei Mehranfall vorgesehen sind. Mit den gesonderten Gebührensätzen, die etwas unter den Gebühren für Zusatzleerungen bei Mehranfall liegen, wird die finanzielle Förderung, die der Durchführung von Festen und Veranstaltungen zugute kommen soll, berücksichtigt.

Anlage 2 zur GRDrs 675/2010


Satzung
zur
Änderung der
Satzung der Landeshauptstadt Stuttgart
über die Erhebung von Hausgebühren
(Hausgebührensatzung – HGS)



Der Gemeinderat der Landeshauptstadt Stuttgart hat am 2010 auf Grund von


§ 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg
und
§§ 2, 13 und 18 des Kommunalabgabengesetzes für Baden-Württemberg (KAG)


folgende Satzung beschlossen:

§ 1

Die Satzung der Landeshauptstadt Stuttgart über die Erhebung von Hausgebühren vom 30. November 1978 (Amtsblatt Nr. 49, Stadtrecht Nr. 7/9), zuletzt geändert durch Satzung vom 17. Dezember 2009 (Amtblatt Nr. 52/53), wird wie folgt geändert:


§ 7 Nr. 1 erhält folgende Fassung:

„1. Abfallentsorgung jährlich bei Grundstücken mit einer Entleerung der Abfallbehälter für Restmüll und gewerbliche Siedlungsabfälle nach § 12 Abs. 1 und Abs. 2 der Satzung der Landeshauptstadt Stuttgart über die Vermeidung, Verwertung und Beseitigung von Abfällen (AfS)
- je 60-l-Behälter bei 14-täglich einmaliger Abholung 114,00 Euro
- je 120-l-Behälter bei 14-täglich einmaliger Abholung 211,80 Euro
- je 240-l-Behälter bei 14-täglich einmaliger Abholung 376,20 Euro
- je 120-l-Behälter bei wöchentlich einmaliger Abholung 445,20 Euro
- je 240-l-Behälter bei wöchentlich einmaliger Abholung 790,20 Euro
- je 1.100-l-Behälter bei wöchentlich einmaliger Abholung 2.415,00 Euro.

Entleerung der Wertstoffbehälter für Bioabfälle nach § 14 Abs. 2 der AfS
- je 60-l-Behälter bei wöchentlich einmaliger Abholung (1. Mai bis 31. Oktober) bzw. 14-täglicher Leerung (1. November bis 30. April) 29,40 Euro
- je 120-l-Behälter bei wöchentlich einmaliger Abholung (1. Mai bis 31. Oktober) bzw. 14-täglicher Leerung (1. November bis 30. April) 58,20 Euro
-.je 240-l-Behälter bei wöchentlich einmaliger Abholung (1. Mai bis 31. Oktober) bzw. 14-täglicher Leerung (1. November bis 30. April) 111,00 Euro.“


§ 2

Diese Satzung tritt am 1. Januar 2011 in Kraft.


Anlage 3 zur GRDrs 675/2010

Satzung
zur
Änderung der
Satzung der Landeshauptstadt Stuttgart
über die Vermeidung, Verwertung und Beseitigung von Abfällen
(Abfallwirtschaftssatzung für die Landeshauptstadt Stuttgart - AfS -)


Der Gemeinderat der Landeshauptstadt Stuttgart hat am 2010 auf Grund von


§§ 4, 11 und 142 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg,
§ 10 des Gesetzes über die Vermeidung und Entsorgung von Abfällen und die Be-
seitigung von Altlasten in Baden-Württemberg (Landesabfallgesetz - LAbfG -) und
§§ 2, 13 und 18 des Kommunalabgabengesetzes für Baden-Württemberg (KAG)


folgende Satzung beschlossen:

§ 1


Die Satzung der Landeshauptstadt Stuttgart über die Vermeidung, Verwertung und Beseitigung von Abfällen vom 4. Dezember 1997, zuletzt geändert am 17. Dezember 2009 (Amtsblatt Nr. 52/53, Stadtrecht Nr. 7/10), wird wie folgt geändert:



1. § 15 Absatz 4 erhält folgende neue Fassung: 2. In § 22 Absatz 3 wird die Angabe „5,85 Euro“ ersetzt durch die Angabe „5,50 Euro“.


3. In § 22 Absatz 6 wird die Angabe „26,00 Euro“ ersetzt durch die Angabe „28,00 Euro“ und die Angabe „ 37,00 Euro“ jeweils durch die Angabe „39,00 Euro“. RestmüllJe Zusatzleerung wegen Versäumnis Jeder weitere Behälter bis max. insgesamt 10 Stück
60-l-Behälter
49,00 €
5,00 €
120-l-Behälter
49,00 €
5,00 €
240-l-Behälter
49,00 €
5,00 €
1.100-l-Behälter
86,00 €
8,00 €
Altpapier
Je Zusatzleerung wegen Versäumnis
Jeder weitere Behälter bis max. insgesamt 10 Stück
120-l-Behälter
49,00 €
5,00 €
240-l-Behälter
49,00 €
5,00 €
1.100-l-Behälter
86,00 €
8,00 €
Biomüll
Je Zusatzleerung wegen Versäumnis
Jeder weitere Behälter bis max. insgesamt 10 Stück
60-l-Behälter
49,00 €
5,00 €
120-l-Behälter
49,00 €
5,00 €
240-l-Behälter
49,00 €
5,00 €
AltpapierJe Zusatzleerung wegen FalschbefüllungJeder weitere Behälter bis max. insgesamt 10 Stück
120-l-Behälter
55,00 €
10,00 €
240-l-Behälter
59,00 €
13,00 €
1.100-l-Behälter 121,00 €
42,00 €
Biomüll
Je Zusatzleerung wegen Falschbefüllung
Jeder weitere Behälter bis max. insgesamt 10 Stück
60-l-Behälter
51,00 €
7,00 €
120-l-Behälter
55,00 €
10,00 €
240-l-Behälter
59,00 €
13,00 €

5. Es wird folgender § 22 Absatz 10 neu eingefügt:
RestmüllJe Leerung Jeder weitere Behälter bis max. insgesamt 10 Stück
60-l-Behälter
44,00 €
6,00 €
120-l-Behälter
47,00 €
9,00 €
240-l-Behälter
51,00 €
12,00 €
1.100-l-Behälter
105,00 €
39,00 €
Altpapier
Je Leerung
Jeder weitere Behälter bis max. insgesamt 10 Stück
120-l-Behälter
41,00 €
4,00 €
240-l-Behälter
41,00 €
4,00 €
1.100-l-Behälter
66,00 €
7,00 €
Biomüll
Je Leerung
Jeder weitere Behälter bis max. insgesamt 10 Stück
60-l-Behälter
44,00 €
6,00 €
120-l-Behälter
46,00 €
8,00 €
240-l-Behälter
50,00 €
12,00 €

§ 2


Diese Satzung tritt am 1. Januar 2011 in Kraft.



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