Freiräumliche und grünordnerische Planungsgrundsätze | Wett-bewerb | Stbl. Vertrag | B-Plan |
III. Bereitstellung und Qualifizierung der Freiflächen im Quartier
Zielstellungen und Umsetzungsmöglichkeiten:
a) Entwicklung lebendiger Wohnumfelder und „grüner Kerne“
§ Differenzierung von öffentlichen und privaten Räumen (in halböffentlich/halbprivat)
§ Zusammenhängende, für Bewohner zugängliche und nachbarschaftswirksame Grün- und Spielflächen im Quartier (Öffentliche Grünflächen im Quartier 8-15 qm je Einwohner, möglichst zusammenhängend; öffentliche Spielflächen im Quartier 2-4 qm je Einwohner)
§ Flächen schonende Unterbringung von Nebenanlagen durch Integration ins Hauptgebäude oder zusammengefasst an einem Standort auf dem Grundstück
§ Anlage von Stellplätzen unterirdisch oder in Gebäuden
b) Grünausstattung erhalten und gewährleisten
§ Sicherung des Baumbestandes, Beachtung und Einbeziehung des Baumbestandes in die planerische Konzeption
§ Bei Baumneupflanzungen: heimisch, standortgerecht in hitze- und trockenresistenten Sorten
§ Tiefgaragen und andere unterirdische Gebäudeteile mit einer Substratschicht von mind. 100 cm zur Bepflanzung
§ Extensive Dachbegrünung: Aufbau mind. 12 cm Substratstärke, heimische Saatgut- und Sprossenmischungen
§ Pflanzgröße für Bäume Stammumfang mind. 20/25
§ Baumbeete für Bäume mit durchwurzelbaren Substraten mind. 12 qm mit Erdanschluss
c) Nutzung der Freiflächen für Wassermanagement
§ Brauchwassernutzung auf den Grundstücken und Versickerung überschüssigen Niederschlagswassers in begrünten Flächen und Mulden im Vorhabengebiet (Vorgabe Erschließungsplanung)
d) Ausgleich und Ersatz (Eingriffsregelung gemäß § 1a BauGB):
§ Naturschutzrechtliche Kompensation und Artenschutzmaßnahmen möglichst im Gebiet
§ Bei Verlusten von unter die Baumschutzsatzung fallenden Gehölzen und sonstigen wertvollen Bäumen: Vorhaben nahe Ersatzpflanzungen 2:1 | X
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IV. Beitrag zur Straßenraumgestaltung und zu gemeinschaftliche
Freianlagen (bei höherer städtebaulicher Dichte)
§ Konsequente Begrünung von Straßenflächen, Plätzen und
Parkierungsflächen mittels großkroniger Laubbäume
§ Pflanzung eines großkronigen Straßenbaumes je fünf Parkplätze
§ Pflanzabstände bei Pflanzungen von Straßenbäumen im Straßenraum: 10-15 m
§ Stellplätze, Hofflächen, Nebenwege nur in Teil versiegelnder und nach Möglichkeit begrünbarer Bauweise
V. Gebäudebezogene Begrünung
§ Intensive oder extensive Begrünung von Flachdächern und schwach geneigter Dächer bis 30°
§ Intensive Begrünung von Tiefgaragen als Grünflächen
§ Konsequente Begrünung von Fassaden und Pergolen mittels Kletter- und Rankpflanzen
§ Solaranlagen oder sonstige technische Aufbauten nur in Verbindung mit extensiver Dachbegrünung | X
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Energetisch und klimarelevante Planungsgrundsätze | Wett-bewerb | Stbl. Vertrag | B-Plan |
VI. Klimawirksame Optimierung von Baukörpern und Dächern
Zielstellungen und Umsetzung:
a) Gebäudestellung und Gebäudekubatur
§ Höhe und Ausrichtung von Baukörpern unter Berücksichtigung solarer (Besonnung und Verschattung) und klimatischer Gesichtspunkte (Kaltluftströmungen)
§ Möglichst günstiges A/V-Verhältnis (Oberfläche/Volumen-Verhältnis)
b) Dämmung und Energieeinsparung
§ Energiestandards entsprechend den fortgeschriebenen Beschlüssen des Gemeinderates (EnEV 2009 – 30% / KfW-Effizienzhaus 70)
§ Nachweis über besondere Lösungen (Verwendung von Baumaterialien aus nachwachsenden Rohstoffen, elektrosmoggeschützte Räume etc.)
VII. Einsatz regenerativer Energien
(z.B. i. S. d. Erneuerbare-Wärme-Gesetz Baden-Württemberg)
§ Bei der Errichtung eines Vorhabens sind 20 % des Wärmebedarfs durch erneuerbare Energien zu decken (z.B. durch Anlagen der Solarthermie auf Flachdächern oder südexponierten Dachseiten). | X
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