Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Wirtschaft/Finanzen und Beteiligungen
Gz: WFB 9020-00
GRDrs 590/2019
Stuttgart,
07/09/2019


Zwischenbericht zur Finanzlage 2019



Mitteilungsvorlage


Vorlage anzurSitzungsartSitzungstermin
Verwaltungsausschuss
Verwaltungsausschuss
Gemeinderat
Kenntnisnahme
Kenntnisnahme
Kenntnisnahme
öffentlich
öffentlich
öffentlich
17.07.2019
24.07.2019
25.07.2019

Bericht:



Zur Jahresmitte wird der Gemeinderat über die Entwicklung der mit der Leistungserstellung verbundenen Aufwendungen und Erträge sowie über die Finanzlage informiert. Ein detaillierter Rückblick auf das Jahr 2018 ist Gegenstand der Jahresabschlussvorlage (GRDrs 589/2019). Auf Veränderungen, die bereits beim Jahresabschluss 2018 durch „davon-Positionen“ in der Rücklage für Überschüsse des ordentlichen Ergebnisses verarbeitet wurden, wird nicht mehr detailliert eingegangen.


1. Ergebnishaushalt

Nachstehend werden die wesentlichen Entwicklungen und aus heutiger Sicht zu erwartenden Abweichungen im Haushaltsjahr 2019 gegenüber der beschlossenen Planung dargestellt.

1.1 Grundsteuer B Verschlechterung - 28,5 Mio. EUR

Infolge der Umsetzung des Grundsatzbeschlusses zur „intelligenten Grundsteuer“ wurde vom Gemeinderat für das Haushaltsjahr 2019 eine Absenkung der Hebesätze auf 420 v.H. beschlossen (GRDrs 611 und 612/2018). Derzeit ist mit einem Ertrag von
126,0 Mio. EUR (Planansatz 154,5 Mio. EUR) zu rechen. Die Ergebnisverschlechterung ist nicht liquiditätswirksam, da die Mittel zur Deckung der geringeren Einzahlungen bereits beim Jahresabschluss 2017 reserviert wurden.







1.2 Gewerbesteuer Verschlechterung - 8,4 Mio. EUR

Derzeit ist davon auszugehen, dass der Planansatz für das Gewerbesteueraufkommen von 630,4 Mio. EUR um rund 10,0 Mio. EUR unterschritten wird. Die erwartete Unterschreitung ist insbesondere begründet durch Reduzierung der Vorauszahlungen großer Gewerbesteuerzahler. Für die Gewerbesteuerumlage ergibt sich damit ein voraussichtlicher Minderaufwand in Höhe von 1,6 Mio. EUR gegenüber dem Planansatz von 102,0 Mio. EUR.

1.3 Gemeindeanteil an der Einkommensteuer Verbesserung + 14,2 Mio. EUR
und an der Umsatzsteuer
Schlüsselzuweisungen vom Land

Gegenüber den Orientierungsdaten des Finanzministeriums zur Herbst-Steuerschätzung 2018 ergibt sich durch die Mai-Steuerschätzung im Jahr 2019 per Saldo eine Verschlechterung um 18,2 Mio. EUR. Im Doppelhaushalt 2018/2019 wurden die Haupteinnahmen auf einer vorsichtigeren Berechnungsbasis geplant, da die Finanzverhandlungen zwischen Land und Kommunen noch nicht abgeschlossen waren und für wesentliche Punkte erst im Jahr 2018 ein Einvernehmen erzielt werden konnte. Gegenüber der Haushaltsplanung 2018/2019 werden bei den Haupteinnahmen durch die Mai-Steuerschätzung 2019 für das laufende Jahr daher keine Mindererträge erwartet.

Beim Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer wurde das landesweite Aufkommen einmalig für 2019 um 138 Mio. EUR erhöht. Grund ist ein geänderter Verteilweg im 5 Milliarden-Paket des Bundes zur Entlastung der Kommunen entsprechend dem Gesetz zur fortgesetzten Beteiligung des Bundes an den Integrationskosten der Länder und Kommunen und zur Regelung der Abfinanzierung des „Fonds Deutsche Einheit“. Hieraus resultieren Mehrerträge von 14,2 Mio. EUR.

1.4 Zuweisungen aus dem Aufkommen Verbesserung + 25,0 Mio. EUR
der Grunderwerbsteuer


Aufgrund der vorliegenden Abrechnungen kann mit einem Volumen von 80,0 Mio. EUR aus dem Aufkommen der Grunderwerbsteuer (Plan: 55,0 Mio. EUR) gerechnet werden.

1.5 Zuweisung für die Kleinkindbetreuung Verbesserung + 25,8 Mio. EUR

Zum Zeitpunkt der Planaufstellung Mitte 2017 wurde bei der Zuweisung für die Kleinkindbetreuung nach § 29 c FAG ein Kopfbetrag je Kind von 13.000 EUR zugrunde gelegt. Tatsächlich wird in 2019 ein um rund 2.000 EUR höherer Kopfbetrag gezahlt, woraus sich gegenüber dem Planansatz in Höhe von 76,3 Mio. EUR eine Verbesserung von 17,4 Mio. EUR ergibt. Die Kinderzahlen bewegen sich in etwa auf dem geplanten Niveau.

Zum Jahr 2019 wurde zudem die seit 2013 unveränderte Verteilungsmasse für die Zuweisungen der Kindergartenförderung nach § 29 b FAG von landesweit 529 Mio. EUR auf rund 665 Mio. EUR erhöht, wodurch für die Stadt ein Mehrertrag von rund 8,4 Mio. EUR im Jahr 2019 erwartet wird.





1.6 Konzessionsabgaben u. ä. Verbesserung + 1,5 Mio. EUR

Bei den Erträgen aus Konzessionsabgaben wird durch ein höheres Abrechnungsvolumen mit einem Gesamtaufkommen von 47,5 Mio. EUR (Plan: 46,0 Mio. EUR) gerechnet.

1.7 Zinserträge für Termingeldanlagen u. a. Verschlechterung - 0,5 Mio. EUR

Wie berichtet, wird aus Termingeldern derzeit kein Zinsertrag erwartet. Durch das niedrige Zinsniveau werden auch die übrigen Planansätze (in Summe 21,7 Mio. EUR) nicht erreicht.

1.8 Gewinnausschüttungen, Dividenden Verschlechterung - 1,5 Mio. EUR

Wie mit GRDrs 335/2019 berichtet, erhält die Landeshauptstadt Stuttgart aus ihrer Beteiligung an der LBBW in 2019 eine Ausschüttung in Höhe von 39,8 Mio. EUR. Damit wird der Planwert um 1,5 Mio. EUR unterschritten.

1.9 Personalaufwendungen (Verschlechterung - 17,5 Mio. EUR)
Finanzierung u.a. aus Deckungsreserve sowie
aus davon-Positionen innerhalb der Rücklage
für Überschüsse des ordentlichen Ergebnisses
Neben den Vorgriffsschaffungen im Rahmen des „kleinen Stellenplans“ führen insbesondere die Tarif- und Besoldungserhöhungen 2018 und 2019 zu höheren Personalaufwendungen.

Derzeit ist mit Mehraufwendungen in Höhe von 17,5 Mio. EUR zu rechnen (Gesamtplanansatz über die Teilhaushalte: 691,2 Mio. EUR). Zur Deckung wird u.a. auf die Deckungsreserve, die davon-Position „Wohnraumoffensive Stuttgart“ (vgl. GRDrs 934/2018) und die davon-Position „Bündnis für Mobilität und Luftreinhaltung“ (vgl. GRDrs 346/2018) zurückgegriffen. Weiterhin werden rund 5,0 Mio. EUR aus der Kita-Pauschale umgesetzt.

Aus heutiger Sicht wird daher keine Ergebnisverschlechterung erwartet.

1.10 Unterhaltung unbeweglichen Vermögens Verschlechterung - 3,0 Mio. EUR

Für die Sanierung des Schwanenplatztunnels entstehen 3,0 Mio. EUR Mehraufwendungen (vgl. GRDrs 622/2019).

1.11 Soziale Leistungen nach SGB II, SGB VIII Verbesserung + 11,7 Mio. EUR
und SGB XII

Bei den sozialen Leistungen (einschließlich Asylbewerberleistungsgesetz) werden die Aufwandsansätze von insgesamt ca. 790,5 Mio. EUR voraussichtlich um ca. 22,2 Mio. EUR unterschritten. Grund hierfür sind Minderaufwendungen des Jobcenters nach dem SGB II in Höhe von 23,9 Mio. EUR sowie bei den Sozialleistungen des Jugendamts (SGB VIII und UVG) in Höhe von rund 7,9 Mio. EUR. Bei den Sozialleistungen des Sozialamts sind Mehraufwendungen von rund 9,6 Mio. EUR (davon ca. 9,2 Mio. EUR AsylbLG) zu erwarten.

Dem Minderaufwand stehen folgende voraussichtliche Planabweichungen bei den sozialleistungsbezogenen Erträgen gegenüber:

· Bei den sonstigen Transfererträgen nach SGB XII und AsylbLG sind Mindererträge von rund 2,1 Mio. EUR zu erwarten, während voraussichtlich bei den Transfererträgen nach SGB II etwa 2,5 Mio. EUR sowie bei den Transfererträgen nach dem SGB VIII und Unterhaltsvorschussgesetz etwa 3,8 Mio. EUR Mehrerträge anfallen.

· Bei den Kostenerstattungen sind dagegen Mindererträge von insgesamt rund 14,7 Mio. EUR zu erwarten. Ursache hierfür sind einerseits beim Sozialamt Mindererträge aus FlüAG-Pauschalen, da weniger Personen zugewiesen wurden als eingeplant (rund 4,2 Mio. EUR), andererseits beim Jugendamt Mindererträge aus Kostenerstattung, da weniger UMA als geplant aufgenommen werden mussten sowie Mindererträge aus der Kostenerstattung für die Unterhaltsvorschussleistungen (10,5 Mio. EUR). Per Saldo ergibt sich damit eine Verbesserung von 11,7 Mio. EUR beim Zuschussbedarf der sozialen Leistungen.


Gesamtverbesserung Ergebnishaushalt + 36,3 Mio. EUR


2. Finanzhaushalt

2.1 Zahlungsmittelüberschuss aus Veränderung + 36,3 Mio. EUR
laufender Verwaltungstätigkeit

Die oben dargestellten Veränderungen sind alle zahlungswirksam. Für die geringeren Einzahlungen bei der Grundsteuer wurden jedoch bereits liquide Mittel reserviert (vgl. Ziffer 5).

2.2 Investitionstätigkeit (Veränderung - 46,2 Mio. EUR)
Finanzierung aus davon-Positionen innerhalb der

Rücklage für Überschüsse des ordentlichen Ergebnisses
sowie aus der Liquidität aus Vorjahren
Für die Mehrauszahlungen im Rahmen der GRDrs 874/2018 „B 10 Rosensteintunnel mit B 10/B 14 Verbindung am Leuze“ (35,2 Mio. EUR) wird die entsprechende „davon-Position“ in Anspruch genommen.

Weitere wesentliche investive Mehrauszahlungen in Höhe von insgesamt 11,0 Mio. EUR fallen bei den nachstehenden Projekten an und wurden mit Finanzierung aus der zum Jahresabschluss 2018 ausgewiesenen erwirtschafteten Liquidität aus Vorjahren beschlossen:

· GRDrs 1040/2018: Folgeentscheidungen Kommunalanstalt Klinikum; überplanmäßige Mittelbereitstellung für den jährlichen Zuschuss in Höhe von 2,0 Mio. EUR
· GRDrs 1045/2018: Darlehensgewährung in Höhe von 6,0 Mio. EUR an den Eigenbetrieb SES
· GRDrs 7/2019: Gesamtkostenerhöhung Sanierung Wagenhallen um 3,0 Mio. EUR

Wegen des Rückgriffs auf die bestehenden Mittelreservierungen führen die o. g. Mehrauszahlungen in Höhe von 46,2 Mio. EUR nicht zu einer Reduzierung der freien Liquidität.

2.3 Finanzierungstätigkeit Veränderung + 3,4 Mio. EUR

Bestehende Kreditverbindlichkeiten des städtischen Kernhaushalts wurden in 2018 abgelöst. Daraus ergibt sich eine Verbesserung im Saldo der Finanzierungstätigkeit in Höhe von 3,4 Mio. EUR (vormals geplante Tilgung). Neue Kreditaufnahmen sind 2019 weder veranschlagt noch notwendig.

3. Deckungsreserve Sachaufwand

Im Sachaufwandsbereich sind bereits 9,8 Mio. EUR der Deckungsreserve (Planansatz 10,0 Mio. EUR) in Anspruch genommen bzw. vorgemerkt. Für weitere unabweisbare
oder zwingend notwendige Mehraufwendungen stehen damit so gut wie keine Deckungsmittel mehr planmäßig zur Verfügung.


4. Kassenlage

Die Zahlungsbereitschaft der Stadtkasse war auch ohne die Aufnahme von Kassenkrediten gewährleistet. Die Liquidität ist im Vergleich zum Vorjahr unverändert gut.


5. Zusammenfassung Verbesserung Ergebnishaushalt + 36,3 Mio. EUR
Veränderung Finanzhaushalt + 39,7 Mio. EUR

Ein Nachtragshaushaltsplan 2019 ist bisher nicht notwendig.

Aufgrund der dargestellten Änderungen ergeben sich im Ergebnishaushalt insgesamt Verbesserungen von voraussichtlich 36,3 Mio. EUR, so dass das im Plan 2019 ausgewiesene ordentliche Ergebnis (36,0 Mio. EUR) auf voraussichtlich 72,3 Mio. EUR gesteigert werden kann.

Da zur Entwicklung des Sonderergebnisses (Plan - 1,8 Mio. EUR) derzeit noch keinerlei Aussagen möglich sind, wird damit momentan von einem Gesamtergebnis 2019 von 70,5 Mio. EUR ausgegangen.

Im Finanzhaushalt wird ein Betrag zur Änderung des Finanzierungsmittelbestands 2019 von - 99,5 Mio. EUR ausgewiesen (Plan: - 139,2 Mio. EUR).

Es ergibt sich folgende Entwicklung der freien Liquidität:

Freie Liquidität zum 31.12.2018 lt. JA 2018 23,2 Mio. EUR
Veränderung bei den Finanzierungsmitteln 2019
entsprechend Zwischenbericht zur Finanzlage + 39,7 Mio. EUR

Hinzurechnung Mittelreservierung Senkung
des Hebesatzes zur „Intelligenten Grundsteuer“ + 30,0 Mio. EUR
92,9 Mio. EUR


Die freie Liquidität zum Jahresende 2019 wird zur Deckung des Finanzierungsmittelbedarfs im aufzustellenden Doppelhaushaltsplan 2020/2021 benötigt. Derzeit wird beabsichtigt, den Entwurf ohne Kreditaufnahmen in den Planjahren vorzulegen.


Die mit dieser Vorlage berichteten Verbesserungen im Haushaltsjahr 2019 resultieren insbesondere aus den zum Zeitpunkt der Planaufstellung nicht vorhersehbaren Entwicklungen auf der Ertragsseite, sind aber andererseits auch Ergebnis einer soliden und zukunftsorientierten Haushaltswirtschaft.


Im Hinblick auf die auch weiterhin anstehenden umfangreichen Aufgaben in den Bereichen Mobilität, Klimaschutz, Wohnungsbau, Bildung, Betreuung, Kultur und Soziales sowie die künftige Entwicklung der eigenen Steuerkraft vor dem Hintergrund der noch bestehenden Risiken aus der Diesel-Affäre, den US-Strafzöllen und dem strukturellen Wandel bei der Automobilindustrie (Elektromobilität, Digitalisierung) ist die verantwortungsbewusste und stabilitätsorientierte Finanzpolitik zwingend weiterzuführen.






Thomas Fuhrmann
Bürgermeister











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