Landeshauptstadt Stuttgart
Oberbürgermeister
Gz:
0330-06
GRDrs
4/2024
Stuttgart,
01/12/2024
Nachrücken von Frau Andrea Unsöld (CDU) in den Gemeinderat der Landeshauptstadt Stuttgart
Beschlußvorlage
Vorlage an
zur
Sitzungsart
Sitzungstermin
Verwaltungsausschuss
Gemeinderat
Vorberatung
Beschlussfassung
öffentlich
öffentlich
31.01.2024
01.02.2024
Beschlußantrag:
Der Gemeinderat stellt fest, dass dem Eintritt von Frau Andrea Unsöld in den Gemeinderat der Landeshauptstadt Stuttgart keine Hinderungsgründe entgegenstehen.
Begründung:
Nach dem Ergebnis der Kommunalwahl vom 26. Mai 2019 ist Frau Andrea Unsöld die nächste Ersatzperson des Wahlvorschlags der Christlich Demokratischen Union (CDU). Sie rückt daher gemäß § 31 Abs. 2 Satz 1 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) für den mit Ablauf des 31. Januars 2024 ausgeschiedenen Stadtrat Fritz Currle (vgl. GRDrs 3/2024) mit Wirkung vom 1. Februar 2024 in den Gemeinderat nach.
Frau Andrea Unsöld hat erklärt, dass sie die Wahl in den Gemeinderat annimmt, die Voraussetzung zur Wählbarkeit gemäß § 28 GemO erfüllt und bei ihr keine Hinderungsgründe für den Eintritt in den Gemeinderat nach § 29 Abs. 1 GemO vorliegen.
Der Gemeinderat hat gemäß § 29 Abs. 5 GemO festzustellen, dass bei Frau Andrea Unsöld keine Hinderungsgründe vorliegen.
Finanzielle Auswirkungen
keine
Beteiligte Stellen
nicht erforderlich
Vorliegende Anträge/Anfragen
keine
Erledigte Anträge/Anfragen
keine
Dr. Frank Nopper
Oberbürgermeister
Anlagen
-
<Anlagen>
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