Landeshauptstadt Stuttgart
Oberbürgermeister
Gz: OB 7853-02.00
GRDrs 274/2021
Stuttgart,
04/23/2021



Landesbank Baden-Württemberg
Hauptversammlung




Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Verwaltungsausschuss
Gemeinderat
Vorberatung
Beschlussfassung
öffentlich
öffentlich
05.05.2021
06.05.2021



Beschlußantrag:

1. Kenntnisnahme der Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns zum Stichtag 31.12.2020 der LBBW (Bank)
a) Ausschüttung in Höhe von 18.600.000,00 EUR an die zum 31.12.2020 beteiligten Träger der LBBW im Verhältnis ihrer zu diesem Zeitpunkt bestehenden Anteile am Stammkapital. b) Ausweis des verbleibenden Bilanzgewinns – unter Berücksichtigung der für das Geschäftsjahr 2019 bereits Ende Februar 2021 beschlossenen und erfolgten Ausschüttung in Höhe von 70.000.000,00 EUR – in Höhe von 275.145.643,11 EUR als Gewinnvortrag.
Der stimmberechtigte Vertreter der Landeshauptstadt Stuttgart wird beauftragt, in der Hauptversammlung (HV) der Landesbank Baden-Württemberg (LBBW) den nachstehenden Beschlussanträgen zuzustimmen.

2. Beschlussfassung über den verbleibenden Bilanzgewinn

3. Entlastung a) Die Mitglieder des Aufsichtsrats werden für das Geschäftsjahr 2020 entlastet.

b) Die Mitglieder des Vorstands werden für das Geschäftsjahr 2020 unter Kenntnisnahme der Bestätigung der Aufsichtsbehörde nach § 18 Abs. 3 LBWG entlastet.

4. Abschlussprüfer 2021

Zum Abschlussprüfer für den Jahres- und Konzernabschluss der Landesbank Baden-Württemberg zum 31.Dezember 2021, zum Prüfer für die prüferische Durchsicht des Halbjahresfinanzberichts zum 30. Juni 2021 sowie als Prüfer nach § 89 des Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG) wird die Deloitte GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft bestellt.

5. Vorratsbeschluss zur Aufnahme von AT1-Kapital i.H.v. bis zu 750 Mio. € in 2021 und 2022

Begründung:


Die Hauptversammlung der LBBW findet am 21. Mai 2021 statt.

Gemäß § 3 Abs.1 Nr. 30 der Hauptsatzung entscheidet der Gemeinderat über die Erteilung von Weisungen an die Vertreterin oder den Vertreter der Stadt in der Hauptversammlung der Landesbank Baden-Württemberg. Das auf die Stadt entfallende Stimmrecht wird einheitlich ausgeübt.


I. Verwendung des Bilanzgewinns zum Stichtag 31.12.2020 der LBBW (Bank)

Gemäß § 9 Nr. 2 der Satzung der LBBW beschließt die Hauptversammlung der LBBW über die Verwendung des Bilanzgewinns.

Der Gemeinderat hat bereits in seiner Sitzung am 25.02.2021 den Vertreter der Stadt ermächtigt der Ausschüttung aus dem Jahresergebnis 2020 zuzustimmen (GRDrs 95/2021).

Der Beschlussfassung lag die Empfehlung der EZB zu Grunde, dass bis zum 30. September 2021 zunächst 15% des maßgeblichen Ergebnisses für das Geschäftsjahr 2020 der LBBW-Gruppe ausgeschüttet werden können. Die Zustimmung der Aufsicht lag hierzu vor.

Nach der Beschlussfassung durch die Hauptversammlung hat die LHS entsprechend ihrer Anteilsquote von 18,93 % einen Ausschüttungsbetrag aus dem Jahresergebnis 2020 in Höhe von 3,0 Mio. EUR nach Abzug von Kapitalertragssteuer und Solidaritätszuschlag erhalten.

Der verbleibende Bilanzgewinn in Höhe von 275.145.643,11 EUR wird als Gewinnvortrag ausgewiesen. Im verbleibenden Bilanzgewinn ist die für das Geschäftsjahr 2019 bereits Ende Februar 2021 beschlossene und erfolgte Ausschüttung in Höhe von 70.000.000,00 EUR berücksichtigt.

Die LHS hat als erste Ausschüttungsrate aus dem Jahresergebnis 2019 11,2 Mio. EUR nach Abzug von Steuern erhalten (GRDrs. 95/2021).

Übersicht der Verwendung des Bilanzgewinns:

Geschäftsjahr
Jahresergebnis LBBW (Bank)
Ausschüttung an Träger
Anteil LHS
(netto)
2019259,1 Mio. EUR
70,0 Mio. EUR
11,2 Mio. EUR
2020104,6 Mio. EUR
18,6 Mio. EUR
3,0 Mio. EUR
Gesamt363,7 Mio. EUR
88,6 Mio. EUR
14,2 Mio. EUR
Gewinnvortrag
275,1 Mio. EUR


Über den verbleibenden Bilanzgewinn erfolgt eine Beschlussfassung nach dem 30. September 2021 unter den zu diesem Zeitpunkt maßgeblichen aufsichtlichen Restriktionen. Der Vertreter*in der Stadt in der Hauptversammlung der LBBW wird ermächtigt der Beschlussfassung entsprechend zuzustimmen.


II. Jahresabschluss der LBBW (Bank) – nach HGB Der Einzelabschluss der LBBW (Bank) ist nach HGB zu erstellen. Er ist Grundlage für eine Ausschüttung auf das Stammkapital. Die Steuerung des LBBW Konzerns erfolgt grundsätzlich auf Basis von IFRS-Kennzahlen (siehe unter III. Konzernabschluss der LBBW).

In der Anlage sind die Bilanz zum 31.12.2020 sowie die Gewinn- und Verlustrechnung für den Zeitraum 1.1. – 31.12.2020 der LBBW (Bank) beigefügt. Der Jahresabschluss (inkl. Lagebericht) der LBBW (Bank) wurde auf der Internetseite der LBBW veröffentlicht.

Der Abschluss 2020 wurde von der Deloitte GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft geprüft und mit dem Bestätigungsvermerk versehen. Die Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt. Der Aufsichtsrat der LBBW hat den Jahresabschluss 2020 in seiner Sitzung am 25. März 2021 festgestellt.

Die nachfolgenden Erläuterungen sind im Wesentlichen dem Geschäftsbericht der LBBW für das Jahr 2020 entnommen.

Basierend auf ihrem Geschäftsmodell als mittelständische Universalbank sah sich die LBBW (Bank) auch in dem von der Corona-Krise geprägten Geschäftsjahr 2020 gut aufgestellt. Das Betriebsergebnis vor Steuern als Beleg operativer Stärke verblieb mit 651 Mio. EUR über dem Vergleichswert des Jahres 2019 von 632 Mio. EUR. Grundlage war die Fokussierung der im Jahr 2017 definierten strategischen Stoßrichtungen Geschäftsfokus, Nachhaltigkeit, Digitalisierung und Agilität, die unverändert die wesentlichen Grundlagen der geschäftlichen Aktivitäten der Bank bilden.
Belastend wirkten auf das Jahresergebnis eine erhöhte Risikovorsorge für mögliche Folgewirkungen der Coronapandemie und ein größerer corona-unabhängiger Einzelfall.

Die Ertragslage stellt sich im Vorjahresvergleich wie folgt dar:

in Mio. EUR
Ist 2020
Ist 2019
Differenz
Zinsüberschuss
1.634
1.713
-79
Provisionsüberschuss
417
441
-24
Nettoergebnis des Handelsbestands
250
189
62
Verwaltungsaufwand
-1.685
-1.762
77
Sonstiges betriebliches Ergebnis
34
51
-16
Betriebsergebnis vor Risikovorsorge/Bewertung
651
632
19
Risikovorsorge/Bewertungsergebnis
-349
-171
-178
Fonds für allgem. Bankrisiken gem. § 340g HGB
-86
-91
6
Betriebsergebnis
216
369
-154
ao Ergebnis
-47
-57
10
Teilgewinnabführung
-38
-44
6
Jahresergebnis vor Steuern
131
269
-138
Steuern vom Einkommen und Ertrag
-26
-10
-16
Jahresüberschuss
105
259
-154

Der Zinsüberschuss sank erwartungsgemäß im abgelaufenen Jahr um 79 Mio. EUR auf 1.634 Mio. EUR (VJ 1.713 Mio. EUR), was maßgeblich auf den Rückgang der Vorfälligkeitsentschädigungen aus der vorzeitigen Ablösung von Krediten zurückzuführen war. Diese waren im Vorjahr insbesondere durch Rückführungen im Immobilien- bzw. Projektfinanzierungsgeschäft geprägt. Zusätzlich reduzierten sich die Erträge aus Beteiligungen, was insbesondere im Zusammenhang mit der Veräußerung nicht strategischer Beteiligungen steht. Das Zinsergebnis ohne Beteiligungen und Vorfälligkeitsentschädigungen stieg hingegen leicht an, konnte die vorgenannten Effekte jedoch nicht überkompensieren. Das weiterhin historisch niedrige Zinsniveau der EZB mit einem Einlagensatz von -0,5 % wirkte insbesondere im Einlagengeschäft belastend. Hier war im Geschäftsjahr 2020 in der Branche ein hoher Druck auf die Margen spürbar, der sich vor allem im Geschäft mit Privaten Kunden/Sparkassen niederschlug.

Der Provisionsüberschuss verringerte sich gegenüber dem Vorjahr um 24 Mio. EUR auf 417 Mio. EUR (VJ 441 Mio. EUR). Dabei waren differenzierte Entwicklungen zu verzeichnen. Sowohl das Provisionsergebnis aus dem Wertpapier- und Depotgeschäft als auch der Beitrag aus Provisionen im Rahmen der Vermögensverwaltung konnten gegenüber dem Vorjahr gesteigert werden. Rückläufig entwickelten sich das Ergebnis aus dem Zahlungsverkehrsgeschäft sowie der Provisionsüberschuss aus Krediten und Bürgschaften. Zudem gingen die Provisionen aus dem Vermittlungsgeschäft zurück, was insbesondere an einer zurückhaltenden Nachfrage nach Versicherungsleistungen lag.

Die Position Nettoergebnis des Handelsbestands lag mit 250 Mio. EUR (VJ 189 Mio. EUR) um 62 Mio. EUR deutlich über dem Vorjahreswert. Eine hohe Kundennachfrage – unter anderem nach Absicherungsprodukten – prägte dabei die Entwicklung des Postens.



Die Verwaltungsaufwendungen verringerten sich gegenüber dem Vorjahr leicht und betrugen -1.685 Mio. EUR (VJ -1.762 Mio. EUR). Der Personalaufwand verminderte sich im Wesentlichen aufgrund von reduzierten Aufwendungen für die Altersvorsorge um 60 Mio. EUR auf -866 Mio. EUR (VJ -926 Mio. EUR). Zum Jahresende 2020 hat die LBBW einen Großteil ihrer bestehenden Pensionsverpflichtungen auf einen Pensionsfonds übertragen. Diese Übertragung wirkt sich ab dem Jahr 2021 positiv auf die Verwaltungsaufwendungen aus.

Bei der LBBW-Bank waren zum Jahresende 8.148 MA beschäftigt (VJ 8.230 MA), und damit 82 weniger als im Vorjahr. Am Standort Stuttgart sank die Beschäftigtenzahl um 28 MA. Zum Jahresende waren 5.449 MA (VJ 5.477) am Standort Stuttgart beschäftigt.

Die anderen Aufwendungen ermäßigten sich trotz höherer Aufwendungen für die Bankenabgabe um insgesamt 13 Mio. EUR auf -734 Mio. EUR, durch unterschiedliche Maßnahmen zur Kostenreduktion.

Das sonstige betriebliche Ergebnis sank um 16 Mio. EUR auf 34 Mio. EUR (VJ 51 Mio. EUR). Im Vorjahr wirkte vor allem eine konzerninterne Gebäudeveräußerung, so dass sich der Beitrag aus dem Verkauf von Immobilien gegenüber dem Vorjahr um 46 Mio. EUR reduzierte.

Das Risikovorsorge-/Bewertungsergebnis verringerte sich gegenüber dem Vorjahr in Summe um 178 Mio. EUR auf -349 Mio. EUR (VJ -171 Mio. EUR). Bezüglich der einzelnen Positionen war eine differenzierte Entwicklung zu verzeichnen, u.a. verbesserte sich das Bewertungsergebnis aus Wertpapieren. Demgegenüber erhöhte sich die Risikovorsorge im Kreditgeschäft zum Jahresende 2020 um -189 Mio. EUR auf -350 Mio. EUR. Der Anstieg der Risikovorsorge stand dabei vor allem im Zusammenhang mit angepassten Einschätzungen bezüglich der Prognose von Ausfallwahrscheinlichkeiten aufgrund der Corona-Pandemie. Zusätzlich belastete ein größerer corona-unabhängiger Einzelfall das Bewertungsergebnis.

Die Zuführung zum Fonds für allgemeine Bankrisiken in Höhe von 86 Mio. EUR diente maßgeblich der künftigen Kompensation der methodischen Angleichung der Ermittlung der HGB-Risikovorsorge an IFRS gemäß der Stellungnahme des Bankenfachausschusses des Instituts der Wirtschaftsprüfer (IDW RS BFA 7) sowie weiterer latenter Risiken aufgrund der Corona-Pandemie.

Das außerordentliche Ergebnis verbesserte sich um 10 Mio. EUR auf -47 Mio. EUR
(VJ -57 Mio. EUR), was vor allem auf netto niedrigere Aufwendungen für Restrukturierungen zurückzuführen war. Aus der Umstellung der Dotierung der Pensionsrückstellungen gemäß Bilanzmodernisierungsgesetz (BilMoG) resultierte ein gegenüber dem Vorjahr unveränderter außerordentlicher Aufwand in Höhe von -26 Mio. EUR.

Für das Geschäftsjahr 2020 ergab sich in Summe ein Jahresüberschuss vor Steuern i.H.v. 131 Mio. EUR (Vorjahr: 269 Mio. EUR).

Das Jahresergebnis nach Steuern verblieb trotz des deutlich gestiegenen Aufwands für Risikovorsorge positiv und betrug 105 Mio. EUR (VJ 259 Mio. EUR).


III. Konzernabschluss der LBBW

Der Konzernabschluss ist nach IFRS zu erstellen und zu veröffentlichen. Der Konsolidierungskreis umfasst neben der LBBW (Bank) als Mutterunternehmen 90 Tochterunternehmen (VJ 97) und davon 5 strukturierte Einheiten (VJ 5).

Der Unterschied zum Einzelabschluss der LBBW (Bank) beruht im Wesentlichen auf unterschiedlichen Bewertungsansätzen der Rechnungslegungsstandards HGB und IFRS, sowie dem Einbezug der Konzerntochtergesellschaften nach IFRS.

Die Steuerung des LBBW-Konzerns erfolgt grundsätzlich auf Basis von IFRS-Kennzahlen. Auch die LBBW (Bank) wird als wesentlicher Bestandteil des Konzerns nach diesen Kennziffern gesteuert.

Der Aufsichtsrat der LBBW hat den Konzernabschluss in seiner Sitzung am 25. März 2021 gebilligt.

· Konzernergebnis

Mit einem Konzernergebnis (IFRS) vor Steuern von 252 Mio. EUR (VJ 610 Mio. EUR) erzielte die LBBW im Geschäftsjahr 2020 auch unter dem Einfluss der Corona-Pandemie und einer für mögliche Folgewirkungen der Pandemie erfolgten kräftigen Risikovorsorgeaufstockung in Höhe von 276 Mio. EUR ein deutlich positives Ergebnis. Zusätzlich belastete ein größerer corona-unabhängiger Einzelfall mit rund 160 Mio. EUR das Ergebnis. Ohne diese beiden Effekte würde das Konzernergebnis deutlich über dem Wert des Vorjahres liegen.

· Kapitalquote

Die Kapitalausstattung der LBBW ist weiter solide und übertrifft deutlich die aufsichtsrechtlichen Kapitalanforderungen.

Die harte Kernkapitalquote (»fully loaded«) liegt zum 31.12.2020 mit 14,8 % (VJ 14,6 %) beträchtlich oberhalb der aufsichtsrechtlichen Kapitalanforderung von 8,73%.


· Risikotragfähigkeit

Die Risikotragfähigkeit (RTF) war während des gesamten Geschäftsjahrs 2020 jederzeit gegeben. Auch die im Sinne der dauerhaften Überlebensfähigkeit geforderte Stressresistenz war gewährleistet.


· Verschuldungsquote

Die Verschuldungsquote (Leverage Ratio) lag mit 4,5 % ebenfalls deutlich über der von der Aufsicht vorgeschriebenen Mindestmarke von 3 %.

· Liquidität

Die LBBW verfügte jederzeit über eine ausreichende Liquiditätsausstattung. Die LBBW war zur jeder Zeit in der Lage, im gewünschten Umfang Refinanzierungsmittel zu beschaffen. Die Liquidity Coverage Ratio (LCR) lag bei 135,4% und damit deutlich über den von der Aufsicht geforderten 100%.



· Bilanzsumme

Die Bilanzsumme erhöhte sich gegenüber dem Vorjahr um 19,8 Mrd. EUR auf rd. 276,4 Mrd. EUR. Grund für die Erhöhung sind im Wesentlichen der Anstieg der Forderungen an Kreditinstitute und der Anstieg der Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten durch die Teilnahme am Tenderprogramm der EZB im Juni 2020.

· Cost Income Ratio


Die Cost-Income-Ratio (Aufwands-Ertrags-Relation) verbesserte sich bei stabilen Erträgen und erfolgreichen Kostenmaßnahmen weiter von 71,9% auf 70,4 %. Mittel- bis langfristig strebt die LBBW eine CIR von unter 60 % an.

· Ausblick

Für das laufende Geschäftsjahr erwartet der Vorstand der LBBW ein anspruchsvolles Umfeld, das weiterhin durch corona-bedingte Unsicherheiten geprägt sein dürfte. Die LBBW fühlt sich mit ihrem stabilen, diversifizierten Geschäftsmodell und der finanziellen Stärke gut gerüstet. Der Vorstand geht davon aus, dass das Vorsteuerergebnis 2021 den Vorjahreswert von 252 Mio. EUR übertreffen und damit weiterhin positiv sowie im dreistelligen Millionenbereich liegen sollte.


IV. Entlastung der Aufsichtsrats- und Vorstandsmitglieder

Gemäß § 8 Abs. 2 Nr. 3 und Abs. 5 des Gesetzes über die Landesbank Baden-Württemberg (LBWG) und § 9 Nr. 3 der Satzung der LBBW beschließt die Hauptversammlung die Entlastung der Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats. Die Entlastung enthält keinen Verzicht auf Ersatzansprüche.

Die Entlastung des Vorstands ist nur zulässig, wenn die Rechtsaufsichtsbehörde bestätigt hat, dass die Jahresabschlussprüfung keine erheblichen Verstöße ergeben hat oder alle wesentlichen Anstände erledigt sind (§ 18 Abs. 3 LBWG). Die erforderliche Bestätigung für das Geschäftsjahr 2020 wurde vom Ministerium für Finanzen und vom Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Migration, die gemeinsam Rechtsaufsicht ausüben, erteilt.

V. Prüfung des Jahresabschlusses und des Konzernabschlusses 2021

Gemäß der Empfehlung des Prüfungsausschusses vom 19. März 2021 schlägt der Aufsichtsrat vor, die Deloitte GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft als Prüfer für den Jahres- und Konzernabschluss der Landesbank Baden-Württemberg zum 31.12.2021, als Prüfer für die prüferische Durchsicht des Halbjahresfinanzberichts zum 30.06.2021 sowie als Prüfer nach § 89 des Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG) für das Kalenderjahr 2021 zu bestellen. Der Vorschlag des Aufsichtsrats an die Hauptversammlung ist frei von ungebührlicher Einflussnahme durch Dritte und ihm wurden keine unzulässigen Vertragsklauseln von Dritten auferlegt, welche die Auswahlmöglichkeiten der Hauptversammlung im Hinblick auf den Abschlussprüfer beschränken.

Die Zuständigkeit der Hauptversammlung für die Bestellung des Prüfers ergibt sich aus § 9 Nr. 4 der Satzung LBBW.

VI. Vorratsbeschluss zur Aufnahme von AT1-Kapital i.H.v. bis zu 750 Mio. € in 2021 und 2022

Gemäß § 9 Ziffer 6 der Satzung der LBBW beschließt die Hauptversammlung über die Ausgabe von Genussrechten und die Gewährung von stillen Beteiligungen. Aufgrund der geplanten aufsichtsrechtlichen Anerkennung der AT1-Instrumente als zusätzliches Kernkapital und der Vergleichbarkeit mit Genussrechten und stillen Beteiligungen ist ein Beschluss der Hauptversammlung für die Ausgabe von AT1-Instrumenten erforderlich.

Aufgrund des aktuell unsicheren wirtschaftlichen Umfelds im Zuge der Corona-Krise soll der Vorstand ermächtigt werden in den Jahren 2021 und 2022 bis zu 750 Mio. € AT1-Kapital je nach Marktopportunitäten in Euro oder Fremdwährung aufzunehmen um die normative Kapitalausstattung der LBBW zu stärken. Angesichts der aktuellen Kapitalausstattung und unter derzeitigen Marktkonditionen ist es nicht sehr wahrscheinlich, dass die LBBW dieses Kapitalinstrument ziehen wird, der Vorratsbeschluss ermöglicht dem Vorstand jedoch in den nächsten zwei Jahren kurzfristig handlungsfähig zu sein. Sollte das Kapitalinstrument benötigt werden, wird vorab die Zustimmung des Aufsichtsrats eingeholt.



Finanzielle Auswirkungen


Aufgrund der Corona-Pandemie hat die EZB die Ausschüttungen aus dem Jahresergebnis 2019 und 2020 bis zum 30 September 2021 zunächst auf 15% der maßgeblichen Ergebnisse 2019 und 2020 der LBBW-Gruppe beschränkt. Vorbehaltlich der zu diesem Zeitpunkt maßgeblichen aufsichtlichen Restriktionen obliegt nach dem 30. September 2021 die Ausschüttung des verbleibenden Bilanzgewinns der LBBW der Beschlussfassung der Hauptversammlung. Bei einem möglichen Beschluss der Hauptversammlung auf Grundlage der vorgesehenen Ausschüttungen würden der Stadt aus dem Jahresergebnis 2019 insgesamt 41,3 Mio. EUR (netto) und aus dem Jahresergebnis 2020 rd. 15,8 Mio. EUR (netto) zufließen (zusammen 57,1 Mio. EUR (netto)). Die Ausschüttung wird auf Grund erheblicher Einbußen bei den Steuereinnahmen dringend benötigt.







Dr. Frank Nopper
Oberbürgermeister

Anlagen
1. Vermögens- und Finanzlage (Bilanz) zum 31.12.2020 der LBBW (Bank) nach HGB
2. Ertragslage (GuV) 2020 der LBBW (Bank) nach HGB










Anlagen

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