Landeshauptstadt Stuttgart
Technisches Referat
Gz: T
GRDrs 709/2010
Stuttgart,
11/16/2010



Gehwegreinigungsgebührenvorlage für das Jahr 2011;
Änderung der Satzung über die Erhebung von Hausgebühren (HGS) und
Satzung zur Änderung der Satzung über die öffentliche Gehwegreinigung in Stuttgart (ÖGS)




Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Ausschuss für Umwelt und Technik
Betriebsausschuss Abfallwirtschaft
Gemeinderat
Vorberatung
Vorberatung
Beschlussfassung
öffentlich
öffentlich
öffentlich
30.11.2010
01.12.2010
02.12.2010



Beschlußantrag:

1. Den folgenden Gebührenänderungen jeweils zum 1. Januar 2011 wird zugestimmt (Anhang 1 zur Anlage 1):
2. Die Satzung zur Änderung der Satzung der Landeshauptstadt Stuttgart über die
Erhebung von Hausgebühren wird in der Fassung der Anlage 2 beschlossen.
3. Die Satzung zur Änderung der Satzung über die öffentliche Gehwegreinigung in Stuttgart wird in der Fassung der Anlage 3 beschlossen.


Kurzfassung der Begründung:
Ausführliche Begründung siehe Anlage 1

1. Gebühren (Beschlussantrag Nr.1)
Die Satzung über die öffentliche Gehwegreinigung in Stuttgart (ÖGS) wird zum 01.01.2011 dahingehend geändert, dass nun auch sonntags in der Reinigungszone I eine Grobreinigung stattfindet. Die Mehrleistung an 52 Sonntagen im Jahr hat höhere Kosten zur Folge. Diese Mehrleistung kann in 2011 teilweise durch Einsparmaßnahmen kompensiert werden. Wegen der insgesamt gestiegen Kosten für die Reinigungszonen I und II müssen die Gebühren um 4,49% bzw. um 3,83 % erhöht werden.

2. Änderung der HGS (Beschlussantrag Nr.2)
Auf Grund der neukalkulierten Gebühren für die Reinigungszonen I und II mussten Änderungen vorgenommen werden.

3. Änderung der ÖGS (Beschlussantrag Nr.3)
Die öffentliche Gehwegreinigung wird in der Stuttgarter Innenstadt entsprechend den Reinigungszonen I und II des als Anlage zur Satzung über die öffentliche Gehwegreinigung in Stuttgart (ÖGS) angeschlossenen Verzeichnisses durchgeführt.

In dem der ÖGS angeschlossenen Verzeichnis ist für die Reinigungszone I eine in der Regel wöchentlich sechsmalige Reinigung vorgesehen. Da dies in der auch samstagnachts und sonntags stark frequentierten Innenstadt zur Aufrechterhaltung hygienisch einwandfreier und ästhetisch ansprechender Verhältnisse nicht ausreichend ist, soll die Reinigung in der Regel wöchentlich siebenmal, wobei sonntags eine Grobreinigung erfolgt, durchgeführt werden.

Das Verzeichnis ist deshalb entsprechend zu ändern.


Finanzielle Auswirkungen

Durch die Gebührenerhöhungen für die Reinigungszonen I und II und wegen der geringfügig erhöhten Frontmeterlänge in der Reinigungszone I ergeben sich für 2011 voraussichtlich Mehreinnahmen in Höhe von rd. 87.784,75 €.


Beteiligte Stellen

Referate AK, WFB und R

Vorliegende Anträge/Anfragen

Keine

Erledigte Anträge/Anfragen

Keine



Technisches Referat Betriebsleitung AWS



Dirk Thürnau Dr. Thomas Heß
Bürgermeister Geschäftsführer


Anlagen

Anlage 1 zur GRDrs 709/2010:
Ausführliche Begründung

Anlage 2 zur GRDrs 709/2010:
Satzung zur Änderung der Satzung der Landeshauptstadt Stuttgart über die Erhebung von Hausgebühren (Hausgebührensatzung -HGS-)

Anlage 3 zur GRDrs 709/2010:
Satzung zur Änderung der Satzung über die öffentliche Gehwegreinigung in Stuttgart (ÖGS)

Anhang 1 zur Anlage 1 der GRDrs 709/2010:
Leistungsbezogene Gebührenbedarfsberechnung 2011




Ausführliche Begründung:


Die Gebührenerhöhung ergibt sich auf Grundlage der Vorkalkulation für das Jahr 2011 in die, für die Reinigungszone I, Überschüsse und Verluste aus Vorjahren einbezogen sind. Lt. KAG (Kommunales Abgabengesetz) müssen Überschüsse innerhalb von fünf Jahren in der Kalkulation berücksichtigt werden und Verluste können innerhalb von fünf Jahren berücksichtigt werden. Die Kalkulation 2011 wurde auf Basis der angefallenen Personal- und Sachkosten in 2009 zuzüglich der erwarteten Kostensteigerungen in 2010 und 2011, erstellt.

Als Bezugsgrößen für die Zuordnung der Kosten dienen die Anzahl der eingesetzten Mitarbeiter in den Reinigungszonen I und II sowie die in 2009 erstmals mittels Geo-Informationssystem SIAS ermittelten Flächen (digitale Flächenermittlung) der Reinigungszonen I und II. Nach dieser Verfahrensweise errechnen sich unter Berücksichtigung der sich voraussichtlich geringfügig erhöhten Frontmeter (lfd. Meter) in der Reinigungszone I für das Jahr 2011 folgende Gebührenerlöse:


lfd. Meter Erlöse €

Zone I:
2010 22.182,44 1.696.069,36
2011 22.283,62 1.780.461,24

Zone II:
2010 732,80 88.507,58
2011 732,80 91.900,45


Gesamterlöse 2010 1.784.576,94
Gesamterlöse 2011 1.872.361,69

Voraussichtliche Mehreinnahmen gegenüber 2010: 87.784,75 €.


Die in der Kalkulation für 2011 angesetzten Personal- und Sachkosten beinhalten die auch im Wirtschaftsplan 2010/2011 angesetzten Tarif- und Kostensteigerungen.

Die Gebührenbedarfsberechnung 2011 (vgl. Anhang 1 zur Anlage 1) für die Reinigungszone I (Gehwegreinigung im City-Bereich) und Reinigungszone II (Unterführungsreinigung in der Klett- und Rotebühlpassage) stellt sich danach wie folgt dar:









Zone I Zone II

Personalkosten 3.401.311,99 € 339.612,14 €
Umlagen Overhead 387.050,66 € 38.646,00 €
Leistungen Fuhrpark 401.883,40 € 78.231,62 €
Sonstiger betriebl. Aufwand 417.962,47 € 43.219,90 €
-5% öffentliches Interesse 230.410,43€ 24.985,48 €
Summe Kosten 4.377.798,09 € 474.724,18 €


Aus den Flächenverhältnissen zwischen den Gesamtflächen der Reinigungszone I und der Reinigungszone II und den Flächen der Anliegerverpflichtungen, welche sich aus den "Frontmeterlängen" mal einer satzungsgemäßen Breite zwischen drei und fünf Metern errechnet, berechnen sich die jeweiligen ansatzfähigen Kosten für die Gebührenbedarfsrechnung.

Die ansatzfähigen Kosten betragen somit für die Reinigungszone I 1.772.799,35 € und für die Reinigungszone II 91.902,23 €.


Anlieger -
Frontmeter 22.283,62 lfd.M. 732,80 lfd.M.

Vollkostendeckende
Gebühr/Jahr 79,90 €/ lfd.M. 125,41 €/ lfd.M.
(teilbar durch 12
Monate)


Gebührenvorschlag
für 2011/Jahr 79,90 €/ lfd.M. 125,41 €/ lfd.M.


Bisherige Gebühr/Jahr 76,46 €/ lfd.M. 120,78 €/ lfd.M.

Vorgeschlagene Anhebung
zum 01.01.2011 beträgt 4,49% 3,83%

Die unterschiedlichen Gebührensätze für die Reinigungszonen I und II beruhen insbesondere darauf, dass in der Reinigungszone II auch täglich „nass“ gereinigt wird, dass in der Reinigungszone II überwiegend auch nachts gereinigt wird und dass in der Reinigungszone II keine größeren Maschinen eingesetzt werden können.





Anlage 2 zur GRDrs 709/2010



Satzung
zur
Änderung der
Satzung der Landeshauptstadt Stuttgart
über die Erhebung von Hausgebühren
(Hausgebührensatzung -HGS)



Der Gemeinderat der Landeshauptstadt Stuttgart hat am 2010 aufgrund des § 4 der Gemeindeordnung, des § 41 Abs. 5 und 6 des Straßengesetzes für Baden-Württemberg und der §§ 2 und 13 des Kommunalabgabengesetzes folgende Satzung beschlossen:



§ 1

Die Satzung der Landeshauptstadt Stuttgart über die Erhebung von Hausgebühren vom 30. November 1978 (Amtsblatt Nr. 49, Stadtrecht Nr. 7/9), zuletzt geändert durch Satzung vom 21. Oktober 2010, wird wie folgt geändert:



§ 7 Nr. 2 erhält folgende Fassung:

„2. Gehwegreinigung jährlich je lfd. m Gehweglänge
a) in Reinigungszone I 79,90 Euro
b) in Reinigungszone II 125,41 Euro“



§ 2

Diese Satzung tritt am 1. Januar 2011 in Kraft.











Anlage 3 zu GRDrs 709/2010

Satzung
zur
Änderung der
Satzung über die öffentliche Gehwegreinigung
in Stuttgart (ÖGS)


Der Gemeinderat der Landeshauptstadt Stuttgart hat am 2010 aufgrund des § 4 der Gemeindeordnung, des § 41 Abs. 5 und 6 des Straßengesetzes für Baden-Württemberg und der §§ 2 und 13 des Kommunalabgabengesetzes folgende Satzung beschlossen:


§ 1

Das Verzeichnis der Straßen, bei denen die Gehwegreinigung von der Stadt vorgenommen wird (Anlage zur Satzung über die öffentliche Gehwegreinigung in Stuttgart (ÖGS) vom 21. September 1989 (Amtsblatt Nr. 1/1990, Stadtrecht Nr. 7/16), zuletzt geändert durch Satzung vom 8.12.2005 (Amtsblatt Nr. 51/52), wird wie folgt geändert:

§ 2

Diese Satzung tritt am 1.Januar 2011 in Kraft.






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Anhang 1 zur Anlage 1.pdf