Protokoll: Gemeinderat der Landeshauptstadt StuttgartNiederschrift Nr.
TOP:
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VerhandlungDrucksache:
503/2023 Neufassung
GZ:
WFB/T
Sitzungstermin: 26.10.2023
Sitzungsart: öffentlich
Vorsitz: OB Dr. Nopper
Berichterstattung:
Protokollführung: Frau Faßnacht th
Betreff: Errichtung von Flüchtlingsunterkünften
1. Erhöhung der Platzkapazitäten bestehender
Modulbaustandorte
2. Neue Modulbaustandorte
3. Neue Standorte in Containerbauweise
- Vertagung -

Vorgang: Verwaltungsausschuss vom 19.07.2023, öffentlich, Nr. 412
Ausschuss für Wirtschaft u. Wohnen vom 21.07.2023, öffentlich, Nr. 143
Ausschuss für Stadtentwicklung u. Technik v. 25.07.2023, öffentlich, Nr. 359
jeweiliges Ergebnis: mehrheitliche Zustimmung

Gemeinderat vom 26.07.2023, öffentlich, Nr. 204
Ergebnis: mehrheitliche Zustimmung, Zurückstellung von Beschlussziffer 2 a, Standort Neuwirtshaus

Beratungsunterlage ist die Vorlage des Referats Wirtschaft, Finanzen und Beteiligungen und des Technischen Referats vom 06.07.2023, GRDrs 503/2023 (Neufassung), mit folgendem

Beschlussantrag:

1.a Den in der Begründung dargestellten Maßnahmen zur Erhöhung der Platzkapazitäten für die mit GRDrs 797/2022 beschlossenen Modulbaustandorte wird zugestimmt. Dadurch ergeben sich folgende neue Sollplätze für Geflüchtete:

Hedelfingen Amstetter Straße 124 Unterkunftsplätze

Plieningen In den Entenäckern 156 Unterkunftsplätze

1.b Den neuen Gesamtkosten für die unter Ziffer 1.a aufgeführten Modulbauten inklusive Vergütung der SWSG, Planungsmittel und Erschließung von rd. 19,47 Mio. EUR wird zugestimmt. Hinzu kommen Ausstattungskosten in Höhe von insgesamt ca. 0,45 Mio. EUR. Insgesamt ist mit einem Finanzierungsmittelbedarf für die unter Ziff. 1a. aufgeführten Modulbauten in Höhe von rd. 19,92 Mio. EUR zu rechnen.

1.c Die zusätzlichen Baukosten für die unter Ziffer 1a aufgeführten Modulbauten in Höhe von 5,33 Mio. EUR brutto werden im Haushaltsjahr 2023 im Teilfinanzhaushalt 230 - Liegenschaftsamt, Projekt-Nr. 7.233128 - Flüchtlingsunterkünfte in Modulbauweise, Ausz.Gr. 7871 - Hochbaumaßnahmen, gedeckt.

Die zusätzlichen Ausstattungskosten in Höhe von 0,15 Mio. EUR werden im Teilergebnishaushalt 500 - Sozialamt, Amtsbereich 5003140 - Soziale Einrichtungen, Schlüsselprodukt 1.31.40.01.10.00-500 - Flüchtlingsunterkünfte, Kontengruppe 420 - Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen sowie im Teilfinanzhaushalt 500 - Sozialamt, Projekt-Nr. 7.509314 - Sonstige Investitionen Soziale Einrichtungen 50, Ausz.Gr. 78302 - Erwerb von beweglichem Sachvermögen gedeckt.

2.a Der Errichtung weiterer Wohnmodule zur Schaffung von bis zu 540 Sollplätzen für Geflüchtete in Modulbauweise an folgenden drei Standorten wird zugestimmt:

Nord Parlerstraße 184 Unterkunftsplätze

Ost Schwanenplatz 108 Unterkunftsplätze

Zuffenhausen Sport-/Tennenplatz Neuwirtshaus 248 Unterkunftsplätze

2.b Die bestehende Vereinbarung mit der Stuttgarter Wohnungs- und Städtebaugesellschaft mbH (SWSG) zur Errichtung von Modulbauten wird hinsichtlich der neuen Standorte ergänzt

Auf einen gesonderten Vorprojekt-, Projekt- und Baubeschluss wird verzichtet.

2.c Den Gesamtkosten für die unter Ziffer 2.a aufgeführten Modulbauten (insgesamt 140 Stück) inklusive Vergütung der SWSG, Planungsmittel und Erschließung von rd. 38,37 Mio. EUR wird zugestimmt. Hinzu kommen Ausstattungskosten in Höhe von insgesamt ca. 0,85 Mio. EUR. Insgesamt ist mit einem Finanzierungsmittelbedarf in Höhe von rd. 39,22 Mio. EUR zu rechnen.

2.d Die Baukosten in Höhe von 38,37 Mio. EUR brutto werden im Haushaltsjahr 2024 im Teilfinanzhaushalt 230 - Liegenschaftsamt, Projekt-Nr. 7.233128 - Flüchtlingsunterkünfte in Modularbauweise, Ausz.Gr. 7871 - Hochbaumaßnahmen, gedeckt.

3.a Der Errichtung einer Containeranlage zur Schaffung von bis zu 162 Sollplätzen für Geflüchtete zur Unterbringung von geflüchteten Menschen auf dem Grundstück Wolframstraße 26-28 in Stuttgart-Nord, auf Grundlage der Darstellung in Anlage 2 wird zugestimmt.

3.b Den Gesamtkosten für die unter Ziffer 3.a aufgeführten Containerbauten (insgesamt 140 Stück) inklusive Planungsmittel und Erschließung von rd. 4,45 Mio. EUR wird zugestimmt. Hinzu kommen Ausstattungskosten in Höhe von insgesamt ca. 0,155 Mio. EUR. Insgesamt ist mit einem Finanzierungsmittelbedarf in Höhe von rd. 4,605 Mio. EUR zu rechnen.

3.c Die Baukosten in Höhe von 4,45 Mio. EUR brutto werden im Haushaltsjahr 2024 im Teilfinanzhaushalt 230 - Liegenschaftsamt, Projekt-Nr. 7.233128 - Flüchtlingsunterkünfte in Modulbauweise, Ausz.Gr. 7871 - Hochbaumaßnahmen.

3.d Das Hochbauamt wird ermächtigt, alle erforderlichen Planungs- und Bauleistungen zu beauftragen. Die Ausschreibung erfolgt systemoffen und die Bauausführung wird überwiegend aus einer Hand (Generalübernehmer) erfolgen. Soweit die Kostenobergrenze aus Beschlussziffer 3.c eingehalten wird, wird aus Dringlichkeitsgründen auf den Projektbeschluss und den Baubeschluss verzichtet.

4.a Der Errichtung einer Containeranlage zur Schaffung von bis zu 142 Sollplätzen für Geflüchtete auf dem Grundstück Flst. 3943/1, Leobener Straße in Stuttgart-Feuerbach, auf Grundlage der Darstellung in Anlage 3 wird zugestimmt.

4.b Den Gesamtkosten für die unter Ziffer 4.a aufgeführten Containerbauten inklusive Planungsmittel und Erschließung von rd. 1,107 Mio. EUR wird zugestimmt. Hinzu kommen Ausstattungskosten in Höhe von insgesamt ca. 0,14 Mio. EUR. Insgesamt ist mit einem Finanzierungsmittelbedarf in Höhe von rd. 1,247 Mio. EUR zu rechnen.

4.c Die Baukosten in Höhe von 1,107 Mio. EUR brutto werden im Haushaltsjahr 2024 im Teilfinanzhaushalt 230 - Liegenschaftsamt, Projekt-Nr. 7.233128 - Flüchtlingsunterkünfte in Modulbauweise, Ausz.Gr. 7871 - Hochbaumaßnahmen.

5. Die Verwaltung wird aufgrund der Unabweisbarkeit der Maßnahme ermächtigt die notwendigen Verpflichtungen einzugehen.


Dieser Tagesordnungspunkt wird gemäß einer Absprache im Ältestenrat vertagt auf die Sitzung des Gemeinderats am 30.11.2023.

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