Darauf eingehend, führt BM Thürnau aus, dass bei Bauvorhaben mit einem langfristigen Planungszeitraum immer mit einer allgemeinen Baupreissteigerung gerechnet werden müsse. Und gerade bei diesem Projekt habe es über die Jahre auch einige gesetzliche Veränderungen gegeben, bspw. die erfolgte Anpassung der Düngemittelverordnung. In Folge der nun kürzeren Ausbringungszeiten für die Gärreste und für das Presswasser musste auf dem Gelände eine längere Vorhaltung der Lagerung geplant werden. Des Weiteren müsse im Zusammenhang mit dem Thema Gas ein höherer Explosionsschutz im Bereich der Anlage gewährleistet werden.
Ferner macht der Bürgermeister mit Verweis auf die kalkulierten Entsorgungskosten für eine Tonne Biomüll durch die Bioabfallvergärungsanlage von rund 130 EUR das Gremium auf die Vorgaben des Kreislaufwirtschaftsgesetzes aufmerksam, das vorschreibe, dass Biomüll nach dem aktuellen Stand der Technik (durch Vergärung) entsorgt werden müsse. Die kostengünstigere Entsorgung des Biomülls durch Verfrachtung in eine Bodendeponie werde künftig nicht mehr möglich sein. Danach stellt OB Dr. Nopper fest: Der Gemeinderat beschließt einstimmig wie beantragt. zum Seitenanfang