Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Städtebau/Wohnen und Umwelt
Gz: SWU
GRDrs 321/2024
Stuttgart,
04/23/2024



Bebauungsplan und Satzung über örtliche Bauvorschriften
Kita Eierstraße (Stgt 299) im Stadtbezirk Stuttgart-Süd
- Satzungsbeschluss gem. § 10 BauGB und § 74 LBO
ohne Anregungen gem. § 3 (2) BauGB




Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Ausschuss für Stadtentwicklung und Technik
Gemeinderat
Vorberatung
Beschlussfassung
öffentlich
öffentlich
14.05.2024
16.05.2024



Beschlußantrag:

Der Bebauungsplan und die Satzung über örtliche Bauvorschriften Kita Eierstraße
(Stgt 299) im Stadtbezirk Stuttgart-Süd
werden in der Fassung vom 6. Dezember 2022 nach § 10 BauGB und § 74 LBO als Satzungen beschlossen. Es gilt die Begründung vom
6. Dezember 2022
.

Der Geltungsbereich ist im Kartenausschnitt auf dem Deckblatt der Begründung mit Umweltbericht dargestellt.



Begründung:


Auf dem städtischen Grundstück Eierstraße 154 war bis zur Errichtung der heute bestehenden Kindertagesstätte ein eingezäunter Lagerplatz vorhanden. Auf Grund des hohen Bedarfs an Kinderbetreuungsplätzen wurde 2014 die Errichtung der Kita Eierstraße über eine Laufzeit von fünf Jahren befristet baurechtlich genehmigt. Im rechtskräftigen Bebauungsplan B14/Ortsumfahrung Heslach (1981/2) ist für das Grundstück öffentliche Grünanlage festgesetzt. Auf Grundlage des geltenden Planrechts ist eine unbefristete Genehmigung der bestehenden Kindertagesstättennutzung nicht zulässig.

Der Bedarf an Betreuungsplätzen ist nach wie vor vorhanden. Die bestehende und genehmigte Bebauung soll deshalb mit den dazugehörigen Außenanlagen und Stellplätzen im bestehenden Umfang erhalten und planungsrechtlich gesichert werden.

Zur dauerhaften Sicherung der bestehenden Kindertagesstättennutzung ist die Änderung des Planungsrechts erforderlich.


Öffentlichkeitsbeteiligung zum Bebauungsplan
Der Ausschuss für Umwelt und Technik hat in seiner Sitzung am 24. Juli 2018 die Aufstellung des Bebauungsplans mit Satzung über örtliche Bauvorschriften Kita Eierstraße (Stgt. 299) im Stadtbezirk Stuttgart-Süd beschlossen (GRDrs 568/2018). Der Bezirksbeirat Stuttgart-Süd hat die Gemeinderatsdrucksache GRDrs 568/2018 zum Aufstellungsbeschluss am 17. Juli 2018 zustimmend zur Kenntnis genommen.

Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB wurde in der Weise durchgeführt, dass die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung in der Zeit vom
7. September bis einschließlich 8. Oktober 2018 im damaligen Amt für Stadtplanung und Stadterneuerung einzusehen waren. Während dieser Zeit wurde seitens der Öffentlichkeit eine Anregung vorgebracht. Hierbei wurde Widerspruch gegen die unbefristete Genehmigung der Kindertagesstätte eingelegt. Dieser konnte im vorliegenden Entwurf des Bebauungsplans nicht berücksichtigt werden. Die schriftliche Anregung ist in Anlage 4 mit einer Stellungnahme der Verwaltung dargestellt.


Der Erörterungstermin war am 25. September 2018. Zum Erörterungstermin sind keine Bürgerinnen und Bürger erschienen.

Am 18. Juli 2023 hat der Ausschuss für Stadtentwicklung und Technik (STA) den Beschluss zur Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplans und Satzungen über örtliche Bauvorschriften gefasst (GRDrs 701/2023)

Die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB wurde im Amtsblatt Nr. 35/36 am 31. August 2023 bekannt gemacht und erfolgte zwischen dem 8. September 2023 und 9. Oktober 2023. Während dieser Zeit wurden die Unterlagen auch im Internet zur Verfügung gestellt. Im Rahmen der öffentlichen Auslegung wurden keine Anregungen vorgebracht.

Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zum Bebauungsplan
Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB mit Schreiben vom 25. September 2018 um ihre Stellungnahme zu den allgemeinen Zielen und Zwecken der Planung gebeten. Die Anregungen konnten bis auf eine Detailfrage zu den Pflanzverpflichtungen berücksichtigt werden. Die Anregungen sind mit der Stellungnahme der Verwaltung in Anlage 5 dargestellt.

Mit Schreiben vom 19. März 2021 wurden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB um ihre Stellungnahme zum Bebauungsplanentwurf und der Begründung mit Umweltbericht gebeten. Die vorgebrachten Anregungen konnten in der weiteren Ausarbeitung des Bebauungsplans größtenteils berücksichtigt werden. Nicht berücksichtigt wurde die angeregte Festsetzung einer Solarpflicht. Eine Solarpflicht wird bereits übergeordnet durch das Klimaschutzgesetz des Landes vorgegeben. Unabhängig davon ist auf dem Bestandsgebäude bereits eine Solaranlage installiert. Die Anregungen sind mit der Stellungnahme der Verwaltung in Anlage 6 dargestellt.

Mit Schreiben vom 8. September 2023 wurden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4a Abs. 3 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB parallel zur
öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB erneut beteiligt und um Stellungnahme gebeten. Die vorgebrachten Belange wurden berücksichtigt. Diese hatten jedoch keine Änderungen des Bebauungsplans oder der Satzung über örtliche Bauvorschriften zur Folge.


Flächennutzungsplan
Der Flächennutzungsplan Stuttgart im Bereich der Kita Eierstraße wird im Parallelverfahren gemäß § 8 Abs. 3 BauGB in Verbindung mit § 2 Abs. 1 BauGB geändert. Hier wurde vom STA am 18. Juli 2023 der Aufstellungs- und Auslegungsbeschluss gefasst (GRDrs 701/2023). Im Rahmen der öffentlichen Auslegung gingen keine Anregungen ein. Der Feststellungsbeschluss soll zeitnah erfolgen (GRDrs 77/2024).



Finanzielle Auswirkungen

Im bisher rechtskräftigen Bebauungsplan B14/Ortsumfahrung Heslach (1981/2) ist für den Geltungsbereich des Bebauungsplans öffentliche Grünanlage festgesetzt. Durch die Festsetzung einer Gemeinbedarfsfläche ist von einer Bodenwertsteigerung auszugehen.

Für den bebauungsplanmäßigen Ausbau des Wendehammers liegen noch keine Planungen vor. Eine Kostenschätzung kann erst nach Vorliegen einer Entwurfsplanung vorgenommen werden.





Beteiligte Stellen

Keine

Vorliegende Anträge/Anfragen

Keine

Erledigte Anträge/Anfragen

Keine



Peter Pätzold
Bürgermeister


Anlagen

1. Begründung mit Umweltbericht zum Bebauungsplan vom 6. Dezember 2022
2. Textteil zum Bebauungsplan vom 6. Dezember 2022
3. Bebauungsplan vom 6. Dezember 2022
4. Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB
5. Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB
6. Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB
7. Erneute Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange gem. § 4a Abs. 3 BauGB
8. Ansichten Kita zur Baugenehmigung vom 1. April 2014
9. Lageplan/Außenanlagen zur Baugenehmigung vom 1. April 2014
10. Luftbild Bestand 2021
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SW. Schützenswerte Daten


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