Protokoll: Gemeinderat der Landeshauptstadt StuttgartNiederschrift Nr.
TOP:
3
3
VerhandlungDrucksache:
889/2010
GZ:
StU
Sitzungstermin: 27.01.2011
Sitzungsart: öffentlich
Vorsitz: OB Dr. Schuster
Berichterstattung:-
Protokollführung: Frau Gallmeister sp
Betreff: BPlan m. Satzung über örtl. Bauvorschriften Kindertageseinrichtung Weilimdorfer Str. im Stadtbezirk Feuerbach (Feu 254)
- Satzungsbeschluss gem. § 10 BauGB u. § 74 LBO
o. Anregungen gem. § 3 (2) BauGB
- BPlan der Innenentwickl. gem. § 13a BauGB

Vorgang: Ausschuss für Umwelt und Technik vom 25.01.2011, nicht öffentlich, Nr. 29

Ergebnis: einmütige Zustimmung


Beratungsunterlage ist die Vorlage des Referats Städtebau und Umwelt vom 16.12.2010, GRDrs 889/2010, mit folgendem

Beschlussantrag:

Der Bebauungsplan mit Satzung über örtliche Bauvorschriften Kindertageseinrichtung Weilimdorfer Straße (Feu 254) im Stadtbezirk Stuttgart-Feuerbach wird in der Fassung des Bebauungsplanentwurfs vom 16.02.2010/07.12.2010 gemäß § 10 BauGB und § 74 LBO als Satzung beschlossen.

Es gilt die Begründung gemäß § 9 (8) BauGB vom 16.02.2010.

Der Geltungsbereich ist im Kartenausschnitt auf dem Deckblatt der Begründung (Anlage 2) dargestellt.

Die Anregungen aus der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung können nicht berücksichtigt werden.


Pläne zu der im Betreff genannten Angelegenheit sind im Sitzungssaal ausgehängt.


OB Dr. Schuster stellt fest:

Der Gemeinderat beschließt ohne Aussprache einstimmig wie beantragt.

zum Seitenanfang