Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Jugend und Bildung
Gz: JB
GRDrs 32/2021
Stuttgart,
04/21/2021



Umsetzung des Sofortausstattungsprogramms zur Ausleihe von schulgebundenen digitalen Endgeräten für Lehrkräfte zur Vorbereitung und Durchführung des Fernunterrichts aufgrund der Corona-Pandemie



Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Verwaltungsausschuss
Gemeinderat
Vorberatung
Beschlussfassung
öffentlich
öffentlich
21.04.2021
22.04.2021



Beschlußantrag:

1. Von dem Bericht über die Bekanntmachung des Kultusministeriums zur Verwendung der Finanzhilfen des Bundes gemäß dem Zusatz zur Verwaltungsvereinbarung DigitalPakt Schule 2019 bis 2024 („Leihgeräte für Lehrkräfte“) wird Kenntnis genommen.

2. Der Umsetzung des in der Bekanntmachung beschriebenen Ausstattungsprogramms „Leihgeräte für Lehrkräfte“ nach den vom Schulverwaltungsamt entwickelten Kriterien wird zugestimmt.

3. Die von Bund und Land zur Verfügung gestellten Fördermittel werden im Teilhaushalt 400 – Schulverwaltungsamt, Amtsbereich 4002110 - 4002130, KGr 31400 und beim Projekt 7.40999, KGr 681 entsprechend der unter dem Punkt Finanzielle Auswirkungen dargestellten Aufteilung vereinnahmt. Die Mittel werden dem Teilhaushalt 400 – Schulverwaltungsamt im Rahmen der Deckungsfähigkeit zur zweckgemäßen Verwendung zur Verfügung gestellt. 4. Das Schulverwaltungsamt wird mit der Beschaffung von Leihgeräten für Lehrkräfte gemäß der Zusatzvereinbarung zum DigitalPakt Schule beauftragt.

5. Der Zentrale Einkauf führt die einzelnen Vergabeverfahren unter Anwendung der aktuellen Sonderregelungen zur Dringlichkeitsvergabe bei Beschaffungen während der Corona-Pandemie durch. Es wird zugestimmt, dass die Vergabeentscheidungen durch das Referat AKR (Mitzeichnung Referat JB) getroffen werden. 6. Die Verwaltung wird ermächtigt, aufgrund des sofortigen und zwingenden Personalbedarfs sowie der Refinanzierbarkeit durch die Fördermittel des Landes, ab sofort bis zum 31.12.2021 außerhalb des Stellenplans folgendes Personal einzustellen:

7. Aufgrund des Fachkräftemangels im IT-Bereich wird das Schulverwaltungsamt ermächtigt, die Arbeitsverträge der unter Beschlussziffer 6 aufgeführten 2 Ermächtigungen unbefristet abzuschließen.


8. Um den mit der Umsetzung der Zusatzvereinbarung „Leihgeräte für Lehrkräfte“ verbundenen unabweisbaren zusätzlichen Personalbedarf beim Schulverwaltungsamt im Bereich pädagogische Schul-IT in Höhe von insgesamt 6,0 Stellen zu decken, werden folgende Stellen benötigt:
9. Zur anteiligen Gegenfinanzierung der unter Beschlussziffer 8 genannten Stellen sowie der unter Beschlussziffer 6 genannten Ermächtigungen werden für das Jahr 2021 und 2022 bestmöglich landesseitig zur Verfügung stehende Mittel in voraussichtlicher Höhe von 442.493 € aus der Zusatzvereinbarung Administratorenprogramm im Rahmen des DigitalPakt Schule beantragt.



Begründung:


Rahmenbedingungen

Im Zuge der Corona-Pandemie wurde bereits im Sommer 2020 ein Förderprogramm in Form einer Zusatzvereinbarung zur Verwaltungsvereinbarung zum DigitalPakt Schule 2019 – 2024 („Sofortausstattungsprogramm“) beschlossen. Ziel war die Verbesserung der Rahmenbedingungen für digitalen Fernunterricht durch schulgebundene mobile digitale Endgeräte, die Schulen jenen Schülerinnen und Schülern (SuS) leihweise zur Verfügung stellen sollen, welche zu Hause nicht auf entsprechende Geräte zugreifen können. Für dieses Sofortausstattungsprogramm hat die Landeshauptstadt Stuttgart insgesamt 6,63 Mio. Euro vom Land erhalten. Das Schulverwaltungsamt hat für diesen Betrag rund 13.000 Endgeräte für Schulen beschafft und in Betrieb genommen (s. GRDrs. 611/2020 und GRDrs. 757/2020).

Ein ähnliches Ausstattungsprogramm mit Finanzmitteln vom Bund und vom Land für Lehrkräfte war damals bereits angekündigt worden.

In einem weiteren Förderprogramm (Zusatz-Verwaltungsvereinbarung „Administration“ DigitalPakt Schule 2019 bis 2024, s. Anlage 2) wurden den Schulträgern Finanzmittel für Administration und Wartung aus den Mitteln des DigitalPakt Schule und der Zusatzvereinbarungen zu beschaffenden digitalen Endgeräten bereitgestellt. Für die Landeshauptstadt Stuttgart sind davon rd. 3,3 Mio. Euro reserviert. Diese Mittel stehen für die Jahre 2021 und 2022 zur Verfügung und können u.a. zur Finanzierung von Personal beim Schulträger beantragt werden.

Zusatzvereinbarung des DigitalPakt Schule 2019 bis 2024 „Leihgeräte für Lehrkräfte“

Der Bund hat am 27.01.2021 in einem Zusatz zur Verwaltungsvereinbarung zum DigitalPakt Schule 2019 – 2024 („Leihgeräte für Lehrkräfte“) beschlossen, zusätzliche 500 Mio. Euro Bundesmittel zur Verfügung zu stellen. Auf Baden-Württemberg entfallen hieraus 65,06 Mio. Euro.

Das Land Baden-Württemberg hat in der „Bekanntmachung des Kultusministeriums zur Verwendung der Finanzhilfen des Bundes gemäß Zusatz zur Verwaltungsvereinbarung DigitalPakt Schule 2019 – 2024 („Leihgeräte für Lehrkräfte“)“ vom 29.01.2021 den Schulträgern Förderzweck und Förderbedingungen mitgeteilt (s. Anlage 1).

Förderzweck

Die Zusatzvereinbarung „Leihgeräte für Lehrkräfte“ dient zur Bereitstellung von Leihgeräten für das Lehrpersonal an Schulen. Die Schulen sollen in die Lage versetzt werden, Lehrkräften geeignete schulgebundene mobile digitale Endgeräte für den Unterricht in der Schule oder beim Distanzlernen sowie zur allgemeinen Unterrichtsvor- und -nachbereitung leihweise zur Verfügung zu stellen.

Geeignete schulgebundene mobile Endgeräte sind Notebooks oder Tablets, welche in die Infrastruktur der Schule integrierbar sind. Die Geräte müssen zentral administriert sowie personenunabhängig und rechtskonform konfiguriert werden. Es muss technisch so möglich sein, dass sich rechtskonform verschiedene Nutzende ein Endgerät teilen können.

Ebenfalls förderfähig ist die einmalige Inbetriebnahme sowie Lizenzen und Dienstleistungen hierfür. Nicht förderfähig sind jedoch gemäß Bekanntmachung des Kultusministeriums vom 29.01.2021 laufende Kosten der Verwaltung (Personal- und Sachkosten) sowie Kosten für Betrieb, Wartung und IT-Support der geförderten Maßnahmen.

Die Betreuung und Wartung der Leihgeräte für Lehrkräfte kann über die Zusatzvereinbarung „Administration“ in den Jahren 2021 und 2022 gefördert werden.





Förderzeitraum, -höhe und Verteilung der Fördersumme für die Stadt Stuttgart

Im Zeitraum von 03.06.2020 bis 31.12.2021 stehen der Landeshauptstadt Stuttgart 2.899.244 Euro für die Ausstattung des Lehrpersonals zur Verfügung (s. Anlage 3: Schreiben des Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg (MKJS) v. 4.02.2021 „Umsetzung der Zusatz-Verwaltungsvereinbarung zum DigitalPakt Schule 2019 bis 2024 („Leihgeräte für Lehrkräfte“)“.

Bislang wurden noch keine Beschaffungen im Rahmen dieses Förderprogramms durchgeführt. Die Fördermittel müssen bis zum 31.12.2021 gebunden sowie bis zum 31.03.2022 verausgabt werden, ansonsten ist eine Rückführung der nicht verausgabten Mittel zu realisieren.

Die Verteilung der Fördermittel erfolgt durch das Schulverwaltungsamt und wird gemäß der Budgetaufstellung des MKJS schulscharf verteilt.

Das Schulverwaltungsamt geht von ca. 6.000 Lehrkräften (Voll- und Teilzeitdeputate sowie stundenweise beschäftigte Lehrkräfte, Stand Schuljahr 2019/2020) an Stuttgarter Schulen aus. Das Förderbudget des Landes wurde pro Schule vom MKJS auf Basis der Volldeputate (rd. 3.140) errechnet.

Durch die Fokussierung der Kalkulation des MKJS auf Lehrkräfte mit Volldeputat, werden unter Umständen nicht alle Lehrkräfte einer Schule ein Leihgerät erhalten können. Daher wird auf Grundlage der Budgetaufstellung des MKJS und - abhängig von der Endgerätewahl der jeweiligen Schule (Tablet- oder Notebook-Lösung) - eine entsprechende Anzahl an Leihgeräten für die Lehrkräfte der Schule bereitgestellt.


Personalbedarf für die Umsetzung des Ausstattungsprogramms „Leihgeräte für Lehrkräfte“

Die Zusatzvereinbarung „Leihgeräte für Lehrkräfte“ bietet die Gelegenheit, ebenso wie bei den 13.000 Leihgeräten für SuS, einen weiteren Teil der perspektivisch von der Schulverwaltung ohnehin geplanten Gerätesteigerung, finanziert durch das Förderprogramm, ohne zusätzliche Beschaffungskosten vorzuziehen. Da sich durch diese immense Steigerung der mobilen Endgeräte-Anzahl der Betreuungs- und Koordinationsbedarf der Schul-IT dauerhaft erheblich erhöht, ergibt sich durch die Beschaffung der Leihgeräte für Lehrkräfte auf Dauer ein zusätzlicher Personalaufwand, um die Leihgeräte dauerhaft zu betreiben.

Das Schulverwaltungsamt plant die mobilen Endgeräte mit einer Software-Grundausstattung und einem Dienstleistungspaket (mit Leistungen wie die Bestückung mit Zubehör, Identifikationsaufklebern, die schulscharfe Auslieferung sowie die Dokumentation) zu erwerben. Weitere notwendige Tätigkeiten, welche im Rahmen der grundlegenden Inbetriebnahme entstehen, können nur in einem bestimmten Umfang an externe Dienstleister vergeben werden. Für spezifischen Tätigkeiten, die sich aus den Anforderungen und Fragestellungen der pädagogischen und für den Unterrichtsbetrieb erforderlichen Software und Apps sowie des Datenschutzes und der Datensicherheit ergeben, muss eigenes, speziell hierfür qualifiziertes Personal dauerhaft zur Verfügung stehen. Dienstleistungen in Verbindung mit IT-Ausstattungen aus dem DigitalPakt Schule und den ergänzenden Zusatzvereinbarungen sowie anteilmäßig hierfür tätiges eigenes Personal können in den Jahren 2021 und 2022 aus den zur Verfügung stehenden Finanzmitteln der Administrationsförderung in Höhe von rd. 3,3 Mio. EUR refinanziert werden.

Um den Mehraufwand durch die Ausstattung der Lehrkräfte decken zu können, werden zusätzliche 6,0 Stellen im Bereich der Schul-IT notwendig. Dieser Bedarf an Stellen wurde seitens des Schulverwaltungsamts bereits zur Schaffung für den DHH 2022/2023 angemeldet. Durch die dargestellte Dringlichkeit der Umsetzung des Förderprogramms Leihgeräte für Lehrkräfte sollen die Stellen, bei denen sofortiger Bedarf besteht, per Ermächtigung umgehend besetzt werden.


Um die Funktionen bestmöglich zu besetzen und im Wettbewerb um geeignete Bewerber mit anderen Kommunen bestehen zu können, ist es eine umgehende und unbefristete Besetzung zwingend, bei denen ein sofortiger Bedarf besteht. Im Folgenden die Zusammenfassung der Bedarfe.

Durch die Ausgabe von mobilen Endgeräten in die Hände von Lehrkräften und die Nutzung derselben außerhalb der Schule wachsen neue rechtliche Problemstellungen und Risiken bezüglich IT-Sicherheit, Datenschutz, Urheberrecht etc., die bisher nicht in dieser Form zu bearbeiten waren. Dieser erhebliche Mehraufwand zur Entwicklung von zeitgemäßen Sicherheitskonzepten und zur dauerhaften Gewährleistung von Datenschutz und Datensicherheit kann bei der Nutzung digitaler mobiler Endgeräte im Rahmen des Unterrichts mit dem vorhandenem Personal nicht geleistet werden.

Um die datenschutzkonforme und rechtssichere Umsetzung der Zusatzvereinbarung „Leihgeräte für Lehrkräfte“ zu ermöglichen, und damit digitales Lernen dauerhaft in einer sicheren IT-Umgebung möglich ist, wird eine hauptverantwortliche Stelle für das IT-Sicherheitsmanagement zur konzeptionellen Bearbeitung der komplexen und speziellen Fragestellungen und Themen im Bereich Datenschutz und Datensicherheit der schulgebundenen mobilen Endgeräte in Händen des Lehrpersonals sowie damit verbundener rechtlicher Fragestellungen benötigt. Für die Bearbeitung dieser neuen Anforderung ist eine Stelle „Sachbearbeiter*in IT- und Datensicherheit“ in Entgeltgruppe 12 TVöD erforderlich. Im Rahmen der Administratorenförderung im Jahr 2022 kann diese Stelle voraussichtlich zu 13 % refinanziert werden.

Die Lieferung und der physische Rollout von mobilen Leihgeräten für Lehrkräfte und deren Peripherie an den Schulen soll durch externe Dienstleister erfolgen. Die Konzeption von Rollout- und Betriebsszenarien für verschiedene schulische Anforderungen bezüglich mobiler Endgeräte und deren Peripherie in Händen von Lehrkräften, das Erstellen von Anforderungsprofilen und Leistungsverzeichnissen für schulartspezifisch spezialisierte Dienstleistungen in Zusammenhang mit mobilen Endgeräten und deren Peripherie als Grundlage für Ausschreibungen für Dienstleistungsverträge sowie die Koordination der externen Dienstleister muss durch eigenes Fachpersonal erfolgen, damit Rollout, Inbetriebnahme und laufender Support im Einklang mit den städtischen Supportstrukturen nachhaltig und wirtschaftlich umgesetzt und die technischen Gerätespezifikationen auf die pädagogischen Anforderungen an die Geräte abgestimmt sind. Um dieser Aufgabe gerecht zu werden ist eine Stelle „Sachbearbeiter*in Konzeption Notebooks + Peripherie“ in Entgeltgruppe 12 TVöD erforderlich. Im Rahmen der Administratorenförderung im Jahr 2022 kann diese Stelle voraussichtlich zu 64 % refinanziert werden. (Hinweis: In dem Stellenplananträgen vom Januar 2021 war diese Stelle bereits enthalten. Hier wurde von einer Förderfähigkeit im Umfang von 25% ausgegangen. Nach Veröffentlichung der „Bekanntmachung des Kultusministeriums zur Verwendung der Finanzhilfen des Bundes gemäß dem Zusatz zur Verwaltungsvereinbarung
DigitalPakt Schule 2019 bis 2024 („Leihgeräte für Lehrkräfte“)“ am 29.01.2021 wurde der Aufgabenzuschnitt dieser Stelle unter Berücksichtigung der nun vorliegenden genauen Rahmenbedingungen einer eingehenden erneuten Prüfung unter dem Aspekt der Förderfähigkeit aufgrund des Administratorenprogramms unterzogen. Hierdurch ergaben sich weitere förderfähige Teilaufgaben, welche zu der neuen Einschätzung in Höhe von 64% führten.)

Um dem steigenden Anrufaufkommen speziell im Zusammenhang mit vielen zusätzlichen mobilen Endgeräten in Händen von Lehrkräften gewachsen zu sein sowie um im Bereich des ServiceDesk spezialisierte Expertise für das mit dem Betrieb der mobilen Endgeräte verbundene operative Mobile Device Management für diese Gerätegruppe und den entsprechenden Anwendungen (Apps) bereitstellen zu können, sind drei Stellen als „Sachbearbeiter*in MDM-Manager*innen und ServiceDesk-Spezialist*innen“ in Entgeltgruppe 10 TVöD erforderlich. Davon ist eine Ermächtigung zur sofortigen Einstellung von Personal auf zwei Stellen erforderlich. Im Rahmen der Administratorenförderung im Jahr 2021 und 2022 können diese Stellen voraussichtlich zu 100% refinanziert werden.

Durch das Ausrollen von mobilen Endgeräten in Händen von Lehrkräften ist es zwingend notwendig, die Software zentral zu beschaffen und rechtskonform bereitzustellen. Hierzu müssen zentrale Prozesse geschaffen werden, welche auf Basis von Rahmenverträgen zur Beschaffung von Volumenlizenzen für Applikationen und Programmen bereitstehen, und die für die pädagogische Arbeit der Lehrkräfte zwingend erforderliche Flexibilität zur bedarfsgerechten Bereitstellung von Applikationen und Programmen ermöglichen. Hierzu ist bei jeder Anfrage eine Konsolidierung der bestehenden Lizenzen durchzuführen und der Life-Cycle-Zyklus des Bestandes zu prüfen. Eine Pflege des Lizenzmanagements mit der Möglichkeit einer Darstellung aller benutzten und bereitstehenden Verträge ist notwendig, um auch Lizenzprüfungen gewachsen zu sein. Für die Bearbeitung dieser neuen Anforderung ist eine halbe Stelle als „Sachbearbeiter*in Software- und Lizenzmanagement“ in Entgeltgruppe 11 TVöD erforderlich. Im Rahmen der Administratorenförderung im Jahr 2022 kann diese Stelle voraussichtlich zu 58 % refinanziert werden.

Durch die Beschaffung von Hard- und Software im Rahmen der Zusatzvereinbarung Leihgeräte für Lehrkräfte entsteht ein erheblicher Bedarf bei der Verausgabung der Fördermittel und in der Verwaltung des Rechnungswesens. Zusätzlich ist im Rahmen der Förderung eine Nachweispflicht über die förderrichtliniengemäße Verausgabung seitens der LHS Stuttgart nachzukommen. Dies bedeutet konkret, dass die Verausgabungen nachgewiesen und dargestellt werden müssen. Hierbei steht auch das Controlling seitens der Rechnungsbearbeitung im Fokus, um den Life-Cycle-Zyklus gewährleisten zu können. Kommt die Stadt der Nachweispflicht nicht korrekt nach, können der LHS Stuttgart Rückforderungen drohen. Für die Bearbeitung dieser neuen Anforderung ist eine 0,5 Stelle als „Sachbearbeiter*in Rechnungswesen“ in Besoldungsgruppe A 8 erforderlich. Im Rahmen der Administratorenförderung ist diese halbe Stelle voraussichtlich nicht förderbar.

Die im DHH 2020/2021 geschaffenen 11,0 Stellen für den DigitalPakt Schule und die 6,0 Stellen für das Corona-Sofortausstattungsprogramm „Leihgeräte für Schüler*Innen“ können nicht zur Erfüllung der durch die Zusatzvereinbarung „Leihgeräte für Lehrkräfte“ erforderlichen oben beschriebenen Tätigkeiten herangezogen werden, da diese Stellen mit der Erstellung und laufenden Fortschreibung von Medienentwicklungsplänen, der daraus resultierenden Vernetzungsplanung, der Entwicklung von auf die Medienentwicklungspläne abgestimmten Standards sowie der Umsetzung und des Gewährleistens des Betriebs der Leihgeräte für Schüler*Innen dauerhaft gebunden sind. Die Aufgabenwahrnehmung kann aufgrund von Förderfristen und der aktuellen Corona-Pandemie nicht verschoben werden.

Die Dringlichkeit des Förderprogramms Leihgeräte für Lehrkräfte bedingt eine schnellstmögliche Realisierung der Ausstattung der Lehrkräfte. Daher ist ein zusätzlicher Personalbedarf gegeben.


Zusätzlicher Personalbedarf zur Umsetzung des Ausstattungsprogramms „Leihgeräte für Lehrkräfte“:

StellenbezeichnungAufgabenEingruppierung/ Besoldung
1,0 VZK Sachbearbeiter*in IT- und Datensicherheit Entwicklung und Umsetzung von IT- Datensicherheitsstandards für den Einsatz von mobiler Endgeräte in Händen von Lehrkräften auf Basis u.a. der EU-DSGVO und der IT-Sicherheits-standards des BSIsEG 12 TVöD
1,0 VZK Sachbearbeiter*in Konzeption Notebooks + Peripherie Entwicklung von technischen Standards für Notebooks und deren Peripherie auf Grundlage pädagogischer Anforderungen und Entwicklungen

Entwicklung von Rollout- und Betriebskonzepten für verschiedene schulische Anforderungen bezüglich Notebooks und deren Peripherie

Erstellung von Anforderungsprofilen und Leistungsverzeichnissen für spezialisierte Dienstleistungen in Zusammenhang mit Notebooks und deren Peripherie deren als Grundlage für Ausschreibungen von Dienstleistungsverträgen

Koordination und Qualitätsmanagement beauftragter externer Dienstleister
EG 12 TVöD
3,0 VZK MDM-Manager*in und ServiceDesk-Spezialist*in Mobile Device Management Leihgeräte

First- und Second-Level-Support für die Lehrkräfte entsprechend der
Schul-IT-Strukturen

Beratung und Hilfestellung für die Beauftragten an den Schulen
EG 10 TVöD
0,5 VZK Sachbearbeiter*in Software- und LizenzmanagementStandardisierung von Anwendungssoftware für die mobilen Endgeräte für Lehrkräfte

Konzeptionierung, Beschaffung und Pflege des Lizenzmanagements

Erstellung von Anforderungsprofilen und Leistungsverzeichnissen für die spezifischen pädagogischen Anwendungen in Zusammenhang mit den Leihgeräten für Lehrkräfte für Ausschreibungen von Dienstleistungsverträgen
EG 11 TVöD
0,5 VZK Sachbearbeiter*in Rechnungswesen Verarbeitung der Rechnungen in Bezug auf die Zusatzvereinbarung Leihgeräte für Lehrkräfte

Pflege und Bereitstellung der Nachweise zur Verausgabung der Fördermittel Leihgeräte für Lehrkräfte

Führung des Controllings für die Mittel der Förderung
A 8

Angesichts der zwingenden und dringend notwendigen Ausstattung der Lehrerkräfte mit Endgeräten aufgrund der Corona-Pandemie und der Digitalisierung der Schulen sowie der bereitgestellten Fördermittel zur anteiligen Gegenfinanzierung ist es unerlässlich, die folgenden Personalbedarfe ab sofort zu decken:

· 2,0 VZK MDM-Manager*in und Service-Desk-Spezialist*in in EG 10 TVöD

Um qualifiziertes und geeignetes Personal für die oben aufgeführten 2 Bedarfe im Fachbereich „IT“ zu gewinnen, ist es zwingend notwendig, bereits jetzt unbefristete Arbeitsverträge zu bieten.

Die frühzeitige Personalbesetzung ist zur Aufgabenerfüllung und zur wirtschaftlichen Nutzung und Ausschöpfung der bewilligten Fördermittel unabdingbar.



Finanzielle Auswirkungen


Maßnahme (Sachaufwendungen)20212022Gesamt
Fördermittel DigitalPakt Schule „Leihgeräte für Lehrkräfte“ (THH 400, Kostengruppe 3141) 1.449.622 Euro0 EUR1.449.622 Euro
Beschaffung von digitalen Endgeräten einschl. Zubehör und Rollout (THH 400, Kostengruppe 44310) 1.449.622 EuroRestmittel1.449.622 Euro
Fördermittel DigitalPakt Schule „Leihgeräte für Lehrkräfte“ (THH 400, Kostengruppe 681) 1.449.622 Euro0 EUR1.449.622 Euro
Beschaffung von digitalen Endgeräten einschl. Zubehör und Rollout (THH 400, Kostengruppe 78302) 1.449.622 EuroRestmittel1.449.622 Euro

Die Fördermittel des Zusatzes zur Verwaltungsvereinbarung DigitalPakt Schule 2019 bis 2024 („Leihgeräte für Lehrkräfte“) werden für den Förderzweck (Anschaffung von schulgebundenen mobilen Endgeräten gemäß den Kriterien des Schulverwaltungsamts einschl. erforderlichen Zubehörs und Rollout) verwendet, da bislang seit Förderbeginn 22.02.2021 in Stuttgart noch keine entsprechenden Anschaffungen getätigt wurden.

Personalaufwendungen zur Umsetzung des Zusatzes zur Verwaltungsvereinbarung DigitalPakt Schule 2019 bis 2024 („Leihgeräte für Lehrkräfte“)

(Detaillierte Darstellung der Personalaufwendungen sowie der voraussichtlichen Förderungen aus der Zusatzvereinbarung „Administratorenprogramm“ im Rahmen des DigitalPakt Schule: siehe Anlage 4)

2021
2022
2023 ff.
Deckung durch
Administratorenförderung
Deckung durch LHS Stuttgart
Deckung durch Administratoren-förderung
Deckung durch LHS Stuttgart
Deckung durch LHS Stuttgart
Personalaufwendungen für insg. 2 Ermächtigungen (inkl. soweit möglich Gegenfinanzierung im Jahr 2021 durch das Förderprogramm zur Finanzierung von Administratoren)
141.400 Euro
-
-
-
-
Personalaufwendungen für insg. 6 Stellen (inkl. soweit möglich Gegenfinanzierung im Jahr 2022 durch das Förderprogramm zur Finanzierung von Administratoren)
-
-
301.093 Euro
160.057 Euro
461.150 Euro
In Bezug auf das Förderprogramm zur Finanzierung von Administratoren wird eine Deckung der Personalkosten in Höhe von voraussichtlich 442.493 € für die insgesamt sechs Stellen für den gesamten Förderzeitraum erwartet.



Beteiligte Stellen

Referate AKR und WFB

Vorliegende Anträge/Anfragen

Keine

Erledigte Anträge/Anfragen

Keine



Isabel Fezer
Bürgermeisterin


Anlagen

Anlage 1: Bekanntmachung des Kultusministeriums zur Verwendung der Finanzhilfen des
Bundes gemäß dem Zusatz zur Verwaltungsvereinbarung DigitalPakt Schule
2019 - 2024 ("Leihgeräte für Lehrkräfte") vom 29.01.2021
Anlage 2: Bekanntmachung des Kultusministeriums zur Verwendung der Finanzhilfen des
Bundes gemäß der Zusatz-Verwaltungsvereinbarung "Administration"
DigitalPakt Schule 2019 - 2024 vom 23.11.2020
Anlage 3: Schreiben des Kultusministeriums - Umsetzung der Zusatz-Vereinbarung
zum DigitalPakt Schule 2019 - 2024 (Leihgeräte für Lehrkräfte) vom 04.02.2021
Anlage 4: Personalbedarf


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