Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Kultur/Bildung und Sport
Gz: KBS
GRDrs 825/2009
Stuttgart,
03/23/2010



Festsetzung von Gebühren und Entgelten für Veranstaltungen der Stuttgarter Musikschule



Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Verwaltungsausschuss
Gemeinderat
Ausschuss für Kultur und Medien
Vorberatung
Beschlussfassung
Kenntnisnahme
öffentlich
öffentlich
öffentlich
21.04.2010
22.04.2010
18.05.2010



Beschlußantrag:

1. Die Gebührenordnung der Stuttgarter Musikschule wird entsprechend Anlage 4 ab 1. August 2010 geändert.

2. Die Eintrittspreise für Veranstaltungen der Stuttgarter Musikschule werden ab 1. August 2010 neu festgesetzt.


Kurzfassung der Begründung:
Ausführliche Begründung siehe Anlage 1

Die letzte Erhöhung von Musikschulgebühren der Stuttgarter Musikschule wurde zum 1. August 2008 vorgenommen (GRDrs. 512/2007).

Im Zusammenhang mit der Aufstellung des Doppel-Haushalts 2010/2011 hat sich das Kulturamt mit der Finanzverwaltung auf eine erneute Anhebung der Gebührensätze der Stuttgarter Musikschule nach 2 Jahren geeinigt. Die geplante Gebührenerhöhung erfolgt im Hinblick auf die finanzielle Leistbarkeit der Familien in Stuttgart moderat, damit der Familienfreundlichkeit von Stuttgart trotz der Finanzkrise Rechnung getragen werden kann.

Die Höhe der Eintrittspreise für Veranstaltungen der Stuttgarter Musikschule wurde zuletzt mit Wirkung vom 01.01.2003 (GRDrs 1059/2002) neu geregelt.

Die Struktur der Eintrittspreise wird geändert und familienfreundlicher gestaltet. Unter Berücksichtigung der Tarife der GEMA können die Ausgaben gesenkt werden.


Finanzielle Auswirkungen

Die zu erwartenden Mehreinnahmen bei der Musikschule aus der Gebührenerhöhung ab 1. August 2010 und die finanziellen Auswirkungen durch die Neufestsetzung der Entgelte für Veranstaltungen sind in der ausführlichen Begründung dargestellt.


Beteiligte Stellen

Ref. WFB hat die Vorlage mitgezeichnet.

Vorliegende Anträge/Anfragen

Keine

Erledigte Anträge/Anfragen

Keine



Dr. Susanne Eisenmann

Anlagen

Anlage 1 - Ausführliche Begründung
Anlage 2 - Vergleich der Musikschulgebühren mit anderen Städten in Baden-Württemberg
Anlage 3 - Vergleich der Musikschulgebühren mit anderen Städten in Deutschland
Anlage 4 - Gebührenordnung der Stuttgarter Musikschule (gültig ab 01.08.2010)
Anlage 1 zur GRDrs 825/2009


Ausführliche Begründung


1. Änderung der Gebührenordnung

Ab dem Schuljahr 2010/2011 ist geplant, die Gebührensätze der Stuttgarter Musikschule wieder an die gestiegenen Kosten anzupassen. In der Vergangenheit wurden die Gebühren jeweils im Abstand von 2 Jahren erhöht. Diese regelmäßige Anpassung der Gebührenhöhe ist aus Sicht des Kulturamts vertretbar und wird von den Nutzern auch überwiegend akzeptiert.

Insgesamt soll eine durchschnittliche Erhöhung der Gebühren um ca. 6 % erreicht werden. Die geplante Gebührenerhöhung ist aus Sicht der Kulturverwaltung trotz der Finanzkrise moderat und wird damit der Familienfreundlichkeit von Stuttgart Rechnung tragen.

Konkret bewegen sich die ab 1. August 2010 geplanten Erhöhungen bei den verschiedenen Gruppen zwischen 2,6 % und 5,3 %, für den Klassenunterricht um 6,7 % und für den Einzelunterricht um 5,2 %. Die Gebühren für die Ergänzungsfächer sollen um 6,7 % erhöht werden. Die Gebührensätze werden für alle Gruppen um 0,50 Euro bzw. 1,50 Euro für den Einzelunterricht je 15 Minuten Unterricht erhöht (bezogen auf die jeweils monatlich zu zahlenden Gebühren).

Die prozentual größten Gebührenerhöhungen sollen für den Klassenunterricht ab 8 Schülern, die Ergänzungsfachgebühr und die Maxigruppe erfolgen, da für diese Schülergruppen bei der letzten Gebührenerhöhung keine Erhöhung der Gebühren vorgenommen wurde.

Auf Grund der sehr hohen Gebühr für die Hochschulvorbereitung von 264 Euro pro Semester, die in Klassenunterrichtsstärke durchgeführt wird, ist eine Erhöhung hier nicht vertretbar. Da die Bearbeitungsgebühr im Zuge der letzten Erhöhung zum 1. August 2008 um 14,3 % angehoben wurde, ist hier keine weitere Erhöhung vorgesehen. Die Höhe der Instrumentengebühr bleibt konstant, da sie bereits deutlich höher ist als bei den privaten Anbietern (Geigenbauer, Musikinstrumentenhandel, etc.). Eine Erhöhung wäre hier nicht angemessen.

Wie bisher erhalten Inhaber der Familiencard eine Ermäßigung von 20 % und Inhaber der Bonuscard eine Ermäßigung von 90 % auf die Unterrichtsgebühren. Damit ist gewährleistet, dass trotz der Anpassung einzelner Gebühren zum Schuljahr 2010/2011 der Besuch der Stuttgarter Musikschule auch künftig finanzierbar bleibt. Die Familien- und Bonuscard erhalten ausschließlich Stuttgarter Schülerinnen und Schüler.

Auswärtige Schüler werden nur bei besonderer musikalischer Eignung zum Unterricht an der Stuttgarter Musikschule zugelassen. Dadurch und durch die bestehenden Wartelisten gab es 2009 nur 97 auswärtige Schüler. Sie tragen zu einer höheren Auslastung der nicht voll besetzten Kurse bei und erhöhen die Einnahmen der Stuttgarter Musikschule. Da sie verpflichtet sind in den Orchestern und Ensembles mitzuwirken, tragen sie außerdem dazu bei die Qualität zu erhöhen und das Ansehen der Stuttgarter Musikschule zu steigern. Aus diesen Gründen wird kein Auswärtigenzuschlag erhoben.

Die Stuttgarter Musikschulgebühren im Vergleich zu anderen Städten in Baden-Württem-berg und im Bundesgebiet sind den Anlagen 2 und 3 zu entnehmen.

Auf der Basis der aktuellen Schülerzahlen plant das Kulturamt für die Jahre 2010 und 2011 im Vergleich zum Haushaltsjahr 2009 mit folgenden Einnahmen aus Schulgeldern:

· HHJ 2009 (Ansatz gemäß HH-Plan 2008/2009): 2.189.500 Euro
· HHJ 2010 (Ansatz geplant für DHH 2010/2011): 2.251.000 Euro
· HHJ 2011 (Ansatz geplant für DHH 2010/2011): 2.271.000 Euro

Die Anmeldegebühren sind dabei anteilig in den Planansätzen enthalten. Durch die Gebührenerhöhung ist im Jahr 2010 mit Mehreinnahmen von 61.500 Euro und im Jahr 2011 von 81.500 Euro gegenüber dem Jahr 2009 zu rechnen. Die Gebührenerhöhung wirkt sich im Jahr 2010 nur anteilig aus, da bis zu Beginn des neuen Schuljahres noch die bisherigen Gebührensätze gelten.

Die ab 1. August 2010 geltende Gebührenordnung für die Stuttgarter Musikschule liegt
in Anlage 4 bei.


2. Neufestsetzung der Entgelte für Veranstaltungen

Die Stuttgarter Musikschule möchte durch eine geänderte Struktur bei den Eintrittspreisen der Familienfreundlichkeit der Stadt Stuttgart Rechnung tragen und einen Anreiz bieten die Konzerte und Veranstaltungen zu besuchen. Die Kulturverwaltung rechnet mit höheren Besucherzahlen. Außerdem werden durch die Festsetzung der Eintrittspreise die Ausgaben für GEMA-Gebühren gesenkt.

Bei Veranstaltungen der Stuttgarter Musikschule werden ab 1. August 2010 folgende Eintrittspreise erhoben:

Konzerte
Sonderveranstaltungen
ab 08/2010
bis 07/2010
ab 08/2010
bis 07/2010
Normalpreis
7,50 €
8,50 € bis 12,50 €
10,00
8,50 € bis 12,50 €
Ermäßigter Preis
3,00 €
4,80 € bis 3,70 €
5,00
4,80 € bis 3,70 €
Gruppenkarte Familie*)
16,00 €
---
22,00
---
Gruppenkarte
Alleinerziehend*)
8,00 €
---
11,00
---
*) Einführung ab 08/2010

Ermäßigungskriterien

Ermäßigter PreisSchüler, Studenten und Schwerbehinderte
Gruppenkarte
Familie
2 Elternteile mit beliebig vielen eigenen Kindern
Gruppenkarte
Alleinerziehend
1 alleinerziehendes Elternteil mit beliebig vielen eigenen Kindern

Weiterhin gilt, dass auf die Erhebung von Eintrittsgeldern verzichtet werden kann, wenn der erforderliche Aufwand die zu erwartenden Einnahmen übersteigt bzw. nahezu ausgleicht. Der Aufwand entsteht durch den Kassendienst, die Vorbereitung und die Abrechnung der Kasse und das Verbuchen der Eintrittsgelder. Die Entscheidung hierüber trifft die Leitung der Stuttgarter Musikschule.



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Anlage 4 Gebührenordnung Musikschule ab 1. August 2010.xlsAnlage 3 Gebührenvergleich Städte Deutschland.xlsAnlage 2 Gebührenvergleich Stadtkreise BaWü.doc