Landeshauptstadt Stuttgart
Oberbürgermeister
Gz: OB
GRDrs 251/2021
Stuttgart,
04/19/2021


Abschlussbericht Konzeption Kinderfreundliches Stuttgart 2015-2020



Mitteilungsvorlage


Vorlage anzurSitzungsartSitzungstermin
Jugendhilfeausschuss
Gemeinderat
Kenntnisnahme
Kenntnisnahme
öffentlich
öffentlich
03.05.2021
20.05.2021

Bericht:


Anlass der Berichterstattung
Der Gemeinderat hat am 16. Juli 2015 die Konzeption „Kinderfreundliches Stuttgart 2015-2020“ beschlossen. Bestandteil des Beschlusses ist die regelmäßige Berichterstattung im Jugendhilfeausschuss und im Gemeinderat. Der erste Statusbericht erfolgte demnach am 26. Juni 2017 im Jugendhilfeausschuss und im Gemeinderat am 29. Juni 2017. Der zweite Statusbericht wurde am 6. und 9. Mai 2019 vorgelegt. 2020 wurde der Prozess der Konzeption abgeschlossen und die Kinderbeauftragte legt hiermit den Abschlussbericht vor. In Folge und auf Grundlage der Konzeption wurde 2020 der „Aktionsplan Kinderfreundliche Kommune“ beschlossen. Zu diesem folgt ein erster Zwischenbericht zur Umsetzung der Maßnahmen vor der Sommerpause 2021.

Form des Berichtes
Der angefügte Bericht stellt zunächst die Struktur der Umsetzung der Konzeption dar, sowie weitere übergreifende Rahmenbedingungen.
Den großen Teil nimmt die abschließende Bewertung zu Sachstand, Entwicklungen und Perspektive der neun Handlungsfelder ein:

1. Sicherheit und Sauberkeit
2. Umwelt und Natur
3. Gesundheit, Sport, Bewegung und Ernährung
4. Stadtraum und Spielflächen
5. Armut, Teilhabe und Chancengerechtigkeit
6. Verkehr und Mobilität
7. Kinderbeteiligung
8. Schule, Kita und offene Einrichtungen
9. Kultur

Der Abschlussbericht stellt nicht in allen Handlungsfeldern alle einzelnen Handlungsempfehlungen dar, sondern insbesondere solche, in denen es nach Einschätzung der Fachgruppen und der Kinderbeauftragten signifikante Entwicklungen gab, die der Bericht aufzeigen sollte.

Dargestellt werden in der Regel in der Spalte Sachstand die aktuelle Einschätzung der Lage im Handlungsfeld, in der Spalte Entwicklung die Entwicklung in den Jahren von 2015 bis 2020 und im Anschluss exemplarische positive und negative Beispiele. Die Einschätzungen sind zusammenfassend mit Emojis veranschaulicht, um einen schnelleren Überblick zu gewährleisten. Die Darstellungen und Bewertungen speisen sich aus der Analyse der Fachgruppen zur Konzeption „Kinderfreundliches Stuttgart“, und aus den Ergebnissen des Fachgruppentags am 8. Oktober 2020.


Bewertung und Perspektiven
Die Konzeption kinderfreundliches Stuttgart 2015-2020 hat sich als erfolgreiches Instrument bewährt, um die Themen und Aufgaben zur Weiterentwicklung einer kinderfreundlichen Stadt zu kommunizieren und voranzutreiben. Das ist im Hinblick auf die vielen Akteure sowohl in der Verwaltung als auch in der Zivilgesellschaft besonders wichtig. Es wird im anschließenden detaillierten Bericht sichtbar, dass die Entwicklung in vielen Bereichen sehr positiv ist.

Der folgerichtige nächste Schritt ist es, sich als Stadt noch konsequenter an der UN-Kinderrechtskonvention zu orientieren und diese lokal umzusetzen und in der Umsetzung verbindlicher zu werden. Dies geschieht seit 2020 auf Grundlage des Aktionsplans Kinderfreundliche Kommune 2020 – 2022, der in Zusammenarbeit mit dem Verein Kinderfreundliche Kommunen e.V. erarbeitet und Stuttgart am 4. März 2020 das Siegel Kinderfreundliche Kommune dafür verliehen wurde. Der Aktionsplan wurde am 23. Januar 2020 vom Gemeinderat verabschiedet. Er wird zum einen der weiteren Umsetzung der Ziele der Konzeption und der Weiterentwicklung dienen sowie die notwendigen Strukturen dafür stärken. Durch eine Befragung nimmt der Aktionsplan auch die Gruppe der 14-18-Jährigen, für die die UN-Kinderrechtskonvention auch gilt, in den Blick. Diese Altersgruppe war in der Konzeption Kinderfreundliches Stuttgart 2015-2020 nicht Zielgruppe. Sie soll stärker in den Fokus genommen und berücksichtigt werden.

Zusammenfassende Bewertung zur Entwicklung in den Handlungsfeldern
Die Emojis in der folgenden Zusammenfassung spitzen die Bewertung in den Handlungsfeldern verkürzt zu und geben einen ersten Hinweis. Bitte beachten Sie die detaillierte Beschreibung und Bewertung im Anhang.


Handlungsfeld 1: Sicherheit und Sauberkeit

In der Gesamtbetrachtung konnte dem Ziel des Handlungsfeldes Sicherheit und Sauberkeit im öffentlichen Raum einen großen Schritt nähergekommen werden.


😃Mit dem Konzept „Sauberes Stuttgart“, das 2019 initiiert wurde, sind auch die von Kindern und Jugendlichen stark frequentierten Plätze wie Spielplätze, Grünanlagen und Aussichtsplätze stärker in den Fokus gerückt. Es enthält neben verstärkten Reinigungsleistungen auch präventive Maßnahmen zur Müllvermeidung, verstärkte Kontrollen und Strafen sowie eine groß angelegte Öffentlichkeitsarbeit. Das Garten-, Friedhofs- und Forstamt setzt zudem inzwischen ein Team zur Reinigung von „Brennpunktspielplätzen“ ein.
😃Bildungsangebote zur Stärkung eines umweltgerechten Umgangs mit Abfällen und zur Steigerung des Bewusstseins für eine saubere Stadt wurden vorangebracht.
😃Der Städtische Vollzugsdienst bestreift seit 2018 verstärkt Grünflächen und Kinderspielflächen.
😃Im Rahmen des Projekts „Stark ohne Gewalt“ können Seminare zur Konfliktvermeidung und –Bewältigung an Schulen angeboten werden
😃Seit 1999 bietet die Aktion „Gute Fee“ Ansprechpartner*innen für im Alltag hilfesuchende Kinder im Stuttgarter Stadtgebiet. 2019 wurde eine umfangreiche Aktualisierungsaktion durchgeführt.
😃Das Projekt „Stadtteil-Detektive“ trägt zu einem sichereren öffentlichen Raum für Kinder bei. Bei Stadtteilerkundungen weisen Kinder selbst auf gefährliche Orte und andere Unannehmlichkeiten hin.
😐Nicht alle Schulen sind für Bildungsangebote zum Thema Sauberkeit gleichermaßen erreichbar und vor allem ältere Jahrgänge nehmen die Angebote weniger wahr.
Die kontinuierliche Weiterführung der Bildungsarbeit, die Gewinnung neuer Partner*innen und wie die Weiterentwicklung von Bildungsangeboten des AWS werden Aufgaben für die Zukunft darstellen. Die Adaption des Konzepts „Sauberes Stuttgart“ auf die Kriminalprävention steht aus. Die Gewinnung von Multiplikator*innen ist grundsätzlich weiter auszubauen.



Handlungsfeld 2: Umwelt und Natur

Leider konnten viele Handlungsempfehlungen nicht weiterverfolgt werden, unter anderem weil Ressourcen fehlten. Die Kinderversammlung 2020 zum Thema Umwelt und Natur konnte wegen der Corona-Einschränkungen nicht als Versammlung abgehalten werden und Maßnahmen mit Kindern zum Teil nicht umgesetzt werden. Sehr gute Ansätze und Perspektiven gibt es durch das Netzwerk Natur erleben Stuttgart, das neu konstituiert ist.

😃Das Projekt Naturzeiten im Ganztag stärkt den Fokus auf die Schulgärten und fördert den Zugang zu Naturerfahrung und Bildung für nachhaltige Entwicklung in der Ganztagesschule. Die Durchführung von Naturexkursionen und die Erstellung der Broschüre „Bildung natürlich“ sind erfolgt.
😃Das Netzwerk „Natur erleben Stuttgart“ ist konstituiert
Die Handlungsempfehlungen 2.2 (neue Naturerfahrungsräume in Parks und auf Plätzen in der Innenstadt), 2.4 (Luftreinhaltung und Lärmminderung), Kita und anderen öffentlichen Einrichtungen), 2.6 (naturnahe Erfahrungsräume in Außenbereichen von Schulen, Kitas und anderen Einrichtungen), 2.7 (mehr Zugänge zu Wasser) wurden nur unzureichend bzw. gar nicht angegangen.
😃Die Handlungsempfehlung 2.5 (Umweltstandards in Schule, Kita und anderen öffentlichen Einrichtungen) wurde mit der Neufassung der Energierichtlinie des Landeshauptstadt Stuttgart vorangebracht. Zudem bietet die Stadt das Projekt „Lukratives Energiesparen in Stuttgarter Schulen (LESS)“ an. Schüler*innen werden dabei zu einem verantwortungsbewussten Umgang mit Energie und Wasser geschult. Ähnliche Programme für Kitas und andere öffentlich Einrichtungen werden aktuell erarbeitet.
Die Handlungsempfehlungen 2.2 (Neue Naturerfahrungsräume in Parks und auf Plätzen in der Innenstadt), 2.4 (Luftreinhaltung und Lärmminderung), 2.5 (Umweltstandards in Schule, Kita und anderen öffentlichen Einrichtungen), 2.6 (naturnahe Erfahrungsräume in Außenbereichen von Schulen, Kitas und anderen Einrichtungen), 2.7 (mehr Zugänge zu Wasser) wurden nur unzureichend bzw. gar nicht angegangen.
Beim Thema Schulgarten herrscht Stagnation, da ein*e Schulgartenkoordinator*in beim Garten-, Friedhofs- und Forstamt fehlt, die Netzwerkarbeit stagniert und Personalmangel, Zeitknappheit und Wissen bei den Schulgartenakteur*innen fehlt.
Das Netzwerk „Natur erleben Stuttgart“ hat das Potential und den Auftrag, Kinder- und Jugendeinrichtungen mit Naturorten zur Naturerfahrung und mit Bildungsangeboten im Sinne nachhaltigen Entwicklung zusammen zu bringen.


Handlungsfeld 3: Gesundheit, Sport, Bewegung und Ernährung

Sowohl im Bereich Gesundheit und Ernährung, als auch bei Sport und Bewegung konnten im Berichtszeitraum durchweg erfreuliche Entwicklungen und Erfolge erzielt werden.

😃Im Kita Jahr 2020/2021 wurden insgesamt 135 Kooperationen zwischen Vereinen und Kitas geschlossen. Insgesamt engagieren sich 27 Vereine pro Woche in der Kita. Somit finden in 23% der Stuttgarter Kitas eine wöchentliche Bewegungseinheit statt.
😃Durch das städtische Gemeinschaft- und Informationsprogramm "schwimmfit - sicher Schwimmen in Stuttgart" konnten seit 2017 insbesondere durch die Nutzung von Lehrschwimmbädern zusätzliche Schwimmkurse geschaffen werden.
Seit 1.1.2019 haben Kinder bis 6 Jahren generell kostenlosen Eintritt in die Stuttgarter Bäder.
😃"Gesund aufwachsen in der Kita" bietet allen Stuttgarter Kitas Unterstützung bei Aufbau und Umsetzung gesundheitsfördernder Strukturen und Angebote.
😃Im Zuge des "Masterplans für urbane Bewegungsräume" wurden Strategien entwickelt, um Bewegung im öffentlichen Raum zu fördern und langfristig zu sichern. Zum DHH 2020/21 bewilligte der Gemeinderat 1,32 Mio EUR Umsetzungsmittel. Die ersten Umsetzungsmittel reichen von Calisthenics-Anlagen über Bodenmarkierungen bis hin zu temporären Pumptracks.
😃Planung und Umsetzung des Pilotprojektes „Schulgesundheitsfachkräfte an Stuttgarter Schulen“ an 2 Schulstandorten in Stuttgart, Beginn 2021 (Gesundheitsamt in Kooperation mit weiteren Ämtern und externen Institutionen).
😃Die Qualitätsstandards der DGE sind Teil der Ausschreibungen der Mittagessensversorgung an Ganztagsschulen, Gemeinschaftsschulen und Schülerhäusern, ebenso wie das Angebot eines vegetarischen oder bspw. schweinefleischlosen Mittagessens.
😃Im Dezember 2019 und im Januar 2020 wurden im Rahmen der "Studie Gutes Essen" Schüler*innen (Klassenstufen 3-10) und Eltern von rund 80 Schulen, an denen die Stadt Stuttgart verantwortlich für die Schulverpflegung ist, rund um das Thema Mittagessen befragt. Aus den Ergebnissen werden aktuell Handlungsempfehlungen erarbeitet.


Handlungsfeld 4: Stadtraum und Spielflächen

Stuttgart verfügt über eine vielfältige Grundausstattung an Spiel- und Freizeitflächen, wobei vor allem in den Innenstadtbezirken sowie in einzelnen Stadtteilen von Bad Cannstatt und Zuffenhausen die Versorgung quantitativ verbessert werden muss. Es gibt viele gute Beispiele und Projekte, sowie Absichtserklärungen und Pläne. So soll der Spielflächenleitplan 2021/22 fortgeschrieben und inhaltlich weiterentwickelt werden. Im Zuge einer Stellenschaffung im DHH 2020/21 durch den Gemeinderat konnte die Arbeitsgruppe sozialverträgliche Planung (AGSP) deutlich intensiviert und die verwaltungsinterne Zusammenarbeit zwischen den Planenden und ausführenden Ämtern erheblich ausgebaut werden.
Die Flächenkonkurrenzen der unterschiedlichen Bedarfe verschärfen sich derzeit immer mehr (Stichwort „Wachsende Stadt“).


😃Die Bedürfnisse von Kindern mit Behinderung sind präsenter geworden.
😐Bei städtebaulichen Vorhaben, die Kinder und Jugendliche direkt betreffen, werden diese beteiligt. Dies trifft insbesondere auf öffentliche Spiel und Bewegungsplätze sowie Jugendeinrichtungen zu. Handlungsbedarf besteht insbesondere bei Vorhaben, die sie lediglich indirekt betreffen.
Insbesondere in den innerstädtischen Bezirken und in einzelnen Stadtvierteln in Bad Cannstatt sowie Zuffenhausen ist die Versorgung mit öffentlichen Spielflächen für Kinder und Jugendliche defizitär.
Bezahlbarer Wohnraum ist in Stuttgart knapp. Beengte Wohnverhältnisse und das Wohnen in Gemeinschaftsunterkünften ohne Perspektive wirkt sich auf Kinder und Jugendliche negativ – im Hinblick auf die Kinderrechte – aus, insbesondere auf Gesundheit, Bildungschancen und Teilhabe. Im Hinblick auf die öffentlichen Spielflächen sollten insbesondere bei den Gemeinschaftsunterkünften verstärkt auf ein qualitätsvolles Angebot an Spiel- und Bewegungsräumen im öffentlichen Raum geachtet und kostenlose Sportangebote, wie beispielsweise „Sport im Park“ angeboten werden.
😃Die temporären Spielstraßen bieten neue Spielmöglichkeiten im Wohnumfeld bzw. vor Kindereinrichtungen.
😃Im Zuge einer Stellenschaffung im DHH 2020/21 durch den Gemeinderat konnte die Arbeitsgruppe sozialverträgliche Planung (AGSP) deutlich intensiviert und die verwaltungsinterne Zusammenarbeit zwischen den planenden und ausführenden Ämtern erheblich ausgebaut werden.
Im Zuge der Weiterentwicklung und Fortschreibung des Spielflächenleitplanes im Jahr 2021/22 soll dieser um die Zielgruppen der Jugendlichen und der Kinder- und Jugendlichen mit Behinderungen erweitert werden.
Ergänzend entsteht unter Federführung des Garten-Friedhofs- und Forstamtes ein Spielplatzkonzept. Beide Konzepte werden aufeinander abgestimmt sein und die Anforderungen an Spielflächen konkretisieren.



Handlungsfeld 5: Armut, Teilhabe und Chancengerechtigkeit

Es ist zu beobachten, dass das Thema Chancengerechtigkeit stärker ins Bewusstsein rückte. Eine Vielzahl von Prozessen konnten angestoßen werden. Viele Programme haben zu einer punktuellen Verbesserung beigetragen. Das Thema Chancengerechtigkeit ist ein Querschnittsthema, dass sich sicherlich nie abschließend bearbeiten lässt. So ist es zwingend notwendig, dass dieses Thema in einer strategisch ausgerichteten Arbeitsgruppe weiterbearbeitet wird, um weitere Prozesse zu befördern und Verbesserungen zu erreichen.


😃Die Verstetigung der Bildungsberichterstattung und der Aufbau eines Daten Monitorings zur Bildungssituation von Kindern und Jugendlichen ist durch die Schaffung einer unbefristeten Stelle in der Abteilung Stuttgarter Bildungspartnerschaft im Rahmen der HH Beratungen 20/21 erfolgt. Prozesse wurden etabliert und haben sich etabliert, eine kontinuierliche Weiterarbeit wird angestrebt.
Im Bereich Bildungsmonitoring ist eine Datenbank noch in Planung.
😃Verstetigung und Ausweitung des Programms „Interkulturelle Brückenbauer/innen“, Verstetigung der Bildungskoordination von neu zugewanderten Kindern und Jugendlichen.
😃Angebote zur Integration von neuzugewanderten Kindern und Jugendlichen wurden weiter ausgebaut. Hierunter fällt die Erhöhung der Regelförderung des Mentoringprogramms „Ich kann´s“, die Entwicklung einer Plattform zur Vermittlung virtueller Bildungstandems, Weiterförderung der Sprachförderangebote für Jugendliche, ein Alphabetierungskurs für Jugendliche, die Ausweitung der Bildungsregion auf Zuffenhausen.
😃Die Ausweitung der Kinder- und Familienzentren wurde beschlossen und über die explizite Verankerung als Schwerpunkt dort, finden regelmäßig Informationsveranstaltungen zum Bildungs- und Teilhabepaket und der Bonuscard statt.
😃Förderbudget für inklusive Freizeitangebote unterstützt Ausbau von Angeboten für Menschen mit und ohne Behinderung.
😐Es konnte in der Sek.1 ein neues Patenprogramm zur Lernförderung etabliert werden. Die Plattform „Check-e.jetzt“ vermittelt individuelle virtuelle Lernförderung. Begleitet durch eine hauptamtliche Kraft. Das Pilotprojekt ist im September 2020 gestartet und läuft bis August 2021. Dem Ausbau der Pädagogischen Verbünde und Bildungshäuser im Übergang Kita/Grundschule wurde zugestimmt. Ausweitung erfolgt schrittweise.
Ein Projekt von Jugendamt, Sozialamt, Liegenschaftsamt und Kinderbüro unter Federführung des Sozialamtes zur Verbesserung der Situation von Kindern und Jugendlichen in Sozial- und Gemeinschaftsunterkünften ist gestartet. Dabei geht es um die Verbesserung der Wohnsituation, Zugang zu Angeboten für Kinder und Jugendliche sowie die Partizipation der Zielgruppe.



Handlungsfeld 6: Mobilität und Verkehr

Es wurden zahlreiche Maßnahmen eingeleitet bzw. werden schon dauerhaft umgesetzt. Die mangelnde Personalausstattung in der Vergangenheit hat dazu geführt, dass etliche Maßnahmen bisher nicht so weit fortgeschritten sind, wie sie sein könnten.
Das Ziel des Handlungsfelds kann als überwiegend erreicht angesehen werden.


😃Fortführung des Projekts temporäre Spielstraßen nach der Erprobungsphase
😃Zahlreiche Maßnahmen zur Verkehrserziehung laufen in Stuttgart auf einem hohen Niveau.
😐Radwegenetz – Konzeptionell werden die Bedarfe der Kinder bereits berücksichtigt. Verbesserungspotentiale bestehen weiterhin und werden Stück für Stück umgesetzt

Handlungsfeld 7: Kinderbeteiligung

Das Recht der Kinder auf Beteiligung an der Gestaltung ihrer Lebensumwelt wird anerkannt und hat in vielen Bereichen Fortschritte gemacht. Zahlreiche Projekte konnten sowohl in diesem wie auch in andere Handlungsfeldern mit Kinderbeteiligung umgesetzt werden.

Einige Maßnahmen, die getestet wurden, werden nicht weiterverfolgt, bei einigen Maßnahmen besteht weiter Handlungsbedarf. Diese werden im Aktionsplan „Kinderfreundliche Kommune“ fortgeführt.


😃Es gibt ein standardisiertes Verfahren zur Spielplatzbeteiligung. Einige Projekte wurden bereits erfolgreich mit Beteiligung umgesetzt.
😃Die regelmäßige Beteiligung von Kindern im Stadtbezirk wurde vom Gemeinderat beschlossen. Es fanden bereits Kinderforen in Zusammenhang mit einer Einwohnerversammlung statt.
😐Es gibt bisher zwar kein standarisiertes Verfahren in der Stadtplanung und Stadtentwicklung, aber zahlreiche positive, beispielhafte Projekte in diesem Bereich.
😐Die Einbeziehung der Interessen von Kindern bei Einwohnerversammlungen wurde getestet, aber als wenig zufriedenstellend erlebt. Die Verknüpfung der Kinderbeteiligung im Stadtbezirk in Zusammenhang mit der Einwohnerversammlung als Rhythmusgeber wird dennoch als sinnvoll angesehen. Das Budget unterstützt die Umsetzung der Bedarfe Kinderbeteiligung in den Stadtbezirken.
Die Kinderbeteiligung sollte generell bei allen Handlungsfeldern bedacht werden – insbesondere in den Bereichen Spielflächen und Stadtplanung sowie auch Schule, Kita, etc. Kinder mit Behinderung sollten bei der Kinderbeteiligung mit einbezogen sein; Wege hierfür sollen erarbeitet werden.



Handlungsfeld 8: Schule, Kita und offene Einrichtungen

Bis zum Beginn der Corona-Pandemie waren die meisten Handlungsempfehlungen entweder in der Umsetzung begriffen und die „Ampel konnte auf grün“ gesetzt werden oder erste Maßnahmen wurden angedacht und die „Ampel auf gelb“ gesetzt.
Bedingt durch die Corona-Pandemie sind angedachte Maßnahmen und Projekte ins Stocken geraten. Teilweise ist auch eine Verschlechterung eingetreten und der Stand wurde von der Fachgruppe bei einzelnen Maßnahmen von Grün auf Gelb oder von Gelb auf Rot bewertet.


😃Bis Corona sehr gute Fortschritte beim Ausbau der Ganztagsschulen und Steigerung der Qualität aufgrund der im Rahmen der Qualitätsanalyse entstandenen Handlungsempfehlungen.
Der Ausbau der Kitaplätze hält nicht mit dem steigenden Bedarf mit.
😐An Schulen und offenen Einrichtungen bestimmen Kinder und Jugendliche bei Sanierungen/Neubauten immer mit. Bei Kitas ist dies nicht der Fall, mit der Übernahme in den Aktionsplan Kinderfreundliche Kommune soll dies geändert werden.
😐Im GTS, Kita und Bereich der offenen Einrichtungen arbeiten Kooperationspartner eng mit Eltern zusammen (Beispiele: Elterncafes, Entwicklungsgespräche, Kulturfeste). Was fehlt sind niederschwellige Angebote/Zugangsmöglichkeiten um Eltern aus allen sozialen Schichten zu erreichen.
😐Im Bereich Inklusion sind bei allen Einrichtungen gute Ansätze da, Handlungsbedarf besteht bzgl. der Entwicklung bzw. Weiterentwicklung von Standards und Konzepten, z.B. bei Spielflächen und in Schulen unter konsequenter Beachtung der inklusiven Umsetzung im Sinne der UN-BRK.
😃Der Prozess „Kita für alle“ ist gestartet und bringt einen großen Schub für das Thema Inklusion ins Stuttgarter Kitas
Einige noch nicht abgeschlossene Projekte wurden in den Aktionsplan Kinderfreundliche Kommun überführt, was perspektivisch eine Verbesserung in Aussicht stellt (z.B. Partizipation im Ganztag) Auch die Studie Gutes Essen, aus der Handlungsempfehlungen zu erwarten ist, verspricht Fortschritte in Bezug auf ein kindgerechtes und gesundes Essensangebot.


Handlungsfeld 9: Kultur

Das Angebot zur kulturellen Bildung wurde gestärkt und zielgerichtet ausgebaut, teilhabegerechte Programme wurden geschaffen, neue Angebote für Flüchtlingskinder entwickelt. Im Kulturamt wird die kulturelle Bildung durch KUBI-S als ressortübergreifende Querschnittsaufgabe gestärkt, die Förderung von Einrichtungen mit entsprechenden Angeboten wurde erhöht.


😃Stuttgart weist eine enorme Bandbreite von Aktivitäten und Akteur*innen auf und ein hohes Engagement beim Ausbau und der Förderung der kulturellen Bildung für Kinder und Jugendliche hat. Dies wurde weiter ausgebaut durch die Eröffnung des Stadtpalais mit seinem starken Vermittlungsprogramm, dem Aufbau von KUBI-S, der Einführung des Fonds für kulturelle Bildung und vor allem durch die Aktivitäten vieler Einrichtungen und Vereine und die durch den Gemeinderat bewilligten Erhöhungen der Fördermittel. Zukunftsweisend ist der Beschluss zum Haus für Film und Medien mit der Schwerpunktsetzung Medienpädagogik.
😃Durch die Einrichtung von Zweigstellen wie beispielsweise durch die Musikschule und Stadtteilbibliotheken und die verstärkte Schaffung von Angeboten vor Ort, wie z.B. Kooperationen von Cumulus-Kultur mit Kinder- und Jugendeinrichtungen und Kooperationen mit Kindergärten und Schulen, durch das „Stuttgarter Modell“ mit den Angeboten in der Ganztagesgrundschule, dem Innovationsfonds für kulturelle Bildung und schließlich dem Aufbau des Programmes der Musikschule „Musik für Alle“ sind hier wichtige und entscheidende Schritte erfolgt, um tragfähig die Kultur für Kinder zu stärken und in ihrem Lebensraum zu verankern.
😃Durch die Einrichtung von Kinderbeiräten und mit dem neuen Internetauftritt der Stadt wurden wichtige Verbesserungen in Bezug auf Berücksichtigung der Bedarfe der Kinder und Publizierung der Angebote vorgenommen.
😃Neue teilhabegerechte Programme in verschiedenen Einrichtungen und die Einführung der Kubi-card erleichtern einen niederschwelligen Zugang aller Kinder.
😃Durch die Neuausrichtung von KUBI-S und die Stärkung des Netzwerkes durch den Gemeinderat 2019 wird die als wichtige Aufgabe beschriebene Vernetzung (H.E.2) und Teilhabegerechtigkeit im Sinne einer erweiterten Inklusion und einer diversitätsorientierten Öffnung zielgerichtet gestärkt und vorangebracht.
In der weiteren Fortschreibung sollte für die Fortentwicklung der kulturellen Bildung berücksichtigt werden:
    · dass der Ausbau der kulturellen Bildung für teilhabegerechte Angebote weiterhin zu stärken und nachhaltig zu fördern ist.
    · Eine deutliche Stärkung der inklusiven Projekte für Kinder sollte erfolgen, die Teilhabegerechtigkeit und Diversität verbindet.
    · Kindergarten und Schulen sollten weiterhin in die kulturellen Einrichtungen gehen und Kultur in den Häusern und Museen erleben, um die Bedeutung von Kunst, Kultur und Musik lebendig zu halten. Hier sollte über Wege nachgedacht werden, dies den Schulen und Kindergärten zu erleichtern.
    · Ebenso ist eine Stärkung und Erweiterung der Angebote für Jugendliche erforderlich.
    · Die Nachfrage nach den Mentoren- und Patenprogrammen sollte erneut aufgegriffen und generationenübergreifende Angebote ausgebaut und verstärkt werden.

Beteiligte Stellen

alle Referate AKR, WFB, SOS, JB, SI, SWU und T haben die Vorlage mitgezeichnet.


Vorliegende Anträge/Anfragen

keine
keine




Dr. Frank Nopper




ausführlicher Abschussbericht Konzeption Kinderfreundliches Stuttgart 2015-2020

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