Das Schulverwaltungsamt nimmt für die Landeshauptstadt Stuttgart die Schulträgerschaft für die öffentlichen Schulen wahr. Der Gebäudebestand umfasst ca. 150 Schulen und 140 Schulsportanlagen mit ca. 900 Gebäuden. Die Nutzungen der Gebäude sind vielfältig und beinhalten neben den allgemeinbildenden Schulen, die beruflichen Schulen und sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren, sowie Schulkindergärten, Sporthallen, Lehrschwimmbäder, Turn- und Versammlungshallen. In den Schulgebäuden sind unterschiedliche Unterrichtsräume entsprechend den pädagogischen Anforderungen eingerichtet bis hin zu fachspezifischen Werkstätten und Laboren in den beruflichen Schulen. Für diese Gebäude und ihre Ausstattung hat das Schulverwaltungsamt den sicheren Betrieb zu gewährleisten. Die Nutzung der Schulgebäude findet werktags von 6.30 Uhr bis 23.00 Uhr statt, die Hallen werden täglich, d. h. auch an Wochenenden, teilweise sogar bis 1.00 Uhr morgens, genutzt.
Die Landeshauptstadt Stuttgart und das Schulverwaltungsamt sind als Betreiber der Schulanlagen für die baulichen und technischen Anlagen sowie als Arbeitgeber aufgrund von Gesetzen, Verordnungen und Vorschriften verpflichtet, Gefahren und Unfällen vorzubeugen und Gesundheitsbeeinträchtigungen zu vermeiden. Dies gilt insbesondere für den Betrieb der technischen Gebäudeausrüstung, da technische Anlagen oft ein hohes Gefährdungspotenzial aufweisen. In diesem Kontext wird von Instandhaltungsmaßnahmen (Prüfungen, Wartungen und Inspektionen) im Rahmen der „Betreiberverantwortung“ bzw. von „Betreiberpflichten“ gesprochen, welche die Rechtspflicht zum sicheren Betrieb einer Anlage, Gebäudeeinheit, einer sonstigen Gefahrenquelle oder eines Bereiches mit Nutzungsmöglichkeiten für die Öffentlichkeit (Publikumsverkehr) darstellen. Die Anzahl der gesetzlich vorgeschriebenen Betreiberpflichten, die aus der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV), Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), Trinkwasserverordnung (TrinkwV) oder das Gebäudeenergiegesetz (GEG), etc. resultieren, und die regelmäßigen Novellierungen und Anpassungen der normativen Vorgaben steigen stetig an. Im Zusammenhang mit der anwachsenden Anzahl an Gebäuden, der baulichen und technischen Installationstiefe (immer mehr Versammlungsstätten, vollflächige Installation von Sprachalarmierungsanlagen (SAA), etc.) sowie der technischen Komplexität und Abhängigkeiten der Anlagen wachsen Aufwand, Komplexität und Verantwortungsumfang für das Schulverwaltungsamt als gebäudeverwaltendes Amt der städtischen Schul- und Schulsportanlagen. Hierbei gilt eine Holschuld, die das Schulverwaltungsamt als Betreiber mit der Verfügungsgewalt innerhalb der Nutzungsphase der Schulen und Schulsportanlagen verpflichtet, die Betreiberpflichten sowie die gesetzlichen Änderungen eigenständig zu identifizieren und fristgerecht umzusetzen (Informations-, Durchführungs- und Kontrollpflicht). Die Abteilung Gebäudemanagement im Schulverwaltungsamt ist für die pflichtgemäße Umsetzung dieser Aufgaben und für die Gewährleistung eines einwandfreien Betriebs in den Schul- und Schulsportanlagen verantwortlich. In der derzeitigen Entwicklung ist ein steigender Technologisierungsgrad in den Schul- und Schulsportanlagen festzustellen. Dieser steigende Technologisierungsgrad ist geprägt durch die allgemeine Entwicklung und zunehmende Digitalisierung von technischen Geräten, politischen Entscheidungen, einer wachsenden Zahl an gesetzlichen Vorgaben sowie steigenden Aufgabenstellungen der Stadt als Schulträger: So werden etwa für eine inklusionsgerechte Schule bei mehrstöckigen Bestandsgebäuden Aufzüge eingebaut und die Verkehrswege durch Öffnungstaster für die Türen ausgerüstet. Im Rahmen einer zunehmenden Digitalisierung des Unterrichts wurden in Schulen die Kreidetafeln zugunsten elektrischer Whiteboards ausgetauscht und WLAN-Hotspots eingerichtet, deren Wartungen und Prüfungen in den Bereich der Betreiberverantwortung fallen. Aufgrund von Sicherheitsaspekten wurden die gesetzlichen Vorgaben angepasst. In diesem Zusammenhang wurden die Schulen mit Sprachalarmierungsanlagen und technischen Geräten zur Vorbeugung eines Brandschutzes (Rauchmelder) sowie im Ernstfall zur Alarmierung mit Brandmeldeanlagen ausgestattet. Im Zuge des Klimaschutzes mit dem Ziel einer klimaneutralen Stadtverwaltung ab 2035 wurden und werden in den Schulgebäuden konventionelle Heizsysteme sukzessive durch Anlagen mit erneuerbaren Energien und die Schuldächer mit Photovoltaikanlagen, Solarthermie und einer Kombination aus beiden (PVT-Anlagen) ausgerüstet. Um das Zusammenspiel dieser Technologien zu optimieren, ist der Ausbau einer begleitenden Steuerungs- und Regelungstechnik erforderlich. Darüber hinaus ist das Schulverwaltungsamt als Schulträger bestrebt, in allen Schul- und Schulsportanlagen die schulspezifische Ausstattung zu modernisieren und den neuesten pädagogischen Erkenntnissen und Anforderungen anzupassen. Insbesondere in beruflichen Schulen, in sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren und in Schulen mit Lehrschwimmbecken ist ein sehr hoher Ausbaugrad der technologischen und teilweise sehr spezifischen Ausstattungsgeräte und der Einrichtung festzustellen, die technisch äußert komplex, aber erforderlich und pädagogisch sinnvoll sind, um den Schulbetrieb zu gewährleisten. Neben diesen offensichtlichen Gründen führen auch indirekte Entscheidungen und Zielsetzungen, wie beispielsweise der Neubau von Mensen in Folge des Ausbaus von Ganztagsschulen oder die Ausweitung an außerschulischen Nutzern (z. B. Sportvereine) zur einer stetigen Ausbreitung des Technologisierungs- und Ausstattungsgrades der Schul- und Schulsportanlagen, die im Bereich der Betreiberverantwortung liegen und regelmäßig geprüft werden müssen. Parallel zu dieser Entwicklung ist das Aufgabenspektrum im Bereich der Betreiberverantwortung im Schulbereich stark angestiegen und hat an Komplexität zugenommen. Neben der quantitativen Ausweitung aufgrund der Zunahme an Schulgebäuden durch Schulneubauten bzw. Schulerweiterungen und Belegungszeiten der Schul- und Schulsportanlagen haben auch qualitativ, aufgrund von gesetzlichen Vorgaben sowie politischen und pädagogischen Entscheidungen, die Aufgaben und Pflichten der Betreiberverantwortung zugenommen. Ein Überblick über die tatsächlich eingebauten technischen Anlagen, deren Alter und Funktionsfähigkeit an den Schulen ist im Bereich Betreiberverantwortung bisher nur unzureichend vorhanden. Viele gesetzliche Vorgaben aus der Betreiberverantwortung können deshalb aktuell nicht umgesetzt werden. Beispiele, aus denen eine hohe Brand- und Personengefahr resultieren können, sind nachfolgend dargestellt: 1. Im Rahmen des Brandschutzes müssen Brandmeldeanlagen (ca. 160 Anlagen), Sprachalarmierungsanlagen (ca. 130 Anlagen), Rauch- und Wärmeabzugsanlagen (ca. 350 Anlagen), etc. im Bestand erfasst, auf Mängel untersucht und Störungen beseitigt werden. Bei Unterlassung resultiert daraus eine hohe Brand- und Personengefahr. 2. In der Sanitärtechnik sind Trinkwasserinstallationen (ca. 300 Anlagen), Trinkwasseraufbereitungsanlagen (Bestand unbekannt), Trinkwasserspender (Bestand unbekannt), Wandhydranten (Bestand unbekannt) jährlich gewartet und eine Betriebs- und Bestandsdokumentation erstellt, sowie einen Beprobungsplan mit dem Gesundheitsamt abgestimmt und beauftragt werden. Bei Unterlassung resultiert daraus eine hohe Personengefahr.
Wesentliche Teile der Mängelbeseitigung der im Zuge der Bestandsanalyse noch zu erhebenden Mängel werden aufgrund der vorbeschriebenen Komplexität und des erweiterten Aufgabenspektrums in die Zuständigkeit des Hochbauamtes fallen, so dass auch im bauenden Amt ein erheblicher Personalmehrbedarf entstehen wird. Dieser kann jedoch erst in Kenntnis der Ergebnisse der Bestandsanalyse erhoben werden. Eine rechtzeitige Erhebung vorausgesetzt soll der Stellenbedarf für das Hochbauamt über das etablierte Stellenbemessungsverfahren des Hochbauamtes ermittelt werden und im Verlauf der Haushaltsberatungen in die Stellenplanberatung eingebracht werden.
Beteiligte Stellen Die Referate AKR, WFB und T haben mitgezeichnet. Isabel Fezer Bürgermeisterin Anlagen Anlage 1 Berechnung des dauerhaften Personalbedarfs Die Berechnungen für den dringenden dauerhaften Personalbedarf im Bereich der Betreiberverantwortung im Schulverwaltungsamt sind nachfolgend tabellarisch pro Stelle dargestellt. Tabelle 1: Gesamtaufwand pro Jahr zur Wahrnehmung der Aufgaben im Bereich der Betreiberverantwortung für Brandschutzthemen