Protokoll: Gemeinderat der Landeshauptstadt StuttgartNiederschrift Nr.
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VerhandlungDrucksache:
205/2023
GZ:
AKR 0344-00
Sitzungstermin: 16.03.2023
Sitzungsart: öffentlich
Vorsitz: OB Dr. Nopper
Berichterstattung:-
Protokollführung: Frau Faßnacht fr
Betreff: Dienstaufwandsentschädigung für die weiteren Beigeordneten der LHS Stuttgart gemäß § 8 Abs. 2
LKomBesG

Vorgang: Verwaltungsausschuss vom 15.03.2023, nicht öffentlich, Nr. 109
Ergebnis: Verweisung ohne Votum in den Gemeinderat

Beratungsunterlage ist die Vorlage des Referats Allgemeine Verwaltung, Kultur und Recht vom 14.03.2023, GRDrs 205/2023, mit folgendem

Beschlussantrag:

1. Die Dienstaufwandsentschädigung für die weiteren Beigeordneten wird gem. § 8 Abs. 2 LKomBesG mit Wirkung ab 01.04.2023 auf 7 v. H. des Grundgehalts festgesetzt.

2. Die Finanzierung der Mehraufwendungen in Höhe von rd. 26.000 EUR im Jahr 2023 und rd. 34.000 EUR jährlich ab dem Jahr 2024 erfolgt im THH 810 - Bürgermeisteramt, Kontengruppe 400 - Personalaufwendungen.


StR Rockenbauch (Die FrAKTION LINKE SÖS PIRATEN Tierschutzpartei) begründet die Ablehnung der Vorlage durch seine Fraktionsgemeinschaft. Seit Jahren streite man vehement darum, dass städtisches Personal besser bezahlt wird - gerne mit der Forderung nach einer außertariflichen Stuttgart-Zulage. Derzeit sei man mitten in einem Tarifstreit und viele Beschäftigte auch der Landeshauptstadt Stuttgart streiken für den dringend benötigten guten Lohn. Die FrAKTION sei solidarisch mit diesem Arbeitskampf und den Forderungen. Doch im Gegenzug zu diesen notwendigen Zulagen für alle und im Gegenzug zum notwendigen Tarifkampf für alle Beschäftigten komme diese Zulage allein den wirklichen Top-Verdiener*innen der Stadtverwaltung zugute. Er mache sich keine Sorgen, dass zur Personalgewinnung oder Personalbindung von Beigeordneten eine solche Zulage gemacht werden müsste. Darüber hinaus stehe es dem Oberbürgermeister frei, solidarisch zu sein und freiwillig von seiner Zulage in Höhe von 13,5 % den anderen etwas abzugeben, sollte eine Fluchttendenz auf der Bürgermeisterbank erkennbar werden.

Die FrAKTION finde daher in der geschilderten Situation die Solidarität des Oberbürgermeisters für die Top-Verdiener*innen in der Stadtverwaltung ein falsches Zeichen. Richtig fände man hingegen, wenn der Oberbürgermeister entschieden darum kämpfen würde, 10,5 % mehr Lohn für alle Beschäftigten und mindestens 500 EUR für alle Beschäftigten durchzusetzen und sich klar dafür auszusprechen. Man könne der Vorlage durchaus zustimmen unter der Voraussetzung, dass der OB gemeinsam mit dem Gemeinderat in einem offenen Brief die Tarifpartner, den Kommunalen Arbeitgeberverband (KAV) auffordert, die Forderungen von ver.di umzusetzen.

StRin Schumann (PULS) wünscht nachträglich allen Anwesenden einen schönen meteorologischen Frühlingsanfang und dankt im Namen von PULS für die Vorlage. Man erkenne darin "ein deutliches Signal an Bewerbende und wir sind sicher, dass dadurch die Rekrutierung hochqualifizierter Beigeordneter zukünftig endlich gelingt - natürlich meinte ich 'weiterhin' gelingt. Entsprechend werden wir heute der Vorlage zustimmen."

OB Dr. Nopper stellt klar, es gehe in dieser Vorlage nicht um eine Besoldungs- oder Vergütungserhöhung. Es gehe vielmehr um die Ausschöpfung des im Landeskommunalbesoldungsgesetz (LKomBesG) für Baden-Württemberg vorgesehenen Maßes für weitere Beigeordnete. In dieser Vorschrift sei geregelt die Höhe der Dienstaufwandsentschädigung für den Oberbürgermeister und die für den Ersten Bürgermeister. Es sei dort eine Kann-Bestimmung für die weiteren Beigeordneten enthalten. Im Jahr 2003 - in einer schwierigen Haushaltssituation - wurde mit Wirkung vom 01.01.2004 eine Absenkung beschlossen auf nur 3 % für die weiteren Beigeordneten. Diese Dienstaufwandsentschädigung werde gezahlt für einen erhöhten persönlichen Aufwand, der sich auch aus den Repräsentationsverpflichtungen für die Bürgermeister ergibt. Man halte es für richtig und angemessen, dies nun anzupassen: Er kenne im interkommunalen Vergleich keine Kommune in der Region Stuttgart und in Baden-Württemberg, die eine derartige Absenkung vorgenommen hat. Auch im Vergleich zum Oberbürgermeister und im Vergleich zum Ersten Bürgermeister halte er es für richtig, dass die weiteren Beigeordneten eine Dienstaufwandsentschädigung in vollem Umfang (bis zu 7 %) erhalten.

Abschließend stellt er fest:

Der Gemeinderat beschließt mehrheitlich wie beantragt (7 Nein-Stimmen).
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