Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Allgemeine Verwaltung und Krankenhäuser
Gz: AK 5200-03
GRDrs 313/2012
Stuttgart,
04/30/2012



Klinikum Stuttgart
Änderung der Satzung über die Verwaltung der Betreuungsplätze des Klinikums Stuttgart




Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Krankenhausausschuss
Gemeinderat
Vorberatung
Beschlussfassung
nicht öffentlich
öffentlich
11.05.2012
24.05.2012



Beschlußantrag:

Die Satzung über die Verwaltung der Betreuungsplätze des Klinikums Stuttgart vom 19.07.2007 (Amtsblatt Nr. 32/33 vom 09.08.2007) wird gemäß Anlage 1 geändert.


Begründung:


Die Satzung über die Verwaltung der Betreuungsplätze des Klinikums Stuttgart regelt die Nutzung der vom Klinikum Stuttgart verwalteten Betreuungsplätze in Betreuten Wohngemeinschaften oder im Betreuten Einzelwohnen. Zielgruppe sind seelisch behinderte Menschen, die nicht mehr einer stationären Betreuung in einem psychiatrischen Krankenhaus, einer Fachklinik oder einem Wohnheim bedürfen, aber nicht in der Lage sind, ohne ambulante sozialpädagogische Betreuung alleine oder im Haushalt mit Angehörigen zu wohnen.

Die Nutzungsgebühren wurden zuletzt im Jahr 2007 an die allgemeine Kostenentwicklung angepasst (GRDrs 362/2007). Insbesondere auf Grund der zwischenzeitlich erheblich gestiegenen Betriebskosten und hier insbesondere der Energiekosten sowie der hohen Mieten auf dem Wohnungsmarkt für neu hinzu gekommene Wohneinheiten sind die Nutzungsgebühren nicht mehr kostendeckend.

Es ist daher beabsichtigt, die Nutzungsgebühren wie folgt anzupassen:

· Wohnungen mit einfacher Ausstattung und Lage
von bisher 11,64 € neu auf 12,29 €

· Wohnungen mit mittlerer Ausstattung und Lage
von bisher 11,97 € neu auf 12,89 €

· Wohnungen mit guter Ausstattung und Lage
von bisher 12,46 € neu auf 15,39 €


Des Weiteren wurde die Anlage an die zwischenzeitlich nachfragebedingte erhebliche Erhöhung der Zahl der zur Verfügung gestellten Wohneinheiten angepasst.

Neu in die Anlage wurde aufgenommen, dass sich im Fall eines Anschlusses an ein Breitbandbandkabelnetz das Nutzungsentgelt um die anteiligen Grundgebühren erhöht.

Die Satzung mit der geänderten Anlage ist dieser Vorlage angefügt.


Finanzielle Auswirkungen

Durch die Anpassung der Nutzungsgebühren ist eine kostendeckende Verwaltung der Wohneinheiten möglich.


Beteiligte Stellen

Das Referat R hat die Vorlage mitgezeichnet.




Werner Wölfle
Bürgermeister


Anlagen

Anlage 1: Satzungsänderung mit geänderter Anlage der Nutzungsgebühren
Anlage 2: Kalkulation der Nutzungsgebühren


Satzung zur Änderung der Satzung
über die Verwaltung der Betreuungsplätze des Klinikums Stuttgart


Der Gemeinderat der Landeshauptstadt Stuttgart hat auf Grund von § 4 der Gemeindeordnung und der §§ 2 und 13 des Kommunalabgabengesetzes Baden-Württemberg am ............... folgende Satzung beschlossen:
§ 1

Die Anlage zur Satzung über die Verwaltung der Betreuungsplätze des Klinikums Stuttgart vom 19.07.2007 (Amtsblatt Nr. 32/33 vom 09.08.2007) erhält folgende Fassung:
„Anlage

zur Satzung über die Verwaltung der
Betreuungsplätze des Klinikums Stuttgart

Nutzungsgebühren

- Stand April 2012 -



1. Als Nutzungsgebühren (inklusive Betriebskosten, ggfls. zzgl. anteiliger Grundgebühr für Breitbandanschluss) nach § 3 der Satzung werden pro Wohnung und Monat erhoben für Wohnungen


2. Bei betreuten Wohngemeinschaften werden die gemeinsam genutzten Flächen
entsprechend der Zahl der Wohnplätze aufgeteilt.

3. Die einzelnen Wohnungen werden folgenden Kategorien zugeordnet:


Wohnung-Nr.
Ausstattung + Lage
1aeinfach
1beinfach
2aeinfach
2beinfach
102einfach
103einfach
105-2.OG reeinfach
106-1.OG lieinfach
107-2.OG reeinfach
108- 2.OG lieinfach
Wohnung-Nr.
Ausstattung + Lage
109 -1.OG lieinfach
110 -EG lieinfach
111-1.OG reeinfach
112- 2.OG lieinfach
114- 1.OG lieinfach

Wohnung-Nr.
Ausstattung + Lage
10bmittel
10cmittel
3amittel
3bmittel
3cmittel
5amittel
5bmittel
5cmittel
8amittel
8bmittel
12amittel
12bmittel
6amittel
6bmittel
7amittel
7bmittel
9amittel
9bmittel
32amittel
32bmittel
33amittel
33bmittel
115mittel
116/1 EG limittel
116/2 OG neumittel
116/3 EG re neumittel
117-EGmittel
118-1.OGmittel
119-2.OGmittel
120-DGmittel
121mittel
122 neumittel
123 neumittel
Wohnung-Nr.
Ausstattung + Lage
11agut
11bgut
11cgut
11dgut
13 a neugut
13 b neugut
13 c neugut
14 a neugut
14 b neugut
14 c neugut
15 a neugut
Wohnung-Nr.
Ausstattung + Lage
15 b neugut
16/ 1 neugut
16/ 2 neugut
16/ 3 neugut


§ 2

Diese Satzung tritt am Tag nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.



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Anlage 2_Kalkulation zur Satzungsänderung 2012.xlsAnlage 2_Kalkulation zur Satzungsänderung 2012.xls