Protokoll: Gemeinderat der Landeshauptstadt StuttgartNiederschrift Nr.
TOP:
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VerhandlungDrucksache:
459/2013
GZ:
AK/WFB
Sitzungstermin: 24.07.2013
Sitzungsart: öffentlich
Vorsitz: EBM Föll
Berichterstattung:-
Protokollführung: Frau Sabbagh fr
Betreff: Bürgerhaus Bad Cannstatt
- Betrieb des Kursaales
- Übertragung der Betriebsführung

Vorgang:

Ausschuss für Wirtschaft und Wohnen vom 12.07.2013, öffentlich, Nr. 97
Ergebnis: Einbringung

Ausschuss für Wirtschaft und Wohnen vom 19.07.2013, öffentlich, Nr. 113
Verwaltungsausschuss vom 24.07.2013, öffentlich, Nr. 298
jeweiliges Ergebnis: einmütige Zustimmung


Beratungsunterlage ist die gemeinsame Vorlage des Referats Allgemeine Verwaltung und Krankenhäuser und des Referats Wirtschaft, Finanzen und Beteiligungen vom 10.07.2013, GRDrs 459/2013, mit folgendem

Beschlussantrag:

1. Entsprechend der Beschlussfassung des Gemeinderats am 25.04.2013 stellt die Landeshauptstadt Stuttgart den Kursaal Bad Cannstatt mit Ausnahme der Gastronomie als Bürgerhaus bereit. Die Betriebsführung des Bürgerhauses Kursaal Bad Cannstatt erfolgt ab Herbst 2013 durch das Bezirksamt Bad Cannstatt.

Die Gebäudeverwaltung verbleibt beim Amt für Liegenschaften und Wohnen, die Bewirtschaftung der Tiefgarage geht auf das Tiefbauamt über.

2. Vom Personalbedarf in Höhe von 3,0 Stellen (entsprechend Beschlusslage GRDrs 67/2013 und analog Gutachten der UDF Consulting AG) für den Betrieb des Bürgerhauses Kursaal Bad Cannstatt wird Kenntnis genommen.

1) Vom Amt für Liegenschaften und Wohnen werden 2,0 Stellen Hausmeister (Stellen-Nr. 230.3021.220, EG 6 TVöD und Stellen-Nr. 230.3021.210, EG 8 TVöD) auf das Bezirksamt Bad Cannstatt übertragen.

2) Vom zusätzlichen Stellenbedarf von 1,0 Stelle in Besoldungsgruppe A 12 wird Kenntnis genommen. Im Gegenzug wird die beim Amt für Liegenschaften und Wohnen für den Kursaalbetrieb vorhandene 0,5 Stelle (Stellen-Nr. 230 3021 140, EG 10 TVöD) gestrichen.

Die Verwaltung wird zur sofortigen Einstellung der Stelle außerhalb des Stellenplans ermächtigt. Über die Stellenschaffungen wird im Rahmen der kommenden Stellenplanberatungen entschieden.

3. Die Allgemeinen Bestimmungen für die Überlassung von Räumen und Einrichtungen im Kursaal Bad Cannstatt mit ihren drei Anlagen (Stadtrecht 3/21) werden mit Wirkung vom 1. September 2013 aufgehoben.

4. Die Satzung zur Änderung der "Satzung zur Förderung von Veranstaltungen gemeinnütziger Vereine" vom 14. November 2002 (Stadtrecht 3/28, bekannt gemacht im Amtsblatt der Landeshauptstadt Stuttgart Nr. 47 vom 21. November 2002, zuletzt geändert am 27. November 2003, Amtsblatt Nr. 51/52 vom 18. Dezember 2003) wird gemäß Anlage 2 beschlossen.



OB Kuhn stellt fest:

Der Gemeinderat beschließt ohne Aussprache einstimmig wie beantragt.

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