Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Soziales und gesellschaftliche Integration
Gz: SI
GRDrs 579/2021
Stuttgart,
09/13/2021



Wirtschaftsplan 2022/2023 des Eigenbetriebs Leben & Wohnen



Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Betriebsausschuss Leben und Wohnen
Verwaltungsausschuss
Gemeinderat
Vorberatung
Vorberatung
Beschlussfassung
nicht öffentlich
nicht öffentlich
öffentlich
27.09.2021
06.12.2021
17.12.2021



Beschlußantrag:


Der Wirtschaftsplan 2022/2023 wird festgesetzt:
1.1.Im Erfolgsplan mit
- Erträgen von
- Aufwendungen von
- einem Jahresfehlbetrag von
58.496.881
59.616.771
1.119.890
59.383.011
60.317.895
934.884
1.2.Im Liquiditätsplan mit
1.2.1Einzahlungen aus laufender Geschäftstätigkeit
57.331.913
58.203.598
1.2.2Auszahlungen aus laufender Geschäftstätigkeit
55.844.190
56.745.403
1.2.3Zahlungsmittelüberschuss aus laufender Geschäftstätigkeit
1.487.723
1.458.195
1.2.4Einzahlungen aus Investitionstätigkeit
0
0
1.2.5Auszahlungen aus Investitionstätigkeit
3.567.820
7.436.602
1.2.6Zahlungsmittelbedarf aus Investitionstätigkeit
-3.567.820
-7.436.602
1.2.7Saldo aus 1.2.3 und 1.2.6
-2.080.097
-5.978.407
1.2.8Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit
1.712.224
9.890.222
1.2.9Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit
2.433.500
2.563.012
1.2.10Saldo aus Finanzierungstätigkeit
-721.276
+7.327.210
1.2.11Finanzmittelbedarf (-) bzw. –überschuss (+) von
(Saldo aus 1.2.7 und 1.2.10)
-2.801.373
+1.348.803
1.3.Mit dem Gesamtbetrag der
vorgesehenen Kreditaufnahmen von
900.000
9.000.000
1.4.Mit dem Gesamtbetrag der
Verpflichtungsermächtigungen von
7.140.000
5.139.000
2.Mit dem Höchstbetrag der Kassenkredite von
7.500.000
7.500.000
3.Der Finanzplanung 2022 bis 2026 wird zugestimmt.
4.Der Stellenübersicht zum Wirtschaftsplan 2022/2023 wird zugestimmt. Der ELW wird ermächtigt, bei Bedarf um insgesamt bis zu 10 % der Stellen abzuweichen.



Begründung:



Der Wirtschaftsplan 2022/2023 des Eigenbetriebs Leben und Wohnen (ELW) (Anlage 1) wurde entwickelt aus dem Rechnungsergebnis 2020, der Fortschreibung für das Jahr 2021 sowie den bereits bekannten Planungen und tariflichen Entwicklungen für das Jahr 2022 und 2023 sowie den Vorgaben aus dem Haushaltssicherungskonzept 2009 (GRDrs. 849/2009). Soweit bereits absehbar oder bereits beschlossen, wurden auch die weiteren Entwicklungen im Rahmen der geplanten Pflegereform berücksichtigt.

Der Jahresfehlbetrag des ELW im Wirtschaftsjahr 2020 betrug -894 TEUR. Die vorliegende Fassung des Doppelwirtschaftsplanes sieht im Jahr 2022 einen Jahresfehlbetrag in Höhe von -1.120 TEUR, im Jahr 2023 einen Jahresfehlbetrag von -935 TEUR vor. Darin enthalten ist ein strukturell entstandenes Defizit, das sich dauerhaft aus dem Beschluss zum Haushaltsantrag 763/2019 in Höhe von aktuell 270 T€ (mit zukünftigen Steigerungen analog zur jeweiligen tariflichen Entwicklung) ergibt. Ebenfalls enthalten ist ein strukturelles Defizit, dass sich aus der Geschäftsanweisung Nr. 3/2007 zur Inanspruchnahme innerstädtischer Leistungen in Höhe von aktuell 116 T€ ergibt.

Im laufenden Wirtschaftsjahr 2021 gehen wir davon aus, dass das Planziel von -917 TEUR erreicht wird.

Die voraussichtlichen Jahresergebnisse im Planungszeitraum 2022 / 2023 sind durch folgende Sonderfaktoren belastet:

· Die Aufwendungen für Instandhaltung, Anpassungen an die Landesheimbauverordnung (LHeimBauVO) und Ersatzbeschaffungen

· Finanzierungssystematik und daraus entstehende Kosten für uns als Leistungserbringer der generalistischen Pflegeausbildung

Im Planungszeitraum kann der ELW mit +907 TEUR im Jahr 2022 und mit +909 TEUR im Jahr 2023 einen positiven Cashflow erwirtschaften, so dass die Stadt auch zukünftig keinen Verlustausgleich an den ELW leisten muss.

In der Erfolgsplanung (Anlage A) der Jahre 2022 und 2023 sind folgende Faktoren berücksichtigt:

· Die Auslastung in den vollstationären Angeboten wird mit 98,5%, die Tagespflegen im Generationenzentrum Sonnenberg (SON) und im Haus Rohrer Höhe (HRH) mit 80% angenommen.

· Die solitäre Kurzzeitpflege im Zamenhof (ZAM) und im Generationenzentrum Sonnenberg (SON) ist mit 70% kalkuliert.

· Für den Ambulanten Dienst wurde das Ergebnis 2020 fortgeschrieben.

· In der Wohnungslosenhilfe (Dauerwohnbereich) ist analog zu den stationären Einrichtungen eine Auslastung von 98,5% geplant.


· Die Pflegesätze für alle stationären Altenhilfeeinrichtungen, inklusive der Jungen Pflege, der beschützten Wohngruppe und der Kurzzeitpflegen wurden mit den Kostenträgern bis zum 31.12.2021 verhandelt. Die Planung basiert auf einer Steigerungsannahme von 2% in 2022 und 2% in 2023, die Sachleistung wurde fortgeschrieben.

· Ausgehend von den Vollkräften und den Personalkosten je Einrichtung und je Beschäftigten­gruppe werden die Kosten je Vollkraft (VK-Kosten) ermittelt. Die auf Basis 2020 ermittelten, einrichtungsbezogenen Kosten werden im jeweiligen Geschäftsfeld zugrunde gelegt. Anhand der vorgegebenen pflegegradabhängigen Personalschlüssel errechnen sich die VK-Budgets in den Häusern.

· Die Instandhaltungs- und Wartungsaufwendungen werden 2022 mit -2.497 TEUR und 2023 mit -2.173 TEUR budgetiert. Sie orientieren sich an den tatsächlichen Werten aus 2020.

Alle Entwicklungen und wesentlichen Kennzahlen des ELW und seiner Einrichtungen sowie die Erfolgspläne, Liquiditätspläne, Finanzplan, die Stellenübersicht, die Verpflichtungsermächtigungen, die Investitionsmaßnahmen und der Schuldenstand sind dem Wirtschaftsplan 2022/2023 (Anlagen A bis I) zu entnehmen

Finanzielle Auswirkungen

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Beteiligte Stellen

Die Vorlage wurde von Referat WFB mitgezeichnet.




Dr. Alexandra Sußmann Bürgermeisterin

Anlagen

Wirtschaftsplan 2022/2023 mit Anlagen A bis I

<Anlagen>



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