Protokoll:
Gemeinderat
der Landeshauptstadt Stuttgart
Niederschrift Nr.
TOP:
276
25
Verhandlung
Drucksache:
859/2019
GZ:
SWU
Sitzungstermin:
17.10.2019
Sitzungsart:
öffentlich
Vorsitz:
OB Kuhn
Berichterstattung:
-
Protokollführung:
Frau Sabbagh
pö
Betreff:
BPlan mit Satzung ü. örtl. Bauvorschriften
Keltersiedlung (Zu 258) im Stadtbez. Zuffenhausen
- Satzungsbeschluss gemäß § 10 BauGB und § 74 LBO
mit Anregungen gem. § 3 (2) BauGB
- BPlan der Innenentwicklung gem. § 13a BauGB
Vorgang: Ausschuss für Stadtentwicklung und Technik vom 24.09.2019, öffentl., Nr. 15
Ergebnis: mehrheitliche Zustimmung bei 2 Gegenstimmen
Gemeinderat vom 26.09.2019, öffentlich, Nr. 246
Ergebnis: mehrheitliche Beschlussfassung bei 4 Gegenstimmen und 2 Enthaltungen
Beratungsunterlage ist die Vorlage des Referats Städtebau, Wohnen und Umwelt vom 05.09.2019, GRDrs 859/2019, mit folgendem
Beschlussantrag:
Der Bebauungsplan mit Satzung über örtliche Bauvorschriften Keltersiedlung (Zu 258) im Stadtbezirk Zuffenhausen wird in der Fassung vom 12.11.2018 / 27.03.2019 nach § 10 BauGB und § 74 LBO als Satzung beschlossen. Es gilt die Begründung gemäß § 9 Abs. 8 BauGB zum Bebauungsplan vom 12.11.2018 / 27.03.2019.
Der Geltungsbereich ist im Kartenausschnitt auf dem Deckblatt der Begründung dargestellt.
Die Anregungen der Bürger, die während der öffentlichen Auslegung eingingen, konnten nicht berücksichtigt werden.
Der Flächennutzungsplan wird im Wege der Berichtigung angepasst.
Pläne zu der im Betreff genannten Angelegenheit sind im Sitzungssaal ausgehängt.
StR Adler (Die FrAKTION LINKE SÖS PIRATEN Tierschutzpartei) nimmt wegen Befangenheit im Sinne von § 18 GemO an der Beratung und Abstimmung dieses Tagesordnungspunktes nicht teil.
OB
Kuhn
weist darauf hin, dass er gegen den am 26.09.2019 gefassten Beschluss Widerspruch eingelegt habe. Die detaillierte Begründung ist im dem Protokoll beiliegenden Schreiben dargelegt. Der Beschluss müsse nun erneut gefasst werden.
Er stellt fest:
Der Gemeinderat
beschließt
ohne Aussprache bei 6 Enthaltungen einstimmig
wie beantragt.
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