Protokoll: Gemeinderat der Landeshauptstadt StuttgartNiederschrift Nr.
TOP:
185
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VerhandlungDrucksache:
110/2021
GZ:
JB
Sitzungstermin: 15.07.2021
Sitzungsart: öffentlich
Vorsitz: OB Dr. Nopper
Berichterstattung:-
Protokollführung: Frau Faßnacht
Betreff: DigitalPakt Schule: Auswirkungen auf den Haushalt der Landeshauptstadt Stuttgart

Vorgang: Verwaltungsausschuss vom 14.07.2021, öffentlich, Nr. 272
Ergebnis: einmütige Zustimmung mit folgender Änderung in Beschlussantragsziffer 6:

Beratungsunterlage ist die Vorlage des Referats Jugend und Bildung vom 09.07.2021, GRDrs 10/2021, mit folgendem

Beschlussantrag:

1. Das Schulverwaltungsamt wird damit beauftragt, die Fördermittel in Höhe von bis zu 30,6 Mio. EUR (80 %) zur Verbesserung der digitalen Infrastruktur und Ausstattung der Stuttgarter Schulen abzurufen. Die Verteilung erfolgt auf Basis einer übergeordneten Planung unter Berücksichtigung spezifischer Anforderungen der Schulen auf Grundlage der Medienentwicklungspläne. Die Erträge im Ergebnishaushalt (Amtsbereiche 4002110,4002120 und 4002130; Kontengruppe 31400) und im Finanzhaushalt (7.409999 - Sonstige Investitionen, Kontengruppe 681) in Höhe von 30.629.300 € werden nach Eingang der Fördermittel dem THH 400 zur Verfügung gestellt.
2. Von dem für die Förderung notwendigen Eigenanteil (20 %) in Höhe von rd. 7,657 Mio. EUR wird Kenntnis genommen.

3. Die Aufwendungen im Ergebnishaushalt (Amtsbereiche 4002110,4002120 und 4002130; Kontengruppe 42210) und im Finanzhaushalt (7.409999 - Sonstige Investitionen, Kontengruppe 78302) im Teilhaushalt 400 - Schulverwaltungsamt in Höhe von 38.286.600 EUR werden vom Schulverwaltungsamt entsprechend den planmäßigen Aufwendungen pro Haushaltsjahr zum Doppelhaushalt 2022/2023 angemeldet.

4. Die Aufwendungen im Jahr 2021 werden im Teilhaushalt 400 - Schulverwaltungsamt, Amtsbereich 4002110,4002120 und 4002130, Kontengruppe 42210 entsprechend der Darstellung unter dem Punkt Finanzielle Auswirkungen gedeckt.

5. Der Zentrale Einkauf des Haupt- und Personalamtes wird beauftragt, alle notwendigen Ausschreibungen zur Hard- und Software- sowie Dienstleistungsbeschaffung durchzuführen.

6. Um die notwendige Infrastruktur für die Digitalisierung der Schulen innerhalb der Zeitschiene des DigitalPakts zu schaffen, entsteht im Schulverwaltungsamt ein zusätzlicher Personalbedarf von insg. 3 Stellen:



OB Dr. Nopper stellt fest:

Der Gemeinderat beschließt ohne Aussprache einstimmig den Beschlussantrag in der geänderten Fassung des VA.
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