Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Soziales und gesellschaftliche Integration
Gz:
GRDrs 520/2023
Stuttgart,
06/19/2023



Nachtragswirtschaftsplan 2023 für den Eigenbetrieb Leben und Wohnen der Landeshauptstadt Stuttgart



Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Betriebsausschuss Leben und Wohnen
Gemeinderat
Vorberatung
Beschlussfassung
nicht öffentlich
öffentlich
03.07.2023
06.07.2023



Beschlußantrag:

Für den Eigenbetrieb Leben und Wohnen wird für das Wirtschaftsjahr 2023 ein Nachtragswirtschaftsplan wie folgt festgesetzt:






Kurzfassung der Begründung:
Ausführliche Begründung siehe Anlage 1

Am 17. Dezember 2021 hat der Gemeinderat den Doppelwirtschaftsplan 2022/2023 für den Eigenbetrieb Leben&Wohnen beschlossen (GRDrs 579/2021). Die Planzahlen basierten auf den Ergebnissen 2020, der Fortschreibung für das Jahr 2021 sowie den bereits bekannten Planungen und tariflichen Entwicklungen für das Jahr 2022 und 2023 sowie den Vorgaben aus dem Haushaltssicherungskonzept 2009 (GRDrs. 849/2009).

Erfolgsplan des Nachtragswirtschaftsplanes 2023
Infolge der hohen Inflation seit Ende 2021, den steigenden Preisen im Energiesektor, bei den Lebensmitteln und weiteren Bereichen und den Auswirkungen der Coronapandemie auf den Eigenbetrieb Leben & Wohnen verschlechtert sich das Jahresergebnis deutlich. Dies macht es erforderlich, einen Nachtragswirtschaftsplan für 2023 zu erstellen.
Das Ergebnis 2022 wurde um prognostizierte Steigerungen bzw. bereits bekannte Steigerungen fortgeschrieben und so die Werte für den Nachtragswirtschaftsplan 2023 kalkuliert.
Der Jahresverlust erhöht sich in 2023 von ursprünglich 935 TEUR um 1.897 TEUR auf 2.832 TEUR.

Liquiditätsplan des Nachtragswirtschaftsplanes 2023
Die Veränderungen im Erfolgsplan sind mit Ausnahme der Abschreibungen zahlungswirksam und schlagen sich insbesondere bei den Auszahlungen aus der laufenden Geschäftstätigkeit nieder.
Änderungen bei der Auszahlung aus der Investitionstätigkeit sind vor allem auf zeitliche Verzögerungen einzelner Baumaßnahmen in spätere Geschäftsjahre zurückzuführen.
Änderungen bei der Auszahlung aus der Finanzierungstätigkeit sind auf die angepasste zeitliche Zuordnung der Darlehensaufnahmen zu den jeweiligen Investitionen zurückzuführen.
Die veranschlagte Änderung des Finanzmittelbestandes beträgt in 2023 -2.029 TEUR (ursprünglich +1.349).

Investitionsmaßnahmen des Nachtragswirtschaftsplanes 2023
Änderungen bei der Auszahlung aus der Investitionstätigkeit sind vor allem auf zeitliche Verzögerungen einzelner Baumaßnahmen in spätere Geschäftsjahre zurückzuführen.
Ferner ist ein zusätzlich erkannter Investitionsbedarf in das bewegliche Sachanlagevermögen eingeplant.

Schuldenstand des Nachtragswirtschaftsplanes 2023
Veränderungen analog zum Liquiditätsplan und zum Investitionsplan.

Finanzielle Auswirkungen

Der Liquiditätsplan 2023 zeigt einen erheblichen Rückgang der liquiden Mittel, da der Jahresfehl­betrag durch liquiditätswirksame Kostensteigerungen verursacht wird. Bei Anhalten dieser Entwicklung ist davon auszugehen, dass Maßnahmen der LHS zur Ausstattung des ELW mit liquiden Mitteln notwendig werden.

Die Verwaltung wird daher im Rahmen der Beschlussvorlage zum Jahresabschluss 2022 (GRDrs 426/2023) einen Beschlussvorschlag für einen Sonderzuschuss der LHS wegen gestiegener Energiepreise unterbreiten.

Darüber hinaus ist davon auszugehen, dass der ELW über das Energiepreisbremsengesetz eine finanzielle Kompensation für die gestiegenen Energiepreise im Jahr 2023 bekommt. Der Betrag ist noch nicht konkret bezifferbar und daher nicht im Nachtragswirtschaftsplan berücksichtigt.



Beteiligte Stellen

Die Vorlage wurde durch Referat WFB mitgezeichnet.




Dr. Alexandra Sußmann Bürgermeisterin

Anlagen

Anlage 1 Ausführliche Begründung
Anlage 2 Nachtragswirtschaftsplan 2023, Anlagen A bis E


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