Protokoll:
Gemeinderat
der Landeshauptstadt Stuttgart
Niederschrift Nr.
TOP:
185
13
Verhandlung
Drucksache:
110/2021
GZ:
JB
Sitzungstermin:
15.07.2021
Sitzungsart:
öffentlich
Vorsitz:
OB Dr. Nopper
Berichterstattung:
-
Protokollführung:
Frau Faßnacht
pö
Betreff:
DigitalPakt Schule: Auswirkungen auf den Haushalt der Landeshauptstadt Stuttgart
Vorgang: Verwaltungsausschuss vom 14.07.2021, öffentlich, Nr. 272
Ergebnis: einmütige Zustimmung mit folgender Änderung in Beschlussantragsziffer 6:
- Der letzte Absatz dieser Beschlussantragsziffer wird gestrichen.
- Der Satz "Von dem zusätzlichen Personalbedarf wird Kenntnis genommen" wird durch den Satz
"Der zusätzliche Personalbedarf ist von der Verwaltung im Stellenplan für 2022/2023 zu veranschlagen"
ersetzt.
Beratungsunterlage ist die Vorlage des Referats Jugend und Bildung vom 09.07.2021, GRDrs 10/2021, mit folgendem
Beschlussantrag:
1. Das Schulverwaltungsamt wird damit beauftragt, die Fördermittel in Höhe von bis zu 30,6 Mio. EUR (80 %) zur Verbesserung der digitalen Infrastruktur und Ausstattung der Stuttgarter Schulen abzurufen. Die Verteilung erfolgt auf Basis einer übergeordneten Planung unter Berücksichtigung spezifischer Anforderungen der Schulen auf Grundlage der Medienentwicklungspläne. Die Erträge im Ergebnishaushalt (Amtsbereiche 4002110,4002120 und 4002130; Kontengruppe 31400) und im Finanzhaushalt (7.409999 - Sonstige Investitionen, Kontengruppe 681) in Höhe von 30.629.300 € werden nach Eingang der Fördermittel dem THH 400 zur Verfügung gestellt.
2. Von dem für die Förderung notwendigen Eigenanteil (20 %) in Höhe von rd. 7,657 Mio. EUR wird Kenntnis genommen.
3. Die Aufwendungen im Ergebnishaushalt (Amtsbereiche 4002110,4002120 und 4002130; Kontengruppe 42210) und im Finanzhaushalt (7.409999 - Sonstige Investitionen, Kontengruppe 78302) im Teilhaushalt 400 - Schulverwaltungsamt in Höhe von 38.286.600 EUR werden vom Schulverwaltungsamt entsprechend den planmäßigen Aufwendungen pro Haushaltsjahr zum Doppelhaushalt 2022/2023 angemeldet.
4. Die Aufwendungen im Jahr 2021 werden im Teilhaushalt 400 - Schulverwaltungsamt, Amtsbereich 4002110,4002120 und 4002130, Kontengruppe 42210 entsprechend der Darstellung unter dem Punkt Finanzielle Auswirkungen gedeckt.
5. Der Zentrale Einkauf des Haupt- und Personalamtes wird beauftragt, alle notwendigen Ausschreibungen zur Hard- und Software- sowie Dienstleistungsbeschaffung durchzuführen.
6. Um die notwendige Infrastruktur für die Digitalisierung der Schulen innerhalb der Zeitschiene des DigitalPakts zu schaffen, entsteht im Schulverwaltungsamt ein zusätzlicher Personalbedarf von insg. 3 Stellen:
- 2 VZK Techniker*in ELT Digitalisierung in EG 9b TVöD
für die Dauer des DigitalPakts (KW-Vermerk 01/2025)
- 1 VZK Planungsingenieur*in WLAN-Lösungen in EG 12 TVöD
für die Dauer des DigitalPakts (KW-Vermerk 01/2025)
Von dem zusätzlichen Personalbedarf wird Kenntnis genommen.
Die Entscheidung über die Stellenschaffungen ist im Rahmen des Stellenplanverfahrens 2022/2023 zu treffen. In welchem Maß dem Personalmehrbedarf Rechnung getragen werden kann, wird unter Berücksichtigung des finanziellen Gesamtrahmens für Stellenschaffungen sowie der Priorisierung aller anerkannten Stellenmehrbedarfe entschieden.
OB
Dr. Nopper
stellt fest:
Der Gemeinderat
beschließt
ohne Aussprache einstimmig den Beschlussantrag in der geänderten Fassung des VA.
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