Protokoll: Gemeinderat der Landeshauptstadt StuttgartNiederschrift Nr.
TOP:
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VerhandlungDrucksache:
281/2021
GZ:
Sitzungstermin: 06.05.2021
Sitzungsart: öffentlich
Vorsitz: OB Dr. Nopper
Berichterstattung:-
Protokollführung: Herr Krasovskij fr
Betreff: Planung und Bau einer Bioabfallvergärungsanlage in
S-Zuffenhausen (Gewann Hummelsbrunnen-Süd), Bau- und Vergabebeschluss, Vergabe Tiefbauarbeiten und Technischer Anlagenkomplex

Vorgang: Ausschuss für Stadtentwicklung und Technik v. 04.05.2021, nicht öffentl., Nr.131
Betriebsausschuss Abfallwirtschaft vom 05.05.2021, nicht öffentl., Nr. 3
jeweiliges Ergebnis: einmütige Zustimmung

Beratungsunterlage ist die Vorlage des Technischen Referats vom 27.04.2021, GRDrs 281/2021, mit folgendem

Beschlussantrag:

1. Dem Bau der Bioabfallvergärungsanlage in Zuffenhausen (BVA), Gewann Hummelsbrunnen Süd mit Gesamtkosten
2. Die Verwaltung wird in Abhängigkeit vom Ausgang des Vergabestreits ermächtigt,

b) die Firma Thöni Industriebetriebe GmbH, Telfs - Austria mit der Herstellung und Inbetriebnahme einer Bioabfallvergärungsanlage in Zuffenhausen nach dem Angebot vom 02.11.2020 in Höhe von brutto 25.710.319,66 €
3. Die Verwaltung wird ermächtigt, die Firma Vogel-Bau, Lahr mit den Tiefbauarbeiten nach dem Angebot vom 21.01.2021 in Höhe brutto von 3.393.696,92 € zu beauftragen.

Durch StRin von Stein (FW) wird auf den langen Planungszeitraum für das Vorhaben hingewiesen. Die erste Vorlage zu diesem Thema sei ihres Wissens nach bereits vor zehn Jahren im Gemeinderat eingebracht worden. In diesem Zusammenhang bedauert die Stadträtin die über die Jahre erfolgte deutliche Steigerung der geplanten Projektkosten. Zudem befürchtet sie durch die Art der Müllentsorgung künftig eine Erhöhung der Müllgebühren und damit auch der Mietnebenkosten für die Mieter und Vermieter. Dennoch erklärt StRin von Stein, dass ihre Fraktion der Vorlage heute zustimmen werde.

Darauf eingehend, führt BM Thürnau aus, dass bei Bauvorhaben mit einem langfristigen Planungszeitraum immer mit einer allgemeinen Baupreissteigerung gerechnet werden müsse. Und gerade bei diesem Projekt habe es über die Jahre auch einige gesetzliche Veränderungen gegeben, bspw. die erfolgte Anpassung der Düngemittelverordnung. In Folge der nun kürzeren Ausbringungszeiten für die Gärreste und für das Presswasser musste auf dem Gelände eine längere Vorhaltung der Lagerung geplant werden. Des Weiteren müsse im Zusammenhang mit dem Thema Gas ein höherer Explosionsschutz im Bereich der Anlage gewährleistet werden.

Ferner macht der Bürgermeister mit Verweis auf die kalkulierten Entsorgungskosten für eine Tonne Biomüll durch die Bioabfallvergärungsanlage von rund 130 EUR das Gremium auf die Vorgaben des Kreislaufwirtschaftsgesetzes aufmerksam, das vorschreibe, dass Biomüll nach dem aktuellen Stand der Technik (durch Vergärung) entsorgt werden müsse. Die kostengünstigere Entsorgung des Biomülls durch Verfrachtung in eine Bodendeponie werde künftig nicht mehr möglich sein.



Danach stellt OB Dr. Nopper fest:

Der Gemeinderat beschließt einstimmig wie beantragt.

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