Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Soziales und gesellschaftliche Integration
Gz:
GRDrs 768/2021
Stuttgart,
09/14/2021



Verlängerung der kurzfristigen Unterstützung in der Corona-Krise



Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Verwaltungsausschuss
Gemeinderat
Sozial- und Gesundheitsausschuss
Vorberatung
Beschlussfassung
Kenntnisnahme
öffentlich
öffentlich
öffentlich
22.09.2021
23.09.2021
27.09.2021



Beschlußantrag:

1) Die Verwaltung wird weiterhin ermächtigt, außerhalb des Stellenplans die in der Sitzung des Gemeinderats am 18./ 19.11.2020 beschlossenen (GRDrs 1023/2020) sowie am 20.05.2021 erstmals verlängerten Ermächtigungen (GRDrs 237/2021) jeweils bis vorerst 31.03.2022 erneut zu verlängern und folgendes Personal zu beschäftigen:


2) Die Verwaltung wird außerdem ermächtigt, außerhalb des Stellenplans ab sofort bis vorerst 31.03.2022 folgendes zusätzliches geeignetes Fachpersonal für Corona-Tätigkeiten im Gesundheitsamt im Umfang von insgesamt 20,0 VZK zu beschäftigen:


3) Dem hieraus entstehenden überplanmäßigen Aufwand im Jahr 2021 im THH 530, Gesundheitsamt, Kontengruppe 400 – Personalaufwendungen in Höhe von 266.000 EUR wird zugestimmt. Die Finanzierung erfolgt erforderlichenfalls aus der Deckungsreserve Personal im Teilhaushalt 900 – Allgemeine Finanzwirtschaft, Amtsbereich 9006120 – Sonstige allgemeine Finanzwirtschaft, Kontengruppe 440 – Sonstige ordentliche Aufwendungen.



Kurzfassung der Begründung:
Ausführliche Begründung siehe Anlage 1

1) Verlängerung der bestehenden Ermächtigungen aus GRDrs 1023/2020 (erstmals verlängert über GRDrs 237/2021)

a) – d) Unterstützungsbedarf durch qualifiziertes Fachpersonal für Corona-Tätigkeiten bzw. durch Mehrarbeiten aufgrund von Corona im Gesundheitsamt

Die bisherigen Ermächtigungen wurden zunächst befristet eingerichtet bis 31.12.2021. Nach heutigem Stand zeichnet sich ab, dass der zusätzliche Personalbedarf bis mindestens 31.03.2022 weiterhin besteht. Die Einschätzung begründet sich unter anderem darauf, da das Projekt der Containment Scouts des Robert-Koch-Instituts/ Bundesverwaltungsamts ebenfalls bis 31.03.2022 verlängert wurde. Außerdem ist davon auszugehen, dass aufgrund der Saisonalität bis mindestens zu diesem Zeitpunkt mit einer deutlichen Mehrarbeit durch die Pandemie zu rechnen ist.

e) Unterstützungsbedarf für die Einstellung von Fachpersonal beim Haupt- und Personalamt

Die Einrichtung der Ermächtigungsstellen der Punkte a) – d) hat aufgrund der Einstellungen und der Betreuung des hierdurch akquirierten Personals auch beim Haupt- und Personalamt zu einem deutlich höheren administrativen Aufwand geführt. Durch die Verlängerung der Ermächtigungen wird dieser Aufwand aufrechterhalten, sodass auch die Verlängerung der unter e) genannten Ermächtigung (0,5 VZK in EG 11 TVöD) notwendig ist.

f) Unterstützungsbedarf beim Erstellen der Absonderungsanordnungen im Amt für öffentliche Ordnung

Die Zahl der Infektionen mit dem Coronavirus ist leider weiterhin steigend. Insofern sind auch in den kommenden Monaten Absonderungsanordnungen für Infizierte und Kontaktpersonen zu erlassen. Neben der Verfügung selbst, müssen zahlreiche Rückfragen zum Grund und zur Dauer der Absonderung bearbeitet werden. Hinzu treten auch immer mehr Einzelfragen im Zusammenhang mit dem Impf- und Genesenenstatus. Eine weitere zusätzliche Aufgabe ergibt sich aus den Anmeldungen der Reiserückkehrer und den hierzu erforderlichen Informationen der Betroffenen. Auch über den Jahreswechsel 2021/2022 sowie in den Folgemonaten werden wir vermehrt Informationen hierzu bereitstellen müssen, die Betroffenen kontaktieren und kontrollieren. Wegen der steigenden Zunahme der Aufgaben in den staatlichen Pflichtbereichen (Rückkehr zum Normalbetrieb) kann dies künftig noch weniger auf die anwesenden Mitarbeitenden der Dienststelle verteilt werden.

Die Verlängerung der Ermächtigungen ist daher auf Grund des aktuell hohen Arbeitsaufkommens bei der Infektionsschutzbehörde im Umfang von 2,0 VZK in EG 9c TVöD bis zunächst 31.03.2022 erforderlich.

g) Unterstützungsbedarf in der Gaststättenbehörde im Amt für öffentliche Ordnung

Auf Grund der bisherigen Entwicklung der Coronavirus-Pandemie ist weiterhin kein uneingeschränkter Betrieb des Gastronomie- und Veranstaltungsgewerbes in Sicht. Dies gilt zumindest im Hinblick auf die Vorgaben zur Erstellung und Einhaltung von Hygienekonzepten sowie der Gewährleistung der Nachverfolgbarkeit von Infektionsketten und des Ausschlusses von Personen, die erkennbar erkrankt sind oder den 3-G-Nachweis nicht erbringen können.

Nach wie vor wird es daher bei der Gewerbe- und Gaststättenbehörde zu einem deutlich erhöhten Arbeitsanfall durch die Notwendigkeit der Bearbeitung von Anfragen, Beschwerden und Anzeigen sowie der Überwachung von Betrieben und Prüfung von Hygienekonzepten kommen. Zudem ist wegen der verstärkten Nutzung der Außengastronomie auch weiterhin mit einem erhöhten Aufkommen an Anträgen auf Genehmigung und Erweiterung von Außengastronomieflächen zu rechnen.

Daher ist die Verlängerung der Ermächtigung die für Sachbearbeitung bei der Gaststättenbehörde im Umfang von 1,0 VZK in E 10 TVöD vorerst bis zum 31.03.2022 dringend notwendig.

2) Einrichtung zusätzlicher Ermächtigungen

Mit der GRDrs 429/2020 wurde beschlossen, dass das Gesundheitsamt zur Pandemiebekämpfung über das sog. „Atmende System“ während der Phase „orange“ Unterstützung in Form von städtischen Mitarbeitenden aus anderen Ämtern durch den Personal-Pool Pandemie erhält. Der Personal-Pool Pandemie wird gestützt von allen Referaten und Ämtern, die nach Anforderung durch das Gesundheitsamt Personal an das Gesundheitsamt zum Zweck der Pandemiebekämpfung abstellen. Während der Phase „gelb“ erfolgt die Unterstützung der anderen Ämter auf freiwilliger Basis. Aktuell sind 38 Mitarbeitende (26,5 VZK) aus anderen Ämtern im Einsatz. In Stoßzeiten waren bis zu 75 Personen (50,0 VZK) zeitgleich beim Gesundheitsamt im Einsatz. Aufgrund des Wiederhochfahrens der Dienste in den Ämtern sowie der Tatsache, dass in der Pandemie-Phase „gelb“ die personelle Unterstützung aus anderen Ämtern auf Freiwilligkeit beruht, sollen zusätzliche Ermächtigungen eingerichtet werden. Durch eigenes Personal des Gesundheitsamts können diese Kapazitäten aufgrund der seit über 1,5 Jahren andauernden Pandemie und der damit auch aktuell zahlreich verbundenen Aufgaben, der unaufschiebbaren medizinischen Pflichtaufgaben nicht aufgefangen werden. Das Personal der Bundeswehr steht im Rahmen der Amtshilfe nicht mehr zur Verfügung. Die Möglichkeiten der Mehrarbeit im Rahmen der Gleitzeit sowie der Anordnung und Auszahlung von Überstunden sind bereits ausgeschöpft. Während das Gesundheitsamt vor der Pandemie 6.262 Überstunden (Stichtag 31.12.2019) hatte, waren es im Jahr 2020 15.619 Überstunden. In 2019 wurden daneben zusätzlich insg. 637 Stunden Überarbeitszeit ausbezahlt. Ein Jahr später in 2020 waren es zusätzlich 3.294 Stunden, die ausbezahlt wurden. Deshalb hält es die Verwaltung für erforderlich, neben der Verlängerung der bisherigen Ermächtigungen zumindest bis vorerst 31.03.2022 zusätzliche Ermächtigungen im Umfang von 20,0 VZK einzurichten.

Die Tätigkeiten, welche bislang durch Mitarbeitende des Personalpools erledigt werden, wurden nach EG 6 TVöD bewertet. Bei den übrigen Corona-Tätigkeiten im Gesundheitsamt, für welche die bestehenden Ermächtigungen nach Ziffern 1 a) und 1b) eingerichtet wurden, hat sich jedoch zwischenzeitlich der Bedarf einer Ausdifferenzierung in verschiedene Entgeltgruppen zwischen EG 6 TVöD und EG 15 TVöD ergeben. Um die Gesamtzahl an benötigten Ermächtigungen insgesamt entsprechend auszudifferenzieren, sollen von den vorgesehenen zusätzlichen 20,0 VZK daher 2,0 VZK in EG 15 TVöD, 5,0 VZK in EG 13 TVöD, 3,0 VZK in EG 9c TVöD, 7,0 VZK in EG 9a TVöD sowie 3,0 VZK in EG 8 TVöD eingerichtet werden.


Finanzielle Auswirkungen

Das Land Baden-Württemberg erstattet den Gesundheitsämtern im Land Personalkosten für externe Aushilfskräfte, die im Bereich der Kontaktpersonennachverfolgung (KPNV) eingesetzt werden, jeweils bis zu den Personalkosten der EG 9a TVöD. Hierfür wurden dem Gesundheitsamt von Mai 2020 bis Juni 2021 bisher 262.440,66 EUR (Stichtag der Personalkosten bis 30.06.2021) erstattet. Weitere Erstattungen werden bis zum Ende des Jahres 2021 noch folgen.

Für ärztliches Aushilfspersonal werden dem Gesundheitsamt ebenfalls Mittel bereitgestellt. Bisher wurde dem Gesundheitsamt Stuttgart 53.462,78 EUR für den Zeitraum vom 16.11.2020 bis 30.04.2021 erstattet.

Eine Verlängerung der Bereitstellung von Mitteln für Aushilfskräfte und ärztlichem Personal ist laut Schreiben des Ministeriums vom 18.08.2021 in Planung.

Die außerplanmäßigen Aufwendungen im Jahr 2021 von bis zu 266.000 EUR im Teilhaushalt 530 – Gesundheitsamt werden soweit möglich aus der Erstattung des Landes, im Übrigen aus der Deckungsreserve Personal im Teilhaushalt 900 – Allgemeine Finanzwirtschaft, Amtsbereich 9006120 – Sonstige allgemeine Finanzwirtschaft, Kontengruppe 440 – Sonstige ordentliche Aufwendungen finanziert.

Die Maßnahmen führen im Haushaltsjahr 2022 zu Personalaufwendungen i.H.v. bis zu 50.000 EUR im Teilhaushalt 320 - Amt für Öffentliche Ordnung und i.H.v. 10.000 EUR im Teilhaushalt 100 - Haupt- und Personalamt und im THH 530 – Gesundheitsamt i.H.v. 990.000 EUR. Die gesamten Personalaufwendungen im Jahr 2022 werden i.H.v. 1.050.000 EUR bei der Planaufstellung des Doppelhaushaltsplans 2022/2023 berücksichtigt.

Darüber hinaus gehende, derzeit noch nicht absehbare, Kosten zur Pandemiebekämpfung werden erforderlichenfalls im Rahmen des weiteren Aufstellungsverfahrens im Doppelhaushaltsplan 2022/2023 berücksichtigt.

Bei der Berechnung der Personalkosten wurde davon ausgegangen, dass die Ermächtigungen zum Unterstützungsbedarf durch qualifiziertes Fachpersonal für Corona-Tätigkeiten im Gesundheitsamt (vgl. 1 a), 1b und 2)) nicht zu jeder Zeit vollständig in Anspruch genommen werden.



Beteiligte Stellen







Dr. Alexandra Sußmann
Bürgermeisterin


Anlagen

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