Protokoll:
Gemeinderat
der Landeshauptstadt Stuttgart
Niederschrift Nr.
TOP:
162
6
Verhandlung
Drucksache:
664/2013
GZ:
T
Sitzungstermin:
26.09.2013
Sitzungsart:
öffentlich
Vorsitz:
OB Kuhn
Berichterstattung:
-
Protokollführung:
Frau Gallmeister
pö
Betreff:
Hauptklärwerk Mühlhausen
Sanierung Eindickbehälter
- Baubeschluss
- Vergabe von Planungsleistungen
Vorgang:
Betriebsausschuss Stadtentwässerung vom 24.09.2013, öffentlich, Nr. 18
Ergebnis: einmütige Zustimmung
Beratungsunterlage ist die Vorlage des Technischen Referats vom 16.07.2013, GRDrs 664/2013, mit folgendem
Beschlussantrag:
1.
Baubeschluss
1.1 Der Sanierung der Eindickbehälter im Hauptklärwerk Mühlhausen, auf der Grundlage der Planung des Ingenieurbüros Obermeyer, Neu-Ulm, und des Kostenanschlags des Tiefbauamts Stadtentwässerung vom 12. Juni 2013 mit Kosten in Höhe von 2.200.000 EUR wird zugestimmt.
1.2 Die Investition in Höhe von 2.200.000 EUR wird im Vermögensplan 2013 und folgende des Eigenbetriebs Stadtentwässerung (Vermögensplan, Projekt-Nummer I.08.6255.000.000) gedeckt.
bis 2012
210.000 EUR
2013
405.000 EUR
2014
1.130.000 EUR
2015
455.000 EUR
gesamt
2.200.000 EUR
2. Vergabe von Planungsleistungen
2.1 Der Erweiterung des Ingenieurvertrags um die Bauoberleitung und Objektüberwachung mit Ingenieurbüro Obermeyer, Neu-Ulm, sowie um die Bauüberwachung mit Ingenieurbüro Eproplan wird zugestimmt. Grundlage ist die Honorarermittlung des Tiefbauamts Stadtentwässerung vom 20.06.2013 mit einem vorläufigen Honorar in Höhe von 67.537 EUR bzw. 41.416 EUR. Die bereits beauftragten Leistungen betragen 87.285 EUR bzw. 71.806 EUR, so dass sich nunmehr ein Gesamthonorar von 154.822 EUR bzw. 113.222 EUR ergibt.
Für Unvorhergesehenes werden rund 5 % bereitgestellt, sodass für die weitere Beauftragung 71.000 EUR bzw. 44.000 EUR erforderlich sind.
2.2 Das Honorar in Höhe von 71.000 EUR bzw. 44.000 EUR wird im Wirtschaftsplan 2013 und folgende des Eigenbetriebs Stadtentwässerung (Vermögensplan, Projektnummer I.08.6255.000.000) gedeckt.
OB
Kuhn
stellt fest:
Der Gemeinderat
beschließt
ohne Aussprache einstimmig
wie beantragt.
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