Protokoll:
Gemeinderat
der Landeshauptstadt Stuttgart
Niederschrift Nr.
TOP:
112
1
Verhandlung
Drucksache:
274/2021
GZ:
OB 7853-02.00
Sitzungstermin:
06.05.2021
Sitzungsart:
öffentlich
Vorsitz:
OB Dr. Nopper
Berichterstattung:
Protokollführung:
Herr Krasovskij
pö
Betreff:
Landesbank Baden-Württemberg - Hauptversammlung
Vorgang: Verwaltungsausschuss vom 05.05.2021, öffentlich, Nr. 111
Ergebnis: einmütige Zustimmung
Beratungsunterlage ist die Vorlage des Herrn Oberbürgermeisters vom 23.04.2021, GRDrs 274/2021, mit folgendem
Beschlussantrag:
1. Kenntnisnahme der Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanz-gewinns zum Stichtag 31.12.2020 der LBBW (Bank)
Gemäß schriftlicher Beschlussfassung der Hauptversammlung vom 08.04.2021 wurde der Bilanzgewinn der LBBW in Höhe von 363.745.643,11 EUR (resultierend aus dem Jahresüberschuss 2020 in Höhe von 104.647.575,26 EUR und dem Jahresüberschuss 2019 in Höhe von 259.098.067,85 EUR) zum Stichtag 31.12.2020 wie folgt verwendet:
a) Ausschüttung in Höhe von 18.600.000,00 EUR an die zum 31.12.2020 beteiligten Träger der LBBW im Verhältnis ihrer zu diesem Zeitpunkt bestehenden Anteile am Stammkapital.
b) Ausweis des verbleibenden Bilanzgewinns - unter Berücksichtigung der für das Geschäftsjahr 2019 bereits Ende Februar 2021 beschlossenen und erfolgten Ausschüttung in Höhe von 70.000.000,00 EUR - in Höhe von 275.145.643,11 EUR als Gewinnvortrag.
Der stimmberechtigte Vertreter der Landeshauptstadt Stuttgart wird beauftragt, in der Hauptversammlung (HV) der Landesbank Baden-Württemberg (LBBW) den nachstehenden Beschlussanträgen zuzustimmen.
2. Beschlussfassung über den verbleibenden Bilanzgewinn
Zustimmung zur Beschlussfassung über den verbleibenden Bilanzgewinn gemäß der nach dem 30.09.2021 maßgeblichen aufsichtlichen Restriktionen.
3. Entlastung
a) Die Mitglieder des Aufsichtsrats werden für das Geschäftsjahr 2020 entlastet.
b) Die Mitglieder des Vorstands werden für das Geschäftsjahr 2020 unter Kenntnisnahme der Bestätigung der Aufsichtsbehörde nach § 18 Abs. 3 LBWG entlastet.
4. Abschlussprüfer 2021
Zum Abschlussprüfer für den Jahres- und Konzernabschluss der Landesbank Baden-Württemberg zum 31.Dezember 2021, zum Prüfer für die prüferische Durchsicht des Halbjahresfinanzberichts zum 30. Juni 2021 sowie als Prüfer nach § 89 des Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG) wird die Deloitte GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft bestellt.
5. Vorratsbeschluss zur Aufnahme von AT1-Kapital i. H. v. bis zu 750 Mio. €
in 2021 und 2022
Zustimmung zum Antrag zur Einräumung eines Vorratsbeschlusses für die Aufnahme von bis zu 750 Mio. € an zusätzlichem Kernkapital (AT1-Instrumente) in allen marktgängigen Währungen in den Jahren 2021 und 2022.
OB
Dr. Nopper
stellt fest:
Der Gemeinderat
beschließt
ohne Aussprache einstimmig
wie beantragt.
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