Der Zinsüberschuss sank erwartungsgemäß im abgelaufenen Jahr um 79 Mio. EUR auf 1.634 Mio. EUR (VJ 1.713 Mio. EUR), was maßgeblich auf den Rückgang der Vorfälligkeitsentschädigungen aus der vorzeitigen Ablösung von Krediten zurückzuführen war. Diese waren im Vorjahr insbesondere durch Rückführungen im Immobilien- bzw. Projektfinanzierungsgeschäft geprägt. Zusätzlich reduzierten sich die Erträge aus Beteiligungen, was insbesondere im Zusammenhang mit der Veräußerung nicht strategischer Beteiligungen steht. Das Zinsergebnis ohne Beteiligungen und Vorfälligkeitsentschädigungen stieg hingegen leicht an, konnte die vorgenannten Effekte jedoch nicht überkompensieren. Das weiterhin historisch niedrige Zinsniveau der EZB mit einem Einlagensatz von -0,5 % wirkte insbesondere im Einlagengeschäft belastend. Hier war im Geschäftsjahr 2020 in der Branche ein hoher Druck auf die Margen spürbar, der sich vor allem im Geschäft mit Privaten Kunden/Sparkassen niederschlug. Der Provisionsüberschuss verringerte sich gegenüber dem Vorjahr um 24 Mio. EUR auf 417 Mio. EUR (VJ 441 Mio. EUR). Dabei waren differenzierte Entwicklungen zu verzeichnen. Sowohl das Provisionsergebnis aus dem Wertpapier- und Depotgeschäft als auch der Beitrag aus Provisionen im Rahmen der Vermögensverwaltung konnten gegenüber dem Vorjahr gesteigert werden. Rückläufig entwickelten sich das Ergebnis aus dem Zahlungsverkehrsgeschäft sowie der Provisionsüberschuss aus Krediten und Bürgschaften. Zudem gingen die Provisionen aus dem Vermittlungsgeschäft zurück, was insbesondere an einer zurückhaltenden Nachfrage nach Versicherungsleistungen lag. Die Position Nettoergebnis des Handelsbestands lag mit 250 Mio. EUR (VJ 189 Mio. EUR) um 62 Mio. EUR deutlich über dem Vorjahreswert. Eine hohe Kundennachfrage – unter anderem nach Absicherungsprodukten – prägte dabei die Entwicklung des Postens. Die Verwaltungsaufwendungen verringerten sich gegenüber dem Vorjahr leicht und betrugen -1.685 Mio. EUR (VJ -1.762 Mio. EUR). Der Personalaufwand verminderte sich im Wesentlichen aufgrund von reduzierten Aufwendungen für die Altersvorsorge um 60 Mio. EUR auf -866 Mio. EUR (VJ -926 Mio. EUR). Zum Jahresende 2020 hat die LBBW einen Großteil ihrer bestehenden Pensionsverpflichtungen auf einen Pensionsfonds übertragen. Diese Übertragung wirkt sich ab dem Jahr 2021 positiv auf die Verwaltungsaufwendungen aus. Bei der LBBW-Bank waren zum Jahresende 8.148 MA beschäftigt (VJ 8.230 MA), und damit 82 weniger als im Vorjahr. Am Standort Stuttgart sank die Beschäftigtenzahl um 28 MA. Zum Jahresende waren 5.449 MA (VJ 5.477) am Standort Stuttgart beschäftigt. Die anderen Aufwendungen ermäßigten sich trotz höherer Aufwendungen für die Bankenabgabe um insgesamt 13 Mio. EUR auf -734 Mio. EUR, durch unterschiedliche Maßnahmen zur Kostenreduktion. Das sonstige betriebliche Ergebnis sank um 16 Mio. EUR auf 34 Mio. EUR (VJ 51 Mio. EUR). Im Vorjahr wirkte vor allem eine konzerninterne Gebäudeveräußerung, so dass sich der Beitrag aus dem Verkauf von Immobilien gegenüber dem Vorjahr um 46 Mio. EUR reduzierte. Das Risikovorsorge-/Bewertungsergebnis verringerte sich gegenüber dem Vorjahr in Summe um 178 Mio. EUR auf -349 Mio. EUR (VJ -171 Mio. EUR). Bezüglich der einzelnen Positionen war eine differenzierte Entwicklung zu verzeichnen, u.a. verbesserte sich das Bewertungsergebnis aus Wertpapieren. Demgegenüber erhöhte sich die Risikovorsorge im Kreditgeschäft zum Jahresende 2020 um -189 Mio. EUR auf -350 Mio. EUR. Der Anstieg der Risikovorsorge stand dabei vor allem im Zusammenhang mit angepassten Einschätzungen bezüglich der Prognose von Ausfallwahrscheinlichkeiten aufgrund der Corona-Pandemie. Zusätzlich belastete ein größerer corona-unabhängiger Einzelfall das Bewertungsergebnis. Die Zuführung zum Fonds für allgemeine Bankrisiken in Höhe von 86 Mio. EUR diente maßgeblich der künftigen Kompensation der methodischen Angleichung der Ermittlung der HGB-Risikovorsorge an IFRS gemäß der Stellungnahme des Bankenfachausschusses des Instituts der Wirtschaftsprüfer (IDW RS BFA 7) sowie weiterer latenter Risiken aufgrund der Corona-Pandemie.
Das außerordentliche Ergebnis verbesserte sich um 10 Mio. EUR auf -47 Mio. EUR (VJ -57 Mio. EUR), was vor allem auf netto niedrigere Aufwendungen für Restrukturierungen zurückzuführen war. Aus der Umstellung der Dotierung der Pensionsrückstellungen gemäß Bilanzmodernisierungsgesetz (BilMoG) resultierte ein gegenüber dem Vorjahr unveränderter außerordentlicher Aufwand in Höhe von -26 Mio. EUR. Für das Geschäftsjahr 2020 ergab sich in Summe ein Jahresüberschuss vor Steuern i.H.v. 131 Mio. EUR (Vorjahr: 269 Mio. EUR). Das Jahresergebnis nach Steuern verblieb trotz des deutlich gestiegenen Aufwands für Risikovorsorge positiv und betrug 105 Mio. EUR (VJ 259 Mio. EUR). III. Konzernabschluss der LBBW Der Konzernabschluss ist nach IFRS zu erstellen und zu veröffentlichen. Der Konsolidierungskreis umfasst neben der LBBW (Bank) als Mutterunternehmen 90 Tochterunternehmen (VJ 97) und davon 5 strukturierte Einheiten (VJ 5). Der Unterschied zum Einzelabschluss der LBBW (Bank) beruht im Wesentlichen auf unterschiedlichen Bewertungsansätzen der Rechnungslegungsstandards HGB und IFRS, sowie dem Einbezug der Konzerntochtergesellschaften nach IFRS. Die Steuerung des LBBW-Konzerns erfolgt grundsätzlich auf Basis von IFRS-Kennzahlen. Auch die LBBW (Bank) wird als wesentlicher Bestandteil des Konzerns nach diesen Kennziffern gesteuert. Der Aufsichtsrat der LBBW hat den Konzernabschluss in seiner Sitzung am 25. März 2021 gebilligt. · Konzernergebnis
Mit einem Konzernergebnis (IFRS) vor Steuern von 252 Mio. EUR (VJ 610 Mio. EUR) erzielte die LBBW im Geschäftsjahr 2020 auch unter dem Einfluss der Corona-Pandemie und einer für mögliche Folgewirkungen der Pandemie erfolgten kräftigen Risikovorsorgeaufstockung in Höhe von 276 Mio. EUR ein deutlich positives Ergebnis. Zusätzlich belastete ein größerer corona-unabhängiger Einzelfall mit rund 160 Mio. EUR das Ergebnis. Ohne diese beiden Effekte würde das Konzernergebnis deutlich über dem Wert des Vorjahres liegen.
· Kapitalquote
Die Kapitalausstattung der LBBW ist weiter solide und übertrifft deutlich die aufsichtsrechtlichen Kapitalanforderungen. Die harte Kernkapitalquote (»fully loaded«) liegt zum 31.12.2020 mit 14,8 % (VJ 14,6 %) beträchtlich oberhalb der aufsichtsrechtlichen Kapitalanforderung von 8,73%.
· Risikotragfähigkeit
Die Risikotragfähigkeit (RTF) war während des gesamten Geschäftsjahrs 2020 jederzeit gegeben. Auch die im Sinne der dauerhaften Überlebensfähigkeit geforderte Stressresistenz war gewährleistet.
· Verschuldungsquote
Die Verschuldungsquote (Leverage Ratio) lag mit 4,5 % ebenfalls deutlich über der von der Aufsicht vorgeschriebenen Mindestmarke von 3 %. · Liquidität
Die LBBW verfügte jederzeit über eine ausreichende Liquiditätsausstattung. Die LBBW war zur jeder Zeit in der Lage, im gewünschten Umfang Refinanzierungsmittel zu beschaffen. Die Liquidity Coverage Ratio (LCR) lag bei 135,4% und damit deutlich über den von der Aufsicht geforderten 100%. · Bilanzsumme
Die Bilanzsumme erhöhte sich gegenüber dem Vorjahr um 19,8 Mrd. EUR auf rd. 276,4 Mrd. EUR. Grund für die Erhöhung sind im Wesentlichen der Anstieg der Forderungen an Kreditinstitute und der Anstieg der Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten durch die Teilnahme am Tenderprogramm der EZB im Juni 2020.
· Cost Income Ratio
Die Cost-Income-Ratio (Aufwands-Ertrags-Relation) verbesserte sich bei stabilen Erträgen und erfolgreichen Kostenmaßnahmen weiter von 71,9% auf 70,4 %. Mittel- bis langfristig strebt die LBBW eine CIR von unter 60 % an. · Ausblick
Für das laufende Geschäftsjahr erwartet der Vorstand der LBBW ein anspruchsvolles Umfeld, das weiterhin durch corona-bedingte Unsicherheiten geprägt sein dürfte. Die LBBW fühlt sich mit ihrem stabilen, diversifizierten Geschäftsmodell und der finanziellen Stärke gut gerüstet. Der Vorstand geht davon aus, dass das Vorsteuerergebnis 2021 den Vorjahreswert von 252 Mio. EUR übertreffen und damit weiterhin positiv sowie im dreistelligen Millionenbereich liegen sollte. IV. Entlastung der Aufsichtsrats- und Vorstandsmitglieder Gemäß § 8 Abs. 2 Nr. 3 und Abs. 5 des Gesetzes über die Landesbank Baden-Württemberg (LBWG) und § 9 Nr. 3 der Satzung der LBBW beschließt die Hauptversammlung die Entlastung der Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats. Die Entlastung enthält keinen Verzicht auf Ersatzansprüche. Die Entlastung des Vorstands ist nur zulässig, wenn die Rechtsaufsichtsbehörde bestätigt hat, dass die Jahresabschlussprüfung keine erheblichen Verstöße ergeben hat oder alle wesentlichen Anstände erledigt sind (§ 18 Abs. 3 LBWG). Die erforderliche Bestätigung für das Geschäftsjahr 2020 wurde vom Ministerium für Finanzen und vom Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Migration, die gemeinsam Rechtsaufsicht ausüben, erteilt. V. Prüfung des Jahresabschlusses und des Konzernabschlusses 2021 Gemäß der Empfehlung des Prüfungsausschusses vom 19. März 2021 schlägt der Aufsichtsrat vor, die Deloitte GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft als Prüfer für den Jahres- und Konzernabschluss der Landesbank Baden-Württemberg zum 31.12.2021, als Prüfer für die prüferische Durchsicht des Halbjahresfinanzberichts zum 30.06.2021 sowie als Prüfer nach § 89 des Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG) für das Kalenderjahr 2021 zu bestellen. Der Vorschlag des Aufsichtsrats an die Hauptversammlung ist frei von ungebührlicher Einflussnahme durch Dritte und ihm wurden keine unzulässigen Vertragsklauseln von Dritten auferlegt, welche die Auswahlmöglichkeiten der Hauptversammlung im Hinblick auf den Abschlussprüfer beschränken. Die Zuständigkeit der Hauptversammlung für die Bestellung des Prüfers ergibt sich aus § 9 Nr. 4 der Satzung LBBW. VI. Vorratsbeschluss zur Aufnahme von AT1-Kapital i.H.v. bis zu 750 Mio. € in 2021 und 2022