Protokoll: Gemeinderat der Landeshauptstadt StuttgartNiederschrift Nr.
TOP:
184/E
5
Ergebnis der BeratungDrucksache:
532/2017
GZ:
SI
Sitzungstermin: 28.09.2017
Sitzungsart: öffentlich
Vorsitz: OB Kuhn
Berichterstattung:-
Protokollführung: Frau Sabbagh fr
Betreff: Pakt für Integration - Umsetzung bei der Landeshauptstadt Stuttgart und ergänzende Maßnahmen in den Jahren 2018/2019

Vorgang: Jugendhilfeausschuss vom 18.09.2017, öffentlich, Nr. 86

Ergebnis: einmütige Zustimmung

Sozial- und Gesundheitsausschuss vom 25.09.2017, öffentlich, Nr. 131

Ergebnis: einmütige Zustimmung zu einer ergänzten Beschlussantragsziffer 5, mehrheitliche Zustimmung zu einer veränderten Beschlussantragsziffer 12, Verweisung der Themen kw-Vermerke bei den Beschlussantragsziffern 8 und 13 in den Verwaltungsausschuss

Verwaltungsausschuss vom 27.09.2017, öffentlich, Nr. 363

Ergebnis: mehrheitliche Zustimmung zum modifizierten Beschlussantrag (siehe Beschluss dieses Protokolls)


Beratungsunterlage ist die Vorlage des Referats Soziales und gesellschaftliche Integration vom 06.09.2017, GRDrs 532/2017, mit folgendem

Beschlussantrag:

1. Die Landeshauptstadt Stuttgart beteiligt sich am Pakt für Integration entsprechend der Konzeption des Landes Baden-Württemberg, die zwischen dem Land und den kommunalen Spitzenverbänden (u. a. mit Unterstützung der Landeshauptstadt Stuttgart) vereinbart worden ist - s. Anlage 1. Der Pakt für Integration hat eine Laufzeit von 2 Jahren.

2. Die Landeshauptstadt Stuttgart nimmt für den Zeitraum 01.01.2018 bis 31.12.2019 die Zuweisungen für alle Bausteine (ohne Ausbildungsvorbereitung(AV)dual-Begleiter/-innen und ohne Jugendberufshelfer/-innen) aus dem Pakt für Integration in Anspruch.

3. Die Umsetzung des Pakts für Integration/Modul 1 Integrationsmanagement mit den vom Land zur Verfügung gestellten Fördermitteln, voraussichtlich 3.164.560 EUR p. a., wird an die in der Landeshauptstadt Stuttgart in der Flüchtlingsbetreuung seit vielen Jahren tätigen Träger der Wohlfahrtspflege Stuttgart übertragen. Das Sozialamt wird ermächtigt, bei Bedarf den Kreis der antrags-berechtigten Zuwendungsnehmer zu erweitern.

4. Mit den vom Land Baden-Württemberg im Pakt für Integration/Modul 1 Integrationsmanagement zur Verfügung gestellten Mitteln werden bei den Trägern der Wohlfahrtspflege Stuttgart bis zu 49,4 Fachkraftstellen im o. g. Zeitraum finanziert. Die Finanzierung der Fachkraftstellen wird im Zuwendungsverfahren abgewickelt.

5. Es gelten die Zuwendungsrichtlinien der Landeshauptstadt Stuttgart für die Förderung der sozialen Betreuung der Geflüchteten in der Anschlussunterbringung oder im privaten Wohnraum im Rahmen des Integrationsmanagements (s. Anlage 2) in Verbindung mit den Allgemeinen Nebenbestimmungen und den Verwaltungsvorschriften des Landes Baden-Württemberg.

6. Das vom Land im Rahmen des Pakts für Integration konzeptionierte Integrationsmanagement ersetzt die bislang als freiwillige Leistung der Landeshauptstadt Stuttgart geförderte soziale Betreuung in der Anschlussunterbringung. Für die Dauer des Pakts für Integration wird die bisherige Förderung der sozialen Betreuung von Personen in der Anschlussunterbringung zur Vermeidung von Doppelstrukturen ausgesetzt.

7. Die Fachverwaltung bringt spätestens im ersten Halbjahr 2019 einen Bericht sowie einen Beschlussantrag zur weiteren Förderung des Integrationsmanagements bzw. der sozialen Betreuung in der Anschlussunterbringung für den Zeitraum ab 01.01.2020 ein.

8. Über die Inanspruchnahme der vom Land im Pakt für Integration/Modul 2 Übergang Schule und Beruf zur Verfügung gestellten Mittel wird im Rahmen der kommenden Haushaltsplanberatungen 2018/2019 im Zusammenhang mit der vom Referat Jugend und Bildung vorgeschlagenen Schaffung von zusätzlichen 13 Stellen für die Sozialarbeit an Schulen (s. GRDrs 322/2017 "Sozialarbeit an Stuttgarter Schulen - Sachstand und Entwicklungsbedarf") entschieden.

9. Die Zuwendungen des Landes Baden-Württemberg aus dem Pakt für
Integration/Modul 3 Spracherwerb - VwV Deutsch für Flüchtlinge
mit voraussichtlich 114.000 EUR p. a. werden im Rahmen des Landesprogramms VwV Deutsch für Flüchtlinge zur anteiligen Finanzierung weiterer städtischer Deutschkurse verwendet.

10. Die Zuwendungen des Landes Baden-Württemberg aus dem Pakt für Integration/Modul 4 Bürgerschaftliche Strukturen und Ehrenamt mit voraussichtlich 157.700 EUR p. a. werden beantragt und an die Träger von Räumen der Begegnung quartiersbezogen an 5 Standorten weitergeleitet. Dies können z. B. Stadtteil- und Familienzentren, Mehrgenerationenhäuser oder Begegnungsstätten für Ältere sein. Die Fördermittel dienen zur Finanzierung einer Umgestaltung der kommunalen Flüchtlingsdialoge zu sozialräumlichen Gesellschaftsdialogen. Die Zuwendungen des Landes werden in voller Höhe weitergeleitet.

11. Zuwendungsteil Umsetzung/Verwaltung/Evaluation

1. Jahr: voraussichtlich 186.900 EUR;

2. Jahr: voraussichtlich 99.300 EUR.

12. Die in den bisherigen Planungen zum Haushaltsentwurf 2018/2019 für die soziale Betreuung für Personen in der Anschlussunterbringung vorgesehenen Beträge von 3.375.000 EUR (2018) bzw. 3.457.000 EUR (2019) werden für den Zeitraum 01.01.2018 – 31.12.2019 für folgende ergänzende Maßnahmen/Bedarfe in den Haushaltsentwurf aufgenommen:
2018
2019
11. Schaffung von Stellen im Teilstellenplan des Sozialamts ab 01.01.2018:
    · Sozialplanung, koordinierende Steuerungsfunktion zur Integration von Flüchtlingen (kw-Vermerk 01/2020)
      100 % in EG 13 TVöD/Stellenplanantrag 1/2017 des Sozialamts
    · Koordination des Bürgerschaftlichen Engagements in der Flüchtlingsarbeit: Weiterführung einer Ermächtigung (kw-Vermerk 01/2020)
      75 % in EG 10 TVöD/Stellenplanantrag 2/2017 des Sozialamts
    83.200 EUR





    50.500 EUR
    83.200 EUR





    50.500 EUR
    12. Schaffung von Stellen im Teilstellenplan des Jobcenters ab 01.01.2018:
      · Koordinierende Steuerungsfunktion der Zusammenarbeit von Integrationsmanager und Persönlicher Ansprechpartner
        50 % in EG 10 TVöD (kw-Vermerk 01/2020)
      33.700 EUR
      33.700 EUR
      Summe Aufwendungen
      1.622.400 EUR
      1.710.400 EUR

      13. Vom zusätzlichen Stellenbedarf in Höhe von insgesamt 2,25 Stellen wird Kenntnis genommen. In welchem Maß dem Personalmehrbedarf Rechnung getragen werden kann, wird zum Stellenplan 2018/2019 unter Berücksichtigung des finanziellen Gesamtrahmens für Stellenschaffungen unter Vorbehalt im Rahmen der Haushaltsneutralität sowie der Priorisierung aller anerkannten Stellenmehrbedarfe entschieden.



      Nach längerer Aussprache stellt OB Kuhn fest:

      Der Gemeinderat beschließt die im VA modifizierte Beschlussantragsziffer 8 mit 35 Ja- und 23 Nein-Stimmen mehrheitlich. Sie lautet:

      Die im Pakt für Integration zur Verfügung gestellten Mittel / Modul 2 Übergang Schule und Beruf werden im Zusammenhang mit der vom Referat Jugend und Bildung vorgeschlagenen Schaffung von zusätzlichen 13 Stellen für die
      Sozialarbeit an Schulen (s. GRDrs 322/2017 "Sozialarbeit an Stuttgarter Schulen - Sachstand und Entwicklungsbedarf") nachhaltig bereitgestellt, auch über das Jahr 2019 hinaus.


      Die Gesamtvorlage wird vom Gemeinderat in der Fassung VA bei 4 Gegenstimmen mehrheitlich beschlossen.

      Damit sind die folgenden Änderungen/Ergänzungen beschlossen:

      Beschlussantragsziffer 5 mit der Ergänzung "Im Benehmen mit den Trägern der Wohlfahrtspflege kann die Verwaltung Änderungen im Bereich der besonderen Bewilligungsbedingungen vornehmen".

      Beschlussantragsziffer 12 auf der Grundlage der Tischvorlage zu den Nrn. 11 und 12 mit der Ergänzung: "Die Arbeitsverträge zu den Nrn. 11 und 12 dieser Beschlussantragsziffer können unbefristet abgeschlossen werden".

      Die Beschlussantragsziffer 13 hat sich damit erledigt.

      zum Seitenanfang