Protokoll: Gemeinderat der Landeshauptstadt StuttgartNiederschrift Nr.
TOP:
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VerhandlungDrucksache:
486/2020
GZ:
JB
Sitzungstermin: 29.07.2020
Sitzungsart: öffentlich
Vorsitz: OB Kuhn
Berichterstattung:-
Protokollführung: Frau Faßnacht
Betreff: Umsetzung der Änderungen der Kindertagesstättenverordnung (KiTaVO) zum Umfang und zum Inhalt der Leitungszeit

Vorgang: Jugendhilfeausschuss vom 20.07.2020, öffentlich, Nr. 93
Verwaltungsausschuss vom 29.07.2020, öffentlich, Nr. 338
jeweiliges Ergebnis: einmütige Zustimmung

Beratungsunterlage ist die Vorlage des Referats Jugend und Bildung vom 09.07.2020, GRDrs 486/2020, mit folgendem

Beschlussantrag:

1. Die KiTaVO regelt seit 02.01.2020 auch den Mindestumfang der Leitungsfreistellung in Kindertageseinrichtungen (6 Stunden pro Woche für die 1. Gruppe, 2 Stunden pro Woche für jede weitere Gruppe). Dafür erhält die Stadt Stuttgart vom Land im Rahmen des Finanzausgleichs Zuweisungen in Höhe von 9.939.711 EUR. Von dieser Sachlage wird Kenntnis genommen.

2. Auf der Basis der bereits bestehenden Leitungsfreistellung werden für die Umsetzung der Leitungsfreistellung gemäß Beschlussziffer 1 beim städtischen Träger 2,303 Stellen in Entgeltgruppe S 8b benötigt. Von diesem vordringlichen Personalbedarf wird Kenntnis genommen. Die Entscheidung über die Stellenschaffung ist im Vorgriff auf den Stellenplan 2022 zu treffen.

3. Die Neuregelung in der KiTaVO wird zum Anlass genommen, die Leitungsfreistellung im Bereich der Kindertageseinrichtungen sowohl für den städtischen als auch für die freien Träger zu vereinheitlichen (die freien Träger erhalten bisher keine Leitungsfreistellung für Krippengruppen). Dies erfolgt auf der Basis der bereits bestehenden Regelungen beim städtischen Träger. Die Mindestanforderungen der KiTaVO in Bezug auf die Leitungsfreistellung werden dabei berücksichtigt. Pro Gruppe einer Kindertageseinrichtung werden ab 01.01.2020 12 % einer Stelle zur Verfügung gestellt. Bei eingruppigen Tageseinrichtungen mindestens 15,38 %. Die Förderung der Personalausgaben für die Leitungsfreistellung erfolgt zu 100 %. 4. Die Neuregelung zur Leitungsfreistellung wird rückwirkend ab 01.01.2020 umgesetzt. Die flächendeckende Umsetzung muss bis 31.08.2021 abgeschlossen sein.

5. Die Verwaltung wird legitimiert, die bestehenden Fördergrundsätze für öffentlich-zugängliche und betriebliche Kindertageseinrichtungen auf o. g. Grundlage anzupassen und für Detailregelungen Ausführungsbestimmungen zu erlassen. In diesem Zusammenhang fallen im Bereich der Förderung der freien Träger jährlich Kosten in Höhe von 5.262.506 EUR an.

6. Die entstehenden Gesamtkosten in Höhe von jährlich insgesamt 5.393.547 EUR. (131.041 EUR Stellenschaffung städtischer Träger + 5.262.506 EUR Förderung freier Träger) werden durch die Zuweisungen des Landes gedeckt. Die restlichen Zuweisungen in Höhe von 4.546.164 EUR fließen dem städtischen Haushalt zu, da die gewährte Leitungsfreistellung über dem Mindeststandard der KiTaVO liegt.

7. Die durch Gemeinderatsbeschluss (GRDrs 407/1999) festgelegte Personalausstattung für städtische Kindertageseinrichtungen (einschließlich der Leitungsfreistellung) wird für den Geltungsbereich der KiTaVO aufgehoben.



OB Kuhn stellt fest:

Der Gemeinderat beschließt ohne Aussprache einstimmig wie beantragt.

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