Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Jugend und Bildung
Gz: JB
GRDrs 730/2021
Stuttgart,
09/15/2021



SARS-CoV2 Tests für Kinder in Tageseinrichtungen - weiteres Vorgehen und Finanzierung bis Ende 2021



Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Verwaltungsausschuss
Gemeinderat
Jugendhilfeausschuss
Vorberatung
Beschlussfassung
Kenntnisnahme
öffentlich
öffentlich
öffentlich
22.09.2021
23.09.2021
27.09.2021



Beschlußantrag:

1. Von der Eilentscheidung zur Beschaffung von weiteren SARS-CoV2 Antigen Schnelltests (Lolli-Tests) für Stuttgarter Kindertageseinrichtungen des städtischen und der freien Träger sowie der Kinder in Kindertagespflege wird Kenntnis genommen.

2. Die Landeshauptstadt stellt den Kindern in Stuttgarter Kindertageseinrichtungen des städtischen Trägers und der freien Träger sowie den Kindern in der Kindertagespflege derzeit die Testmöglichkeiten in Form von Antigen-Schnelltests als freiwillige Sachleistung unentgeltlich zur Verfügung.

3. Von den in der Begründung dargestellten Handlungsoptionen wird Kenntnis genommen. Die Fachverwaltung berichtet nach Abschluss des derzeit anlaufenden PCR-Pooltests über das Ergebnis und die daraus resultierenden Schlussfolgerungen.



Begründung:


Sachverhalt

Analog der Teststrategie des Landes zur Testung der Schülerinnen und Schüler sowie der Beschäftigten an Schulen und in Kindertageseinrichtungen (Kita) werden seit Anfang April 2021 auch die Kita-Kinder und die Kinder in der Kindertagespflege getestet.

Die letzte Allgemeinverfügung der Landeshauptstadt, mit der die Testpflicht (zweimal wöchentlich) in den Kindertageseinrichtungen der Landeshauptstadt geregelt wurde, war bis 25. Juni 2021 gültig. Nach Ablauf der Testpflicht hat die Landeshauptstadt in der Folge ab 28. Juni 2021 eine Empfehlung zur Durchführung weiterer Testungen (einmal wöchentlich) bis zunächst zum Ende der Sommerferien ausgesprochen (vgl. GRDrs 313/2021, 393/2021 und 629/2021). Seit 13. September 2021 vorerst befristet bis 15. Oktober 2021 regelt eine Allgemeinverfügung der Landeshauptstadt wieder eine Testpflicht (zweimal wöchentlich).

Da die Entwicklung der Pandemiesituation, insbesondere durch die verstärkte Ausbreitung der Delta-Variante und die Einreise von Urlaubsrückkehrern aus Hochrisikogebieten, nur schwer vorherzusagen ist, müssen die Grundlagen und Voraussetzungen für die weitere Umsetzung der Testpflicht und ggf. der weiteren Empfehlungen zur Testung getroffen werden. Dazu gehört auch die Bereitstellung eines entsprechenden Budgets.

Die Verwaltung geht davon aus, dass mit dem mit GRDrs 393/2021 bereitgestellten Beschaffungsvolumen des Jugendamts i.H.v. 2,0 Mio. EUR eine Testung der Kinder in den Kitas und Tagespflege bis Anfang Oktober 2021 (KW 40) sichergestellt werden kann. Aus dem vorgenannten Budget wurden mit Stand 30. Juli 2021 315.000 Selbsttests mit einem Finanzaufwand von 1,497 Mio. EUR beschafft. Mit den verbleibenden rd. 0,503 Mio. EUR wurden rd. 159.000 weitere Tests beschafft. Zusammen mit einem Lagerbestand von rd. 48.000 Tests ergibt sich für die Zeit nach den Sommerferien ein verfügbares Volumen von rd. 207.000 Tests. Mit dieser Anzahl an Selbsttests kann bei zweimaliger wöchentlicher Testung nach den Sommerferien ein Zeitraum von etwa 3,5 bis 4 Wochen, d.h. bis KW 40 abgedeckt werden.

Für die Bestellung bzw. Beschaffung weiterer Tests war eine Eilentscheidung des Herrn Oberbürgermeisters notwendig.


Weitere Vorgehensweise:

1. Die bisherige Praxis mit Selbsttest (nunmehr Lolli-Tests) durch die Eltern, zu Hause oder in der Kita wird bis auf weiteres weitergeführt.

Die Durchführung von Antigen-Schnelltests durch die Eltern, entweder zu Hause oder in den Räumen der Kita, ist inzwischen gut eingeführt. Die vom Jugendamt koordinierte Beschaffung sowie die Verteillogistik durch einen externen Dienstleister ist etabliert. Seit Mitte Juli 2021 werden statt Nasaltests die von Kita-Trägern und Elternvertretungen mit Nachdruck geforderten Lolli-Tests verwendet. Konkrete Erfahrungswerte mit dem aktuell eingesetzten Produkt (Watmind) liegen derzeit noch nicht vor. Generell ist allerdings festzuhalten, dass Selbsttests häufiger falsche Ergebnisse (sowohl falsch positiv als auch falsch negativ) liefern, so dass mit Blick auf die Testgenauigkeit ein Wechsel zu den sog. PCR-Pooltests unter Umständen angeraten sein könnte.

Der Finanzbedarf für die bislang ganz überwiegend verwendeten Laientests der Firma Watmind (3,15 EUR brutto je Test) für die Monate Oktober bis Dezember 2021 (12 Wochen) würde maximal etwa 2,19 Mio. EUR betragen (29.000 Kinder, 2-mal wöchentlich, 12 Wochen).


2.a Prüfung und Entscheidung, ob eine Umstellung der Testung auf sog. PCR-
Pooltests (Freiburger Modell) erfolgen soll


Die Verwaltung prüft momentan die Möglichkeit, auf die PCR-Pooltests (sog. Freiburger Modell) umzusteigen. Hierbei werden ebenfalls kindgerechte, wenig invasive Lolli-Tests verwendet, wobei die Abstriche einer ganzen Kita-Gruppe in einem Teströhrchen (sog. Pool) gesammelt und im Labor mit der PCR-Methode getestet werden. Das Testergebnis wird dabei den Eltern möglichst am selben Tag digital (per E-Mail oder SMS) übermittelt. Bei positivem Pool-Test müssen die Kinder einer Gruppe (= Pool) am nächsten Tag je einen individuellen PCR-Test entweder beim Kinderarzt/Hausarzt oder dem Testzentrum Wasen vornehmen lassen und bis zum Vorliegen des Testergebnisses zu Hause bleiben.

Die Praktikabilität sowie die Vor- und Nachteile der PCR-Pooltestung werden aktuell in einem Pilotversuch in vier Einrichtungen erprobt. Dabei ist vorgesehen, dass die Logistik, d.h. die Anlieferung und Abholung des Probenmaterials, sowie die Benachrichtigung der Eltern und Kitas über das Testergebnis, durch die Labore erfolgt. Die Benachrichtigung der Eltern kann ggf. aber auch über die Kindertageseinrichtung erfolgen.

Sollte der Pilotversuch erfolgreich sein und ein Umstieg auf die PCR-Methode erfolgen, wäre bei einer Poolgröße von durchschnittlich 15 Tests mit Kosten von etwa 4,50 EUR je Kind zu rechnen. Bei einem flächendeckenden Umstieg aller Kitas würde das einen Finanzbedarf von rd. 3,13 Mio. EUR auslösen (29.000 Kinder, 2-mal wöchentlich, 12 Wochen).

2.b Kombination von Antigen-Schnelltests und PCR-Pooltests (kommt nur zum
Tragen, wenn entschieden ist, dass auf sog. PCR-Pooltests umgestellt wird)


Die Erfahrungen anderer Städte mit der Akzeptanz der PCR-Pooltests sind uneinheitlich. In Freiburg und Karlsruhe werden den Kita-Trägern keine verpflichtenden Vorgaben hinsichtlich der anzuwendenden Testmethode gemacht, so dass dort jeweils beide Möglichkeiten bestehen. Jeder Träger muss sich aber einheitlich für eine Testmethode entscheiden.

Ohne das Ergebnis des o.a. Pilotversuchs bei 4 Stuttgarter Kindertagesstätten vorwegzunehmen, wird nachfolgend eine Gegenüberstellung des Antigen-Schnelltests mit dem PCR-Pooltest auf Basis der Erfahrungen anderer Städte vorgenommen:

Art des TestsVorteileNachteile
Antigen-Schnelltest (Lolli)- Etabliertes Verfahren
- Flexibilität in der Anwendung (zu Hause/in der Kita), unabhängig vom Wochentag
- Kostengünstiger
- Weniger Verwaltungsaufwand für Kita
- Zeitnahes Vorliegen des Ergebnisses
- Beschaffung bei der LHS inhouse möglich
- Geringere Genauigkeit
- Kontrollmöglichkeit eingeschränkt
- Bestimmungsgemäße Anwendung schwierig sicherzustellen (mehrsprachige Anleitungen etc. erforderlich)
- Regelmäßige Verteillogistik über Kitaträgerstrukturen notwendig
PCR-Pooltest (Lolli)- Hohe Genauigkeit
- Feststellung von Virusvarianten/Sequenzierung standardmäßig möglich
- Hohe Verbindlichkeit der Teilnahme
- Rückmeldung an Eltern per SMS oder E-Mail ist auch als Nachweis verwendbar, für die Teilnahme an anderen Angeboten
- Logistik wird vom Labor verantwortet
- Zeitverzug beim Ergebnis
- größerer Verwaltungsaufwand, zumindest zu Beginn
- Bindung an festgelegte Testtage
- Etwas teurer als Antigenschnelltest
- Ausschreibungsverfahren erforderlich

Die letztliche Entscheidung der Verwaltung für eine der Optionen wird sich auch an der Bereitschaft der Träger, sich auf einen neuen Ablauf einzulassen, orientieren müssen. Alternativ müsste ggf. die Allgemeinverfügung zur Testpflicht auch die Regelung zur verpflichtenden Anwendung einer bestimmten Testmethode enthalten.



Finanzielle Auswirkungen

Die überplanmäßigen Aufwendungen aufgrund der unter Beschlussziffer 1 genannten Eilentscheidung erfolgen in Höhe von insgesamt bis zu 2.190.000,00 EUR im THH 510, Jugendamt, verteilt auf die Amtsbereiche 5103651 - Förderung von Kindern in städtischen Tageseinrichtungen sowie 5103161 - Förderung freier Träger von Tageseinrichtungen und -pflege, jeweils Kontengruppe 42510 - Sonstige Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen.

Eine Deckung der überplanmäßigen Aufwendungen erfolgt durch Inanspruchnahme der Deckungsreserve THH 900, Amtsbereich 9006120, Sonstige allgemeine Finanzwirtschaft, Kontengruppe 440, Sonstige ordentliche Aufwendungen, soweit eine Deckung aus einer Kostenbeteiligung des Landes oder aus nicht verbrauchten Budgetmitteln des THH 510 nicht möglich ist.

Abschließende Erkenntnisse über die Ausgestaltung der Landesbeteiligung für die Kindertests an Kitas liegen aktuell noch nicht vor.

Aktuell hat das Land angekündigt, seine freiwillige Kostenbeteiligung an den kommunalen Testangeboten für Kinder in Kitas und Kindertagespflege zu erweitern. In welchem Umfang dies stattfindet, steht derzeit noch nicht fest.



Beteiligte Stellen

Die Referate WFB, AKR und SI haben die Vorlage mitgezeichnet.

Referat WFB weist auf die weiterhin unklare Kostenbeteiligung seitens des Landes und/oder des Bundes hin. Bei der Kostenbeteiligung an den Tests für Lehrkräfte, SuS und Kitapersonal wurde eine maximale Beteiligung von 3,50 Eur pro Test angekündigt, weshalb dieser Wert auch im Kitabereich als Richtwert anzustreben ist.


Vorliegende Anträge/Anfragen

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Erledigte Anträge/Anfragen

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Isabel Fezer
Bürgermeisterin


Anlagen

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