Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Allgemeine Verwaltung/Kultur und Recht
Gz: AKR 0579/5
GRDrs 1019/2019
1. Ergänzung
Stuttgart,
12/10/2019



Stellenplan 2020/2021
Schaffung von weiteren 60,0 Stellen - geschäftskreisübergreifend
Schaffung von weiteren 2,0 Stellen im Geschäftskreis I - Referat AKR




Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Verwaltungsausschuss
Gemeinderat
Beratung
Beschlussfassung
nicht öffentlich
öffentlich
11.12.2019
19.12.2019



Beschlußantrag:

Zum Stellenplan 2020 werden

4. im geschäftskreisübergreifenden Teilstellenplan 900 weitere 60,0 Stellen geschaffen (vgl. Anlagen 4 bis 7).

5. im Teilstellenplan des Haupt- und Personalamts weitere 2,0 Stellen geschaffen (vgl. Anlage 8).

6. Die Stellen aus der Anlage 4 können nur gegen Deckung aus Sachmitteln in Anspruch genommen werden. Ausnahmen müssen sich auf begründete Einzelfälle beschränken und bedürfen der Freigabe durch die Referate AKR und WFB.




Kurzfassung der Begründung:
Ausführliche Begründung siehe Anlage 1

Die Verwaltung schlägt als wirksames Maßnahmenpaket zur Reduktion der Beschäftigung von Fremdkräften, zur Erhöhung des Anteils unbefristeter Arbeitsverhältnisse, zur Förderung von Führung in Teilzeit etc. und zur Etablierung eines Wissensmanagements durch überlappende Stellenbesetzung (insb. für Führungskräftepositionen) einen Stellenpool von 60 Stellen und 2 Stellen zur Administration vor.

„Perspektiven schaffen. Qualität sichern und Rechtssicherheit schaffen. Fairness weiter erhöhen.“

Initiative für Beschäftigung im Rahmen der Personalgewinnung und Personalerhaltung bei der Landeshauptstadt Stuttgart.


Damit sollen durch die Überführung von Fremd-/ Aushilfskräften in reguläre Stellen bzw. in Stellenanteile einerseits rechtssichere Beschäftigungsverhältnisse im Sinne der Tax Compliance (vgl. hierzu auch GDRS. 384/2019) erzeugt werden und andererseits im Zuge der Neukonzeption im Umgang mit Fremd-/ Aushilfskräften aktuelle personalwirtschaftliche Ziele realisiert werden. Die Intensivierung der Maßnahmen zur Personalgewinnung und -erhaltung (hier Reduktion von Befristungen, neue Führungsmodelle, überlappende Besetzungen etc.) wird seitens der Verwaltung als auch der Personalvertretung als die zentrale Zukunftsaufgabe der Personaladministration betrachtet und kann mit der Einrichtung dieses Stellenpools einen wichtigen weiteren Schritt nach vorne getrieben werden.

Die Arbeitgeberin Landeshauptstadt Stuttgart steht wachsenden Herausforderungen im Hinblick auf Personalbindung und -gewinnung als auch in der Personaladministration gegenüber. So besteht einerseits der Bedarf an einer transparenten und rechtssicheren Handhabung und Administration von beschäftigten Fremdkräften, deren flexible Einbindung in den städtischen Stellenplan und dem Aufbau einer zentralen Steuerung zu diesen Sachverhalten.

Gleichzeitig hat die Landeshauptstadt als größte kommunale Arbeitgeberin in Baden-Württemberg auch eine soziale Verantwortung gegenüber ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. Diese kommt zum Ausdruck in einer fairen, tariflichen Bezahlung sowie vielen Maßnahmen zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen, wie z. B. den Betriebsrestaurants und Kantinen sowie in Kinderbetreuungsangeboten.

Dennoch haben derzeit ca. 8,4 % der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bei der Landeshauptstadt nur eine befristete Beschäftigungsperspektive. Hinzu kommen zahlreiche Aushilfen und freie Mitarbeitende, welche Aufgaben für die Ämter der Landeshauptstadt wahrnehmen.

Unter den dargestellten Rahmenbedingungen wachsender Herausforderungen bei der Personalgewinnung und einer sozialen Verantwortung der Arbeitgeberin Landeshauptstadt Stuttgart ist es folgerichtig, Maßnahmen zu ergreifen, die mehr Personen eine dauerhafte Beschäftigungsperspektive bei der Landeshauptstadt ermöglichen und damit einhergehend Herausforderungen in der Personalrekrutierung reduzieren. Darüber hinaus gilt es Schlüsselpositionen in der Führungsebene zu attraktivieren, um das rückläufige Interesse an solchen Stellen zu fördern.

Die Initiative für Beschäftigung im Rahmen der Personalgewinnung und Personalerhaltung bei der Landeshauptstadt Stuttgart:


Auf die Begründungen in den Anlagen 4 bis 8 wird verwiesen. Die unterschiedlichen Pools sind zweckgebunden und nicht gegenseitig deckungsfähig.




Finanzielle Auswirkungen

Für die Stellenschaffungen fallen ab dem Haushaltsjahr 2020 bei vollumfänglicher Ausschöpfung zusätzliche Personalkosten in Höhe von bis zu 4,7 Mio. €/Jahr an.

Demgegenüber stehen Einsparungen in den Sachmitteln (Vergütung von Fremd-/ Aushilfskräften) von bis zu ca. 3,2 Mio. €/Jahr.

Die zusätzlichen Personalkosten werden zum Haushalt 2020/2021 über die Änderungsliste berücksichtigt.



Beteiligte Stellen

Referat WFB und der Gesamtpersonalrat sind mit der Vorlage einverstanden.




Dr. Fabian Mayer
Erster Bürgermeister


Anlagen

5 (Anlagen 4 bis 8)

<Anlagen>



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