Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Soziales/Jugend und Gesundheit
Gz: SJG
GRDrs 794/2010
Stuttgart,
09/12/2011



Neufassung der Satzung über die Nutzung der "Wohnanlagen für Alleinerziehende" der Landeshauptstadt Stuttgart



Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Jugendhilfeausschuss
Verwaltungsausschuss
Gemeinderat
Vorberatung
Vorberatung
Beschlussfassung
öffentlich
öffentlich
öffentlich
10.10.2011
26.10.2011
27.10.2011



Beschlußantrag:

Die Satzung über die Nutzung der „Wohnanlagen für Alleinerziehende“ der Landeshauptstadt Stuttgart wird in der als Anlage 2 (Satzungstext) beigefügten Fassung beschlossen.


Kurzfassung der Begründung:
Ausführliche Begründung siehe Anlage 1

Das Rechnungsprüfungsamt hat bei der Prüfung der Wohnanlagen festgestellt, dass die bisher gültige Satzung über die Benutzung der Wohnanlagen für allein Erziehende der Landeshauptstadt Stuttgart vom 6. März 2007 nicht den Vorschriften nach § 2 Kommunalabgabengesetz (KAG) entspricht, da Angaben zur Entstehung und zur Fälligkeit der Gebühren in der Satzung fehlen und dem Gemeinderat bei der Beschlussfassung keine Gebührenkalkulation vorgelegen hat.

Die Satzung wurde daher überarbeitet und muss neu beschlossen werden. In diesem Zusammenhang wurde die Nutzungsgebühr aufgrund einer aktuellen Gebührenkalkulation neu berechnet. Diese soll mit der Neufassung der Satzung von monatlich 6,00 Euro/m² Wohnfläche auf monatlich 6,60 Euro/m² Wohnfläche erhöht werden.

Gleichzeitig ist eine Erhöhung der monatlichen Nebenkostenpauschale, deren Höhe nicht in der Satzung festgelegt wird, notwendig. Es ist vorgesehen, die monatliche Nebenkostenpauschale entsprechend den anfallenden Kosten jährlich anzupassen.


Finanzielle Auswirkungen


Durch die Erhöhung der Nutzungsgebühren auf monatlich 6,60 Euro/m² und der Nebenkosten auf einheitlich monatlich 3,30 Euro/ m² belaufen sich die Mehreinnahmen ab 2012 auf jährlich ca. 42.400 Euro.

Die Auslastung in den Wohnanlagen beträgt 96%, so dass mit tatsächlichen jährlichen Mehreinnahmen in Höhe von 40.700 Euro zu rechnen ist.

Diese Mehreinnahmen wurden bei der Haushaltsplanung 2012/2013 bereits berücksichtigt.


Beteiligte Stellen

Das Referat Wirtschaft, Finanzen und Beteiligungen (WFB), das Rechtsreferat (R), das Referat Allgemeine Verwaltung und Krankenhäuser (AK) und das Rechnungsprüfungsamt haben die Vorlage mitgezeichnet.

Vorliegende Anträge/Anfragen

-

Erledigte Anträge/Anfragen

-



Isabel Fezer
Bürgermeisterin


Anlagen

1. Ausführliche Begründung
2. Satzung





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Satzung_2010.docSatzung_2010.doc